Zitat:
Frage: Wer sind die beitragsberechtigten Personen?
Antwort: Grundsätzlich beitragsberechtigt sind folgende Personen:
* Schweizer Bürgerinnen und Bürger
* Personen mit Niederlassungsbewilligung C
* Vom Bund anerkannte Flüchtlinge
* Arbeitnehmende aus EU-Ländern und deren Kinder
Falls Sie obige Bedingungen nicht erfüllen und Ausländer/in sind, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnen, so empfehlen wir Ihnen ab 1.7.2004 trotzdem ein Gesuch einzureichen.
Wer sich für diese "Innovation" interessiert, kann