Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Corel Draw Graphics Suite X3



Underserial
24.06.2007, 18:09
Moin,

dieses Programm kostet im Laden ca. 500€ nun habe ich eines gefunden das für Schüler ist.

Kostenpunkt 70€ nun frage ich mich ist das dann eine abgespeckte Version oder ist das die Gleiche?

Weis das einer von euch?

MfG;

Zelretch
24.06.2007, 19:19
Bei manchen Produkten ist die Nutzung auf nicht-Kommerzielle Zwecke beschränkt, ob das bei diesem Produkt zutrifft ist mir jetzt nicht bekannt. Von den Funktionen her sollte es aber das selbe sein.

Underserial
24.06.2007, 19:23
Bei manchen Produkten ist jedoch die Nutzung auf nicht-Kommerzielle Zwecke beschränkt. Ob das bei diesem Produkt zutrifft ist mir jetzt nicht bekannt. Von den Funktionen her sollte es aber das selbe sein.

Die Frage ist ja "sollten" es die gleichen sein.

Weil ich will es jemanden schenken und nicht dass er dann die falsche version hat.

LG

NPC Fighter
24.06.2007, 20:31
Wenn der Beschenkte oder du selbst kein Schüler ist / bist, darfst du es in der Regel eh nicht an ihn verschenken / kaufen.

Diese Versionen sind meistens nicht abgespeckt, sondern einfach nur vergünstigt mit Nutzungseinschränkungen. Es gibt, wenn ich mich richtig erinnere beispielsweise eine Photoshopversion für Studenten, die ihre Arbeiten aber halt nicht verkaufen oder öffentlich (also auch im Netz) zur Schau stellen dürfen (also in Form eines Portfolios oder dergleichen).

FF
24.06.2007, 23:40
und wie will man sowas überprüfen? o.O
Außerdem ist sowas auch dämlich, was will man mit so nem programm, wenn man die ergebnisse niemanden zeigen kann? nicht verkaufen, ok, aber so o_o

Underserial
25.06.2007, 07:34
@npc:

Jo also ich bin laut meines Schülerausweises noch Schüler bis Ende dieses Jahres.

Also schlag ich bei dem Angebot mal lieber zu.

@freierfall:

Klar völlig richtig wie zur Hölle soll man das überprüfen?

NPC Fighter
25.06.2007, 12:52
Wie will man prüfen, ob eine Grafik mit einem raubkopierten Programm gemacht wurde?
Kommt aufs selbe raus und tut eigentlich nichts zur Sache. Unerlaubte Nutzung ist unerlaubte Nutzung.

Underserial
25.06.2007, 13:14
Wie will man prüfen, ob eine Grafik mit einem raubkopierten Programm gemacht wurde?
Kommt aufs selbe raus und tut eigentlich nichts zur Sache. Unerlaubte Nutzung ist unerlaubte Nutzung.

Ja da haste recht.

Aber laut verordnung für Nutzungsrecht, kannste für Zwecke eines Schulischen Projektes die Daten vorstellen.

Imho ist das schon komisch, wenn ich mir das Produkt hole und damit arbeite und ich bspweise Makergrafiken bearbeite, wird nachher keiner Fragen war das mit einer volllizensierten Software oder mit einer für Schüler?

Also ich habe mich auch mal bei der Firma erkundigt, die meinten, dass es die gleiche Version sei, nur einfach dadurch, dass man Schüler ist oder Lehrer man eine Vergünstigung bekommt. Mehr nicht.

Von den Nutzungsrechten her haben sie folgendes gemeint: Man kann es wie eine gewöhnliche Software nutzen.

MfG;

auf der Seite fand ich das:


Schulpreise generell nur bei Nutzung für Ausbildungszwecke

Ausbildungszwecke? Ja gut das ist ein weithergeholter Begriff den man im Deutschen Recht nach belieben ausführen kann.

Aber ich sehe bei diesem Satz eher den Bezug auf den Preis, als auf die Nutzung.

Ynnus
25.06.2007, 16:34
Wie will man prüfen, ob eine Grafik mit einem raubkopierten Programm gemacht wurde?
Kommt aufs selbe raus und tut eigentlich nichts zur Sache. Unerlaubte Nutzung ist unerlaubte Nutzung.

Zu dem Thema gabs doch vorm Erscheinen von FarCry mal einen Fall wo die Firma Crytek angeblich mit einer nicht lizensierten Version (sprich - Raubkopie) von 3d Studio Max gearbeitet haben soll, woraufhin die Studios danach durchsucht wurden etc. Was dabei rausgekommen ist weiß ich nicht. Jedenfalls denke ich, das war einfach ein anonymer Hinweis eines Konkurenten, der die Entwicklung stören wollte.
In so einem Fall, sobald man irgendwie in die Öffentlichkeit damit tritt, sollte man spätestens dann also eine Lizenz besitzen, sonst könnte es böse enden. Wer weiß, ob nicht die gesamte Arbeit beschlagnahmt worden wäre, wenn sich herausgestellt hätte, dass sie mit nicht lizensierten Programmen erstellt worden ist? Wäre jedenfalls äußerst ärgerlich.
Was will ich damit sagen? Eigentlich nur, dass wo kein Kläger da kein Richter - also für den Privatgebrauch tut es eine einfache Schülerlizenz sicherlich, für größere Projekte (welche dann in der Öffentlichkeit stehen) kann man später immernoch auf die normale Lizenz umsteigen.

NPC Fighter
25.06.2007, 17:02
Ausbildungszwecke? Ja gut das ist ein weithergeholter Begriff den man im Deutschen Recht nach belieben ausführen kann.

Nein.

Aber vielleicht könntest du dich ja mal dazu herunterlassen, die URL zu der Seite zu posten, damit man sich das mal im Gesamten anschauen kann und nicht auf irgendwelche Bruchstückhaften Textausschnitte angewiesen ist.


@ Ynnus: Jap, da gabs mal was (http://www.internet-nachrichten.com/archiv/heise_artikel.asp_id_41657/news/Erneut-Durchsuchung-bei-Crytek-wegen-illegaler-Software.htm).

Underserial
25.06.2007, 19:34
Nein.


Ich mag Leute die einfach immer irgendwas behaupten aber keine Ahnung haben.
Les dir mal das Deutsche Recht genau durch. Ich glaube nicht das du dich da so gut auskennst.

Aber wurst, andere sache.

Hier der Link http://www.cotec.de/produkte/produkt.asp?IDProduct=26548

NPC Fighter
25.06.2007, 20:24
Ich mag Leute die einfach immer irgendwas behaupten aber keine Ahnung haben.

Dann führe den Begriff "Ausbildungszweck" doch mal nach Belieben aus.
Ich persönlich vermag das nicht, sondern kann mir darunter lediglich eine Nutzung während der Ausbildung / Schulzeit / Studium vorstellen, um das Programm kennenzulernen, damit arbeiten zu können und in der Lage zu sein, nach vollendeter Ausbildung einen effektiven Nutzen aus den erlernten Fähigkeiten ziehen zu können (selbstverständlich dann mit einer uneingeschränkten Lizenz).


Les dir mal das Deutsche Recht genau durch.

Da hätte ich viel zu tun und ich kann mir ehrlich gesagt eine interessantere Freizeitbeschäftigung vorstellen. Wenn das bei dir nicht der Fall ist... mein Beileid.

Aber da du sicherlich Recht hast: Kaufs dir doch einfach, wird schon stimmen (immerhin scheinst du dich ja in bestem Kenntnisstand zu befinden).

Underserial
25.06.2007, 20:27
Es geht mir einfach darum, dass ich in meiner Branche viel mit Recht zu tun habe und ich in der Praxis des öfteren miterlebt habe, wie Begriffe einfach so umschrieben wurden und solche sachen.

Man kann manchmal schon geschickte sachen damit machen....

toho
26.06.2007, 00:34
Es geht mir einfach darum, dass ich in meiner Branche viel mit Recht zu tun habe und ich in der Praxis des öfteren miterlebt habe, wie Begriffe einfach so umschrieben wurden und solche sachen.

Man kann manchmal schon geschickte sachen damit machen....

ein post, der nichts aussagt. erklär mal, was du meinst, bitte. auf den genannten begriff bezogen. interessiert mich jetzt mal, dann könnte ich mir auch sone studiversion holen.

Underserial
26.06.2007, 09:34
Also gut, der Begriff Ausbildungszwecke, kann nach meiner Nachforschung zur einen Seite als Ausbildungsbegleitende Software benutzt werden. (d.h. du kannst damit Dinge erstellen die mit deinem Beruf oder mit deiner Tätigkeit zu tun haben) oder auf der anderen Seite machst dus so wie ich:

Ich bin Bankkaufmann, nutzte das Produkt nun weil ich bei unserer Homepage Buttons bearbeiten werde und evtl. ein paar Bilder bearbeiten werde, die ich dann in der Bank verwende.

Nur kann niemand einem nachweisen, für was du es genau nutzt, daher ist dieses sogenannte "Ausbildungszweckgebundene" Produkt schon sehr löchrig.

Klar wenn jetzt jemand kommt und weist dir an Hand von Beweisen nach, dass du damit Geld verdienst mit der Software und verkauft die bearbeiteten Bilder. Aber das ist ein anderes paar Schuhe.

Ich kann dir jetzt nicht genau erklären wie du dieses Begriff zu deinen Gunsten auslegen kannst, weil das würde schon zu sehr in die Materie reingehen.

Aber falls du Ärger bekommen solltest wir haben in der Bank genügend Anwälte sitzten, die mir gerne helfen werden und diese Hilfe gebe ich auch gerne weiter.

Wie gesagt, diese Schülerversion oder Studentenversion sollte nur von Studenten oder Schülern genutzt werden. (So daher sendest du denen auch eine Bescheinigung dazu). Aber jetzt mal ehrlich, die Lehrer, Studenten oder Schüler werden dieses Programm sicher nicht nur für die Schule einsetzen. Aber sollte mal jemand nachfragen kann man immer sagen, ich habe diese Bilder in der PowerPoint Präsentation für die Schule damit gemacht oder ich will unser Klasssenfoto aufwerten.

Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, aber ich habe gestern nochmal bei der Firma Corel nachgefragt und die meinten, es sei niemals nachvollziehbar was du genau mit dem Produkt anstellst. Eine Dame bei der SchuelerSoftware Firma erklärte mir, dass man die Software ganz gewöhnlich nutzten dürfe. Man einfach als Schüler, Lehrer oder Student einen günstigeren Preis zahlen müsse - mehr nicht.

Also ich werde mir das Teil bestellen und basta.
;)

NPC Fighter
26.06.2007, 21:44
Ich bin Bankkaufmann, nutzte das Produkt nun weil ich bei unserer Homepage Buttons bearbeiten werde und evtl. ein paar Bilder bearbeiten werde, die ich dann in der Bank verwende.

Du bist Bankkaufmann (da du das einfach mal so geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass du dich nicht mehr in der Ausbildung befindest) und willst Buttons bearbeiten.
Mit Verlaub, aber ich kann da keine Bezüge zum Wort "Ausbildungszweck" finden (und ich kann auch keine direkte Kopplung deines Berufsbildes an ein Grafikbearbeitungsprogramm feststellen).


Nur kann niemand einem nachweisen, für was du es genau nutzt, daher ist dieses sogenannte "Ausbildungszweckgebundene" Produkt schon sehr löchrig.
[...]
Ich kann dir jetzt nicht genau erklären wie du dieses Begriff zu deinen Gunsten auslegen kannst, weil das würde schon zu sehr in die Materie reingehen.
[...]
Aber falls du Ärger bekommen solltest wir haben in der Bank genügend Anwälte sitzten, die mir gerne helfen werden und diese Hilfe gebe ich auch gerne weiter.
[...]
Aber sollte mal jemand nachfragen kann man immer sagen, ich habe diese Bilder in der PowerPoint Präsentation für die Schule damit gemacht oder ich will unser Klasssenfoto aufwerten.
Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, aber ich habe gestern nochmal bei der Firma Corel nachgefragt und die meinten, es sei niemals nachvollziehbar was du genau mit dem Produkt anstellst.

Also wenn du so denkst, kannst du dir das Programm meines Erachtens auch gleich über Bittorrent laden. Du überlegst dir ja schon ganz berechnend im Vorfeld, wie du dich rausreden könntest, ob man dir was und wie nachweisen könnte und wie du den Leuten, die sich danach erkundigen, was du mit dem Programm anstellst, am besten die Hucke voll lügen kannst.
Die Gründe dafür, sich ein Programm ordentlich zu kaufen, z.B. dem guten Gewissen, den Entwicklern den ihnen zustehenden Preis für ihre harte Arbeit zu zahlen (und nicht nur einen Teil, weil man irgendwelche Vergünstigungen zu Unrecht nutzt), werden durch solche Gedanken meiner Meinung nach hinfällig.

Aber mach, was du willst; auf ne längere Diskussion dazu hab ich keinen Bock.

toho
27.06.2007, 11:59
es is also keine auslegungssache, sondern lügen und verwässern. ok. deine sache.