bg2408
08.09.2006, 15:01
Ich find die News einfach zu... na ja, diskussionswürdig, um sie als News zu belassen! (http://theelderscrolls.info/?go=comments&id=729)
Klingt wie eine gute Geschichte. Vielleicht geht die Geschichte auch gut aus.
Vor einigen Monaten übernahm das niederländische Apothekenunternehmen "Doc Morris" eine deutsche Filiale, und begann mit dem Internetvertrieb auch in Deutschland - was aber nach nationalem Recht verboten war. Das ging zur EU, und die sagte: "Deutsches Gesetz schränkt Wettbewerb im Versandhandel ein, ist ungültig", und seitdem darf Doc Morris Aspirin übers Internet verschicken. Soweit hats nichts mit uns PC-Spielern zu tun.
Es existiert ein weiteres Gesetz, das so eine Versandbeschränkung beinhaltet - richtig, da kommen wir Spieler ins Spiel. Von den Selbstkontrollen (USK, FSK) ungeprüfte Titel dürfen nicht per normalen Versandhandel verkauft werden - heißt, ein uraltes Schlumpfspiel darf nicht verschickt werden, weil es *rein theoretisch* jugendgefährend sein könnte - und zwar genau wie ein Porno. Sie stehen rechtlich auf derselben Stufe. Klingt unlogisch? Ist deutsches Recht.
Aktuell gibts folgenden Fall: Da verkauft ein Internethändler Animes aus Japan, die nur von der britischen Kontrollbehörde freigegeben wurden, nicht zusätzlich von der deutschen FSK. Mitbewerber sagte: "Hey, das darfst du nicht, ich zeig dich an!"
Das ging dann ans Gericht. In erster Instanz sagte das Gericht "Jo, das darfst du nach deutschem Recht nicht, hör auf damit!"
Berufung, nächste Instanz. Und nun hatten die Richter aber von einer gewissen Apotheke gehört, und daß die EU das Verbot von Warenverkehrbeschränkungen auch durchsetzt. Ergo wurde dieser Fall nun zur Prüfung weitergeleitet an den EU-Gerichtshof, welcher schon das Apothekenurteil fällte.
Sollte dieser Gerichtshof nun feststellen, daß es sich bei den Jugendschutzbestimmungen um europarechtswidrige Warenverkehrbeschränkungen handelt, könnte das zumindest in Sachen Versandhandel den deutschen Jugendschutzirrsinn etwas abschwächen. Bei Oblivion war es ja so, daß sich - wer keine Kreditkarte hatte - bei Onlinehändlern nur an die englische Version kam, wer seinen Paß per Kopie dahin schickte und das Paket persönlich entgegennahm (ein Service der Post, der natürlich die Versandkosten ein bißchen erhöhte).
So etwas wäre nicht mehr nötig, wenn das Urteil positiv für den Versandhändler ausfällt - dann könnten wir Spieler endlich ohne die bisherigen Schwierigkeiten Originalversionen auch bei den großen Internethändlern erstehen. Endlich!
Klingt wie eine gute Geschichte. Vielleicht geht die Geschichte auch gut aus.
Vor einigen Monaten übernahm das niederländische Apothekenunternehmen "Doc Morris" eine deutsche Filiale, und begann mit dem Internetvertrieb auch in Deutschland - was aber nach nationalem Recht verboten war. Das ging zur EU, und die sagte: "Deutsches Gesetz schränkt Wettbewerb im Versandhandel ein, ist ungültig", und seitdem darf Doc Morris Aspirin übers Internet verschicken. Soweit hats nichts mit uns PC-Spielern zu tun.
Es existiert ein weiteres Gesetz, das so eine Versandbeschränkung beinhaltet - richtig, da kommen wir Spieler ins Spiel. Von den Selbstkontrollen (USK, FSK) ungeprüfte Titel dürfen nicht per normalen Versandhandel verkauft werden - heißt, ein uraltes Schlumpfspiel darf nicht verschickt werden, weil es *rein theoretisch* jugendgefährend sein könnte - und zwar genau wie ein Porno. Sie stehen rechtlich auf derselben Stufe. Klingt unlogisch? Ist deutsches Recht.
Aktuell gibts folgenden Fall: Da verkauft ein Internethändler Animes aus Japan, die nur von der britischen Kontrollbehörde freigegeben wurden, nicht zusätzlich von der deutschen FSK. Mitbewerber sagte: "Hey, das darfst du nicht, ich zeig dich an!"
Das ging dann ans Gericht. In erster Instanz sagte das Gericht "Jo, das darfst du nach deutschem Recht nicht, hör auf damit!"
Berufung, nächste Instanz. Und nun hatten die Richter aber von einer gewissen Apotheke gehört, und daß die EU das Verbot von Warenverkehrbeschränkungen auch durchsetzt. Ergo wurde dieser Fall nun zur Prüfung weitergeleitet an den EU-Gerichtshof, welcher schon das Apothekenurteil fällte.
Sollte dieser Gerichtshof nun feststellen, daß es sich bei den Jugendschutzbestimmungen um europarechtswidrige Warenverkehrbeschränkungen handelt, könnte das zumindest in Sachen Versandhandel den deutschen Jugendschutzirrsinn etwas abschwächen. Bei Oblivion war es ja so, daß sich - wer keine Kreditkarte hatte - bei Onlinehändlern nur an die englische Version kam, wer seinen Paß per Kopie dahin schickte und das Paket persönlich entgegennahm (ein Service der Post, der natürlich die Versandkosten ein bißchen erhöhte).
So etwas wäre nicht mehr nötig, wenn das Urteil positiv für den Versandhändler ausfällt - dann könnten wir Spieler endlich ohne die bisherigen Schwierigkeiten Originalversionen auch bei den großen Internethändlern erstehen. Endlich!