Dave-d
25.06.2006, 21:29
Durchsuchungsbefehl zeitgleich um 10 Uhr Zutritt zu den Räumen von “Trikont - Unsere Stimme Verlag” in München-Obergiesing, bei Hans Söllner in seinem Haus in Bad Reichenhall und zu den Privaträumen des Trikont-Verantwortlichen Achim Bergmann in Niederbayern.
Gesucht und beschlagnahmt wurden sämtliche T-Shirts von Hans Söllner mit der Aufschrift “Hitler Bush Blair - International” sowie den Gesichtern dieser Herren; außerdem wurden beschlagnahmt: Geschäftsunterlagen und Korrespondenz, ein Computer und Unterlagen über sämtliche Besteller dieses T-Shirts über den Trikont-Mailorder.
http://media.pafnet.de/image.php?image=3f213a2c739af0c76ae69358574f7255
Veranlasst wurde diese Aktion von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Traunstein, wo schon häufig die gesammelte Rechtstreue, zu denen eine solche Institution fähig ist, auf den Sänger Hans Söllner abgeladen wurde - ganz abgesehen von der Treue zu dem tadellosen Fremdenfreund Innenminister Beckstein, der schon soviel Beleidigungen von diesem Söllner ertragen musste.
Begonnen wurde die Aktion am 13.5.06 auf dem Festplatz der Stadt Reichenhall. Dort war Hans Söllner mit seiner Band der Headliner eines Benefizkonzerts für die Opfer des Einsturzes der Eislaufhalle in Bad Reichenhall vom Januar 2006. Dort entdeckten Fahnder - die allerdings nichts zu tun hatten mit den Fahndern, die die Risse in der Eissporthalle nicht entdeckt hatten - bei den bei ihnen sehr beliebten Söllner-Fans “das” T-Shirts und beschlagnahmten es vor Ort. Und Söllner auf der Bühne trug es auch!
Ganz klar: Ermittlungsverfahren gegen Hans Söllner und gegen Trikont, die jetzt zu den Hausdurchsuchungen führte (siehe unten: Schreiben des Rechtsanwaltes). Wenn jemand (wie wir, zugegebenermaßen etwas ermattet) nun erwartet hätte, es handele sich um ein Verfahren wegen Beleidigung der Friedensfreunde Bush und Blair:
FALSCH ! Laut Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Traunstein vom 24.5.06 ist strafbar “das Verwenden von und Beihilfe zum Herstellen, Vorrätighalten und Verbreiten von
KENNZEICHEN VERFASSUNGSWIDRIGER ORGANISATIONEN GEMÄSS § 86a Abs. 1 Nr.1,27 STGB”.
Schreiben des Rechtsanwaltes Jürgen Arnold
an die Polizeiinspektion Bad Reichenhall:
“Wir halten die Beschlagnahme unter dem Gesichtspunkt des angegebenen § 86 a StGB nicht nur für rechtswidrig, sondern darüber hinaus auch für höchst problematisch. Wird doch durch die Beschlagnahme unter dem Etikett des § 86 a StGB der Eindruck erweckt, als könnte es sich ei den noch lebenden Politikern G.W.Bush und Tony Blair um “Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Organisation” im Sinne des § 86 a StGB handeln. In diesem Vorwurf ihrer Polizeiinspektion müsste aber unmittelbar eine Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter gesehen werden.
In sachlicher Hinsicht ist weder der mit abgebildete Adolf Hitler, noch die Kappe oder der Helm der beteiligten beiden genannten Staatsoberhäupter ein Emblem einer verfassungswidrigen Organisation. Hakenkreuze, SS-Runen oder andere einschlägige Zeichen sind auf dem T-Shirt nicht zu erkennen.
Insgesamt stellt das T-Shirt eine Meinungsäußerung unseres Mandanten dar in die Richtung, dass sich Bush und Blair durch Führung ihres verfassungswidrigen Angriffskrieges auf das gleiche Niveau begeben wie Adolf Hitler, der ebenfalls diverse verfassungswidrige (und verbrecherische) Angriffskriege geführt hat. Unter diesem Gesichtspunkt muss daher Ihre Beschlagnahme auch als eine Verletzung der Grundrechte unseres Mandanten aus Art 5 1 GG gesehen werden.”
Manchmal übertreibt er ja ganz gewaltig und er muss sich nicht wundern, dass er mit dem Gesetzt in Konflikt kommt.
Aber in den Fall übertreiben wohl die "Freunde und Helfer" ?
Auch sei nicht klar gewesen, dass ein Gesicht verfassungsfeindlich sein könne. In der Tat sei der Straftatbestand Auslegungssache, so das Landesjustizministerium zur taz. Es gebe keine Auflistungen zum entsprechenden Strafrechts-Paragrafen 86a.
Mit paradoxen Auswirkungen: Ein NRW-FDP-Plakat aus dem Jahr 2000 mit Hitler-Abbildung wurde nicht verfolgt, in Stuttgart dagegen gelten Anstecker mit durchgestrichenem Hakenkreuz als "NS-Verherrlichung".
PS: Wenns den Thread schon mal gab, könnt ihr ihn closen!
Gruß
Dave-d
Gesucht und beschlagnahmt wurden sämtliche T-Shirts von Hans Söllner mit der Aufschrift “Hitler Bush Blair - International” sowie den Gesichtern dieser Herren; außerdem wurden beschlagnahmt: Geschäftsunterlagen und Korrespondenz, ein Computer und Unterlagen über sämtliche Besteller dieses T-Shirts über den Trikont-Mailorder.
http://media.pafnet.de/image.php?image=3f213a2c739af0c76ae69358574f7255
Veranlasst wurde diese Aktion von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Traunstein, wo schon häufig die gesammelte Rechtstreue, zu denen eine solche Institution fähig ist, auf den Sänger Hans Söllner abgeladen wurde - ganz abgesehen von der Treue zu dem tadellosen Fremdenfreund Innenminister Beckstein, der schon soviel Beleidigungen von diesem Söllner ertragen musste.
Begonnen wurde die Aktion am 13.5.06 auf dem Festplatz der Stadt Reichenhall. Dort war Hans Söllner mit seiner Band der Headliner eines Benefizkonzerts für die Opfer des Einsturzes der Eislaufhalle in Bad Reichenhall vom Januar 2006. Dort entdeckten Fahnder - die allerdings nichts zu tun hatten mit den Fahndern, die die Risse in der Eissporthalle nicht entdeckt hatten - bei den bei ihnen sehr beliebten Söllner-Fans “das” T-Shirts und beschlagnahmten es vor Ort. Und Söllner auf der Bühne trug es auch!
Ganz klar: Ermittlungsverfahren gegen Hans Söllner und gegen Trikont, die jetzt zu den Hausdurchsuchungen führte (siehe unten: Schreiben des Rechtsanwaltes). Wenn jemand (wie wir, zugegebenermaßen etwas ermattet) nun erwartet hätte, es handele sich um ein Verfahren wegen Beleidigung der Friedensfreunde Bush und Blair:
FALSCH ! Laut Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Traunstein vom 24.5.06 ist strafbar “das Verwenden von und Beihilfe zum Herstellen, Vorrätighalten und Verbreiten von
KENNZEICHEN VERFASSUNGSWIDRIGER ORGANISATIONEN GEMÄSS § 86a Abs. 1 Nr.1,27 STGB”.
Schreiben des Rechtsanwaltes Jürgen Arnold
an die Polizeiinspektion Bad Reichenhall:
“Wir halten die Beschlagnahme unter dem Gesichtspunkt des angegebenen § 86 a StGB nicht nur für rechtswidrig, sondern darüber hinaus auch für höchst problematisch. Wird doch durch die Beschlagnahme unter dem Etikett des § 86 a StGB der Eindruck erweckt, als könnte es sich ei den noch lebenden Politikern G.W.Bush und Tony Blair um “Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Organisation” im Sinne des § 86 a StGB handeln. In diesem Vorwurf ihrer Polizeiinspektion müsste aber unmittelbar eine Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter gesehen werden.
In sachlicher Hinsicht ist weder der mit abgebildete Adolf Hitler, noch die Kappe oder der Helm der beteiligten beiden genannten Staatsoberhäupter ein Emblem einer verfassungswidrigen Organisation. Hakenkreuze, SS-Runen oder andere einschlägige Zeichen sind auf dem T-Shirt nicht zu erkennen.
Insgesamt stellt das T-Shirt eine Meinungsäußerung unseres Mandanten dar in die Richtung, dass sich Bush und Blair durch Führung ihres verfassungswidrigen Angriffskrieges auf das gleiche Niveau begeben wie Adolf Hitler, der ebenfalls diverse verfassungswidrige (und verbrecherische) Angriffskriege geführt hat. Unter diesem Gesichtspunkt muss daher Ihre Beschlagnahme auch als eine Verletzung der Grundrechte unseres Mandanten aus Art 5 1 GG gesehen werden.”
Manchmal übertreibt er ja ganz gewaltig und er muss sich nicht wundern, dass er mit dem Gesetzt in Konflikt kommt.
Aber in den Fall übertreiben wohl die "Freunde und Helfer" ?
Auch sei nicht klar gewesen, dass ein Gesicht verfassungsfeindlich sein könne. In der Tat sei der Straftatbestand Auslegungssache, so das Landesjustizministerium zur taz. Es gebe keine Auflistungen zum entsprechenden Strafrechts-Paragrafen 86a.
Mit paradoxen Auswirkungen: Ein NRW-FDP-Plakat aus dem Jahr 2000 mit Hitler-Abbildung wurde nicht verfolgt, in Stuttgart dagegen gelten Anstecker mit durchgestrichenem Hakenkreuz als "NS-Verherrlichung".
PS: Wenns den Thread schon mal gab, könnt ihr ihn closen!
Gruß
Dave-d