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Gloomilicious
22.05.2006, 12:53
Keine Ahnung, wo das sonst hingehört oO deshalb frag ich einfach hier mal...

Vielleicht ist hier jemand mit Gesetzen usw bewandert, ich hoffe mal ^^
Kann mir jemand sagen, unter welchen Abschnitt des Strafgesetzes das Downloaden/Verwenden von ROMs fällt bzw wie die genaue derzeitige Lage da ist?

Man hört immer nur "Downloaden ja, verwenden unbegrenzt nur wenn man das original hat, ansonsten nur einen tag lang"...kann mir da jemand was genaues sagen? danke ^^

Pik
22.05.2006, 20:13
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html


§ 53

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Was die "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" angeht:

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
Demnach ist jede im Internet angebotene Kopie rechtswidrig.

Aber alles ohne Gewähr, da ich kein Jusrist bin ^^

Gloomilicious
23.05.2006, 12:19
Gut, vielen Dank für die Auskunft ^^