Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legal Maker Grenzen zu sprengen ?



natix
20.04.2006, 18:53
Yo, wie der Threadname schon sagt, isses legal oder nicht ?

Denn mir is Gestern folgendes passiert, ich hab ein Rätsel in mein Spiel eingebaut und brauchte 10 Ziffern als PW. 6 Ist aber maximal also hab ich mich an den Ressource Hacker gesetzt und versucht die Grenzen auf 10 zu setzen (ebenso die Variablen), maximal gehen aber nur 9stellige Variablen und Zahlenrätsel, also hab ich das ganze umgestellt und auf ein 9stelliges Zahlenrätsel reduziert. Im Maker sieht das dann so aus, damit ihr wisst, was ich meine:

http://img215.imageshack.us/img215/1171/editorhack5lq.png


Also könnt ihr mir sagen ob das legal ist oder nicht ? ^^

Smokie-Steel
20.04.2006, 18:58
Ich würd mal sagen es ist genauso legal wie das downloaden des rm2k/3.
EDIT: Damit meine ich NEIN es ist nicht legal, da die rechte fürs ändern der quellcodes bei der entsprechenden firma liegen.

.matze
20.04.2006, 18:59
Darüber machst du dir Gedanken?

Dann kauf dir den Maker, den das ist schon illegal ;)

jwiechers
20.04.2006, 19:02
Den Maker herunterzuladen ist illegal, aber das war hier nicht die Frage.

Prinzipiell ist eine Veränderung der Datei ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers illegal.

Aldinsys
20.04.2006, 19:15
Warum machst du es dir auch so schwer.
Versuch doch dein Rätsel mit geschicktem Benutzen von Variablen
und Events zu realisieren oder ändere es gegebenenfalls ab,anstatt
gleich den ganzen Maker zu modifizieren.

Sgt. Pepper
20.04.2006, 20:07
Den Maker herunterzuladen ist illegal, aber das war hier nicht die Frage.

Prinzipiell ist eine Veränderung der Datei ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers illegal.
detto, aber ich wuerde nicht sagen dass das bedenklich ist, wenn man bedenkt, dass der Maker ohnehin schon illegal runtergeladen wurde.

natix
20.04.2006, 21:15
Also ist Gnafs Picture Patch ja auch rein theoretisch illegal, weil der ja auch die Grenzen sprengt, oder ? ^^

Naja, dann werd ich das mal rückgängig machen und das ganze dann mal abändern, das war halt für das Rätsel was ich hatte die einfachste Methode ^^


detto, aber ich wuerde nicht sagen dass das bedenklich ist, wenn man bedenkt, dass der Maker ohnehin schon illegal runtergeladen wurde.

Wer sagt denn, das ich den Maker illegal gedownloadet hab ? Ich hab den Maker damals gedownloadet, bevor ASCII das noch verboten hatte, also war´s ja damals noch legal, u know ? ^^

.matze
20.04.2006, 21:19
Nein er war NIE legal, es wurde nur ein Auge zugedrückt.

Abgesehen davon ist die englicsche Version ja glaub sowieso schon eine gehackte und damit illegal.

Göfla
20.04.2006, 21:32
Wer sagt denn, das ich den Maker illegal gedownloadet hab ? Ich hab den Maker damals gedownloadet, bevor ASCII das noch verboten hatte, also war´s ja damals noch legal, u know ? ^^

Naja... Das ist als ob man in nen Media Markt geht, ne DVD einpackt und dann damit rausspaziert. Dann wird man vom Ladendetektiv aufgehalten und sagt dem, dass niemand gesagt hätte dass es die DVD nicht stehlen darf, deshalb ist es legal wenn er sie ohne bezahlen mitnimmt :D

Klar, ASCII hat damals mehr oder minder nix dagegen gehabt, wenn der Maker ausserhalb von Japan illigal vom Internet zu laden ist, aber als Enterbrain ins Spiel kam, wollten die sogar dass die Leute, die den Maker runtergeladen haben nachzahlen :D (was sich natürlich niemals durchgesetzt hat)



Und ja, Gnarfs Picture Patch ist theroetisch natürlich auch illigal. Interessieren tuts halt eh keinen. :D

jwiechers
20.04.2006, 21:54
Err...
ASCII hat niemals ein Auge zugedrückt, sie wussten sich nur schlicht nicht zu helfen.
Es war immer illegal.

GSandSDS
20.04.2006, 23:57
ASCII ist aber kein unerfahrener Mini-Konzern. Sie haben dennoch lange Zeit überhaupt nix gemacht. Da habe ich bezüglich ihrer Printsparte schon andere Dinge gehört. Aber nunja. Bei so wenig Intervention kann man schonmal die Frage aufwerfen, in wie weit die die Sache selbst auf die leichte Schulter genommen oder ignoriert haben. Aber um zum alten Thema wieder zurückzukommen. Das ist ALT. ALT, ÄLTER, und NOCH ÄLTER. Gibt schon etliche Threads... und auch die üblichen Warnungen was passiert, wenn man es mit den Erweiterungen übertreibt (resultierende Instabilität der Spiele).

krisch92
21.04.2006, 12:04
Klar, ASCII hat damals mehr oder minder nix dagegen gehabt, wenn der Maker ausserhalb von Japan illigal vom Internet zu laden ist, aber als Enterbrain ins Spiel kam, wollten die sogar dass die Leute, die den Maker runtergeladen haben nachzahlen (was sich natürlich niemals durchgesetzt hat)

Ich hätte schon längst für RPG-Maker gezahlt, Geld hab ich genug, doch ASCII scheint zu blöd dafür zu sein um... naja ihr wisst schon.

.matze
21.04.2006, 12:07
Ich hätte schon längst für RPG-Maker gezahlt, Geld hab ich genug, doch ASCII scheint zu blöd dafür zu sein um... naja ihr wisst schon.
Naja jetzt ist es ja Enterbrain ;)

Nein ich denke, an den 2ker in englisch wird man nie legal dran kommen, da es rein wirtschaftlich für Enterbrain schwachsinn wäre ihn in Europa oder Amerika zu veröffentlichen da sie ja die neuere Version "die ja mehr gewinn verspricht" veröffentlicht haben

Aldinsys
21.04.2006, 15:59
Nein ich denke, an den 2ker in englisch wird man nie legal dran kommen, da es rein wirtschaftlich für Enterbrain schwachsinn wäre ihn in Europa oder Amerika zu veröffentlichen da sie ja die neuere Version "die ja mehr gewinn verspricht" veröffentlicht haben

Trotzdem finde ich es immer noch eine Frechheit von Enterbrain,dass man sich
nicht einmal die Mühe gibt für die westlichen Konsumenten einen Vertreiber für
den RPG Maker XP zu finden. Stattdessen speist man uns mit einen kostenpflichtigen Download auf einer amerikanischen Downloadseite ab.
Das ist unwirtschaftlich...

jwiechers
21.04.2006, 16:09
Err... wieso?

Der RPG Maker XP ist klein genug um effektiv als Download vertrieben zu werden und ein Verkauf mit Verpackung und Werbekosten würde die Kosten der Übersetzung weiter erhöhen - vor allem da du dann jedes Land einzeln erschließen müsstest.
Man entschied sich zu diesem Schritt, da es die billigste und effektivste Methodik war.
Der Download des RPG Maker ist nebenbei gesagt nicht mit Kosten verbunden, du kannst die Trial völlig ohne Probleme und ohne Kosten von mehreren offiziellen - und diversen illegalen - Spiegeln herunterladen, darunter Tucows, GameSpot, Download.com und RPGA, das der RPG Maker selbst dann Geld kostet sehe ich wiederum nicht als Nachteil an, schließlich ist es ein äußerst weit entwickeltes und durchaus wertvolles Produkt.
Des Weiteren, nur da du anscheinend die Maßstäbe nicht ganz kennst: Download.com weder eine rein amerikanische Downloadseite, noch ist es eine unbedeutende Seite. Download.com/C|Net ist ein weltweit tätiges Medienunternehmen welches man ohne zu zagen als eine treibende Kraft des Internets ansehen kann, neben Google, Amazon und Microsoft.

Der Drake
21.04.2006, 16:15
Trotzdem finde ich es immer noch eine Frechheit von Enterbrain,dass man sich
nicht einmal die Mühe gibt für die westlichen Konsumenten einen Vertreiber für
den RPG Maker XP zu finden. Stattdessen speist man uns mit einen kostenpflichtigen Download auf einer amerikanischen Downloadseite ab.
Das ist unwirtschaftlich...
Das ist billig, und wenn sie damit genug Gewinn machen können wird es später mit Sicherheit auch eine eigene Versandstelle in unseren Gefilden geben.
Da aber hier immer noch jeder raubkopiert und sich damit noch zu allem Überfluss im Recht sieht wird das nie passieren. Und es liegt nicht an eb, die würden sich freuen wenn das für sie lukrativ wäre.


Nein ich denke, an den 2ker in englisch wird man nie legal dran kommen, da es rein wirtschaftlich für Enterbrain schwachsinn wäre ihn in Europa oder Amerika zu veröffentlichen da sie ja die neuere Version "die ja mehr gewinn verspricht" veröffentlicht haben
eb! weiß nicht das sie dafür einen markt hätten, nebenbei. Du kannst sie ja gerne anschreiben und ihnen erzählen das ihr altes Produkt unter Raubkopierern hierzulande noch immer sehr beliebt ist und das sie das doch bitte für teures Geld übersetzen sollen sodass ihr euch das 'kaufen' könnt.
Kommt sicher gut an. :A

jwiechers
21.04.2006, 16:23
Wo Drake gerade Kosten erwähnt fällt mir noch etwas ein, rechne doch mal, wieviel alleine Versand und Zoll beim RPG Maker XP kosten würden.

Gehen wir vom jetztigen, wohlgemerkt japanischen, Preis aus und runden ab:
RPG Maker XP: ~ $100
Versand: ~ $10
Zoll: ~ $22
Lieferzeit: 2 Wochen - ansonsten rechne $30 beim Versand, dann hast du es in zwei Tagen.

Wäre ein Preis von rund $132, von dem rund 25% nur Zusatzkosten sind, für dich so attraktiv?
Gibst du das doppelte für ein hübsches Handbuch aus?

Ich will jetzt hier keine Diskussion heraufbeschwören, ob der RPG Maker diesen Preis wert wäre - was er in meinen Augen wäre, da er nicht mit einem einzelnen Spiel vergleichbar ist - aber denk mal darüber nach, wie aufwendig das für eb! und auch dich wäre, im Gegensatz zu einem effektiven und schnellen Download bei dem du das Produkt nach wenigen Minuten bereits nutzen kannst.

Aldinsys
21.04.2006, 19:27
Wäre ein Preis von rund $132, von dem rund 25% nur Zusatzkosten sind, für dich so attraktiv?
Gibst du das doppelte für ein hübsches Handbuch aus?

Naja,wenn statt einer flüchtigen zehnseitigen Anleitung ein richtiges
XP Grundwerk beiliegen würde,wäre es mir diesen Aufpreis ehrlich gesagt
ziemlich egal. Es gibt genügend Leute,die für eine Entwicklerumgebung in Form einer Programmiersprache ein vielfaches dieses Preises ausgeben.
Du musst ja bedenken,dass dies kein Videospiel ist,sondern eine kreative Entwicklersoftware.

Gäbe es hierzulande einen Distributor könntest du sogar die Zusatzkosten
abziehen.;)

Kaat
21.04.2006, 19:52
Ich will ja die wirklich schöne Diskussion um die Vertriebskosten nicht unterbrechen. ;)
Aber ich habe eine kleine Zwischenfrage: was soll illegal daran sein, Inhalte des Makers bei mir am PC zu ändern? Wenn ich ihn gekauft habe, ist er mein Eigentum... und die Daten auf meinem PC ja sowieso... da kann ich doch ändern, was mir gefällt. Nur weitergeben darf ich es nicht...

Warum sollte ich also beliebige Daten auf meiner Festplatte nicht verändern dürfen?? Wo doch erschwerend hinzu kommt, dass ein Verbot in die Richtung niemals durchsetzbar wäre, weil man es einfach nicht überprüfen kann...

Smokie-Steel
21.04.2006, 20:16
Nein, es ist illegal ein gekauftes Programm zu verändern. Die rechte zum verändern des Quellcodes liegen beim Entwickler. Das ist und bleibt so!
EDIT: Außer es ist open source, dann darf jeder dran rumwerkeln wie er will.

Kaat
21.04.2006, 20:21
Gibt es irgendwo eine Schilderung dieser genauen Gesetzeslage, die man einsehen kann? Das kommt mir spanisch vor... ich meine, wie genau wollen die das überprüfen?

Smokie-Steel
21.04.2006, 20:34
Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.

jwiechers
21.04.2006, 20:34
Naja,wenn statt einer flüchtigen zehnseitigen Anleitung ein richtiges
XP Grundwerk beiliegen würde,wäre es mir diesen Aufpreis ehrlich gesagt
ziemlich egal. Es gibt genügend Leute,die für eine Entwicklerumgebung in Form einer Programmiersprache ein vielfaches dieses Preises ausgeben.
Du musst ja bedenken,dass dies kein Videospiel ist,sondern eine kreative Entwicklersoftware.

Gäbe es hierzulande einen Distributor könntest du sogar die Zusatzkosten
abziehen.

Dir ist schon klar, dass die Zielgruppe des RPG Maker XP nicht die Zielgruppe der Quake IV/Unreal Engine in ihrer neusten Inkarnation ist?
Die Leute, die den RPG Maker benutzen sind Fans, Hobbyisten, die legen keine sechsstelligen Beträge für eine Engine auf den Tisch und auch sicherlich nur sehr, sehr bedingt dreistellige.




EDIT: Außer es ist open source, dann darf jeder dran rumwerkeln wie er will.

Offene Quelldateien haben nichts mit der Berechtigung zutun, daran herum zu arbeiten. Nur weil ein Quellcode nicht verschlüsselt ist heißt das nicht, dass man an ihm arbeiten darf. Was du meinst wäre eine Lizenz wie die GPL.


Gibt es irgendwo eine Schilderung dieser genauen Gesetzeslage, die man einsehen kann? Das kommt mir spanisch vor... ich meine, wie genau wollen die das überprüfen?

Wie genau überprüft die Filmindustrie, dass du einen Film illegal heruntergeladen hast?
Meistens gar nicht, darum geht es bei diesen Gesetzen aber auch nicht.
Die Modifikation der Software ist gem. allg. Urheberrechtsgesetze verboten und Enterbrain hat es sogar in seine Lizenz aufgenommen, der du beim Download zustimmst (siehe Sektion C, 2. Halbsatz).

Der Drake
21.04.2006, 20:39
Ich will ja die wirklich schöne Diskussion um die Vertriebskosten nicht unterbrechen. ;)
Aber ich habe eine kleine Zwischenfrage: was soll illegal daran sein, Inhalte des Makers bei mir am PC zu ändern? Wenn ich ihn gekauft habe, ist er mein Eigentum... und die Daten auf meinem PC ja sowieso... da kann ich doch ändern, was mir gefällt. Nur weitergeben darf ich es nicht...

Warum sollte ich also beliebige Daten auf meiner Festplatte nicht verändern dürfen?? Wo doch erschwerend hinzu kommt, dass ein Verbot in die Richtung niemals durchsetzbar wäre, weil man es einfach nicht überprüfen kann...
Wenn du das Programm installierst musst du der eula (end user license agreement) zustimmen, die unter anderem besagt das du die Software nicht in irgendeiner Weise verändern darfst.

Und feststellen... mit gesundem Menschenverstand? wenn in der .exe einfach ein paar bytes anders sind als in der offiziellen Version hast du damit offensichtlich gegen die Lizens verstoßen, und man könnte dich anklagen.

Aber ich kann dich "beruhigen", da die englische Version selbst bereits gegen diesen Punkt (sowie viele andere) verstößt, musst du dir keine Gedanken mehr darum machen. Zusätzlich könnte man dich so oder so schon wegen Software Diebstahls anklagen...
wenn du dir wirklich Gedanken über die Legalität des ganzen machen willst, kannst du das gerne tun, nur wird es dir nicht mehr viel bringen.

Kaat
21.04.2006, 21:56
Wie genau überprüft die Filmindustrie, dass du einen Film illegal heruntergeladen hast?
Meine Internetaktivität kann man sicher leichter von außen kontrollieren als das, was ich am Computer allein mache...


Und feststellen... mit gesundem Menschenverstand? wenn in der .exe einfach ein paar bytes anders sind als in der offiziellen Version hast du damit offensichtlich gegen die Lizens verstoßen, und man könnte dich anklagen.
Weil ich so nett bin, denen meine .exe-Datei zu schicken oder was!?

Ich kann hier mit meinem XP machen, was ich will, und enterbrain wird niemals was dagegen unternehmen können, weil sie es niemals feststellen werden.
Mir ist schon klar, dass es sinnlose Gesetze gibt. Aber das heißt nicht, dass man sie nicht hinterfragen darf... dass ist doch dasselbe, als würde man gesetzlich verbieten, an das Wort XY zu denken.

Aber danke für den Hinweis, Sephiroth. Ich werde das mal bei Gelegenheit überprüfen.

.matze
21.04.2006, 21:59
Mir ist schon klar, dass es sinnlose Gesetze gibt. Aber das heißt nicht, dass man sie nicht hinterfragen darf... dass ist doch dasselbe, als würde man gesetzlich verbieten, an das Wort XY zu denken.


Das war jetzt blöd gesagt, wenn etwas verboten ist dann darf man es nicht PUNKT
man kann aber darf nicht

Der Drake
21.04.2006, 22:03
Weil ich so nett bin, denen meine .exe-Datei zu schicken oder was!?
Ich sprach von der RPG_RT.exe, bzw. Game.exe...
Und es muss nicht mal eine exe sein, es kann auch die harmony.dll sein oder sonstwas.

Kaat
21.04.2006, 22:15
Ich sprach von der RPG_RT.exe, bzw. Game.exe...
Und es muss nicht mal eine exe sein, es kann auch die harmony.dll sein oder sonstwas.
Das ist Jacke wie Hose. Wie sollen sie einen Vergleich machen können? Woher nehmen sie meine (möglicherweise veränderte) Datei denn her? Die haben bei sich in der Firma ihre Originaldatei rumliegen. Und wie kommen sie nun an meine ran, und warum? Die werden ja wohl kaum bei mir anklopfen und sagen können: "Entschuldigung, aber wir haben den unbegründeten Verdacht, dass Sie unsere Software verändert haben, wenn wir mal einen Blick darauf werfen dürften..."


Das war jetzt blöd gesagt, wenn etwas verboten ist dann darf man es nicht PUNKT
man kann aber darf nicht
Wenn morgen gesetzlich in Kraft tritt, dass man nie mehr Hosen tragen darf, ist es auch verboten, und alle sollen sich dran halten ohne zu hinterfragen, was der Schwachsinn soll?

--

Ihr versteht vielleicht nicht, worauf ich hinaus will. Wenn es gesetzlich wirklich festlegbar ist, dass der User die gekaufte Software (daheim im stillen Kämmerlein, ohne sie zu publizieren, zu vervielfältigen oder sonst irgendwie an jemand Äußeren heranzutragen) nicht verändern darf, macht sich der Gesetzgeber damit lächerlich. Denn das ist ein Gesetz, das er zwar erlassen kann, aber nicht durchsetzen.
Da kann er zwar verbieten, dass man das Programm verändert - aber wenn er erwartet, dass das Gesetz irgendeinen Nutzen hat, lügt er sich nur in die Tasche damit.

Aber ich sehe mir jetzt mal das EULA an, auf das hingewiesen wurde.

edit: In dem angesprochenen License Agreement Punkt C steht schon mal nichts davon drin, dass sie Software nicht verändert werden darf.

C. Restriction
Licensee shall not reverse engineer, de-compile, or disassemble the Software.
Further, Licensee shall not sell, assign, lease, sublicense, encumber, or otherwise transfer the Software without the written consent of ENTERBRAIN.
Der erste Satz läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass die Software nicht dekompiliert werden darf, dass man also aus der kompilierten Datei nicht versuchen darf, den Quellcode wiederherzustellen.

.matze
21.04.2006, 22:32
Zu lächerlichen Gesetzen, in Amerika gibts Städte in denen Esel nachts nicht in der Badewanne übernachten dürfen.

toho
22.04.2006, 12:31
Ihr versteht vielleicht nicht, worauf ich hinaus will. Wenn es gesetzlich wirklich festlegbar ist, dass der User die gekaufte Software (daheim im stillen Kämmerlein, ohne sie zu publizieren, zu vervielfältigen oder sonst irgendwie an jemand Äußeren heranzutragen) nicht verändern darf, macht sich der Gesetzgeber damit lächerlich. Denn das ist ein Gesetz, das er zwar erlassen kann, aber nicht durchsetzen.
Da kann er zwar verbieten, dass man das Programm verändert - aber wenn er erwartet, dass das Gesetz irgendeinen Nutzen hat, lügt er sich nur in die Tasche damit.
Das hat zb den nutzen, das veränderte programme/andere arbeiten nicht einfach "überarbeitet" und von irgendwem veröffentlicht werden können.

Kaat
22.04.2006, 13:19
Das hat zb den nutzen, das veränderte programme/andere arbeiten nicht einfach "überarbeitet" und von irgendwem veröffentlicht werden können.


(daheim im stillen Kämmerlein, ohne sie zu publizieren, zu vervielfältigen oder sonst irgendwie an jemand Äußeren heranzutragen)
Steht sogar in deinem Zitat...

GameMaster2k5
22.04.2006, 13:25
ähm... legal, illegal, scheißegal?
Der Maker is sowiesio illegal zum runterladen, ich modde auch öfters den Maker um, aber legal oder illegal, who cares?
-Game-

jwiechers
23.04.2006, 20:59
@Kaat

Nach deiner Argumentation wäre auch Mord so aushebelbar. Ich kann mir genügend Situationen vorstellen, wo niemand einen Mord mitkriegt, sei das auf offener See oder sonstwo.
Es ist schlicht illegal eine Software mit einem Programm wie dem Ressource-Hacker zu bearbeiten wenn das nicht offiziell vom Hersteller gestattet wurde und sollte soetwas herauskommen/solltest du es publizieren, kann es verfolgt werden.


Der Maker is sowiesio illegal zum runterladen, ich modde auch öfters den Maker um, aber legal oder illegal, who cares?

Was der Szene sehr schadet und uns auch immer in der Illegalität verweilen ließe, änderte es sich nicht langsam.
Des Weiteren dürfte es, wenn das so bleibt auch unseren gerade erst aufkeimenden Beziehungen zu Enterbrain sehr schaden - was vor allem im Bezug auf zukünftige RPG Maker, aber auch einige andere Dinge - bedauerlich wäre.

Kaat
24.04.2006, 18:26
Sag' mir, wo es steht, dass die Bearbeitung mit dem ResHacker verboten ist - in dem Absatz des EULA, den du genannt hast, wird das wie gesagt nicht erwähnt - und ich glaube dir.

Außerdem ist das Bearbeiten des Makers mit einem Mord zu vergleichen schon allein vom Schadensausmaß her ziemlich, naja, schwachsinnig. :rolleyes:

jwiechers
24.04.2006, 19:06
Sag' mir, wo es steht, dass die Bearbeitung mit dem ResHacker verboten ist - in dem Absatz des EULA, den du genannt hast, wird das wie gesagt nicht erwähnt - und ich glaube dir.


Ganz im Allgemeinen steht deiner Idee wie gesagt das Urheberrecht entgegen - und der Fakt, dass dir Enterbrain/ASCII die entsprechenden Rechte definitiv nicht eingeräumt hat, aber abgesehen davon steht es da drin, du hast nur schlicht keine Ahnung davon, was der RessourceHacker ist, oder verstehst den Vertrag nicht.
Was glaubst du was der ResourceHacker tut?



Außerdem ist das Bearbeiten des Makers mit einem Mord zu vergleichen schon allein vom Schadensausmaß her ziemlich, naja, schwachsinnig.

Gesetze sind immer allgemein. Es ging darum, dass deine Argumentation bei einem Gesetz jeglichen Ausmaßes theoretisch funktioniert und damit nicht wirklich annehmbar ist.