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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtswidrige Bewerbungsfragen



Niji-chan
18.03.2006, 20:20
Hi,

in der Schule geht es momentan um Bewerbungen und was dazu gehört. Die Frage nach einer möglichen Schwangerschaft ist ja bekanntlich rechtmäßig nicht zulässig. Für einen Beispielfall soll ich nun untersuchen, welche Fragen ebenso rechtswidrig sind.
Nach der eigenen Konfession darf scheinbar auch nicht gefragt werden, doch wie ist das bei z.B. bei einer katholischen Einrichtung?

mfg

Dee Liteyears
19.03.2006, 16:03
In dieser Hinsicht ist es glaube ich, völlig legal nach der Religion bzw. Konfession zu Fragen und nach diesen Kriterien (IMHO leider) auch einzustellen. Dies zählt so weit ich weiss, aber auch nur für kirchliche Institutionen oder ähnliches, z.B. Krankenhäuser.

Evanescence
19.03.2006, 16:32
hab da eine sehr interessante seite gefunden, vielleicht hilft die dir weiter. :)

*klick mich* (http://www.jobware.de/ra/rb/vg/4.html)

psycho~
19.03.2006, 17:56
Nach der eigenen Konfession darf scheinbar auch nicht gefragt werden

Klassenkamerad musste schreiben ob er zu Scientology gehört oder nicht..

Niji-chan
19.03.2006, 19:18
Ob der neue Arbeitnehmer in der Gewerkschaft ist oder nicht, geht den Chef grundsätzlich nichts an. Nach dem er ohnehin alle Arbeitnehmer gleich behandeln muss, muss er jedem den Tariflohn zahlen, egal ob Tarifpartner oder nicht. Außerdem garantiert das Grundgesetz jedem die Koalitionsfreiheit - und die wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gestattet wäre und Gewerkschafter dann zunehmend von Jobs ausgeschlossen würden.

Ein Beispielbogen möchte wissen "Welchem Berufs- bzw. Arbeitnehmerverband gehören Sie an?"

Glücklicher Weise darf man bei solchen Fragen einfach durch immer lügen. Das kann nämlich nicht als Kündigungsgrund hergenommen werden. Da dürfte man die verklagen.


Keine Regel ohne Ausnahme. Auch hier braten sich "Tendenzbetriebe", also Arbeitgeber mit religiöser Tendenz eine Extrawurst. Nach der katholischen Glaubenslehre ist die Ehe unauflöslich ("... bis dass der Tod Euch scheidet"). Wer sich trotzdem scheiden lässt, handelt der Glaubenslehre zuwider. Eigentlich müssten die Tendenzbetriebe also Geschiedene nicht akzeptieren. Nachdem inzwischen aber speziell hochqualifizierte Arbeitnehmer besonders häufig geschieden sind (denn außergewöhnlicher Arbeitseinsatz rächt sich im privaten Bereich), schlucken auch religiöse Arbeitgeber inzwischen eine Scheidung.
Wehe aber, wenn der Geschiedene wieder verheiratet ist. Dann führt er nämlich nach den Glaubensregeln eine Doppelehe - und das akzeptieren Caritas und Co. nicht mehr! Nach einer Wiederverheiratung dürfen sie also fragen. Ob sie dann im Hinblick auf den Personenstand mit der Wahrheit bedient werden, ist eine andere Frage. Häufig werden die ersten Ehen dann einfach verschwiegen.

Übrigens: Ein Tendenzbetrieb kann nach der derzeitigen Rechtsprechung einem geschiedenen Mitarbeiter schon deswegen kündigen, bloß weil er wieder heiratet. Tja...

Das nenn ich mal heftig. Denn im Beispiel wird auch gefragt nach "ledig() verheiratet() verwitwet() geschieden() wiederverheiratet()".
Demnach ist das also erlaubt :eek:

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Ich frage mich bloß noch, wie das mit dem Trauungsdatum ist. Angeblich sollen ja jung verheiratete Frauen nicht so schnell einen Job erhalten, weil Arbeitgeber die Vermutung hegen, dass diese dann bald dem Kinderwunsch nachgehen könnten. ...

King Kane
26.03.2006, 09:44
Was glaube ich nicht erlaubt ist sind zum Beispiel Fragen nach der sexuellen Orientierung oder den Vorlieben... Das wurde noch nicht genannt ^^...

nudelsalat
26.03.2006, 10:39
such mal nach schutzwürdigen geheimhaltungsinteressen(z.B. ethnische zugehörigkeit, krankheiten, sexuele orientierung, etc.).
soweit ich weiss sind fragen dannach rechtswidrig, wobei es ausnahmen gibt wie z.B. wenn leben davon abhängen(ein krankenhaus wird wohl kaum einen arzt mit einer chronischen und in in irgendeiner weise ansteckbaren krankheit anstellen wollen).
bin mir aber nicht ganz sicher, eigentlich haben wir von schutzwürdigen gehhaltungsinteressen in einem anderen zusammenhang gelernt.