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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches über MP3 Dateien für ein Spiel???



Tylerandy
05.12.2005, 16:38
Hi Leutz!

Ich hab da mal 'ne Frage:

Ich würde gerne ein paar MP3s von einem Album in mein Spiel einbinden.
Ich weiss, dass das irgendwie illegal sein muss, aber andere machen das auch.:confused:

Muss ich dafür irgendwas machen (z.B. Den Namen des Liedes und das Album etc. in den Credits erwähnen.)??? :confused:

Wär echt nett, wenn ich balt 'ne Antwort bekommen könnte.

Das macht mich noch alles ganz kirre!!! :hehe: >_< o_o

G.F.
05.12.2005, 17:15
Natürlich kannst du das machen!
ich glaube kaum das der/die Sänger/Sängerin das Spiel spielen wird;)
Aber in den Credits sollte immer die Musik aufgezählt werden!

Inius
05.12.2005, 17:23
Nein das ist natürlich nicht erlaubt,rate mal warum Musik CD einen Brennschutz haben,sollte dein Spiel beispiels weise gut(bekannt)werden ist die Gefahr gross das man nach dir sucht^^.:D (spass)Aber trotzdem lass lieber,sonst werden maker games noch sowas wie eine Tauschbörese^^:D .
Es ist aber auf jeden fall nicht erlaubt,ausserdem kann es durch aus sein das bestimmte seiten was dagegen haben dieses auf ihrer Page zu stellen.Da sie glaub ich automatisch eagl was sie auf page stehen habe zum mit täter werden.:D

Dhan
05.12.2005, 17:51
Die Verwendung von geistigem Eigentum einer Person/Organisation ist nur mit deren Erlaubnis öhm erlaubt.
Gilt übrigens auch für Rips, Midis, ja sogar Lyrics. Nur bei MP3s isses halt so, dass es auch verfolgt wird, es ist nämlich privates Recht und da kostets nur, wenn man auch beklagt wird (während im öffentlichen Recht der Staatsanwalt anklagen MUSS)

Froschvampir
05.12.2005, 17:55
Ich kenne mich in diesem Bereich zwar nicht aus, aber ich kann dir versichern, dass es illegal ist, Dateien von einer CD in MP3s umzuwandeln und diese dann für ein öffentliches Spiel zu nutzen... Schon klar.


Frosch

ExecutorYpsilon
05.12.2005, 18:03
ich meine es ist nich illegal weil man auch lieder z.b. bei musikload legal runterladen kann :D da kann man die lieder genau so in das spiel einbauen ohne ärger

struppthat
05.12.2005, 19:45
@ExecutorYpsilon
Das stimmt nicht ganz bei Musicload verhält es sich anders.....
Weil Mann für die Aufnahmen zahlt das heisst man erwirbt die Rechte von diesem Lied.
Also ist es so als wenn du die CD kaufst.Allerdings verhält es sich so das man die MP³´s benutzen darf.... man darf nur aus dem Verkauf des Spieles keinen Komerziellen Nutzen ziehen.
Im KlarText: Du Darfst die Dateien Benutzen aber du darfst das Soiel nicht verkaufen es muss immer Kostenlos sein....

MfG Struppthat

NPC Fighter
05.12.2005, 19:54
Wenn man sich ein Lied legal runterlädt, heißt das nicht, dass man es verbreiten kann. Das ist genauso, als würd man sich ne CD kaufen, die Tracks runterrippen und irgendwo zum freien DL bereitstellen.
So verhält es sich mit nem Spiel auch, da du die Songs ja indirekt zum DL anbietest. Quasi auch Raubkopie.

Und Raubkopierer sind ja bekanntlich auch Verbrecher. Neben Mördern und Serienvergewaltigern. :p

Dhan
05.12.2005, 22:07
Also ist es so als wenn du die CD kaufst.Allerdings verhält es sich so das man die MP³´s benutzen darf.... man darf nur aus dem Verkauf des Spieles keinen Komerziellen Nutzen ziehen.
Im KlarText: Du Darfst die Dateien Benutzen aber du darfst das Soiel nicht verkaufen es muss immer Kostenlos sein....
Absolut falsch.

Manuel
06.12.2005, 08:35
Sagen wir so: Illegal ist es schon, urheberrechtlich geschützte Musik (egal in welchem Format, MP3 miteingeschlossen) zu verbreiten (es ist übrigens egal, ob man daraus kommerziellen Nutzen zieht oder nicht. Das spielt höchstens bei der Strafhöhe eine Rolle^^). Wenn du die Musik selbst erstellen würdest und es dann in MP3-Dateien umwandelst, wäre es legal.

Was MP3-Dateien in Makerspielen angeht: Mach es einfach! Du bist nicht der erste, der das macht. Wenn die Musikindustrie wirklich drauf kommen würde, dass du kommezielle Musik in deinen Spielen verwendest, wärst du der erste im Maker-Bereich, der eine Strafe zu erwarten hätte. Allerdings stehen die Chancen schlecht, dass sie jemals draufkommen würden. Also: Mach es! Die Musikindustrie hätte schon mehrere hier im Forum verklagt, wenn es über die Spielen mit MP3-Musik wissen würde...

Crediteintrag oder nicht: Das ist einfach "nur" eine Gewissensfrage. In der Regel macht man das allerdings schon, als Respekt für die Macher der Musik. Eine Pflicht besteht nicht.

Lil_Lucy
06.12.2005, 12:47
Dito!

Allerdings möchte ich noch anmerken das du dich etwas zurückhalten solltest!
Bei einem Lied wird sich keiner die Mühe machen nach dir zu fahnden, wenn du aber das komplette Album ins Spiel klatschst ist die Chance ungleich höher das du eventuell Ärger kriegst. Am Ende gelten Makerseiten vielleicht noch als Tauschbörsen. Das Risiko ist dann immernoch eher gering aber man muß es ja nicht herausfordern!

Flying Sheep
06.12.2005, 13:46
Man kann die Midis auch einfach umbenennen, damit es nicht so offensichtlich ist, weeeeeeenn sich jemand mal die Mühe macht nach illegaler Musik in deinem Spiel zu suchen.



Im KlarText: Du Darfst die Dateien Benutzen aber du darfst das Soiel nicht verkaufen es muss immer Kostenlos sein....

MfG Struppthat


Is da jetzt was dran oder nicht?

Barney
06.12.2005, 13:55
Midis darf man generell benutzen, genauso verhält es sich mit Remixen und mp3s, die man sowieso kostenlos runterladen kann.

Tylerandy
06.12.2005, 14:04
:eek: OK, Zusammenfassung:

Wenn ich das jetzt richtig sehe, heisst das soviel, wie ,dass es eigentlich illegal ist, aber da es eh alle machen, warum nicht ich???

Und bei Midis, Remixen und Co. von den Stücken, was man sich kostenlos runterladen, ist es sowieso legal.

Hab ich das jetzt richtig verstanden :confused:

Manuel
06.12.2005, 14:08
Im KlarText: Du Darfst die Dateien Benutzen aber du darfst das Soiel nicht verkaufen es muss immer Kostenlos sein....

MfG Struppthat
Is da jetzt was dran oder nicht?Natürlich nicht! Wär ja schön, da könnte jeder ein Alex-Game mit einer Map und dem kompletten Album einer Band auf die Makerseiten hochladen ;) . Allgemein darf man Makerspiele, die mit einer illegalen Version des RM2k(3)/XP gemacht wurden, nicht verkaufen, aber das wird/wurde in einem anderen Thread diskutiert^^.

Tylerandy
06.12.2005, 14:19
1.)Das man Makerspiele nicht verkaufen darf, ist wahrscheinlich bekannt.

2.)Warst du es nicht, der geschrieben hat, man soll die MP3 einfach
reinpacken???:confused:

Ziemlich Paradox oder??? ;) :hehe: http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/1/ugly.gif

Flying Sheep
06.12.2005, 14:40
Natürlich nicht! Wär ja schön, da könnte jeder ein Alex-Game mit einer Map und dem kompletten Album einer Band auf die Makerseiten hochladen ;) . Allgemein darf man Makerspiele, die mit einer illegalen Version des RM2k(3)/XP gemacht wurden, nicht verkaufen, aber das wird/wurde in einem anderen Thread diskutiert^^.


Auch nicht, wenn man es NUR auf Midis bezieht?


Das ist alles ziemlich verwirrend... :confused:

Manuel
06.12.2005, 14:45
Ok, ich hab' vergessen was zu erwähnen, wobei ich gleich vorneweg sage: Das ist alles AFAIK, also soweit ICH das weiß^^.

Soweit ich weiß (nochmal zur Sicherheit^^), darf man urheberrechtlich geschützte Werke benutzen, wenn sich deren Werke im Hintergrund aufhalten und im Prinzip nicht zwingend für das Spiel erforderlich ist. Dazu gleich ein Beispiel: Bei "Metal Gear Solid 3" für PS2 gibt es ja eine James Bond-Anspielung. Das ist ein netter Gag, aber das Spiel besteht ja nicht ausschließlich aus James Bond-Anspielungen. Im Prinzip könnte man diese Anspielung auch aus dem Spiel nehmen, da es sich nicht übermäßig auf das Spiel selber auswirkt. Deshalb darf man diese überdeutliche Anspielung auch im Spiel einbauen, ohne dass die Entwickler fürchten müssen, dass Pierce Brosnan & Co. die Entwickler von Metal Gear Solid 3 verklagt. Hätten die Entwickler stattdessen ein Spiel erstellt, bei dem man nur noch den Haupthelden durch eine Bond-Figur austauschen müsse um einen richtigen Klon von einem James Bond-Spiel zu haben, hätten sich die Entwickler wegen Urheberrechtsverletzung schon dumm und dämlich zahlen müssen^^.

Ich kann sogar ein Beispiel noch aus den eigenen Reihen nehmen. Es gab auch mal ein Musikspiel, bei dem man die passende Taste zur Musik drücken muss. Bei diesem Spiel war die Musik zwingend nötig, um den Spielspaß aufrecht zu erhalten. Als der Entwickler erkannt hatte, dass er im Prinzip die Grenze zur Legalität schon überschritten hatte, ließ er das Spiel sofort von seinem Webspeicher löschen und bietet seitdem nur noch eine Version an, in dem die Musik durch Midis ersetzt wurden.

Deshalb meine ich ja das Alex-Beispiel von meinem letzten Post. Würde man ein komplettes Album mit 30 MB und das "Spiel" für 1 MB hochladen, was wäre dann wohl höher gewichtet? Natürlich die Musik!

Ich hoffe, ich hab's jetzt einigermaßen verständlich erklärt^^.

Tylerandy
06.12.2005, 14:46
Das ist alles ziemlich verwirrend... :confused:

Du sagst es...
:hehe: Da wird man noch ganz verrückt.

Aber wenn man Manuel jetzt Glauben schenken darf, dann ist das (teilweise) legal.

Fakt: Tu's einfach, andere machen's auch und die werden auch nicht verklagt...

oder so...

Flying Sheep
06.12.2005, 14:59
ok. Danke Leute. Ihr habt mir (obwohl ich das thema nicht begonnen habe) sehr geholfen^^

Froschvampir
06.12.2005, 20:41
Dateien, bei denen du dir nicht 100% sicher bist, ob sie legal sind oder nicht, solltest du so oder so einfach vermeiden, erst recht, wenn du das dann noch im Internet anbietest. Einfach immer die tollen, legalen Midis benutzen, da kann eh nix passieren.


Frosch

Dhan
06.12.2005, 21:57
Midis darf man generell benutzen, genauso verhält es sich mit Remixen und mp3s, die man sowieso kostenlos runterladen kann.
Falsch falsch falsch.
Weder Midis noch Remixe sind eine Ausnahme, wenn ich ein Stück schreibe und die Noten selbst erfinde und sie dann auch noch ein unverkennliches Motiv bilden, wie es bei Musik sein sollte, dann sind diese Noten mein geistiges Eigentum.
Ob diese Noten nun mit Instrumenten in einer MP3 gespielt werden oder ob sie direkt als Noten mit Instrument in einer Midi gespeichert sind, ist vollkommen unerheblich, sogar etwaige Lyrics sind mein Eigentum.

Wie kommst du überhaupt auf die Idee, Remixe seien anders? Ich mein, wenn ich ein Stück nehme und einen Bass in den Hintergrund setze, dann is das ein Remix. Deiner Logik zufolge könnte man ein Album nehmen, überall Bass reinhauen und dann verbreiten, wie mans will... irgendwie net sinnig, oder? Kommt im Endeffekt aufs Gleiche raus wie einfach so verbreiten.

Ach übrigens, gilt net nur für normale Musik sondern auch für Videospielemusik, eine Midi aus einem FF-Teil zu benutzen ist rechtlich genauso angreifbar wie der neuste Top10-Hit als MP3 (nur mit Volksgut verhält sichs anders)

(Allerdings, bei Midis verzichtet der geistige Besitzer in der Regel auf eine große Ahndung)

struppthat
06.12.2005, 22:05
Da Anscheinend noch keiner drauf gekommen istd as es sich Ähnlich verhalten könnte wie mit dem Rechtliches Thread von Arlownay weise ich euch nun drauf hin und zitiere mal Inuelki:


"Also gut .. zur rechtlichen lage

Fuer das Gesetz ist es absolut unerheblich, ob ihr mit dem Spiel Geld verdient oder nicht. Illegal ist und bleibt illegal. Und ich rede hier jetzt nicht unbedingt von dem Buch, sondern von dem, was wir hier mit dem Maker veranstalten. Das benutzen einer nicht gekauften version (also wenn man nicht die japanische Version besitzt und den kaufbeleg hat) ist genau so illegal, wie das verwendet von gerippten Graphiken oder Musiken, genau so wie das hoehren von aus dem netz gesaugten MP3s. Der sachverhalt ist nur so, das das theoretisch keinen juckt, denn wo kein kläger, da kein richter. Viele von euch sind sowieso noch minderjaehrig, und koennen dementsprechend praktisch nicht belangt werden, ausser vielleicht zu ein paar allgemeinnuetzigen arbeitsstunden verdonnert werden. Zudem haben wir es hierbei meist mit auslaendischen Formen zu zun, die sich groesstenteils sehr gut ueberlegen werden, ob sie einen teueren auslandsprozess fuehren wollen. Das ist auch ein grund, warum Enterbrain, formals ASCII, niemals etwas gegen uns unternommen hat, es wuerde sich einfach nicht lohnen, denn sie koennten vielleicht 100 Euro fuer den Maker eintreiben, wenn sie gut sind vielleicht auch etwas mehr wegen exemplarischem beispiel bla bla, aber die Gerichtskosten wuerden sich schaetzungsweise um die 2000 bis 10.000 Euro drehen, sprich das ganze waere nicht rentabel. Das Fazit davon ist, es ist zwar ILLEGAL ABER GEDULDET. Im prinzip verhaellt es sich mit den Sounds, Musiken und Graphiken aus kommerziellen spielen genau so.

Der Fall mit der Story von Herrn Hohlbein liegt dagegen natuerlich anders. Natuerlich waere es von rechtlicher seite her das beste, ihn zu fragen, aber wie bereits gesagt wurde wirdt das unangenehme nebenfragen auf (schaetzungsweise ueber 99% der maker hier im forum sind illegal erworben). Andererseits steht mit an sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit fest, dass der herr hohlbein deswegen nicht gegen dich prozessieren wuerde, denn du erfuellst ja offensichtlich nicht den kernbestandteil des Plagiats (die Arbeit eines anderen als deine eigene Ausgeben). Ich sehe in den Nacherzaehlen des Buchen keine Problematik, solange du nicht grosse Textstellen oder gar das ganze Buch mitlieferst.

Im Prinzip ist das ganze Copyrightgehabe in der Community ehr eine Frage des Anstandes als des Gesetzes. Es gehoehrt sich einfach, dass, wenn man schon unerlaubter weise etwas Verwendet, man dem jenigen von dem es im Original stammt, eine Danksagung in den Credits einraeumt. Ich an deiner Stelle wuerde schreiben, das die Story deines Spieles frei nach dem besagten Buch von Herrn Hohlbein ist, und ihm im selben Atemzug fuer das inspirierende werk danken. Ich denke, dass dein Werk im Grossen und Ganzen wohl unter die Bezeichnung FanArt (die als solchen ja eigentlich auch illegal aber geduldet ist) fallen kann.

Was das verwenden von textpassagen angent, und das gilt genau so fuer gerippte graphiken, Sounds und Musik aus kommerziellen Produkten (Buecher, CDs, Spiele, ROMs) ist es wohl das beste, sich auf den §57 UrhG zu berufen, d.h. auf den " Paragraphen ueber unwesentliches Beiwerk" im Urheberrecht, welcher besagt, das die weitergabe einer urheberrechtlich geschuetzten Schrift (das koennen also auch tontraeger usw usw sein .. ist halt gesetzestext) gestattet ist, wen sie als Teil der eigentlichen Weitergabe nur die Funktion unwesentlichen Beiwerks ausmacht. Wenn ihr also eine MP3 aus FFX verwenden wollt, so duerft ihr dies tun, solange ihn nicht versucht, mit dem Maker FFX nachzubauen, denn in diesem Fall waere es ja kein unwesentliches Beiwerk mehr, sondern essentieller Bestandteil. Solange ihr aber die Musik, Chipsets, Soundeffekts, was auch immer, duch beliebige andere austauschen koenntet, ohne euerem werk den sinn zu nehmen, duerft ihr diese sogar mit euerem Werk weitergeben, denn sie erfuellen nur den zweck unwesentlichen Beiwerks.

In wiefern diese Argumentation vor Gericht standhaelt, ist natuerlich fraglich, denn letztlich liegt es immer am richter, wie er entscheidet, aber zumindest kann euch der §57 UrhG beruhigen, und ihr koennt euch dadurch rausreden, dass ihr den ebend in solcher weise (mis)interpretiert habt, ihr also versucht habt, euch kundig zu machen, und die Auslegung des gesetzes eine Aufgabe ist, die das allgemeine Verstaendnis von Recht ueber gebuehr beansprucht.

Zusammenfassend kann man nur sagen, macht euch nicht so viel Gedanken. Wegen Uhrheberrechtsverletzungen, was Story, Graphik-Rips, Musik usw angeht ist die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering, dass euch deswegen jemand verklagt. Im zweifelsfall koennt ihr euch aber immer noch auf den §57 UrhG berufen. Das einzige, weswegen man euch wirklich drankriegen kann, ist, dass ihr den Maker illegal benutzt. Aber da es sich hierbei um eine Auslaendische Firma handelt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Juristischen Schlages aeusserst gering. Da ist es ehr wahrscheinlich, dass man euch drankriegt, weil ihr mit edonkey eine charts-mp3 nach der anderen gezogen hat. Abgeschreckt hat das allerdings noch fast niemanden..."

Genauso Verhält es sich mit MP³ Dateien und sogar mit Schrift stücken.
Also es ist nicht Legal aber auch nicht Legeal ,.... das ist die berühmte Gratwanderung......
Wie du dich entscheidest ist deine Sache

MfG StRuppthat