Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung zum schriftlichen Abi ?
Mal kurz ´ne Frage:
In dem tollen Abi-Leitfaden steht die Zulassung zur schriftlichen Abi-Prüfung erfolgt nach der gültigen Rechtsverordnung.
Wie sieht die in Baden Württemberg aus?
Hab echt bammel das mit Mathe am Ende das Kreuz bricht :\
Heaven and Hell
25.11.2005, 22:43
Baden-Württemberg...
Danke an Frau Schavan.
Ich bin auch in der 13.
Wenn du den Leitfaden hast (wenn nicht, kann man auch wo runterladen als pdf), schau mal auf Seite 12-15, dort müssten die Antworten stehen. Besonders in den grauen Kästen steht es relativ gut zusammengefasst.
YoshiGreen
25.11.2005, 22:45
So wie ich das bei uns verstanden habe, ist damit gemeint, dass du genug Kurse belegt hast, deine Punktezahl erreicht hast und auch schön brav das Studienbuch geführt hast.
In wie weit die Vorprüfungen da mit reinfließen weiß ich nicht, denke aber das fällt auch in den Bereich der Benotung.
PS: Bin aber Niedersachse ^^"
Valfaris
01.12.2005, 13:42
Grob vereinfacht würde ich sagen, dass du nicht mehr als 4 Unterkurse haben darfst und alle GFS absolviert haben musst.
Wenn du durch Mathe zu viele Unterkurse haben solltest, dann rechne sie doppelt ab. Die doppelte Abrechnung zählt nicht als Unterkurs.
Da steht " Die Zulassung zum schriftlichen Abitur erfolgt nach Bedingungen der jeweils gültigen Rechtsverordnung"
Die wird aber nicht erklärt bzw bin ich zu dumm die zu finden.
Das Problem ist ich bin dieses Jahr ( 13/1 ) extrem abgefallen. Zwar kann ich die meisten roten Kurse (immer knapp an 5Punkten vorbei ) klammern aber die anrechnung erfolgt ja erst nach dem Abi. Durch die guten Kurse der letzten beiden Halbjahre ( 10,11 Punkte Kurse) und von 13/2 würde ich die Gesamtqualifikation ja schon schaffen.
Ergo muss ich zugelassen werden und ich will wissen wie das funktioniert. Nicht mal unsere Lehrer haben da den Durchblick in diesem neuen System. Geht es da nur um anwesenheit ( 0 Punkte kurse) oder was ?
Ba ich bin so gestresst wegen dem scheiss , vor allem weil ich sonst immer recht gut war *grr*
Wonderwanda
12.01.2006, 21:22
Ja, die Rechtsverordnungen sind die insgesamte Punktzahlen und Anzahl der Unterkurse, die im Leitfaden ab Seite 12 aufgelistet werden (Beachte, was du zählen lässt/lassen musst!). Ist ein Haufen Rechnerei, allerdings ist es leichter für's schriftliche Abi zugelassen zu werden, als man denkt. Hattet ihr keine Oberstufenberatung? Wir haben zumindest Lehrer, welche sich für diese Beratung extra zur Verfügung stellen und bei denen man mit Termin nachschauen kann, ob man genügende Punktzahlen hat und/oder was man nicht zählen lassen muss.
BlueStarX
27.01.2006, 14:06
du darfst vorm Abi nicht mehr als 4 Kurse haben die unter 5 Punkte sind und gezählt werden (ergo du darfst in Sport immer unter 5 rutschen, weil das ja geklammert wird;)) aber soweit ich weiß keinen Kurs mit 0 Punkten, weil das nicht anwesend heißt. Theoretisch kannst du also viermal in Mathe weniger als 5 Punkte haben solange du in Deutsch und den anderen nichtklammerbaren Fächern immer mehr hast.
und mußt aber NICHT alle GFS hinter dir haben, die müssen nur bis zum Ende des Schuljahrs alle auf deinem "Konto" stehen, es gab bei uns mehrere, die ihre 4. GFS erst nachdem Abi gemacht haben.
außerdem brauchst du soweit ich weiß eine bestimmte Gesamtpunktzahl für die Zulassung (es wird schon vorm Abi zusammen gezählt, nach irgendwelchen Regeln, und du müßtest dann deinen aktuelle Gesamtpunktzahl ende 13/1 kennen) aber da du selbst meintest, dass du eine 10/11 Punkte hast ist das kein Problem, weil diese Gesamtzahl genau dann erreicht wird, wenn du überall nur 5 Punkte hast. (ich meine die liegt bei 150 Punkten...zumindest so tief, dass man sie theoretisch schon mit 12/1 erreichen kann, aber ohne Gewähr ;))
zur Zulassung zählen btw. nur die Kurs bis 13/1 also nicht 13/2 ;)
eingier maßen klar? müßte so auch stimmen, wenn ich die Rechnungen der anderen noch in Erinnerung habe...
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