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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ü18 - beglaubigte Kopien



Vincent D. Vanderol
14.09.2005, 14:55
Ich wurde gebeten nen Thread im L&K aufzumachen, wahrscheinlich damit mein Vorschlag nicht nur intern sondern auch öffentlich von vorne bis hinten widerlegt wird :p
Najut...let the carnage begin !___!
*copy and paste*


Ich erinnere mich düster daß es mal angesprochen wurde und aus irgendeinem Grund wieder verworfen ward...aber egal, mein letzter Amtsbesuch hat mich inspiriert >__>


Thema beglaubigte Kopien: Wärs nicht möglich eine amtlich/notariell beglaubigte Perso-Kopie dem Bürgen über den Postweg zukommen zu lassen? Bei Soheil wäre das doch zB möglich da er seine Addi eh im Impressum stehen hat und Mehrarbeit ist das wohl auch nicht :p (Ich bezweifele arg, daß sofort Dutzende User diese Möglichkeit in Betracht zögen, denn sie kostet ja Geld und man muß sich ja dafür bewegen :D)

Leider bin ich nicht über die Rechtslage informiert aber ich bin ziemlich sicher daß man nur seinen eigenen Perso beim Amt hinlegen kann, einen anderen nur mit schriftlicher Vollmacht. Und selbst wenn da ne beglaubigte Kopie eines fremden Persos beim Bürgen eintrudelt müßte doch auch wieder die altbekannte Haftung des Inhabers und nicht des Forenbetreibers greifen, oder nicht?
Fälschen is bei sowas eher schwierig und außerden verdammt strafbar (Urkundenfälschung oder so)...öhm...genau. Auch dies ginge wieder gegen den Ersteller der Fälschung und nicht gegen den Forenbetreiber.

Anmerkung: Eine beglaubigte Kopie erkennt man an laut Wikipedia wiefolgt:


Beglaubigte Kopie
Unter dem Begriff Beglaubigung wird aber auch eine andere amtliche Bestätigung verstanden. Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage identisch ist.


Beglaubigung eines mehrseitigen Dokuments (Muster)Der Beglaubigungsvermerk enthält in diesem Fall

1. die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift/Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
2. die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, dessen Abschrift/Kopie beglaubigt wird,
3. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.

Bei mehrseitigen Dokumenten genügt es, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung) (Wie ging nochmal der wiki-Tag? >__>)

Wenn sich jemand über die Rechtslage genauer auskennt, bitte reinschreiben, ansonsten werde ich mich die Tage nochmal direkt beim Amt erkundigen wenn ich meinen neuen Perso abhole. Auf den ersten Blick zumindest scheint mir diese Möglichkeit noch recht vielversprechend o_O

The Game
14.09.2005, 15:26
Und wenn ich dann einfach eine Kopie des Ausweises meines großen Bruders hinschicke, weil ihn das Ü18 sowieso nicht interessiert?
Ich glaub, dass es zu unsicher ist, aber mir solls gleich sein. :confused:

Dante
14.09.2005, 15:40
Und wenn ich dann einfach eine Kopie des Ausweises meines großen Bruders hinschicke, weil ihn das Ü18 sowieso nicht interessiert?
Ich glaub, dass es zu unsicher ist, aber mir solls gleich sein. :confused:dann bekommt dein großer Bruder einen dran, weil er nicht auf seinen Pass aufgepast und ihn so nicht sicher vor Mißbrauch geschützt hat ^^
Najo, ich halt mich aus der weiteren Diskussion lieber raus, ist besser für meine Nerven :p

@Vinnibabe, viel Glück ;)

Chocwise
14.09.2005, 15:53
Hmh... soweit ich weiß kann man sich nur beglaubigte Kopien von irgendwas austellen lassen, wenn man der Inhaber des Irgendwas' ist.
Zumindest musste ich meinen Perso und die Zeugnisoriginale nebst den Zeugniskopien vorzeigen als ich diese beglaubigen lassen wollte.

Liferipper
14.09.2005, 17:19
(Wie ging nochmal der wiki-Tag? >__>)

[*wiki]Thema[/wiki*]
Thema

Soheil
14.09.2005, 19:12
Als Kontrolleur:
Wie erkenne ich eine beglaubigte Kopie?

Edit:
Ich habe den Threadtitel geändert.

Dante
14.09.2005, 19:25
Als Kontrolleur:
Wie erkenne ich eine beglaubigte Kopie?
am Stempel der Stadt und an der Unterschrift des Beamten :p
ob der Stadtstempel echt ist, weißt du natürlich nicht, ist aber eigentlich auch wurscht, weil es ja nicht du bist, der die Urkunde dann gefälscht hat, sondern der böse Schlingel, der unter Einsatz seines Lebens den Stempel auf irgendeinem Amt hat mitgehen lassen ^^

ach Mist, ich wollte mich ja raushalten, aber es ist so schwer...-_-

samson
14.09.2005, 20:46
Hallo,

genauer gesagt sind es sogar 2 "Stempel" und die Unterschrift des Beamten oder des Angestellten. 2 Stempel mitgehenlassen ist doch wohl schon schwieriger.

Normalerweise wird das Original vom Beamten/Angestellten selber kopiert und beglaubigt.

Gruß
samson

Vincent D. Vanderol
15.09.2005, 11:13
@Soheil: Im wiki-Link ist ein Anschauungsbild drin wie so eine beglaubigte Kopie aussieht und das kommt auch haargenau so hin. Das Stadtsiegel is immer son rundes kleines Ding mit dem jeweiligen Stadtwappen drauf ^_-

Ansonsten müßte man eventuell noch irgendwie irgendwo im Forum (Netiquette) sowas wie ne Datenschutzerklärung reinhauen daß diese Persodaten vertraulich behandelt werden und nicht an dritte weitergegeben werden solange kein Betrugsverdacht vorliegt oder so.
Dazu wird einfach noch ein Formular in pdf-Form erstellt (wegen Unabänderlichkeit) daß der User unterschreibt und mit der Kopie mitschickt und sozusagen bestätigt daß er diese Datenschutzsache zur Kenntnis genommen hat (und akzeptiert) und nochmal bestätigt daß es sich um seinen Perso handelt auf der Kopie und er haftbar gemacht wird wenn dem nicht so ist.
Außerdem müßte da denn noch rein daß der Bürge sich vobehält einen User trotz Altersnachweis nicht hineinzulassen...weil sowas kann ja immer vorkommen http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/1/gruebel.gif

Allerdings ist letzte Angelegenheit wahrscheinlich eh nur pro forma weil wenn man sonen Schmu über sich ergehen läßt, es sich dann wirklich gut überlegt hat ob man da auch rein will. Jedoch ist das keine Benachteiligung gegenüber CTlern IMO, denn diese investieren Geld und Zeit (und das sogar in einem größeren Umfang) um zu einem CT zu gelangen. :)


Der Einwurf wäre vielleicht wieder ein Stück komplizierter (und so grausig bürokratisch x__X), aber das ginge wieder an den User (von Bürgenseite wäre das nur der Datenschutzvermerk, das Formular kann ja jemand anders vorschreiben^^) und würde sicherlich noch helfen auch besonders paranoide Gemüter zu besänftigen.

Ich glaube ich sollte so früh am Tag nicht soviel nachdenken -_-'


PS: Danke für die Titeländerung^^

PPS: Die Stempel kann man nicht so einfach klauen, die werden meist in abgeschlossenen Schubladen aufbewahrt...zumindest wars bei mir so :p

Artax
15.09.2005, 16:25
Also mal ehrlich, wer klaut einen Stempel aus einem Rathaus, nur um im Internet in ein irgendein winzig kleines Forum zugelassen zu werden :p

Ich find die Idee ziemlich gut, wenngleich mir das U18 so einen Aufwand nicht wert wäre xD Zumindest sind die Verantwortlichen auf der sicheren Seite, soweit ich das beurteilen kann, ich seh keine Lücke... aber so super kenn ich mich auch nicht aus O_o

GSandSDS
15.09.2005, 18:16
Als Kontrolleur:
Wie erkenne ich eine beglaubigte Kopie?

Edit:
Ich habe den Threadtitel geändert.Eine Kopie kann man von einem Richter, einer entsprechenden Amtsstelle oder von einem Pfarrer, Priester oder dementsprechenden Mitarbeiter beglaubigen lassen. Im Prinzip kommt dann ein Stempel mit den entsprechenden Insignien auf die Kopie. Eine beglaubigte Kopie sagt aber nur aus, dass die Kopie authentisch ist, die Kopie also nicht gefälscht wurde, sondern vorher geprüft wurde, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Sie sagt nichts über das Original aus. Also eine beglaubigte Kopie sagt z.B. nichts darüber aus wessen Ausweis das nun ist. Der vom Papa oder von einem selbst oder vom Onkel oder was auch immer.

Dante
15.09.2005, 18:22
Eine Kopie kann man von einem Richter, einer entsprechenden Amtsstelle oder von einem Pfarrer, Priester oder dementsprechenden Mitarbeiter beglaubigen lassen. Im Prinzip kommt dann ein Stempel mit den entsprechenden Insignien auf die Kopie. Eine beglaubigte Kopie sagt aber nur aus, dass die Kopie authentisch ist, die Kopie also nicht gefälscht wurde, sondern vorher geprüft wurde, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Sie sagt nichts über das Original aus. Also eine beglaubigte Kopie sagt z.B. nichts darüber aus wessen Ausweis das nun ist. Der vom Papa oder von einem selbst oder vom Onkel oder was auch immer.soweit ich weiß kann man aber nur seinen eigenen Perso beglaubigen lassen o_O.
Jedenfalls kann ich es mir nicht vorstellen, daß klein Pupenheini ins Rathaus gehen kann, und den Pass von Papa beglaubigt bekommt.

Chocwise
15.09.2005, 18:55
soweit ich weiß kann man aber nur seinen eigenen Perso beglaubigen lassen o_O.
Jedenfalls kann ich es mir nicht vorstellen, daß klein Pupenheini ins Rathaus gehen kann, und den Pass von Papa beglaubigt bekommt.
Siehe dazu auch meinen obigen Post in diesem Thread.

Vincent D. Vanderol
16.09.2005, 13:37
Eine beglaubigte Kopie sagt aber nur aus, dass die Kopie authentisch ist, die Kopie also nicht gefälscht wurde, sondern vorher geprüft wurde, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Sie sagt nichts über das Original aus. Also eine beglaubigte Kopie sagt z.B. nichts darüber aus wessen Ausweis das nun ist. Der vom Papa oder von einem selbst oder vom Onkel oder was auch immer.100% sicher kannst du aber bei der Ausweiskontrolle bei CTs auch nicht sein ^_- Wäre doch möglich daß Cloud123 ins Ü18 will aber noch nicht 18 ist allerdings einen Bruder Cloud456 hat, der eben Ü18 ist und zufällig vom Aussehen der Zwilling von Cloud123 sein könnte. Und da die beiden sich halt gut verstehen, borgt Cloud123 sich den Perso von Cloud456 und zeigt den beim CT vor o_O

Aber was solls. Das ist mit ein Grund warum ich den Vorschlag gebracht habe, eben nebst beglaubigter Kopie noch zusätzlich ein Formular unterschreiben zu lassen welches bestätigen soll daß Ausweisinhaber und User ein und dieselbe Person sind und ein Zuwiderhandeln strafbar ist (und halt noch der Datenschutzkram). Weiterhin gilt auch hier wieder bei Betrug bzw Mißbrauch die Haftung des Inhabers der das vorzulegende Dokument nicht sachgemäß verwahrt bzw es fahrlässig einer anderen Person übergeben hat oder gar bewußt selber für diese Person so einen Betrug verübt.

Hierzu noch ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch:


§ 281
Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Ich suche das nächste Mal dann am besten noch den Artikel raus der das Fälschen von Unterschriften behandelt ^_-

Weiterhin bleib ich am Ball und recherchiere weiter, momentan hab ich allerdings keine Zeit mehr dafür x__X


Ich find die Idee ziemlich gut, wenngleich mir das U18 so einen Aufwand nicht wert wäre xD Mir auch nicht...weder U18 noch Ü18 :p
Es geht mir halt darum daß dieses Ü18-Forum von seinem CT only Charakter wegkommt und auch nicht CTler eine Chance bekommen in dieses Forum zugelassen zu werden^_-

Der Aufwand ist derselbe wie das Besuchen eines CTs auf dem ja zusätzlich noch ein Bürge anwesend sein muß, außerdem würde eine Alternativmethode weiterem Gejammer seitens der Demokratie im Forum Front vorbeugen :p

Soheil
16.09.2005, 17:43
PS: Danke für die Titeländerung^^Der alte war mir einfach zu pessimistisch und ironisch.;)

Der Aufwand ist derselbe wie das Besuchen eines CTs auf dem ja zusätzlich noch ein Bürge anwesend sein muß, außerdem würde eine Alternativmethode weiterem Gejammer seitens der Demokratie im Forum Front vorbeugen :pSchade...ich werde die So-Heil-Threads vermissen. ;__;

Aber zum Geschäft:
Das, was ich bisher höre, hört sich sehr gut an. :A
Was die Kosten angeht, da gehe ich mit dir konform:
Ein CT-Besucher zahlt das dreifache für Fahrt, Verpflegung und Comic-Laden-Besuche pro CT!
Da kann man auch erwarten, dass die Leute einmal ne solche Gebühr zahlen.

Könnte vielleicht jemand einen Anwalt oder jemand, der sich auskennt, fragen, ob das als Kontrolle ausreicht? Bzw. anerkannt wird
Und wir sicher sein können, dass wir nicht haften, wenn der User uns fremde Ausweis-Kopien zuschickt?

Und achja:
Die Idee mit den unterschriebenen Formularen finde ich toll.
Es ist ja wohl klar, dass nicht ich die oben genannten Formulare verfassen werde oder? http://www.feuertaufen.de/team/soheil/smile/zsm/1-pfeiff.gif

Dante
16.09.2005, 21:55
Könnte vielleicht jemand einen Anwalt oder jemand, der sich auskennt, fragen, ob das als Kontrolle ausreicht? Bzw. anerkannt wird
Und wir sicher sein können, dass wir nicht haften, wenn der User uns fremde Ausweis-Kopien zuschickt?tjaaa, ich könnte ja jetzt hier mit meinem Wissen protzen.... :p
aber wozu, ich bin nur ein kleines minderjähriges Mädchen, welches den Zugang eh nie bekommen wird, weil die bösen Onkels Soheil und Sebi mich nicht haben wollen http://www.iphpbb.com/board/images/smiles/teufel010.gif ...und ich jetzt rumschmollen tu :o

aber was tut man nicht alles für nen soheilschen Fußkuß ^^ (http://www.phpbb.de/viewtopic.php?p=556033#556033) für die phpbb-Foren gibts sogar nen extra Mod (http://www.phpbb.de/moddb/mod.php?id=9), der das Alter überprüft, ob es sowas für das vb-System gibt, weiß ich aber nicht.


Und achja:
Die Idee mit den unterschriebenen Formularen finde ich toll.
Es ist ja wohl klar, dass nicht ich die oben genannten Formulare verfassen werde oder? http://www.feuertaufen.de/team/soheil/smile/zsm/1-pfeiff.gifalso fauler gehts ja wohl kaum ^^
tjaaa, ich würde dir sogar die Formulare schreiben, aber das kannst du nicht bezahlen :p
vielleicht lässt sich ja mein Weibchen was für dich einfallen ;)

Vincent D. Vanderol
17.09.2005, 12:54
vielleicht lässt sich ja mein Weibchen was für dich einfallen ;)Son Formular kann ich zurechtschustern, aber nur den Rohtext denn ich kann keine pdfs erstellen und nen schicken Kingdom Briefkopf bekäme ich auch nicht hin^^

Witerhin sichert man sich ja laut Dantes link mit den AGB gut ab, die man dann wohl schreibtechnisch bearbeiten müßte...öh...ja o_O

Nu muß ich aber wech...keine Zeit mehr >_>

Soheil
17.09.2005, 14:07
Son Formular kann ich zurechtschustern, aber nur den Rohtext denn ich kann keine pdfs erstellen und nen schicken Kingdom Briefkopf bekäme ich auch nicht hin^^Die Umwandlung in PDF ist kein Problem. Das kann ich machen.
Die eigentlich Arbeit liegt im Verfassen des Textes. http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_057.gif

Dante
17.09.2005, 19:15
Informatives über AGBs (http://www.mein-dortmund.de/disclaimer.html)
besonders der Abschnitt : Verbot des Betretens für Minderjährige

Xelll
17.09.2005, 20:44
Informatives über AGBs (http://www.mein-dortmund.de/disclaimer.html)
besonders der Abschnitt : Verbot des Betretens für Minderjährige

Naja wenn nich den Artikel richtig verstehe braucht das Ü-18-Forum keinerlei (sichere) 18-überprüfung da wie ich vermute keinerlei aufdringliche Pornografie dort zu finden sein wird...oder irr ich mich????.....ich weiß ja nich was ihr das so treibt..... ;)

Dante
17.09.2005, 23:00
Naja wenn nich den Artikel richtig verstehe braucht das Ü-18-Forum keinerlei (sichere) 18-überprüfung da wie ich vermute keinerlei aufdringliche Pornografie dort zu finden sein wird...oder irr ich mich????.....ich weiß ja nich was ihr das so treibt..... ;)


Ihr könnt also ebenfalls davon ausgehen, dass in diesem Forum keine extremen Fetisch-Threads, Directlinks zu Pornos, Bilder-Orgien mit pornografischem Inhalt und Eckel-Bilder á la „Ich-kotz-dir-in-den-After“ gepostet werden dürfen.

Nun werdet ihr aber fragen:
Wozu ist ein solches Forum überhaupt nötig, wenn man imgrunde dort nur das tun kann, was in den anderen Foren bereits erlaubt ist?
Die Antwort ist einfach:
Beziehungen-, Liebe- und Sex-Threads sind besonders sensible Themen und nicht jeder kann unbeschwert darüber sprechen, wenn eine vertraute Umgebung nicht vorhanden ist. Mit dem Ü18-Forum versuchen wir eine solche „vertraute Umgebung“ zu simulieren. Es soll eine Atmosphäre erschaffen werden, in dem die User keine Angst haben müssen von Fremden beobachtet oder gar ausgelacht zu werden. in diesem Sinne: viel Rauch um nichts :rolleyes:

Vincent D. Vanderol
18.09.2005, 13:05
http://www.jugendschutz.net/pdf/mmr_avs.pdf

Das ist ein interessanter Aufsatz IMO. Und er sagt im Prinzip daß so ein Altersnachweis nur dann 100% sicher ist wenn man dem auszuweisenden persönlich gegenüber steht >__> Aber hey, selbst das ist laut meiner Cloud123/Cloud456 Theorie nicht wirklich sicher :D
Und ich habe plötzlich Lust bekommen, sämtliche Online-Shops und Foren zu verklagen die einen Perso-Scan als Altersnachweis akzeptieren °___° Hätte ich nur Geld für einen Anwalt !__!

Najo, der Jugendschutz müßte keinesfalls gefährdet sein, da es im Ü18 wie beschrieben nicht um Pornographie sondern um "reife" Unterhaltungen geht, der Hauptgedanke ist nicht der Schutz der Minderjährigen vor gefährlichem Inhalt, sondern der "Schutz" der Volljährigen vor den Minderjährigen^^"

Die AGB wird vom User allerdings sogar mit einer Unterschrift akzeptiert und als gelesen bestätigt, weiterhin der Fakt daß er zu Verantwortung gezogen wird wenn er so einen Ausweis-Betrug oder Urkundenfälschung begeht. Und da ist leider immer noch ein böses Loch in der ganzen Sache, denn noch immer haben wir hier die Haftbarkeit nicht geklärt :\

Ansonsten ist das IMO schon sowas wie die sicherste Altersnachweismethode direkt nach der persönlichen Persoüberprüfung im RL ò_Ó


in diesem Sinne: viel Rauch um nichtsNajo...ich kann die Betreiber aber dennoch verstehen daß sie die größt mögliche Absicherung wollen, ob nun nötig oder nicht ^_- Man könnte das ganze ja vielleicht relativieren indem man das "Ü18" wegnimmt und ein "Forum für erwachsene Gespräche" draus macht und in der Beschreibung eben den Wink mit dem Volljährigen-Schutz reinnimmt :p

Dante
18.09.2005, 17:19
VIII. Zusammenfassung
c Die telemediale Verbreitung von pornografischen, indizierten
und sonstigen offensichtlich schwer jugendgefährdenden
Inhalten ist nur dann zulässig, wenn eine Alterskontrolle
erfolgt, die die Volljährigkeit der Nutzer wirksam
feststellt und das Risiko einerWeitergabe von Zugangsdaten
ausreichend minimiert.

....
Diese Persocheck-Systeme gewährleisten keine zuverlässige
Altersprüfung (Identifizierung). Es findet aber auch
keine sichere Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang
statt. Die Multiplikation und Weitergabe einmal generierter
Zugangsdaten ist bei all diesen Systemen problemlos
möglich.

ich denke, das ist das eigentliche Problem, bei allen Systemen, egal wie sicher sie sind, und das ist auch das, was ich schon duzendmal hier gesagt habe, das trifft auch auf den Zugang der CTler zu.
Solange die Betreiber also nicht in der Lage sind, bei jedem Nutzungsvorgang sicherzustellen, daß es sich auch wirklich um den legitimen Benutzer handelt, dürft ihr keine pornographischen oder indizierten Inhalte posten.
Und wenn ihr das sowieso nie vorhattet, hat sich das ganze AVS erledigt und ihr könntet den Zugang theoretisch jedem, den ihr für reif genug haltet, ohne großes Gedöns gewähren.

Soheil
18.09.2005, 22:35
http://www.jugendschutz.net/pdf/mmr_avs.pdf

Das ist ein interessanter Aufsatz IMO. Und er sagt im Prinzip daß so ein Altersnachweis nur dann 100% sicher ist wenn man dem auszuweisenden persönlich gegenüber steht >__> Ich will kein 100% sicheren Schutz.
Ich will rechtlichen Schutz! ;)

VIII. Zusammenfassung
c Die telemediale Verbreitung von pornografischen, indizierten
und sonstigen offensichtlich schwer jugendgefährdenden
Inhalten ist nur dann zulässig, wenn eine Alterskontrolle
erfolgt, die die Volljährigkeit der Nutzer wirksam
feststellt und das Risiko einerWeitergabe von Zugangsdaten
ausreichend minimiert.

....
Diese Persocheck-Systeme gewährleisten keine zuverlässige
Altersprüfung (Identifizierung). Es findet aber auch
keine sichere Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang
statt. Die Multiplikation und Weitergabe einmal generierter
Zugangsdaten ist bei all diesen Systemen problemlos
möglich.WTF?
Was machen denn die ganzen Porno-Seiten Betreiber?
Ihre Zugangsdaten können ja auch weitergegeben werden! http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_046.gif

Dante
18.09.2005, 22:47
WTF?
Was machen denn die ganzen Porno-Seiten Betreiber?
Ihre Zugangsdaten können ja auch weitergegeben werden! http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_046.gifdie warten darauf von Vinni verklagt zu werden, falls sie dann mal Geld hat :p
tja, keine Ahnung, aber so wie es da steht, macht man sich tatsächlich strafbar, wenn es nicht so läuft, wie oben angegeben :confused:
und der Autor scheint Anwalt zu sein oder sich zumindest auf dem Gebiet gut auszukennen (mein Rechtsanwalt früher hieß übrigens auch Döhring^^, vielleicht ist es ja derselbe...), daher geh ich mal davon aus, daß er damit wohl recht hat.

Vincent D. Vanderol
19.09.2005, 12:24
@Rechtliche Sicherheit: Der User soll ja in spe ein Formular unterschreiben, da könnte man diverse Punkte reinsetzen um diese zu gewährleisten.

- AGB akzeptieren
- Datenschutzkram
- Rechtsbelehrung
- Keine Weitergabe der Accountdaten an Minderjährige *neu neu neu*
- etc pp

Weiterhin bietet dieses Ü18 keine Inhalte die als jugendgefährdend (u.a. die aufdringliche Darstellung sexueller Handlungen) einzustufen sind (zumindest laut dieses Soheil-Zitats...ich weiß ja nicht was für Ferkeleien da sonst ablaufen :p), es soll halt nur ein Bereich sein in dem Kiddies und unreife Schafsköpfe nix zu suchen haben (siehe da auch mein scherzhafter Einwurf im letzten Post) und die Erwachsenen ihre Ruhe haben. Hier soll kein Jugendschutz betrieben werden, sondern Erwachsenenschutz >__>

Daher kann man dem Betreiber theoretisch gar nichts, selbst wenn sich da mal ein Minderjähriger hinverirrt und das eine aufgebrachte Mutti auf die Barrikaden scheucht ^_-
Die Inhalte sind nicht gefährlich, man will sie nur vor unreifem Geschwafel schützen...oder nicht? o_O

Und daß hier so rechtliche Schwammigkeit vorzuherrschen scheint, liegt wohl an der relativen Neuheit des Internets und am Mangel an Präzedenzfällen...außerdem hängt da wohl auch viel von der jeweiligen Einschätzung der Richter ab, fürchte ich :/

Darüber hinaus scheint noch niemand bisher auf die Idee mit der beglaubigten Persokopie gekommen zu sein, in diesem Aufsatz ging es ja nur um PA-Kennziffern und Bankdaten und unterschreiben mußte man da auch nie etwas. Wir würden es in dem Maße anders machen, daß wir die Anonymität des Users opfern um uns abzusichern und dies machen wir nicht widerrechtlich da der User dem ja per Unterschrift auch zustimmen muß sozusagen o_O


Was machen denn die ganzen Porno-Seiten Betreiber?Die verweisen sicherlich auf ihre AGB und fühlen sich toll >__>

Btw. kann man es so einrichten daß wenn man in das Ü18 will, sich jedes Mal dafür neu einloggen muß? So könnte man ausschließen daß Leute zufällig ins Ü18 geraten obwohl sie da nix zu suchen haben.


Hmmm...ich glaub ich hätte Jura studieren sollen >__>
*weiter das Netz nach Infos durchpflüg*

Dante
19.09.2005, 14:32
Darüber hinaus scheint noch niemand bisher auf die Idee mit der beglaubigten Persokopie gekommen zu sein, in diesem Aufsatz ging es ja nur um PA-Kennziffern und Bankdaten und unterschreiben mußte man da auch nie etwas.was aber völlig irrelevant ist, wenn der Zugang nicht vor jeder Nutzung gesondert geschützt ist ;)



Wir würden es in dem Maße anders machen, daß wir die Anonymität des Users opfern um uns abzusichern und dies machen wir nicht widerrechtlich da der User dem ja per Unterschrift auch zustimmen muß sozusagen o_Owofür willst du dich absichern, wenn es doch nichts Jugendgefärdendes dort gibt o_O verstehe ich immernoch nicht ganz, du sagst, der Sinn wäre, den Erwachsenen vor den Minderjährigen zu schützen, damit die sich dort ungestört unterhalten können, wofür dann diese Natodrahtverriegelung?, selbst wenn sich dann mal ein Kiddi da rein verirren sollte, na und, dann schmeißt man es einfach wieder raus ;)
Ich denke mir nur, daß den meisten Usern ein solcher Aufwand mit Perso beglaubigen lassen und sämtliche Formulare unterschreiben die Sache nicht wert ist und sich im Endeffekt nicht allzuviel dort abspielen wird, aber letztendlich müsst ihr das natürlich selber wissen.

Hmmm...ich glaub ich hätte Jura studieren sollen >__>
das hab ich mir auch schon öfters gesagt ^^


...ich weiß ja nicht was für Ferkeleien da sonst ablaufen :p tja, irgendwas wird da schon sein, sonst würde Soheil sich nicht so dezent in Schweigen hüllen :p


Was machen denn die ganzen Porno-Seiten Betreiber?
Ihre Zugangsdaten können ja auch weitergegeben werden! nochmal dazu, die meisten Pronseiten lassen sich die Visite ja meistens per Kreditkarte bezahlen, scheinbar ist das immernoch sicher genug, um eben nicht direkt einen dafür dran zu kriegen. Irgendwas stand in dem Text auch von "Wettbewerbsfähig bleiben müssen" und so, ich schätze mal, daß die Gesetzgeber da deshalb einfach noch ein Auge zudrücken.
edit:
oder so (http://www.jugendschutz.net/avs/avs_systeme/index.html)


Btw. kann man es so einrichten daß wenn man in das Ü18 will, sich jedes Mal dafür neu einloggen muß? So könnte man ausschließen daß Leute zufällig ins Ü18 geraten obwohl sie da nix zu suchen haben.dafür dürften dann für den Bereich keine Cockies verwendet werden, nehm ich mal an.

Soheil
22.09.2005, 13:05
@ Notwendigkeit der Schutzmassnahmen:
Nun, ursprünglich bestand eigentlich die Idee ein Pron-Forum zu machen.
Daraus entstand die Idee 2 Foren zu machen: Einmal die Diskussionsplattform Ü18 für die sanfteren Gemüter und einmal das Pron-Forum.
So gesehen: Ja. Wir brauchen diesen Schutz, wenn/weil wir immer noch ein Pron-Forum wollen.

Btw. kann man es so einrichten daß wenn man in das Ü18 will, sich jedes Mal dafür neu einloggen muß?Ich denke das ist nicht nötig.
Es fällt im Verantwortungsbereich der User Minderjährigen die Einsicht zu verwehren.

Vincent D. Vanderol
23.09.2005, 16:17
Okay...ich habe in diesem Moment gut zwei Stunden Googeln hinter mir x__X Ich habe viel interessantes und viel schwachsinniges gelesen und präsentiere hier nun meine Ergebnisse !__!

Zu allererst die der Ausgangspunkt: Wir haben momentan ein als nicht jugendgefährdend einzustufendes Ü18 Forum, bei dem es kein Problem wäre auch User hineinzulassen bei denen man nicht wasserdicht die Volljährigkeit nachweisen kann. Da nun aber die geschlossenene Masse der gesamten User und Staffgemeinde (=Soheil :p) eine Erweiterung dieses Bereichs um ein Pron-Forum verlangen könnte (und sicher wird), erweitert sich die ganze Angelegenheit zu folgender Aufgabenstellung.


Wer aber tatsächlich Pornographie, also aufdringliche sexuelle Darstellungen zum hauptsächlichen Ziel der sexuellen Erregung, anbieten will, der muß nach aktueller Rechtslage eine funktionierende Altersverifikation verwenden und so seine Seiten wirksam gegen den Abruf durch Minderjährige schützen. Den Abruf durch Minderjährige dieser Bereiche wird ausreichend durch die geschlossene Benutzergruppe gewährleistet, ich wäre sogar dafür noch zusätzlich auf das Pron-Forum in spe einen Passwortschutz raufzuknallen, nicht um sich nochmal rechtlich abzusichern, sondern um den minderjährigen Freunden, Angehörigen, INet Cafe Kunden den Anblick dieser Unanständigkeiten zu verwehren, wenn der zugelassene User es nicht rafft sich auszuloggen ^_-

Doch bevor eben diese Schutzmaßnahmen relevant werden müssen wir ja noch die Sache mit dem sicheren Altersnachweis klären...also auf ins Gefecht !___!

Die mit Abstand sicherste und damit auch die einzige momentan in Benutzung befindliche Methode ist der Persocheck beim persönlichen Kontakt auf CTs mit Hilfe sogenannter Bürgen. So weit so gut. Leider werden durch diese Methode diejenigen User ausgeschlossen, die nicht auf CTs gehen und allgemein keine RL-Kontakte zu anderen Usern pflegen und darum wurden Bemühungen unternommen, ein alternatives Altersnachweisverfahren zu finden, das sicher ist und dem persönlichen Persocheck gleichzusetzen wäre.

Es gab verschiedene Vorschläge, doch scheiterten sie entweder an zu hoher Unsicherheit oder am Kostenaufwand der den Forenbetreiber betroffen hätte. Auch wären diese Vorschläge oft auch nur wenigen Leuten zugänglich gewesen, eine große Usermenge wäre immer noch außen vor.

In meinen zermürbenden Recherchen bin ich dann tatsächlich auf ein einziges Verfahren gestoßen, das als sicher eingestuft wird und einem persönlichen Persocheck gleichgestellt werden kann: Das sogenannte Post Ident Verfahren.


3. Post-Ident

- Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie in 5-7 Werktagen durch den Postboten die Post-Ident Unterlagen.
- Der Postbote füllt das Formular aus und überprüft die Adress- und Geburtsdaten anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Sie müssen das Formular unterschreiben!
- Er nimmt das Formular mit und sendet es wieder zurück an uns.
- Nach Eingang der Post-Ident Formulare, werden Sie am gleichen Tag freigeschaltet, soweit Sie die Voraussetzungen (Inlandsadresse und mind. 18 Jahre alt) erfüllt haben.
- Sollten Sie nicht Zuhause sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie gehen mit der Benachrichtigungskarte und dem Personalausweis oder Reisepass zu Ihrer Filiale. Die Bearbeiter füllen das Formular dort aus. Es dauert nur ein paar Minuten. Diese Prozedur ist nur einmal zu tätigen.

Dummerweise kostet das den Betreiber Geld und kommt daher hier nicht in Frage, ich wollte es nur einmal erwähnt haben :p


Ich kam dann irgendwann im Laufe eines Amtsbesuchs auf die Idee, daß die Einsendung einer amtlich/notariell beglaubigten Persokopie ja vielleicht der lang gesuchte heilige Gral auf der Suche nach dem ultimativen Altersnachweis ohne persönlichen Kontakt sein könnte. Im Amt kann man nur seinen eigenen Perso beglaubigt kopieren lassen, für einen anderen bräuchte man eine schriftliche Vollmacht. Um diesen "Gral" auch noch mit leckerem Wein zu füllen, setzte ich den Vorschlag dazu vom Persoinhaber noch ein Formular unterschreiben zu lassen das diverse Belehrungen und anderen Schnickschnack enthielt und letztendlich nochmal sicherstellen sollte daß der User auch wirklich seinen eigenen Perso vorzeigt.

Diese Methode wäre nur zu umgehen indem man sich strafbar macht, die Schuld läge in jedem Falle auf Seiten des Persoinhabers, der seine Unterlagen fahrlässig Minderjährigen überläßt, vielleicht sogar in dem Wissen daß eine Straftat begangen werden soll. Dummerweise enthielt diese Angelegenheit auch eine Lücke, denn ich habe nicht herausfinden können, ob der Forenbetreiber in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden kann, wenn es trotz beglaubigter Persokopie UND unterschriebenen Formular tatsächlich ein Minderjähriger schaffen würde, Zugang zum Ü18 zu bekommen.

Hierzu noch eine Anmerkung über die Ausweikopie:

Personalausweiskopie

Einige Juristen gehen davon aus, dass es ausreichend ist, folgende Angaben zu verlangen, um sicherzustellen, dass nur volljährige die Waren bestellen:
die vollständige Angabe der Nutzerdaten in einem Online-Anmeldeformular
eine Kopie des Personalausweises
je nach Zahlungsweise eine Kopie der Kredit-, Konto- oder Scheckkarte, damit sichergestellt ist, dass kein Minderjähriger die Ausweiskopie eines Volljährigen nutzt und anschließend von seinem Konto zahlt
das Unterschreiben des Anmeldeformulars, das der Nutzer nach der Eingabe seiner Daten erhält.Wie der Text schon vermuten läßt beziehen sich die meisten Anmerkungen zum Altersnachweis im Internet auf Online-Shops, die Idee einer zusätzlichen Kopie der Bankkarte und einer symbolischen Überweisung finde ich persönlich aber nicht schlecht...wenn auch arg umständlich und den Aufwand absolut nicht wert ^_-

Interessant ist aber, daß es ancheinend wirklich Juristen gibt die eine einfache Ausweiskopie schon als sicher genug erachten, bei einer beglaubigten Kopie würden sie wahrscheinlich vor Freude an die Decke springen :p

Najo, jedenfalls bin ich hier schon irgendwie mit meinem Latein am Ende, jedoch habe ich noch eine interessante Passage auf meiner "Lieblingsseite" (>__>) gefunden bezüglich der Konsequenzen von Jugendschutzverletzungen im Netz...


Handelt es sich um ein unzulässiges deutsches Angebot, wird der Inhalte-Anbieter oder Host-Provider über den Verstoß informiert und gebeten, die Inhalte so zu verändern, dass sie den Bestimmungen des Jugendschutzes genügen. In vielen Fällen führt dieser Weg schnell zum Erfolg.

Sofern keine ausreichenden Änderungen vorgenommen werden, leitet jugendschutz.net den Fall an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als die zuständige Medienaufsicht weiter. Die KJM hat neben einer Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden insbesondere die Möglichkeit, gegen den Anbieter ordnungsrechtliche Maßnahmen (Untersagungs- und Sperrverfügung) zu ergreifen und Bußgelder zu verhängen.Der Abschnitt besagt daß selbst wenn eine Jugendschutzverletzung vorläge, ein Hinweis seitens der zuständigen Behörden an den Betreiber erfolgt und dieser dann die Möglichkeit erhielte, eben diese Verletzungen zu beseitigen. Dies hätte keinerlei weiteren Konsequenzen für den Betreiber.

Erst wenn dies nicht wahrgenommen wird, würden strafrechtliche Konsequenzen folgen also ist der Betreiber diesbezüglich schonmal gut abgesichert.
Wie nun würde so eine Verletzung des Jugendschutzes aussehen? Hauptsächlich wären dies wohl die üblichen Zweifel an der Volljährigkeit derjenigen, die mittels eines Alternativverfahrens zum persönlichen Persocheck ins Ü18 kommen konnten. Zur Verteidigung kann man hier die vorgelegte Persokopie und das unterschriebene Formular anführen um diesen Verdacht auf Verletzung abzuschwächen oder gar gänzlich zu tilgen. Reicht dies nicht aus, so kann man eben jene User immer noch aus dem Ü18 Bereich aussperren und jenes Alternativverfahren wieder verwerfen und alle haben wieder ihre Ruhe.

Als Vorschlag könnte man die Benutzergruppe "Gold Member" (so hieß sie, oder?^^) in zwei Untergruppen aufteilen, die der Bürgen und die der Alternative eben um den Überblick zu behalten und um im Falle eines Hinweises seitens der Jugendschutzbehörden diese Gruppe mit einem Schlag rauswerfen zu können.




Soho, das wärs erstmal wieder von mir...sorry für das massive TVO, ich werde jetzt auch brav wieder in mein RL zurückgehen und...RL-Sachen tun >___>

Soheil
25.09.2005, 11:25
Oh Mann...Vinnie! >_<
Schon mal was von "Keep it Short & Simple" gehört? ;__;
Ich arme Sau muss mir das auch noch alles durchlesen. :'(

...ich wäre sogar dafür noch zusätzlich auf das Pron-Forum in spe einen Passwortschutz raufzuknallen, ....Aber nur auf das Pon-Forum. Nicht auf das Ü18!

In meinen zermürbenden Recherchen bin ich dann tatsächlich auf ein einziges Verfahren gestoßen, das als sicher eingestuft wird und einem persönlichen Persocheck gleichgestellt werden kann: Das sogenannte Post Ident Verfahren. "Zermürbenden Recherchen"? Hast du im Stafff gepennt?
Das haben wir doch schon vor 2 Monaten durchgekaut? :p

Als Vorschlag könnte man die Benutzergruppe "Gold Member" (so hieß sie, oder?^^) in zwei Untergruppen aufteilen, die der Bürgen und die der Alternative eben um den Überblick zu behalten und um im Falle eines Hinweises seitens der Jugendschutzbehörden diese Gruppe mit einem Schlag rauswerfen zu können.
Nicht nötig. Im Bürgschaft-Abgabe-Thread werden die Namen der User UND der Grund für die Bürgschaft-Abgabe festgehalten.
Wir haben dort also eine Übersicht darüber, wer über Perso-Kopien und wer über CTs den Zugang erhalten hat.
Najo, jedenfalls bin ich hier schon irgendwie mit meinem Latein am Ende, jedoch habe ich noch eine interessante Passage auf meiner "Lieblingsseite" (>__>) gefunden bezüglich der Konsequenzen von Jugendschutzverletzungen im Netz...

Der Abschnitt besagt daß selbst wenn eine Jugendschutzverletzung vorläge, ein Hinweis seitens der zuständigen Behörden an den Betreiber erfolgt und dieser dann die Möglichkeit erhielte, eben diese Verletzungen zu beseitigen. Dies hätte keinerlei weiteren Konsequenzen für den Betreiber.

Erst wenn dies nicht wahrgenommen wird, würden strafrechtliche Konsequenzen folgen also ist der Betreiber diesbezüglich schonmal gut abgesichert.Ok. Das ist nun wirklich interessant.
Wenn das also alles stimmt,dann könnten wir diese Methode durchaus in Betracht ziehen.
Wir müssten es natürlich im Internen noch einmal veröffentlichen und von allen absegnen lassen.
Aber das hört sich doch schon sehr gut an.
Ich schlage vor, dass wir diese Besprechung im Mod-Forum weiterführen.

Soheil
16.10.2005, 13:28
Es gibt leider schlechte Nachrichten in Sachen "beglaubigte Kopien":
http://www.multimediaxis.de/showthread.php?p=1107031#post1107031

Lee
16.10.2005, 14:43
Wir könnten auch einfach unsere Kreditkartennummer angeben.http://img293.imageshack.us/img293/9410/emotv0cr.gif


btw. könnte jemand mal die Avatare auf 125x125 aufstocken und die Signatur(oder Rang oder wie ihr es auch nennt unter dem Ava) mal bitte von User selber änderbar machen.
thx.
Ich würde gern das Bild hier haben.
http://img294.imageshack.us/img294/1772/23zg.gif
Mit dem Text darunter:
You better remember quick before we haul your sweet ass down to the station.(in blau)

L&O ist eine tolle Serie.

blutfeuer
16.10.2005, 16:06
können schon, wollen wir aber nicht.


Mit dem Text darunter:
You better remember quick before we haul your sweet ass down to the station.(in blau)
sonst ist aber alles klar bei dir ? http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_010.gif

Virginie
16.10.2005, 17:31
Wir könnten auch einfach unsere Kreditkartennummer angeben.http://img293.imageshack.us/img293/9410/emotv0cr.gif


Und wie kannst Du mir zum Beispiel zweifellos beweisen, dass es DEINE Kreditkarte und nicht die vom Papa, Tante, Opa, Bruder, Cousine 25. Grades etc. ist?!