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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gold Member Forum - FAQ und Netiquette



Soheil
31.08.2005, 21:46
Ü18 Netiquette:

Zusätzlich zur normalen in allen anderen Foren geltenden Netiquette (http://213.239.209.200/announcement.php?f=30&a=59) gelten für's Ü18 und Ü18-User folgende Regel:

Ihr tragt als User die volle Verantwortung für eure Zugangsdaten!
Das Kingdom übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass ein Minderjähriger mit Hilfe von H.acks ( auch Social-H.acks) oder durch Überlassung des Account eines volljährigen Users in das Ü18 Forum kommt. In diesem Fall trägt der volljährige User bzw. (bei einem H.ack) der H.acker selbst die Verantwortung.
Mit der Bitte um Zugangserteilung zum Ü18 erklärt ihr euch dieser Regel einverstanden.


Bitte reibt Nicht-Zugangsberechtigten Usern nicht unter die Nase, dass ihr Zugang zu diesem Forum habt! http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_063.gif
Seht vor allem von Verlinkungen und Kommentaren in Signaturen und Posts ab.
(Das ist zwar kein genereller Verbot, aber eine Bitte, von der wir hoffen, dass ihr sie erfüllt.)
ComNews über das Ü18 sind erlaubt.


Extreme Fetisch-Threads, Direct-Links zu Porno-Videos, Passwörter sowie Bilder von menschenverachtenden und entwürdigenden Praktiken sind auch hier weiterhin verboten und werden es immer bleiben! http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_063.gif


Das ist kein Dito- oder Spam-Forum! Wenn ihr Posts sammeln wollt oder zu einem Thema nicht weiter als 3 Worte beisteuern könnt, dann behaltet eure Meinung für euch.


Beziehungen-, Liebe- und Sex-Threads sind besonders sensible Themen und nicht jeder kann unbeschwert darüber sprechen, wenn eine vertraute Umgebung nicht vorhanden ist. Mit dem Ü18-Forum versuchen wir eine solche „vertraute Umgebung“ zu simulieren. Es soll eine Atmosphäre erschaffen werden, in dem die User keine Angst haben müssen von Fremden beobachtet oder gar ausgelacht zu werden.
Bitte berücksichtigt dies bei euren Posts.


Bitte an die Über-Sensiblen:
Das hier ist ein Erwachsenen-Forum und wir wollen uns hier frei äußern können, ohne für jede Aussage gebrandmarkt zu werden oder Gefahr zu laufen die Gefühle von irgendwelchen Usern zutiefst zu verletzen.
Toleranz und Verständnis sind gute Sachen, aber wenn die Leute sich deshalb verstellen müssen, weil sie bei der Äußerung ihrer wahren Meinung Repressalien zu fürchten haben, dann erreichen wir das genaue Gegenteil dessen, was wir ursprünglich wollten:
Nämlich ein Forum zu erschaffen, in der jeder seine Meinung vertreten kann (und zwar ganz egal wie unpopulär und unorthodox diese ist), ohne Gefahr zu laufen dafür ausgelacht oder ausgegrenzt zu werden. ;)
Will sagen:
Wenn man etwas Scheiße findet, dann sollte man auch die Möglichkeit haben, dies zu sagen!


Wir halten uns das Recht vor bestimmte User aus dem Ü18 zu entfernen, wenn wir der Meinung sind, dass ihre Anwesenheit schädlich für's Forum ist.


Geheimhaltung:
Das ist kein internes Forum! Daher besteht auch keine Verpflichtung, die hier besprochenen Themen geheim zu halten. Nichtsdestotrotz werden hier eine Menge vertraulicher Infomationen und privater Dinge gepostet. Sollte uns daher zu Ohren kommen, dass ein Ü18ler mit den hier gewonnen Informationen in Chats und andere Foren hausieren geht oder diese Informationen benutzt, um andere User zu verunglimpfen/hänseln/bloss zu stellen, dann werden wir diesen sofort aus dem Ü18 rausschmeißen!
Bei schweren Fällen werde ich mich sogar persönlich für einen Bann einsetzen!

Bei Bedarf werde ich weitere Regel zu dieser Netiquette hinzufügen.
Schließlich betreten auch wir mit diesem Forum Neuland und können nicht alles vorher sehen. ;)

Sollte mal ein User euch in Sachen Ü18 Forum ansprechen oder in einem Forum danach fragen, dann schickt ihm diesen Link
(Ü18 Forum FAQ und Netiquette)

Soheil
31.08.2005, 21:50
Kurz FAQ:
Das Ü18-Forum ist ein Forum für unsere volljährigen User.
Da wir keine kommerzielle Seite sind und sämtliche uns bekannten Altersidentifizierung-Verfahren entweder rechtlich unsicher oder zu aufwendig in der Verwaltung sind, haben wir uns die folgenden Verfahren einfallen lassen, um die Volljährigkeit der User zu überprüfen.

1.Bürgschaftssystem:
Im Forum gibt es 3-5 BGler (=Bürgschaftsgeber). Diese überprüfen auf CTs (= Community Treffen) per Ausweis-Kontrolle die Volljährigkeit der Teilnehmer und geben dies im Internen bekannt, so dass diese User für das Ü18 freigeschaltet werden.

Um über ein CT ins Ü18 zu kommen, brauchst du:
1. Die Bürgschaft eines BGlers
2. Du mußt bereits 6 Monate hier registriert sein,
3. mindestens 300 Posts


2.Brief-Anmeldung:
Du schickst eine Kopie deines Personalausweises sowie ein ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular an Soheil. (für genaue Infos siehe bitte Post #6 in diesem Thread. ) Nach einem Monat Einspruchzeit wird dir mitgeteilt, ob du Zugang zum Ü18 erhälst oder nicht.

Um über die Brief-Anmeldung ins Ü18 zu kommen, brauchst du:
1. Kopie deines Personalausweises
2. ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
3. Du mußt bereits 12 Monate hier registriert sein
4. mindestens 600 Posts

Des Weiteren behält sich das Kingdom das Recht vor User jederzeit aus dem Ü18 auszuschließen oder zum Ü18 nicht zuzulassen, wenn ihr Verhalten für die Atmosphäre des Ü18 schädlich ist.

Soheil
31.08.2005, 21:51
FAQ Frequently Asked Questions :rolleyes:

Was ist der Sinn des Ü18 Forums?
Der Sinn des Ü18 liegt darin, dass wir ein Forum erschaffen wollen, in dem man sich über Sex und Beziehungsangelegenheiten unterhalten kann, ohne das irgendwelche Thread-Zerstörer und Witzbolde die Diskussion ersticken. Ihr könnt also auch davon ausgehen, dass in jenem Forum relativ streng moderiert wird.
Des Weiteren befindet sich das Forum noch in der Beta-Phase. Wir wollen es lediglich testen und schauen wie es läuft und wie gut der Minderjährigen-Schutz funktioniert bzw. wie wir ein gutes Verfahren dafür finden.
Ihr könnt also ebenfalls davon ausgehen, dass in diesem Forum keine extremen Fetisch-Threads, Directlinks zu Pornos, Bilder-Orgien mit pornografischem Inhalt und Eckel-Bilder á la „Ich-kotz-dir-in-den-After“ gepostet werden dürfen.

Nun werdet ihr aber fragen:
Wozu ist ein solches Forum überhaupt nötig, wenn man imgrunde dort nur das tun kann, was in den anderen Foren bereits erlaubt ist?
Die Antwort ist einfach:
Beziehungen-, Liebe- und Sex-Threads sind besonders sensible Themen und nicht jeder kann unbeschwert darüber sprechen, wenn eine vertraute Umgebung nicht vorhanden ist. Mit dem Ü18-Forum versuchen wir eine solche „vertraute Umgebung“ zu simulieren. Es soll eine Atmosphäre erschaffen werden, in dem die User keine Angst haben müssen von Fremden beobachtet oder gar ausgelacht zu werden.
Es ist zwar nur ein Versuch – aber wir finden, dass es durchaus wert ist.


Wie komme ich ins Ü18 rein?
Liest euch bitte dazu den unteren Text "Aufnahmeverfahren" durch.


Was sind Gold Member?
Die Zugangserteilung zum Ü18 erfolgt über das Gruppensystem von VB. Als wir einen Namen für diese Gruppe suchten, kam von Chocwise der Vorschlag "Gold Member" aus dem Film "Austin Powers 3 - Goldständer".


Wie kann ich mich in die Gold-Member Gruppe eintragen?
Entweder du klickst auf diesen Link (http://www.multimediaxis.de/profile.php?do=joingroup&usergroupid=30) oder
Profil (http://www.multimediaxis.de/usercp.php?) /Gruppenmitgliedschaft (http://www.multimediaxis.de/profile.php?do=editusergroups) /
Bei Gold Member auf "Dieser Benutzergruppe beitreten" (http://www.multimediaxis.de/profile.php?do=joingroup&usergroupid=30) klicken
Eine Begründung ist nicht nötig.


Wie lautet das Passwort zum Ü18 Forum?
Es existiert kein Passwort!
Ihr müßt euch (wie jeder andere auch) für dieses Forum freischalten lassen. Und das geht nur über die Aufnahmenverfahren (siehe unten)


Hilfe! Ich finde das Ü18-Forum nicht! Wo ist es?
Das Ü18 ist auf "unsichtbar" gestellt. Solange man keinen Zugang zum Ü18 hat, kann man es auch nicht sehen. Sobald man Zugang zum Ü18 Forum bekommt, erscheint das Forum in der RPG-Kingdom Forengruppe (http://www.multimediaxis.de/forumdisplay.php?f=1) .


An wem muss ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Ü18 habe?
Ihr dürft mir (= Soheil (http://www.multimediaxis.de/member.php?userid=18) ) gerne Fragen zum Ü18 stellen, um Unklarheiten zu beseitigen. Liest euch aber bitte vorher das FAQ genau durch!
Wer zu faul ist sich das FAQ durchzulesen und mir einfach nur eine PN mit der Bitte um Zugang zum Ü18 oder der Frage "Wie komme ich ins Ü18?" schickt, bescheinigt sich selbst, dass er für dieses Forum nicht geeignet ist und wird erst recht nicht ins Ü18 aufgenommen! http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/3/nonono.gif


Wie heißen die 3-5 Bürgschaftsgeber?
Soheil
Daen vom Clan
Virginie
Des Weiteren werden bei CTs, an denen keine BGler teilnehmen vorher "temporäre BGler" ernannt, die auf diese CTs die Ausweis-Kontrolle übernehmen. ;)
Wendet euch hierzu bitte an Soheil, sobald Datum und Teilnehmerfeld für das CT in etwa feststeht.



Warum so ängstlich/streng?
Zugegeben: Ich war anfangs ebenfalls ein wenig verwundert und habe die Augen verdreht :rolleyes: als man mir sagte, wie streng wir das Ganze handhaben müssen und das Perso-Kopien etc. alles nicht zählen würden – ich hätte lieber ein einfacheres Verfahren gehabt.
Aber dann wurde mir klar gemacht, welch großes Risiko ein zu lascher Umgang mit dem Minderjährigenschutz birgt. Und es kann einfach nicht angehen, dass wir nachher das gesamte Kingdom schließen müssen und die Verantwortlichen zu Geldstrafen verdonnert werden, nur weil (wegen laschem Umgang) mit den Zugangsdaten ein Minderjähriger in diesem Forum Zugang hatte.
Minderjährigenschutz wird in Deutschland groß geschrieben und da kann man ganz schön den Arsch versohlt bekommen, wenn man das nicht ernst nimmt!
Deshalb gehen wir so sorgsam mit der Zugangsvergabe um.


Werden durch das BG-System die User, die nicht an CTs teilnehmen, diskriminiert?
Ich zitiere an dieser Stelle einfach mal Jesus_666:
"Wir haben zwei Arten, das Problem zu betrachten: Idealistisch oder pragmatisch. Idealistischerweise sollte jeder, der über 18 ist, Zugang zum Ü18-Forum kriegen. Andererseits bedeutet das auch: Wenn wir nicht absolut fair jedem seinen Zugang gewähren können sollte niemand Zugriff auf das Forum haben, weil es sonst nicht fair ist.

Wir sind der Meinung, dass es besser ist, wenn wenigstens einige User reinkommen als wenn niemand reinkommt. Wenn das bedeutet, dass wir nicht ganz fair sein können, dann sind wir eben nicht fair."

CT-Besucher investieren viel Zeit und Geld, um oft aus sehr weiten Winkeln Europas und Deutschlands zu CTs zu reisen. Sie leisten damit einen großen Beitrag zur Zusammenhalt und Entwicklung der Community. Auch wenn das Ü18 kein CT-Forum ist (und sein wird), ist das BG-System auch ein kleines Dankeschön an die CT-Gänger zu verstehen und keine Diskriminierung der Nicht-CT-Gänger und den Leuten, die lieber anonym bleiben wollen.
Wie eingangs erwähnt, bauen die sensiblen Themen im Ü18 auf Vertrauen auf. Das BG-System hilft uns durch den persönlichen Kontakt dieses Vertrauen (zumindest teilweise) im Vorfeld aufzubauen.
Des Weiteren kann auch in Zukunft weiterhin in den OT-Foren (Sumpf, QFRAT,...) über Sex- und Beziehungsthemen nach Herzenslust diskutiert werden. Wir werden solche Threads in den öffentlichen Foren weder untersagen noch verschieben, solange sie nicht gegen die Netiquette verstoßen. ;)


Warum gelten für Teilnehmer an der Briefanmeldung die doppelte Zahl an Posts und Zugehörigkeitsmonate als Mindestvoraussetzungen?
CT-Teilnehmer erleben wir auf CTs in Real-Life und können einschätzen, ob sie für's Ü18 zugelassen werden können.
Das geht bei den Teilnehmern an der Breifanmeldung nicht.
Durch die Verdoppelung der Mindestvoraussetzungen können wir besser abschätzen, ob ein User für's Ü18 geeignet ist oder nicht.


Was ist mit User, die oft im Sumpf posten?
Im Sumpf ist der Postingcounter deaktiviert. So kann es also vorkommen, dass jemand bereits über 600 Posts verfasst hat, während sein Posting-Counter unter 600 liegt.
Aber keine Angst: Wir achten auf die tatsächliche Anzahl der Post und nicht auf den Postingcounter. ;)


Wo finde ich Soheils Adresse?
Schaue einfach in Post #6 in diesem Thread. ;)


Wo finde ich das Anmelde-Formular?
Schaue einfach in Post #6 in diesem Thread. ;)

Soheil
31.08.2005, 21:52
Aufnahmeverfahren:

Zugang zum Ü18 erhalten nur User, über deren Volljährigkeit wir zu 100% sicher sind!
Wir haben im Staff über mehrere Verfahren gesprochen. Die meisten waren aber entweder nicht sicher (Personummer,..) oder zu aufwendig oder zu teuer . Wir sind bis heute nicht zu einem Ergebnis gekommen, allerdings wollten wir nicht das Thema ewig vor uns hinschieben, ohne etwas zu tun. Also starten wir diese Beta-Phase mit einem Forum für Volljährige (ohne Minderjährigen gefährdende Themen ;)) – bis wir ein praktibelles Verfahren gefunden haben.


Die Systeme:


1.Bürgschaftssystem:
Es wird ein kleiner Kreis von Stafflern zu Bürgschaftsgebern (BGler) ernannt. (etwa 3-5 Personen)
Nur wenn diese BGler 100%ig bezeugen können, dass die betreffende Person über 18 ist, wird dieser zum Forum zugelassen. Diese 100% Sicherheit kann NUR durch persönlichen Kontakt erfolgen. Webcam-Aufnahmen etc. gelten nicht.
Die BGler tragen die volle Verantwortung für die User, für die sie bürgen. Sollten sie einen Minderjährigen ins Ü18-Forum lassen, für den sie gebürgt haben, tragen die BGler die volle Verantwortung für alle Konsequenzen, die daraus entstehen!
Für CTs, an denen keine der BGler teilnehmen, werden wir temporäre BGler ernennen, die nur für die Dauer des CTs Bürgschaften annehmen und Ausweise kontrollieren können.

User-Pflichten:
Die User tragen die volle Verantwortung für ihre Zugangsdaten.
Das Kingdom übernimmt ebenfalls keine Verantwortung für den Fall, dass ein Minderjähriger mit Hilfe von H.acks ( auch Social-H.acks) oder durch Überlassung des Account eines volljährigen Users in das Ü18 Forum kommt. In diesem Fall trägt der volljährige User bzw. (bei einem H.ack) der H.acker selbst die Verantwortung.
Mit der Bitte um Zugangserteilung zum Ü18 erklärt ihr euch dieser Regel einverstanden.

Weitere Kriterien:
Da das Ü18 Forum ein Stammuser-Forum ist und dort User Zugang bekommen sollen, deren Schreibweise und "geistige Reife" wir zumindest in Ansätzen kennen und abschätzen können, muss neben der Neben der Bürgschaft auch 2 weitere Kriterien erfüllt sein:
Der User muss mindestens seit 6 Monate im Kingdom registriert sein und mindestens 300 Posts gemacht haben.
Das Kingdom behält sich das Recht vor User jederzeit aus dem Ü18 auszuschließen oder zum Ü18 nicht zuzulassen, wenn ihr Verhalten für die Atmosphäre des Ü18 schädlich ist. (selbst wenn sie die Aufnahme-Kriterien erfüllen)


Die Praxis:
Im Internen wird ein Bürgschafts-Abgabe Thread erstellt.
Dort posten die BGler im Laufe des Monats die Namen der User, für die sie die Bürgschaft abgeben. Bis zum Ende des Monats haben ebenfalls alle Staffler die Chance Einwände (z.B. bei Trouble-Usern) gegen die Aufnahme einer Person einzubringen.
Parallel müssen sich die User in die Gold Member-Gruppe (http://www.multimediaxis.de/profile.php?do=joingroup&usergroupid=30) eintragen.
Am Ende des Monats wird dann der Zugang zum Ü18 erteilt.
Es werden normalerweise nur zum Monatsanfang neue User für's Ü18 Forum freigeschaltet.
Damit konzentrieren sich die Diskussionen auf das Monatsende => weniger Verwaltungsaufwand für uns
Ausnahme:
Nach großen CTs, bei denen sehr viele Bürgschaften eingetrudelt sind.



FAQ zum Aufnahmeverfahren:

1.Ich habe mein 18/19/20/25sten Geburtstag vor 2 Jahren im Forum gefeiert. Der Thread existiert heute noch! Ist das nicht Beweis genug für meine Volljährigkeit?
Nein. Es reicht nicht aus, dass wir uns über deine Volljährigkeit sicher sind. Wir brauchen rechtliche Sicherheit!

2.Ich schreibe schon seit Jahren wie ein alter Sack. Man erkennt doch an meinen Sätzen und Vorurteilen, dass ich längst über 18 bin! Oder?
Erstens: Nein, reicht nicht! Wir brauchen rechtliche Sicherheit!
Zweitens: Wir hatten auch in Vergangenheit sehr viele 15-17jährige User und Mitarbeiter, deren Posts vom Inhalt und Stil keine Unterschiede zu Posts erwachsener User boten.

3.Ich kann dir einen Scan meines Ausweises/Immatrikulationsnachweises/Führerscheins/Diploms/meine Mietbescheinigung oder eines anderen Dokuments zusenden, was eindeutig beweist, dass ich volljährig bin! Reicht das um ins Ü18 zu kommen?
Nein. Diese Dokumente (und vor allem ihre Scans) sind leicht zu fälschen und werden von der Rechtssprechung als Grundlage für eine Alterszertifizierung im Internet nicht anerkannt!

4.Um zu überprüfen, ob ich schon 18 bin, reicht doch eigentlich auch meine Perso-Nummer oder?
Nein. Das ist sehr leicht zu faken. Das wird von der Rechtssprechung als Grundlage für eine Alterszertifizierung im Internet nicht anerkannt!


5.Komme ich ins Ü18, wenn ich dir vor meiner Webcam mein Perso zeigen würde?
Nein. Fälschungsanfällig und zu aufwendig.

6. Praktisch das halbe Forum kann bezeugen, dass ich volljährig bin, weil sie mich auf CTs etc. schon erlebt haben. Können nicht ein paar dieser Leute, die mich "erlebt" haben, im Nachhinein als temporärer BGler auftreten und für mich eine Bürgschaft abgeben?
Nein, tut mir leid. Wenn wir bei dir eine Ausnahme machen, dann müssen wir das bei jedem anderen auch machen.
Des Weiteren geht es hier um Rechtssicherheit:
Wir müssen nachweisen können, dass unser System lückenlos, sicher und nicht zu lasch ist und dass unser Kontrollsystem einem Minderjährigen unmöglich machen auf legale Weise an einem Zugang zum Ü18-Forum zu kommen!


7.Wird es neben dem BG-System weitere Verfahren geben, mit denen ich ins Ü18 kommen kann?
Ja, hoffentlich. :) Allerdings sind wir in dieser Sache auch auf eure Hilfe angewiesen, da wir hier auch Neuland betreten.

Wir sind prinzipiell für alle Vorschläge offen. Wenn ihr ein neues Verfahren kennt und euch über ihre Rechtssicherheit informiert habt, dann macht einfach einen neuen Thread im L&K (http://www.multimediaxis.de/forumdisplay.php?f=2) auf, wo ihr die Infos und Vorteile des Verfahrens postet. Wir schauen uns das Ganze dann an und bewerten die Methode und nehmen es eventuell als zusätzliche Methode in unserem Zulassungsverfahren-Portfolio auf.

Aber (Und ein Satz von Soheil, wäre kein Satz von Soheil, wenn er kein "aber" enthielte! ) bedenkt bei der Wahl der Methoden immer, dass es auch jemand geben muss, der das ganze kontrolliert. Wir werden sicherlich nicht jemanden einstellen, der sich täglich 3 Stunden Webcam-Bilder von Ausweisen zeigen lässt oder sich täglich die beglaubigte Stromrechnung von 79 Usern anschaut – wer würde auch freiwillig so was machen?
Die CT-Lösung ist deshalb bei uns so favorisiert, weil es auch niemanden von uns in seiner Freizeit großartig beschneidet und vor allem wenig Verwaltungsaufwand mit sich zieht!
Die CT-Lösung wird daher die Mainstream-Regel sein – daneben wird es eventuell eine andere Lösung für besondere Härtefälle geben.


8. Wo steht der besagte Thread, in dem die Bürgenden abstimmen, wer rein kommt und wer nicht bzw. ihre Bürgschaften ablegen?
Dieser Thread befindet sich im Internen Forum und ist für normale User nicht erreichbar. Es ist aber durchaus erlaubt, dass Bürgen die Namen der von ihnen freigeschalteten User veröffentlichen oder diese per On anschreiben und darauf aufmerksam machen.
Es ist z.B. denkbar, dass nach einem großen CT eine Liste der freigeschalteten User im CT-Thread gepostet wird, damit diese nicht vergessen sich für die Gruppe anzumelden.


9. Kann man sich auch schon vorher in der Usergruppe anmelden und wird dann eben bei Bürgschaft freigeschaltet, oder muss man erst angenommen werden?
Klar. Meldet euch ruhig an. ;)
Bringt sowieso nichts euch das zu verbieten.
Ich schaue mir 1-2 Mal am Tag die Liste an und schalte die Leute frei, für die gebürgt wurde.
Manchmal schmeiße ich außerdem die Leute raus, für die noch nicht gebürgt wurde , um die Übersicht bei zu behalten. Ihr könnt aber euch einfach nochmal darum bewerben.


2.Brief-Anmeldung:
siehe Post #6 in diesem Thread

Soheil
16.10.2005, 13:26
Es gibt leider schlechte Nachrichten wegen der "Beglaubigte Kopien"-Methode.
Eine unsere Mitarbeiterinnen hat mit dem Jugendschutz Kontakt aufgenommen und unser Konzept dort vorgestellt.
Leider wurde das Konzept mit dem "Beglaubigten Kopien" abgelehnt. :\

Hier findet ihr die entsprechende Mail:

Sehr geehrte Frau B*****,

vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Bearbeitung leider etwas länger
gebraucht hat. Aber ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen kann!

Sie haben Recht: Sobald jugendschutzrelevante Inhalte verbreitet werden, ist
der Anbieter des Angebotes verpflichtet, diese durch ein
Altersverifikationssystem geschützt in eine geschlossene Benutzergruppe zu
stellen:

Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) können
bestimmte unzulässige Inhalte (z.B. einfache Pornografie) in Telemedien nur
dann verbreitet oder zugänglich gemacht werden, wenn von Seiten des
Anbieters sichergestellt ist, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als zuständige
Medienaufsicht im Rahmen der ihr obliegenden Kompetenz Anforderungen auf
Grundlage der gesetzlichen Regelungen formuliert.
Nach Auffassung der KJM ist dabei eine wirksame Altersverifikation in zwei
Schritten sicherzustellen: Erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die
über einen persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch
Authentifizierung bei jedem weiteren Aufruf des Angebotes, um das Risiko der
Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige wirksam zu minimieren.

Die KJM hat verschiedene Unternehmenskonzepte zu geschlossenen
Benutzergruppen - eine entsprechende Umsetzung im Regelbetrieb vorausgesetzt
- geprüft und akzeptiert (siehe hierzu auf der Website der KJM unter
http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=91,85,56). Weitere
Konzepte, die der KJM vorgelegt wurden oder noch werden, können mit der
gleichen Einschätzung rechnen, wenn sie das gesetzlich geforderte
Schutzniveau des JMStV erreichen.

Die KJM hat darüber hinaus klar signalisiert, dass Systeme nicht akzeptiert
werden, die vorgeben, die Volljährigkeit eines Nutzers lediglich an Hand
einer anonym eingegebenen Personalausweisnummer feststellen zu können. Dies
gilt auch für erweiterte Personalausweisprüfvarianten, bei denen der Zugang
erst nach vorheriger Registrierung des Nutzers gewährt wird.

Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf der Homepage von jugendschutz.net
(www.jugendschutz.net, dort geschlossene Benutzergruppe) und der
Onlinepräsenz der KJM
(http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=85,56).

Andere Systeme oder Überlegungen wurden noch nicht als sicher anerkannt; bei
der von Ihnen dargelegten Variante sind vor allem zwei Dinge zu beachten:
zum einen ist auch eine amtliche/notarielle Beurkundung mit nicht ganz
unerheblichen Kosten verbunden. Zum anderen kann dieser Vorgang niemals
einen vergleichbaren Schutzstandard bieten wie die geprüften Systeme. Denn
begalubigt wird immer nur, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Dann ist dadurch aber nichts gewonnen und es gilt das bereits zur Eingabe
der Personalausweisnummer oben Gesagte. Ich fürchte also, wenn ein Bereich
"Erotik und Sex" errichtet wird, kommen Sie an den relativ teuren Varianten
nicht vorbei.

Zur Haftung der Forenbetreiber:

In rechtlicher Hinsicht trifft den Betreiber einer Plattform eine mittelbare
Verantwortlichkeit für die niedergelegten Inhalte. In der Regel ist er zum
Handeln verpflichtet, wenn er Kenntnis von den unzulässigen Inhalten erlangt
hat. Ob ein Betreiber Kenntnis hat, ergibt sich dabei grundsätzlich aus dem
Kontext. Indizien dafür können zum Beispiel eine Bewertung oder
Kommentierung der Inhalte sein oder aber wohl auch eine Bereitstellung einer
bestimmten Rubrik, etwa einer solchen für "Pornografie".

Also: bestimmt keine ganz schlechte Idee, aber sicher nicht ausreichend -
leider.

Mit freundlichen Grüßen

...............
jugendschutz.net

Soheil
09.01.2006, 16:43
2. Brief-Anmeldung:
Der User schickt eine Kopie eines Personalausweises sowie ein ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular an Soheil. Nach einem Monat Einspruchszeit wird ihm mitgeteilt, ob er Zugang zum Ü18 erhält oder nicht.


User-Pflichten:
Der User tragen die volle Verantwortung für ihre Zugangsdaten.
Das Kingdom übernimmt ebenfalls keine Verantwortung für den Fall, dass ein Minderjähriger mit Hilfe von H.acks ( auch Social-H.acks) oder durch Überlassung des Account eines volljährigen Users in das Ü18 Forum kommt. In diesem Fall trägt der volljährige User bzw. (bei einem H.ack) der H.acker selbst die Verantwortung.
Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass das Anmeldeformular wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss!
Täuschungsversuche in Form von Verfälschung der Ausweisdaten (§ 267 StGB Urkundenfälschung) oder Benutzung von Ausweisdokumenten einer anderen Person Person (§ 281 StGB Missbrauch von Ausweispapieren) sind strafbar und führen zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Mit der Anmeldung per Brief erklärt sich der User mit diesen Regeln einverstanden.



Weitere Kriterien:
Bei der Brief-Anmeldung verdoppeln sich die Mindestvoraussetzungen für den Zugang zum Ü18.
Der User muss mindestens 1 Jahr im Kingdom registriert sein und mindestens 600 Posts geschrieben haben.



Die Praxis:
Der User schickt eine beidseitige Kopie des Personalausweises sowie ein ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (http://www.multimediaxis.de/attachment.php?attachmentid=1532&d=1136826202) an die folgende Adresse:
Soheil Djahanbakhsh
App. C-023
Boeselagerstr. 75
48163 Münster


Perso-Kopie:
- Die Kopie vom Personalausweis muss beidseitig sein. (Vor- und Rückseite)
- Eine Beglaubigung der Kopie ist nicht nötig.
- Keine Farbkopien!
- Scanns bzw. Ausdrucke werden nicht anerkannt.
- In Fällen, in denen nur ein Reiseausweis vorliegt, müssen die Kopien folgendes zeigen:
Foto, vollständiger Name, Geburtsdatum


Bewerbungsformular:
Das Bewerbungsformular findest du hier (http://www.multimediaxis.de/attachment.php?attachmentid=1532&d=1136826202).
Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass das Anmeldeformular wahrheitsgemäß und komplett ausgefüllt werden muss!
Die 2.Seite enthält Rechtsvorschriften, die sich jeder User durchlesen muss.
Die 2.Seite ist für die User gedacht und braucht nicht mit geschickt zu werden.


Einspruchsphase:
Die Anmeldung zum Ü18 erfolgt mit dem Eingang der Kopien und Ausdrücke bei Soheil.
Bis zum 10ten und 25sten des Monats werden die Namen der "Anwärter" im letzten Post der Ü18-Netiquette (im Ü18 Forum) reingeschrieben.
Danach folght eine Einspruchsphase.
Am 15ten und 30sten des Monats werden die Anwärter per PN angeschrieben und ihnen mitgeteilt, wie sie sich für das Ü18 freischalten lassen können.

Einsprüche:
Jeder Ü18ler hat bis zum Ende der Einspruchsphase (15. und 30. Tag des Monats) Zeit Soheil eine PN zu schreiben und sein Veto gegen die Zugangserteilung zu legen. Soheil wird versuchen zwischen den beiden Usern zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, wird dazu ein Thread im RPG Kingdom Interne eröffnet und dort eine Lösung gefunden.
Eine Diskussion hinter dem Rücken eines Users dulde ich im Ü18 nicht. http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_063.gif
Ein Einspruch sollte gut begründet sein.

Fragen:
Für Fragen steht dieser Thread (http://www.multimediaxis.de/showthread.php?t=63980)im L&K zur Verfügung.

Soheil
09.01.2006, 16:44
§ 267 StGB

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.



§ 281 StGB

Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
http://bundesrecht.juris.de/index.html
825

Soheil
23.01.2006, 13:40
Update zur Brief-Anmeldung:
Ich setze die Einspruchsphase von 4 Wochen runter auf zwei Wochen.
Einen Monat auf einen Zugang warten, ist schon ne ziemliche Zumutung. oÔ