Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Maker wieder zum Download angeboten!!
Ich will kein ärger bekommen aber ich habe dass vor kurzem auf www.RpgMaker2000.de gelesen.(Ist ja kein direkter Link zum Maker er wird nur auf der Seite angeboten)
Nach einer langen Überlegung haben wir beschlossen, den Maker, oder viel mehr die Maker zurück in die Downloads zu nehmen.
Dafür haben wir mehrere Gruende:
Wir sind eine Makercommunity in der zu gut 99% der Maker illegal benutzt wird, das heisst geladen statt gekauft. Ein Wachstum der Szene auf ein solches Maß war eben nur moeglich weil der Maker nur auf diese Weise erhaeltlich war, und immer noch auf verschiedenen kleinen Seiten ist.
"Aufgrund neuer Bestimmungen des Herstellers entfernt." War an der Stelle der Downloads zu lesen, sorry, aber das der Maker illegal ist, war immer bekannt. Da hilft auch diese scheinheilige Erklärung nichts. Ob und inwiefern Enterbrain dagegen vorgegangen wäre, ist fraglich.
Verfahren gegen einzelne Beitreiber wären vermutlich wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Wenn wir alles verbannten, was illegal ist, müssten wir sehr viele Spiele aus den Sektion nehmen (Rips fallen darunter, aber auch viele MP3s die dank dem MP3-Patch moeglich sind, sorgen dafuer das diese Spiele nicht vertrieben werden duerften.
Durch diese seltsame Betrachtungsweise im Bezug auf vertriebenes und verbanntes Material, wird die Verbannung es Makers lächerlich.
Das ist uns bewußt, genauso wie den anderen RPG Maker Seiten; SDS, Admin des RPG Atelier wie auch Dr Alzheim, der Ersteller des Forgotten eBooks, sind sich der Problematik ebenso bewußt.
So haben wir uns am Ende entschieden, die Maker wieder fuer die Szene anzubieten. Die Makerszene stand immer mehr auf der illegalen Seite, als auf der Legalen, nur stellt die Verbannung des Makers von vielen Seiten ein Problem für die deutsche Makerszene dar welches sie inzwischen kurz vor das Aussterben geführt hat.
Der Aufwand nach dem Maker zu suchen ist mittlerweile hoch, selbst wenn es nur um den fünf Jahre alten RPG Maker 2000 bei dem 2003er und dem XP noch etwas höher.
Uns ist klar das wir damit kommerzielle Ware kostenlos anbieten, und somit ein Verbrechen begehen, allerdings ist dies nichts was wir nicht schon vorher getan hätten und vor allem, haben wir alle Möglichkeiten asiatischer Nutzer, unsere Seite zu betreten, unterbunden. Niemand, der den RPG Maker legal beziehen könnte, wird ihn beziehen können. Wir wollen kein Verbrechen begehen, wir wollen die Community unterstützen.
Möglicherweise werden Webmaster anderer Seiten entscheiden, dass das Verlinken auf uns von diesem Zeitpunkt an verboten ist, dennoch, gerade diese sollten mal ihre eigenen Sektionen pruefen. Spiele mit Material wo der Ersteller es kommerziell vertreibt? Nicht gut - Genau so illegal wie der Maker selbst.
Was halltet ihr davon ? Wenn die dass machen und keinen ärger bekommen warum wird dass dann hier nicht gemacht?
Ranarion
12.05.2005, 15:32
Oh, schön das jemand so einen Thread aufgemacht hat, ich hatte mich dasselbe auch schon gefragt.
Was halltet ihr davon ? Ich find´s gut :D
Wenn die dass machen und keinen ärger bekommen warum wird dass dann hier nicht gemacht? Sie haben es gemacht und noch keinen Ärger bekommen. Könnte aber passieren.
Er wird hier nicht zum Download angeboten, da er immer noch illegal ist. Egal wer ihn besitzt und warum.
Don_Alexandro
12.05.2005, 15:36
Ich weiss, dass das eine viel zu leichtsinnige Einstellung ist, aber ich finde diesen Text total richtig. Endlich bringt mal jemand die Wahrheit auf den Punkt und wenn die das umsetzen finde ich das gut. Es ist zwar irgendwo ein "Verbrechen", aber wir wissen alle, dass man mit damit niemandem Schaden zufügt.
Ist das jetzt ein Link zu einer Seite die den Maker anbietet? :D
(böse böse)...
Ist imo total wurscht, Enterbrain ist es wohl egal oder macht keinen Anschein, den Maker in Europa zu veröffentlichen. DAS ist eine Frechheit, die Leute erst im Glauben zu lassen und Umfragen zu veranstalten. Und die Nachfrage ist wohl nachweißlich sehr groß. Warum dann nicht?
Dann muss man sich den Maker eben wieder illegal runterladen.
Ach, und es gab immer Leute die den Maker angeboten haben, man muss nur wissen wie und wo zu suchen ist.
GSandSDS
12.05.2005, 15:38
Eigentlich ist die Frage einfach und zugleich schwer zu beantworten. Der Preis dafür, dass sie den RPG Maker anbieten ist, dass diese Seite nur von Europäern aufgerufen werden kann. Alle anderen Besucher sind von der Seite ausgeschlossen. Die Spekulation ist einfach: Europa ist für Enterbrain Ticki-Tucka-Land und solange uninteressant (auch die Rechtsverstöße), solange es nicht auf die potentielle asiatische Käuferschaft Einfluss nimmt. Das wird mit dem Aussperren von allen nicht-europäischen Ländern garantiert. Und genau das ist auch der Grund wieso wir auch weiterhin nicht den RPG-Maker anbieten. Das RPG-Atelier soll auch weiterhin ungestört überall aufrufbar sein, ohne dass es für Enterbrain etwas gibt, woran es sich groß stört.
Sie haben es gemacht und noch keinen Ärger bekommen. Könnte aber passieren.
Eben. Ich denke, sobald sie das erste mal eine Aufforderung seitens Enterbrain bekommen, den Maker von ihrer Seite zu nehmen, werden sie das auch machen.
Naja, solange sollen sich halt die RpgMaker2000-Stammuser freuen, dass sie noch ne Quelle haben und so.
Ranarion
12.05.2005, 15:44
@Don_Alexandro:
Ich weiss, dass das eine viel zu leichtsinnige Einstellung ist, aber ich finde diesen Text total richtig. Endlich bringt mal jemand die Wahrheit auf den Punkt und wenn die das umsetzen finde ich das gut. Ganz deiner Meinung!
@Ynnus:
Ist das jetzt ein Link zu einer Seite die den Maker anbietet? Wie kommst du denn auf sowas?
Ist imo total wurscht, Enterbrain ist es wohl egal oder macht keinen Anschein, den Maker in Europa zu veröffentlichen. DAS ist eine Frechheit, die Leute erst im Glauben zu lassen und Umfragen zu veranstalten. Und die Nachfrage ist wohl nachweißlich sehr groß. Warum dann nicht? Weil´s illegal ist?
Ach, und es gab immer Leute die den Maker angeboten haben, man muss nur wissen wie und wo zu suchen ist.
Stimmt...
@GSandSDS:
Eigentlich ist die Frage einfach und zugleich schwer zu beantworten. Der Preis dafür, dass sie den RPG Maker 2000 anbieten ist, dass diese Seite nur von Europäern aufgerufen werden kann. Alle anderen Besucher sind von der Seite ausgeschlossen. Was hat das miteinander zu tun? Ich kann (theorethisch) auf meiner HP den Download anbieten und sie von überall aufrufbar machen.
Europa ist für Enterbrain Ticki-Tucka-Land und solange uninteressant (auch die Rechtsverstöße), solange es nicht auf die potentielle asiatische Käuferschaft Einfluss nimmt. Ich dachte Enterbrain hat den Download verboten...also muss das ganze Enterbrain interessieren...
Das Atelier soll auch weiterhin ungestört überall aufrufbar sein, ohne dass es für Enterbrain etwas gibt, woran es sich groß stört. Find ich gut.
tecnimsey
12.05.2005, 15:53
Ich finds auch gut. Schließlich bringt es Enterbrain genausoviel als wenn sie strikt dagegen vorgehen würden und den Download verbieten, nämlich gar nichts. Warum hat Enterbrain den Maker eigentlich genau verboten?? Weil er übersetzt wurde und kostenlos angeboten wurde??
Warum hat Enterbrain den Maker eigentlich genau verboten?? Weil er übersetzt wurde und kostenlos angeboten wurde??
Weil sie ihre Arbeit entlohnt haben wollten, in Form von Geld. :D
Eigentlich normal oder? Nur, wer so ignorant ist wie Enterbrain, der hat's nicht anders verdient. Die soll'n's in Europa rausbringen, dann wär's ok.
Also gesetzlich gesehen ist es Illegal aber wo kann man denn maker kaufen?
Wenn es denn im Handel gäb fänd ich es unnütz ihn als download anzubieten aber so.Dadurch könnte sich die Maker Szene stark vergrößern,und das wollen wir doch alle deswegen find ich gut das er zum download angeboten wird.
Mfg. Mr.D 8)
Ich versteh in dieser ganzen Maker Geschichte eines noch immer nicht ganz, und zwar, alle Games die man mit dem Maker macht, dürfen nur kostenlos weitergegeben werden, dass gilt aber auch, wenn du den Maker kaufts, dass heisst, du gibst unsummen von Geld aus, nur damit du ein Spiel machen kannst, das dich meisstens viel arbeit gekostet hat, und dann darfst du nicht mal Geld dafür verlangen? Also warum sollte der Maker dann Geld kosten, wenn man mit ihm kein Gald verdienen kann??? Das ist doch völlig unlogisch, oder? Daher finde ich es auch richtig, ihn kostenlos anzubieten. Auch wenn es illegal ist.
LG Henry
GSandSDS
12.05.2005, 16:06
Was hat das miteinander zu tun? Ich kann (theorethisch) auf meiner HP den Download anbieten und sie von überall aufrufbar machen.Wenn du das auf deiner Seite machst, ist das dann aber dein Bier und nicht mehr das von rpgmaker2000.de. Es ist ja "deine" Seite. rpgmaker2000.de kann jedenfalls von Nicht-Europäern nicht aufgerufen werden. Die entsprechenden IP-Adressbereiche wurden ausgesperrt. Wenn du z.B. sagen wir in Tokyo Urlaub machst und von dort aus ins Internet gehst und dann rpgmaker2000.de aufrufst, findest du: nichts!
Ich dachte Enterbrain hat den Download verboten...also muss das ganze Enterbrain interessieren...Enterbrain hatte den Download nie erlaubt. Nicht verbieten bedeutet ja nicht automatisch erlaubt. Sie haben es einfach immer ignoriert gehabt (besonders in der Zeit wo Enterbrain noch zu ASCII gehörte) und so hat sich für viele lange Zeit ein Quasi-Zustand der Art "eigentlich habt ihr kein Recht, aber uns egal" eingestellt. Was Enterbrain dann getan hat, kann man immer noch auf deren Seite sehen. Zusammengefasst kommt in etwa das raus: "Es ist traurig, wenn das Programm kostenlos angeboten wird. Solange das gemacht wird, können wir auch zukünftig den Maker nicht in Europa oder den USA anbieten". Am Ende ist eigentlich das eingetreten was Enterbrain gewollt hatte. Der RPG Maker wurde (oftmals in der Hoffnung, dass er vielleicht auch außerhalb Japans erscheint) fast nirgendwo angeboten. Aber es ist auch das eingetreten was viele befürcht hatten: Der RPG Maker wird auch weiterhin nur in Asien angeboten, so dass die gesamte Szene und damit der kreative Umgang mit Rollenspielen in diesem Bereich langsam ausstirbt, was wiederum dazu führen wird, dass Enterbrain den RPG Maker erst recht nicht anbietet.
Fireblade
12.05.2005, 16:08
Finde es auch eigentlich dumm das er nicht mehr zum download angeboten wird, die ganze Seite ist jam Illegal.
Und nur so neben bei:
Das RPG-MAKER2000 Programm habe ich auf eine CD-gebrannt vor langer zeit und habe bis jetz diese Cd, etwa 10 rumgereicht.
Das ist ja auch illegal.
Im Grunde genommen ist alles Illegal, aber niemand will das diese Seite kaput geht.
GSandSDS
12.05.2005, 16:12
Ich versteh in dieser ganzen Maker Geschichte eines noch immer nicht ganz, und zwar, alle Games die man mit dem Maker macht, dürfen nur kostenlos weitergegeben werden, dass gilt aber auch, wenn du den Maker kaufts, dass heisst, du gibst unsummen von Geld aus, nur damit du ein Spiel machen kannst, das dich meisstens viel arbeit gekostet hat, und dann darfst du nicht mal Geld dafür verlangen? Also warum sollte der Maker dann Geld kosten, wenn man mit ihm kein Gald verdienen kann??? Das ist doch völlig unlogisch, oder? Daher finde ich es auch richtig, ihn kostenlos anzubieten. Auch wenn es illegal ist.
LG HenryNehmen wir mal an du hast den RPG Maker in Japan gekauft und lebst auch in Japan. Dann kannst du nach der Lizenz gehen, die dir Enterbrain vorschreibt. Diese erlaubt es RPG-Maker-Spiele auch zu verkaufen. Ob die Lizenz auch außerhalb Japans gilt, ist natürlich dann eine ganz andere Frage. Nehmen wir mal an sie würde gelten, dann kannst du die RPG-Maker-Spiele auch hier verkaufen, aber nur dann wenn du wirklich auch "alles" andere selbst gemacht hast. Das bedeutet: keine Grafiken aus dem RTP (so habe ich zumindest die Lizenz verstanden) und erst recht KEINE Ressourcen aus irgendwelchen anderen Quellen (andernfalls würdest du die Rechte der entsprechenden Rechteinhaber verletzen, das muss nicht unbedingt Enterbrain sein). Es muss wirklich alles selbstgemacht sein. Du musst also jede Grafik selbst erstellen und auch jede Midi. Na dann mal viel Spaß bei dem Vorhaben.
Ranarion
12.05.2005, 16:15
@Henry: Gute Frage.
GSandSDS: Immer wenn ich einen Beitrag schreiben will und deshalb auf "antworten" klicke erscheint bei den letzten Beiträgen immer ein neuer von dir, der vorher nicht da war...kannst du hellsehen?^^
Wenn du das auf deiner Seite machst, ist das dann aber dein Bier und nicht mehr das von rpgmaker2000.de. Es ist ja "deine" Seite. rpgmaker2000.de kann jedenfalls von Nicht-Europäern nicht aufgerufen werden. Die entsprechenden IP-Adressbereiche wurden ausgesperrt. Wenn du z.B. sagen wir in Tokyo Urlaub machst und von dort aus ins Internet gehst und dann rpgmaker2000.de aufrufst, findest du: nichts! Wusste ich nicht. (Bier schmeckt zum kotzen...)
Enterbrain hatte den Download nie erlaubt. Nicht verbieten bedeutet ja nicht automatisch erlaubt. Hab´ich nie behauptet.
Zusammengefasst kommt in etwa das raus: "Es ist traurig, wenn das Programm kostenlos angeboten wird. Solange das gemacht wird, können wir auch zukünftig den Maker nicht in Europa oder den USA anbieten". Solche Schwätzer... >:(
Der RPG Maker wurde (oftmals in der Hoffnung, dass er vielleicht auch außerhalb Japans erscheint) fast nirgendwo angeboten. Aber es ist auch das eingetreten was viele befürcht hatten: Der RPG Maker wird auch weiterhin nur in Asien angeboten, so dass die gesamte Szene und damit der kreative Umgang mit Rollenspielen in diesem Bereich langsam ausstirbt, was wiederum dazu führen wird, dass Enterbrain den RPG Maker erst recht nicht anbietet. Finden die das lustig oder was???? >:(
Wenn sich der Verkauf des Makerss lohnen ürde, würde Enterbrain den hier auch rausbringen. Tun sie also nicht, ergo wäre es ein Verlustgeschäft (vor allem, da man ihn sich ja immer noch illegal ziehen kann und die meisten Leute ihn bereits besitzen).
Auch wenn es uns als potentielle Käufer stört, bleibt es aber die Entscheidung von Enterbrain und die Illegalität durch das Ziehen lässt sich nicht mit Sprüchen wie "Enterbrain hat es nicht anders verdient" entschuldigen.
MP3s und anderes Zeug kann man genauso wie dem Maker illegal im Netz finden und es sollte für niemanden ein Problem darstellen an den Maker zu kommen. Es gäbe also keinen Grund den Maker wieder auf "legalen" Seiten anzubieten.
Ich versteh in dieser ganzen Maker Geschichte eines noch immer nicht ganz, und zwar, alle Games die man mit dem Maker macht, dürfen nur kostenlos weitergegeben werden, dass gilt aber auch, wenn du den Maker kaufts, dass heisst, du gibst unsummen von Geld aus, nur damit du ein Spiel machen kannst, das dich meisstens viel arbeit gekostet hat, und dann darfst du nicht mal Geld dafür verlangen? Also warum sollte der Maker dann Geld kosten, wenn man mit ihm kein Gald verdienen kann??? Das ist doch völlig unlogisch, oder? Daher finde ich es auch richtig, ihn kostenlos anzubieten. Auch wenn es illegal ist.
LG Henry
Das ist ja wohl der größte Blödsinn. Niemand sagt dir, dass du Geld mit deinem Spiel machen sollst. Und wenn du ein Spiel unbedingt verkaufen willst, dann musst du eben selbstständig etwas entsprechendes programmieren und eigene Grafiken herstellen.
Immerhin ist es nicht der Sinn des Makers Spiele herzustellen um sie zu verkaufen.
Edit: GSandSDS hat es ausführlich genug erklärt. Es ist doch ein Ding der unmöglichkeit alles selbst herzustellen und wenn man so ein Können und die Zeit besitzt, dann setzt man seine Fähigkeiten nicht auf dem Maker um.
Dieser Text ändert nichts an der Legalität des RPG Maker 2000. Ich sehe es genauso wie GSandSDS. Das ist so, als zieh ich mir Importspiele bei Emule (z.B. Xenosaga) und versuche mich dann dafür auch noch zu rechtfertigen.
Und nur so neben bei: Das RPG-MAKER2000 Programm habe ich auf eine CD-gebrannt vor langer zeit und habe bis jetz diese Cd, etwa 10 rumgereicht. Das ist ja auch illegal.
:A
Ranarion
12.05.2005, 16:20
Wenn sich der Verkauf des Makerss lohnen ürde, würde Enterbrain den hier auch rausbringen. Tun sie also nicht, ergo wäre es ein Verlustgeschäft (vor allem, da man ihn sich ja immer noch illegal ziehen kann und die meisten Leute ihn bereits besitzen). Das wäre aber nicht so, wenn sie einen neuen rausbringen würden-dann wäre er (vorerst) nicht aus dem Internet zu holen. Ausserdem kann man sich meines Wissens nach so ziemlich alles illegal holen. Man müsste nur wissen wo...
Woher willst du eigentlich wissen, dass es ein verlustgescäft wäre?
Das wäre aber nicht so, wenn sie einen neuen rausbringen würden-dann wäre er (vorerst) nicht aus dem Internet zu holen. Ausserdem kann man sich meines Wissens nach so ziemlich alles illegal holen. Man müsste nur wissen wo...
Woher willst du eigentlich wissen, dass es ein verlustgescäft wäre?
Ob Verlustgeschäft oder nicht. Sie müssen ja einen Grund haben und der wird wohl am Ende der sein, dass die Gewinnspanne zu niedrig ist oder sogar in dir roten zahlen geht. Selbst wenn sie nur meinen würden "wir haben halt keinen Bock" sind sie immer noch im Recht und man muss das respektieren.
Es ist ihre Sache und wie man es dreht und wendet: Es bleibt weiterhin illegal.
Ich will mal meine (unprofessionelle) Meinung dazu äußern, also ... die meisten haben sich den Maker so wieso illegal gedownloaded(wahrscheinlich vor langer zeit als es noch "legal" war). Wenn sie es auf dieser einen Site verbieten ändert das eh nichts da man bei google einfach "RPG Maker download" suchen muss und schon hat man ihn :), oder bei Onlinetauschbörsen die benutzung is auch illegal.
Wenn man mich fragt(was eh keiner tut), ist das einzige Verbrechen den Maker nicht zu übersetzen, denn so könnten die ihr einnahmen fast verdoppeln! Vielleicht sprech ich nur für mich, aber ich würd ihn mir kaufen(auch wenn ich ihn schon hab :rolleyes: ), denn wenn sie noch ein dickes Handbuch dazu packen ein paar tolle chars und schon ...
Also sind die eigentlich selber schuld, gäbe es nich so was illegales gäbe es keine Community, keine Screenfun-Spiele, keine VD und so weiter, kaum ein Deutscher würe dieses übelst nützliche tool kennen! Also machen die es richtig :D, aber das soll nich heißen das RPG-Atelier nachmachen soll(viel zu gefährlich :eek: )
Fireblade
12.05.2005, 16:31
@Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt??
Also, fidnest du das gut?
Ich schon :D :D
(wahrscheinlich vor langer zeit als es noch "legal" war).
War er nie.
Ansonsten finde ich die Gesetze doof, wenn es eh feststeeht das dieses Proggy nie nach Europa kommt, sollte sowas auch nicht illegal sein. Ich meine ich sauge ein programm das es eh nicht zu kaufen gibt (bei uns).. naund?
So seh ich das, würde man wissen das er nach uropa kommt wär es ein Verbrechen, aber entweder ich habe ihn so oder habe ihn garnicht, verlieren tun die im fernen Ost nichts daran. Vielleicht noch Import und dann auf Japanisch den Maker? Ne, macht eh keiner - würde es keine Englisch/Deutsch-Patches geben.
Ich will mal meine (unprofessionelle) Meinung dazu äußern, also ... die meisten haben sich den Maker so wieso illegal gedownloaded(wahrscheinlich vor langer zeit als es noch "legal" war)
Wann war der RPG Maker 2000 legal? :confused: Wenn du eine CD brennst, muss dir doch auch keiner sagen, dass das nicht legal ist oder? Nur weil Enterbrain nichts gesagt hatte, heißt es nicht, dass er vorher legal war. Denn genau das war er nie.
Wenn sie es auf dieser einen Site verbieten ändert das eh nichts da man bei google einfach "RPG Maker download" suchen muss und schon hat man ihn , oder bei Onlinetauschbörsen die benutzung is auch illegal.
Für Enterbrain ändert sich wirklich nicht viel. Allerdings gehts hier um das Prinzip.
Wenn man mich fragt(was eh keiner tut), ist das einzige Verbrechen den Maker nicht zu übersetzen,
Das mag hier vielleicht heroisch klingen, aber ... ich sag lieber nichts dazu.. :rolleyes:
Also sind die eigentlich selber schuld, gäbe es nich so was illegales gäbe es keine Community, keine Screenfun-Spiele, keine VD und so weiter, kaum ein Deutscher würe dieses übelst nützliche tool kennen! Also machen die es richtig , aber das soll nich heißen das RPG-Atelier nachmachen soll(viel zu gefährlich )
Gefährlich? Das glaub ich weniger. Deine Argumentation ist trotzdem total fragwürdig. Schau dir mal an, wieviele Leute Musik aus dem Internet laden, obwohl sie verfügbar ist. Wieviele Leute Computerspiele oder DVDs brennen oder aus dem Internet beziehen. Und ich glaube viel mehr, dass bei 50 Euro Preis weniger Interesse am Produkt zeigen würden. Denn viele würden sich gar nicht an den RPG Maker 2000 probieren. Dadurch, dass er kostenlos ist, konnte er sich gut verbreiten.
@Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt?? Also, fidnest du das gut? Ich schon
§3help
Kriegsseele
12.05.2005, 16:35
Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten. Tja, ich spare es mir meinen eigenen Text auseinander zu nehmen.
/e: Whoo, lang nicht mehr gepostet.
GSandSDS
12.05.2005, 16:43
Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
jwiechers
12.05.2005, 16:45
Was halltet ihr davon ?
Es war meine Idee, es wäre inkonsequent nun zu hadern.
Es ist zwar irgendwo ein "Verbrechen", aber wir wissen alle, dass man mit damit niemandem Schaden zufügt.
Doch, wir könnten Enterbrain schaden. Da wir jedoch eine restriktive Zugriffspolitik führen, vermeiden wir einen Lizenzbruch in jedem Land, außer Deutschland. Damit sind wir rechtlich auf einer relativ guten Seite, wir brechen zwar das Urheberrecht und könnten von eb! via dem IPR belangt werden, allerdings nur mit einem Gerichtsstand in Deutschland - und auch wenn sie da Chancen haben, werden sie das höchstwahrscheinlich nicht tun.
Eigentlich ist die Frage einfach und zugleich schwer zu beantworten. Der Preis dafür, dass sie den RPG Maker anbieten ist, dass diese Seite nur von Europäern aufgerufen werden kann. Alle anderen Besucher sind von der Seite ausgeschlossen. Die Spekulation ist einfach: Europa ist für Enterbrain Ticki-Tucka-Land und solange uninteressant (auch die Rechtsverstöße), solange es nicht auf die potentielle asiatische Käuferschaft Einfluss nimmt. Das wird mit dem Aussperren von allen nicht-europäischen Ländern garantiert. Und genau das ist auch der Grund wieso wir auch weiterhin nicht den RPG-Maker anbieten. Das RPG-Atelier soll auch weiterhin ungestört überall aufrufbar sein, ohne dass es für Enterbrain etwas gibt, woran es sich groß stört.
Vergib mir, aber sind so große Prozentzahlen deiner Nutzer aus Nicht-EU Ländern?
Was hat das miteinander zu tun? Ich kann (theorethisch) auf meiner HP den Download anbieten und sie von überall aufrufbar machen.
Wir haben den Zugriff auf unsere Server völlig eingeschränkt und uns mittels rechtlicher Schluppflöcher abgesichert - mit dem simplen Grund dessen, dass wir uns so europäisches und internationales Privatrecht zunutzen machen um eb!, wenn sie uns denn verklagen wollten, nach Deutschland zu zwingen.
Dadurch könnte sich die Maker Szene stark vergrößern,und das wollen wir doch
Exakt das ist unser Begehren.
"Es ist traurig, wenn das Programm kostenlos angeboten wird. Solange das gemacht wird, können wir auch zukünftig den Maker nicht in Europa oder den USA anbieten".
Ich habe oft genug in den letzten Monaten mit eb! Kontakt gehabt und mir erschien es nicht so, als hätten sie ein ernsthaftes Interesse am europäischen Markt.
Der RPG Maker wird auch weiterhin nur in Asien angeboten, so dass die gesamte Szene und damit der kreative Umgang mit Rollenspielen in diesem Bereich langsam ausstirbt, was wiederum dazu führen wird, dass Enterbrain den RPG Maker erst recht nicht anbietet.
Siehst du, da wirken wir gegen.
Nehmen wir mal an du hast den RPG Maker in Japan gekauft und lebst auch in Japan. Dann kannst du nach der Lizenz gehen, die dir Enterbrain vorschreibt. Diese erlaubt es RPG-Maker-Spiele auch zu verkaufen. Ob die Lizenz auch außerhalb Japans gilt, ist natürlich dann eine ganz andere Frage. Nehmen wir mal an sie würde gelten, dann kannst du die RPG-Maker-Spiele auch hier verkaufen, aber nur dann wenn du wirklich auch "alles" andere selbst gemacht hast. Das bedeutet: keine Grafiken aus dem RTP (so habe ich zumindest die Lizenz verstanden) und erst recht KEINE Ressourcen aus irgendwelchen anderen Quellen (andernfalls würdest du die Rechte der entsprechenden Rechteinhaber verletzen, das muss nicht unbedingt Enterbrain sein). Es muss wirklich alles selbstgemacht sein. Du musst also jede Grafik selbst erstellen und auch jede Midi. Na dann mal viel Spaß bei dem Vorhaben.
eb! erlaubt dir Spiele als Shareware (zumindest übersetze ich die jap. Seite so) zu verkaufen sofern du das Recht an allen verwendeten Objekten hast - oder RTP Objekte genutzt hast, die werden dir zur Mitnutzung mitlizensiert.
Anders sieht es aus, wenn dir Leute Sachen frei zur Verfügung stellen, die darfst du dann ebenfalls benutzen.
Ganz so restriktiv, wie du das aufgefasst hast, ist es nicht.
Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
Jein - es gibt, wie bei so vielen Dingen, qualifizierte Institutionen, die ebenfalls Klage erheben können; Abgesehen davon ist es ein Verbrechen, SDS, red es doch nicht schön und verstrick dich nicht in Haarspalterei (§ 106 ff. UrhG) ;)
Ich sagte ja "legal" und nicht legal hehe ;)
Das mit dem heroisch kannste streichen damit meite ich nur das die sich damit mehr Schaden zufügen als sie denken, z.B. wenn es Windows XP für 20€ oder weniger gäbe hätten sie mehr verkauft und es hätten nicht so viele das Programm trotzdem gecrackt, is ja nich schwer!
Gefährlich? Das glaub ich weniger. Deine Argumentation ist trotzdem total fragwürdig. Schau dir mal an, wieviele Leute Musik aus dem Internet laden, obwohl sie verfügbar ist. Wieviele Leute Computerspiele oder DVDs brennen oder aus dem Internet beziehen. Und ich glaube viel mehr, dass bei 50 Euro Preis weniger Interesse am Produkt zeigen würden. Denn viele würden sich gar nicht an den RPG Maker 2000 probieren. Dadurch, dass er kostenlos ist, konnte er sich gut verbreiten.
Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!
Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
Naja es gibt noch etwas, nämlich das "Verbrechen an die Menschheit" und diesem Fall ist es einz an alle ausser den Japanern :D (Bitte hau mich nich Admin, das war nichts gegen dich ;) ;) ;) )
GSandSDS
12.05.2005, 16:51
Jein - es gibt, wie bei so vielen Dingen, qualifizierte Institutionen, die ebenfalls Klage erheben können; Abgesehen davon ist es ein Verbrechen, SDS, red es doch nicht schön und verstrick dich nicht in Haarspalterei ;)Du meinst Rechteverwertungsgesellschaften wie die GEMA nehme ich mal an (nuja, das ist Musik, aber ich denke du weißt was ich meine). Soweit ich weiß ist Enterbrain hierzulande von keiner Verwertungsgesellschaft vertreten. Wieso sollten sie auch? Sie vertreiben hier ja nichts. Also können sie sich das Geld hier auch sparen. Und ja, ich bestehe auf den Unterschied zwischen Verstößen/Vergehen und Verbrechen. Ich will nicht, dass hier die Community mit Mördern und Sexualstraftätern gleichgesetzt wird. Es reicht wenn die Musikindustrie schon diese Irreführung betreibt.
Um mal klarzustellen in welcher Situation wir uns befinden: Trotz der Domain rpg-maker.com wurde ich nicht ein einziges mal von Enterbrain angeschrieben. Das einzige was es mal gab war die Sache mit der Umfrage, wo sich Enterbrain an Don Miguel gerichtet hat, den Enterbrain letztendlich auch nicht verklagt hat. Don Miguel hat die Umfragen dann an andere Seiten weitergeleitet. Irgendwie ist Enterbrain offenbar ohnehin nur halbherzig an dem Geschehen außerhalb Asiens interessiert. Das sieht man u.a. auch an der "to RPGMaker2k Users"-Seite, die seit damals nicht mehr aktualisiert wurde und auch noch die Don'sche Wortwahl "2k" enthält, die so eigentlich gar nicht mehr bekannt ist.
Wenn man mich fragt(was eh keiner tut), ist das einzige Verbrechen den Maker nicht zu übersetzen, denn so könnten die ihr einnahmen fast verdoppeln!
Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!
Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.
Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.
Nein, nein, du siehst da was Falsch, durch das illegale sind Spiele entstand und um es legal zu bekommen werden die sich ihn auch noch kaufen und die andern auch weil sie es cool finden!
Edit
Ich hab das meine alte Antwort editier weil ich nich spammen wollt :rolleyes:
jwiechers
12.05.2005, 16:57
Du meinst Rechteverwertungsgesellschaften wie die GEMA nehme ich mal an (nuja, das ist Musik, aber ich denke du weißt was ich meine). Soweit ich weiß ist Enterbrain hierzulande von keiner Verwertungsgesellschaft vertreten. Wieso sollten sie auch? Sie vertreiben hier ja nichts. Also können sie sich das Geld hier auch sparen. Und ja, ich bestehe auf den Unterschied zwischen Verstößen/Vergehen und Verbrechen. Ich will nicht, dass hier die Community mit Mördern und Sexualstraftätern gleichgesetzt wird. Es reicht wenn die Musikindustrie schon diese Irreführung betreibt.
Das ist keine Irreführung.
Vorsetzliche Nutzung und vorsetzliches Angebot von illegalen Materialien ist eine Straftat gemäß § 106 ff. UrhG. Es ist ein Verbrechen.
Kriegsseele
12.05.2005, 16:57
SDS: Ich wollte derartige Straftaten nicht gleich setzen. Nur im Sinne des Gesetzes wird sowas als "Verbrechen" bezeichnet. Ich ich jetzt einen Automaten knacke um mir einen Lutscher zu besorgen oder ich mir Raketen aus einem Silo stehlen wuerde. Nun ja, aber dieser Vergleich spielt in dem Thema ja nun keine Rolle. Es wird ja niemand vergewaltigt oder umgebracht. Ich wollte nur darauf hinaus das die Verbannung der Makerlinks keine Webmaster unschuldig macht. Zumindest in der Makerszene in den seltensten Faellen. Nur koennte die Szene kaum ohne diese "Verbrechen".
Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!
Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa gehört...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
GSandSDS
12.05.2005, 17:04
Was ist Verbrechen, was ist Vergehen? Da werden sie geholfen.
http://verbrechen.adlexikon.de/Verbrechen.shtml
GSandSDS
12.05.2005, 17:08
Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!
Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet... Seit wann liegt die Schweiz nicht mehr in Europa? Naja, es ist schwer so eine Ländersperre wirklich perfekt einzurichten. Ich denke mal daran wird auch noch gearbeitet. Genaueres kann aber nur der Webmaster von rpgmaker2000.de sagen.
Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!
Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
Wie wärs mit ausprobieren? Bei mir gehts (brauch es aber nicht) ohne Probleme.
jwiechers
12.05.2005, 17:11
Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).
Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.
Wie wärs mit ausprobieren? Bei mir gehts (brauch es aber nicht) ohne Probleme.
Wenn es gehen würde, hätte ich es nich geschrieben, gestern bin ich noch rein gekommen, ich habe es heute auf etwa 4 verschiedenen Arten versucht und komme einfach nicht rein...
Peace Ikarus
Haha,wie geil. Endlich ist er zurück. Eigentlich ändert sich ja nichts. Bei Google kriegt man ihn genauso schnell. Aber gut,dass eine Seite damit anfängt.Hehe,ob die Ärger kriegen? ^^ Naja,ich hab den 2000er schon seit Jahren hier. Ich werd von den Downloads wohl kaum gebrauch machen. :D
jwiechers
12.05.2005, 17:14
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
Verwechselst du da eventuell rpg2000.de und rpgmaker2000.de?
Es gibt keine Sperre gegen die Schweiz und gegen keinen IP Block derselbigen.
Verbrechen kann man 2-deutig sehen, einaml juristisch und menschlich sehen Juristisch gesehen ist ein Verbrechen eine Tat die gegen das gesetzliche Wohl und Leben eines oder mehrern Menschen geht, menschlich gesehen ist es etwas gegen das ein oder mehrere Menschen was gegen haben, so würde ich das zumindest sehen!
PS:
GSandSDS netter Avatar hat ähnlich keit mit meinem :), obwohl deins wohl eher das original ist!
Ranarion
12.05.2005, 17:27
Um mal klarzustellen in welcher Situation wir uns befinden: Trotz der Domain rpg-maker.com wurde ich nicht ein einziges mal von Enterbrain angeschrieben. Das einzige was es mal gab war die Sache mit der Umfrage, wo sich Enterbrain an Don Miguel gerichtet hat, den Enterbrain letztendlich auch nicht verklagt hat.
Wie? Don Miguel wurde nicht verklagt? ich dachte er wäre verklagt worden und wolle deswegen nix mehr mit dem maker zu tun haben???
Verbrechen kann man 2-deutig sehen, einaml juristisch und menschlich sehen Juristisch gesehen ist ein Verbrechen eine Tat die gegen das gesetzliche Wohl und Leben eines oder mehrern Menschen geht, menschlich gesehen ist es etwas gegen das ein oder mehrere Menschen was gegen haben, so würde ich das zumindest sehen! Ja natürlich kann man das so sehen, aber es geht hier darum, ob es juristisch ein verbrechen ist(Womit dieser Thread wieder Ähnlichkeiten mit den Threads hat, die normalerweise geclosed werden...)
@GSandSDS: Wow, ich glaub´s net! Der große GSandSDS macht Doppelposts! :eek: :eek: :eek: *lol*
GSandSDS
12.05.2005, 17:41
Wie? Don Miguel wurde nicht verklagt? ich dachte er wäre verklagt worden und wolle deswegen nix mehr mit dem maker zu tun haben???
Ja natürlich kann man das so sehen, aber es geht hier darum, ob es juristisch ein verbrechen ist(Womit dieser Thread wieder Ähnlichkeiten mit den Threads hat, die normalerweise geclosed werden...)
@GSandSDS: Wow, ich glaub´s net! Der große GSandSDS macht Doppelposts! :eek: :eek: :eek: *lol* Soweit ich weiß ist es zumindest nie zu einem Urteil gekommen. Ärger hatte er mit Enterbrain sicherlich, aber soweit ich weiß war er auch der einzige. Nunja, Don Miguel lebt in Russland, daher war es vielleicht Enterbrain so schwer gefallen ihn richtig anzuklagen. Genau weiß ich das nicht. Am Ende hat man sich darauf geeinigt, dass er den RPG Maker runternimmt. Das hatte er dann auch getan und damit war die Sache erledigt.
Nur mal so neben bei gefragt er hat ja auch mit dem RPG Maker 95+(hab sogar ein DBZ Spiel von ihm mit dem 95+) gearbeitet hatte er dafür eigentlich auch eine Übersetzung?
man könnte doch eigentlich alles verbieten, oder?
das inet, kazaa, cd brenner.......
aber wie man sieht existiert alles noch ^^
DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!!
deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
den rpgm2k kriegst man übrigens ausm importhandel (juhu, da geh ich gleich mal hin :D :D :D :D :D :D :D )
den gibts ja auch für PS2, hat den jmd???
Ranarion
12.05.2005, 18:51
man könnte doch eigentlich alles verbieten, oder? Nicht wirklich... :rolleyes:
das inet Wieso?
kazaa ist es bereits...
cd brenner Naja, die sind ja zu nix illegalem gedacht(mehr oder weniger jedenfalls)
aber wie man sieht existiert alles noch ^^ stimmt
DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!! Wenn du meinst...
deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!! Was das auch immer mit einander zu tun hat... :rolleyes:
den rpgm2k kriegst man übrigens ausm importhandel Wäre ich nie drauf gekommen...
(juhu, da geh ich gleich mal hin ) Mach doch
den gibts ja auch für PS2 Welche Sprachen?
hat den jmd??? Ich nicht...
Am Ende hat man sich darauf geeinigt, dass er den RPG Maker runternimmt. Wo runternimmt? Ich dachte der hätte Ärger bekommen, da er ihn übersetzt hat...
Nur mal so neben bei gefragt er hat ja auch mit dem RPG Maker 95+(hab sogar ein DBZ Spiel von ihm mit dem 95+) gearbeitet hatte er dafür eigentlich auch eine Übersetzung? Meines Wissens nicht...
Kriegsseele
12.05.2005, 19:24
Wo runternimmt? Ich dachte der hätte Ärger bekommen, da er ihn übersetzt hat...
Kaum. Aber selbst wenn, um diese Uebersetzung an die Oeffentlichkeit zu bringen musste er ihn per DL publizieren.
DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!!
deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
Ja, diese Argumentation ist wirklich durchdacht. :A
@Ranarion: kazaa ist ein Programm, mit dem man Bilder, Filme, Spiele und Musik aus dem Internet runterladen kann. Für einen monatliche Grundgebühr, steht die eine grosse Auswahl zu Verfügung, beliebter ist allerdings kazaa-lite, die kostenlose und illegale Version. Ich weiss zwar nicht, wie es in Deutschland ist, aber zumindest in der Schweiz kann man einen, solange man nichts hochladet, soviele Lieder runterladen wie man möchte ohne dass man Strafrechtlich verfolgt wird (man darf sie aber natürlich nicht, verkaufen).
Ich kann die Seite wieder betreten...war wohl nur zeitweise -_-'
Peace Ikarus
In vielen Hinshichten will uns der Staat verarschen zum Beispiel fehl kalkulationen statt 25, 50 millionen(is ja nich viel!) oder diese sachse mit Mehrwertsteuer erhöhen und eine andere Steuer weg machen(wo is da der Sinn???), aber ich würde mal behaupten das wir noch ganz gut mit unserer Regierung dran sind! Naja die Arbeitslosenzahlen sprechen für sich und die Schulden sind nich grade niedrig aber wenn jemand meint es besser machen zu können soll er sich mal wählen lassen, es gibt noch viel schlimmeres, ich sag(schreib) nur Bush!
@Ranarion
Du kennst kein KaZaA? Naja is ja nich schlimm, aber das war vor ein paar Jahren noch die bekannteste Tauschbörse im I-Net! Aber das is ja vorbei seit der Staat(Spricht nicht gerade für ihn!) es verbietet!
Maisaffe
12.05.2005, 20:03
man könnte doch eigentlich alles verbieten, oder?
das inet, kazaa, cd brenner.......
Wie man bei Torrent z.B. sieht:
Downloads sind nur für Studienzwecke, dürfen nicht für Illegale (sprich Raubkopien) Downloads verwendet werden.
Die Seiten schert es einen Dreck, welchen Inhalt sie haben, da sie ja von diesem Leben.
Wenn z.B. (eine scheinbar sehr beliebte Kategorie) XXX da ist, kann ja auch der normale "user" ein video von sich mit seinem partner haben?
Dafür ist der Kram gedacht, oder z.B. für die Verbreitung von RPG-Maker Spielen (ohne den Maker).
aber wie man sieht existiert alles noch ^^
DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!!
deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
Nicht alles was die Onkelz sagen kann man so sehen wie es klingt, du hast die Botschaft nicht gescheckt. :rolleyes:
Es geht generell umd Korrupte, Mörder/Kinderschänder (daher z.B. das Lied: "wie kann das sein?").
den rpgm2k kriegst man übrigens ausm importhandel (juhu, da geh ich gleich mal hin :D :D :D :D :D :D :D )
Wo denn das bitte? URL? EBAY? lol
den gibts ja auch für PS2, hat den jmd???
Für PS2, ist net der rm2k, ist ein anderer Maker.
Auserdem kann man so zwei Maker nicht miteinander vergleichen.
@Maker Online: Somit wächst du Community weiter... und bitte keine Spam fluten mehr... xD
Ich finde die Idee nicht unbedingt schlecht, aber ob das auch Enterbrain egal sein wird?
Dennis
Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.
Da muss ich GSandSDS aber Recht geben. Ein Verbrechen kann man es nicht bezeichnen. Es ist Vergehen, wofür man gesetzlich bestraft werden kann.
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.
Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.
Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?
Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
Das Interessante ist, dass ich diese These nie aufgestellt hab.
DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!! deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
Schau dir den Satz in ein paar Jahren noch mal an und du wirst darüber lachen.
Kriegsseele
12.05.2005, 21:28
Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
Das Interessante ist, dass ich diese These nie aufgestellt hab.
Dieser Text ändert nichts an der Legalität des RPG Maker 2000. Ich sehe es genauso wie GSandSDS. Das ist so, als zieh ich mir Importspiele bei Emule (z.B. Xenosaga) und versuche mich dann dafür auch noch zu rechtfertigen.
Bezog sich hierauf. Der Unterschied zu deinem Vergleich ist allerdings das du von diesen Importspielen nicht abhaengig bist oder sonst alternative Dinge vertreibst die genau so illegal sind, von denen du aber genau so abhaengig bist.
jwiechers
13.05.2005, 00:08
Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.
Laut der Definition von SDS (die er gepostet hat) ist alles über einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Drei bis fünf Jahre sind für mich mehr.
Abgesehen davon IST es rechtlich ein Verbrechen; Gott, sind wir hier im Kindergarten?
Ich zitiere nochmal:
Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).
Wo denn das bitte? URL? EBAY? lol
Himeya zum Beispiel - allerdings nur in der japanischen Version - und sie zu übersetzen ist wieder, na? Illegal.
Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.
Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?
Natürlich sind wir Verbrecher, genauso wie ihr.
Jeder der den RPG Maker in Deutschland nutzt ist ein Verbrecher, sei es nun da er ihn nicht gekauft hat (Ich z.B. habe _alle_ RPG Maker seit dem 2000der legal hier stehen), sei es weil er eine übersetzte Version nutzt, sei es weil er Rips und Midis nutzt. Es sind Verbrechen - Die Frage ist nur, wie man damit umgeht und, ob man das wirklich als Verbrechen ansieht; Juristisch stellt sich die Frage nicht.
Ich bin allerdings der Meinung, dass es wichtig für die Communities war, den RPG Maker wieder anzubieten.
Laut der Definition von SDS (die er gepostet hat) ist alles über einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Drei bis fünf Jahre sind für mich mehr.
Abgesehen davon IST es rechtlich ein Verbrechen; Gott, sind wir hier im Kindergarten?
Mische ich mich auch noch ein und der Spaß ist perfekt. :p
Ok, also meine Definitionsauffassung von Verbrechen ist => Eine Straftat bei der Menschen als Geschädigte involviert sind. Also beispielsweise Raub, Mord, Körperverletzung, nicht aber Diesbstahl, was z.B. das Downloaden von Rechtlich geschützten Dateien ist. (Nicht wie es die Presse darstellt - Raubkopie, denn ein Raub ist eine gewaltsame Entwendung von fremden Eigentümen, nicht zu verwechseln mit Diebstahl, wo keine Gewalteinwirkung auftritt).
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
@ j.wiechers:
BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten. ;)
Natürlich sind wir Verbrecher, genauso wie ihr.
Ok, du bist von mir aus Verbrecher, aber ich nicht. :p
Zelretch
13.05.2005, 05:15
oh gott..ihr macht ja den admins von rpg2k und prg2000 so richtig angst^^
achja, der Maker wird inzwischen auch auf rpg2k angeboten...(werde ich jetzt verbannt weil ich 2 seitennamen anggeben habe auf denen man den maker findet?)
jwiechers
13.05.2005, 10:39
BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten.
Das "mindestens" heißt hier aber nur, dass du mindestens so eine Strafe kriegen müßtest, um als Verbrecher zu gelten - SDS oder ich bekämen sicherlich soetwas, da man uns komerzielles Betreiben einer Homepage mit UrhG verletztenden Inhalten anlasten würde -> Komerzielle Verwendung von Raubkopien + Vorsatz -> locker 1-3 Jahre.
Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.
Aber können wir mal von der "Verbrechen"-Debatte wegkommen?
Ich seh immer noch keine Frage; Die User sind es eventuell, weil sie zum Teil in sehr großem Stil UrhG verletztendes Material horten, SDS und ich sind es mit hoher Sicherheit weil wir die Seiten komerziell und geschäftsmäßig betreiben und damit ganz sicherlich Strafen über einem Jahr bekämen.
Wo denn das bitte? URL? EBAY? lol
www.yesasia.com
Der RPGMaker kostet gerade mal schlappe 17,65 €.
Ist auch ein cooles dickes Handbuch dabei ;)
Ausserdem sieht er im Regal sehr cool aus :D
Weder auf Himeya noch auf yesasia kann ich den Maker finden.
Zwar gibt es auf Himeya den RMXP, aber der ist für mich nicht von Interesse.
The Game
13.05.2005, 14:12
Niemand, der den RPG Maker legal beziehen könnte, wird ihn beziehen können
Hä? *Philosophiebuch rauskram*
Allgemein begrüße ich diese Wiederaufnahme des Downloads aber sehr - es ist in der Tat eine ungenüssliche Unpässlichkeit unserer Seiten und Communities gewesen. Aber eine Frage drängt sich mir auf: Könnte dies eventuell dazu führen, dass hier, wie auf anderen Seiten, RPG Maker XP - Spiele ohne Nachweis zum Download angeboten würden? Würde ich in der Tat auch sehr begrüßen. Gotttchen, welch Brimborium.
Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.
Die Attentäter vom 11.sept. standen aber, wenn ich mich da jetzt nicht komplett irre, hier in Deutschland vor Gericht, da sie hier in Hamburg (war doch Hamburg wo die Zelle war?) operierten. Also gibts sowas wie 4000 x 15 Jahre lebenslänglich sehr wohl in Deutschland und ich schätze, die werden auch mit der Hälfte der Strafe ihres Lebens nicht mehr froh.^^
jwiechers
13.05.2005, 16:06
Unfug - Nebenbei ist der Typ frei.
07. April 2004 Knapp zweieinhalb Jahre nach seiner Verhaftung ist der mutmaßliche Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wieder auf freiem Fuß. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) beschloß am Mittwoch, den 30 Jahre alten Marrokkaner unter Auflagen von der Untersuchungshaft zu verschonen. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen. Die Bundesanwaltschaft will gegen die Entscheidung keine Beschwerde einlegen.
Kurz nach 14 Uhr verließ Motassadeq mit einem Lächeln das Untersuchungsgefängnis. Er war am im Februar 2003 als weltweit als erster und bislang einziger Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 vom OLG wegen Beihilfe zu Mord im mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, daß er als Mitglied der Hamburger Zelle um Todespilot Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg.
Unfug - Nebenbei ist der Typ frei.07. April 2004 Knapp zweieinhalb Jahre nach seiner Verhaftung ist der mutmaßliche Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wieder auf freiem Fuß. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) beschloß am Mittwoch, den 30 Jahre alten Marrokkaner unter Auflagen von der Untersuchungshaft zu verschonen. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen. Die Bundesanwaltschaft will gegen die Entscheidung keine Beschwerde einlegen.
Kurz nach 14 Uhr verließ Motassadeq mit einem Lächeln das Untersuchungsgefängnis. Er war am im Februar 2003 als weltweit als erster und bislang einziger Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 vom OLG wegen Beihilfe zu Mord im mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, daß er als Mitglied der Hamburger Zelle um Todespilot Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg.
Ich rede nicht vom 7.4.04. Den Prozess den ich meine ist wesentlich aktueller. Erst neulich hab ich davon gehört. Müsste auf jeden Fall aus dem Jahr 05 sein. Außerdem war nicht nur einer angeklagt sondern mehrere Leute. Hab ich übrigens im Radio gehört und kann dir daher keinen Link zeigen. Aber verhört hab ich mich nicht.
EDIT: Hab mal eben gegooglet, war übrigens nicht in Deutschland sondern Spanien, ändert aber nichts an der Tatsache, dass größere Summen an Strafen verhängt werden können wenn die Taten aufaddiert werden:
http://derstandard.at/druck/?id=2023706
GSandSDS
13.05.2005, 16:35
Das "mindestens" heißt hier aber nur, dass du mindestens so eine Strafe kriegen müßtest, um als Verbrecher zu gelten - SDS oder ich bekämen sicherlich soetwas, da man uns komerzielles Betreiben einer Homepage mit UrhG verletztenden Inhalten anlasten würde -> Komerzielle Verwendung von Raubkopien + Vorsatz -> locker 1-3 Jahre.
Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.
Aber können wir mal von der "Verbrechen"-Debatte wegkommen?
Ich seh immer noch keine Frage; Die User sind es eventuell, weil sie zum Teil in sehr großem Stil UrhG verletztendes Material horten, SDS und ich sind es mit hoher Sicherheit weil wir die Seiten komerziell und geschäftsmäßig betreiben und damit ganz sicherlich Strafen über einem Jahr bekämen.
Bitte was? Ich betreibe die Seite kommerziell? Wo denn bitte das? Ich bekomme nicht einen Pfennig. Die Banner sind von unserem Host Gamigo. o.O
jwiechers
13.05.2005, 17:06
Bitte was? Ich betreibe die Seite kommerziell? Wo denn bitte das? Ich bekomme nicht einen Pfennig. Die Banner sind von unserem Host Gamigo. o.O
Ich weiß, ich ginge trotzdem davon aus, dass die aufgrund der reinen Präsenz auf komerzielle Nutzung bestehen.
EDIT: Hab mal eben gegooglet, war übrigens nicht in Deutschland sondern Spanien, ändert aber nichts an der Tatsache, dass größere Summen an Strafen verhängt werden können wenn die Taten aufaddiert werden:
Was interessiert uns Spanien? Wir sind in Deutschland.
TheByteRaper
13.05.2005, 17:22
Worum gehts hier jetzt eigentlich noch in diesem Thread? Wer mehr Ahnung vom deutschen Rechtssystem hat? http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_010.gif
Schwanzlängenvergleiche, mehr nicht.
GSandSDS
13.05.2005, 17:27
Ich glaube ich mache hier mal dich. "Informiert" (legt jetzt bitte jeder so aus wie er es mag) sind wir ja denke ich genug. *klick*
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