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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches... mal wieder



Cyberwoolf
20.11.2004, 21:46
Das Nachfolgende bezieht sich teils auf den Thread "frage" von Illias, also am besten vorher lesen und nein, ich will den Thread nicht wieder aufrollen, es geht um was anderes:

Tja, die Sache ist folgende, Illias hat ja in seinem Thread erwähnt, er habe den Maker schon besessen, habe dann aber gehört er sei illegal und ihn gelöscht. Nun ist es ja aber so, dass wenn jemand den Maker schon vor der komerziellen Nutzung besessen hat, er ihn weiter benutzen darf. Was ist aber wenn man ihn löscht? Theoretisch ist es erlaubt Programme herunterzuladen, wenn man diese besitzt. Jemand der den Maker damals für den Preis von 0€ gekauft hat, müsste ihn sich ja also kostenfrei runterladen dürfen oder nicht? Wie ist denn nun die Rechtslage?

Dhan
20.11.2004, 22:36
Den Maker gab es niemals legal zum Download, er wurde nur von ASCII toleriert. ASCII hat jedoch niemals die Rechte dafür abgegeben.

Square
21.11.2004, 01:27
Dhan hat recht. Wobei toleriert auch nicht der richtige Begriff ist. Don Miguel hat sich an den RPG Maker 2000 gesetzt, der lediglich in Japan erhältlich war - und dies nicht kostenlos. Somit hat Don Miguel eigentlich etwas illegales gemacht und hat seine Version für alle verfügbar gemacht. Alle, die den RPG Maker 2000 runtergeladen haben, haben somit auch eine illegale Version. ASCII hat sich einfach nur noch darum gekümmert. Ob man es kaum bemerkt hatte, ob es am Aufwand lag oder ob man sowieso gewusst hatte, dass finanziell sowieso bald das Aus drohte, weiß ich nicht. Jedenfalls hat ASCII nie erwähnt, dass der RPG Maker Freeware ist. Damit endet auch schon diese Diskussion, die wir schon x-mal gehabt haben.

Ihr findet doch sowieso eure Möglichkeiten, den RPG Maker zu bekommen. ;)