Cyberwoolf
20.11.2004, 20:46
Das Nachfolgende bezieht sich teils auf den Thread "frage" von Illias, also am besten vorher lesen und nein, ich will den Thread nicht wieder aufrollen, es geht um was anderes:
Tja, die Sache ist folgende, Illias hat ja in seinem Thread erwähnt, er habe den Maker schon besessen, habe dann aber gehört er sei illegal und ihn gelöscht. Nun ist es ja aber so, dass wenn jemand den Maker schon vor der komerziellen Nutzung besessen hat, er ihn weiter benutzen darf. Was ist aber wenn man ihn löscht? Theoretisch ist es erlaubt Programme herunterzuladen, wenn man diese besitzt. Jemand der den Maker damals für den Preis von 0€ gekauft hat, müsste ihn sich ja also kostenfrei runterladen dürfen oder nicht? Wie ist denn nun die Rechtslage?
Tja, die Sache ist folgende, Illias hat ja in seinem Thread erwähnt, er habe den Maker schon besessen, habe dann aber gehört er sei illegal und ihn gelöscht. Nun ist es ja aber so, dass wenn jemand den Maker schon vor der komerziellen Nutzung besessen hat, er ihn weiter benutzen darf. Was ist aber wenn man ihn löscht? Theoretisch ist es erlaubt Programme herunterzuladen, wenn man diese besitzt. Jemand der den Maker damals für den Preis von 0€ gekauft hat, müsste ihn sich ja also kostenfrei runterladen dürfen oder nicht? Wie ist denn nun die Rechtslage?