Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches
Arlownay
07.06.2004, 20:17
Ich habe damit begonnen, ein Buch von Hohlbein umzusetzen. D.h. ich werde mich so gut wie möglich an die Story halten.
Jetzt weiss ich nicht, ob das ein rechtliches Problem darstellt, falls ich es irgendwann in der Community veröffentlichen würde.
Naja, Hohlbein, oder zumindest seine Rechtlichen Vertreter könnten dich eigentlich sogesehen garnicht anrühren. Es ist ja dein Spiel, du hast es umgesetzt. Du müsstest lediglich den Titel des Spieles verändern, so dass er nicht 100% identisch mit dem Titel des Hohlbein buches ist.
wenn du es richtig dicke veröffentlichen willst, gibts auf jeden fall probleme aufgrund des urheberrechts....in nem kleinen kreis könnte es gehen, ohne einwilligung von hohlbein ist es aber eigentlich rechtens nicht möglich dieses spiel zu veröffentlichen...frag ggf beim verlag von hohlbein nach, inwiefern du elemente des buches verwenden darfst....
so nebenbei....da hier auch am metroid-spiel und ff-fanfictions gearbeitet wird....wenn diese figuren copyright geschützt sind darf man sie nicht verweden (is ja logisch)
Original geschrieben von Gamesware
Naja, Hohlbein, oder zumindest seine Rechtlichen Vertreter könnten dich eigentlich sogesehen garnicht anrühren. Es ist ja dein Spiel, du hast es umgesetzt. Du müsstest lediglich den Titel des Spieles verändern, so dass er nicht 100% identisch mit dem Titel des Hohlbein buches ist.
es ist egal ob es ihr spiel ist...sie kopiert die story und die fällt unter das urheberrecht, da sie geistiges eigentum von hohlbein und seinem verlag ist....ohne anfrage und lizenz geht da nichts....
@ Wipeout
Man darf auch editieren :D
@ Topic
Ich denke mal, das dürfte wohl kein Problem sein, vor allem wird wohl der Herr Hohlbein nicht hier im Forum vorbeischauen.
Welches Buch wolltest du denn "nachmachen" ? *neugierigsein*
Manni
editieren????? wasn das? :p
yo als share/freeware is alles erlaubt ;)
Ich glaub nich das man dich verklagen könnte,
du verdienst ja kein Geld damit...
Falls du mit dem Spiel irgendwas verdienen würdest musst du dem Typen 50% abgeben oder so ^^°
Naja und woher soll er rausfinden das du sein Buch hier (oder wo anders) zum download anbietest? :D
Systemleader
07.06.2004, 22:29
Ich glaube Brainhacker hat recht so lange du keine Comerziellen Ziele damit verlogst kann man dich glaube ich nicht weiter belangen!!
Ist nicht schlimmes dran, würde ich sagen, schließlich verkaufst du das Spiel nicht. Du darfst ja auch Grafik kommerzieller Spiele benutzen, interessiert genauso wenig, solange du's nicht verkaufst. :A
Leo Norice
08.06.2004, 00:58
du schafst dir keine rechtlichen oder geld gewinn bringenden vorteile
durch die veröffentlichung. es ist nur für dich und ggf für die comm.
nicht zum verleih (für geld) und net fürn handel. ergo gibs da auch keine rechtlichen probleme.
Es gibt ja genügend Fanfic RPGs.
Wenn du die story nicht 1zu1 kopierst, geht das als fanfic durch^^
Du hältst dich ja bloß an die story des buches, und kopierst es nicht, ausserdem setzt dus ja nicht als buch sondern als spiel um,und ich glaube nicht, dass dich da jetzt einer zur rechenschaft zieht.
Da kommt eher einer und mekert dich wegen dem maker an wenn du ihn nicht gekauft hast *lol*
Also höchst unwarscheinlich, dass du da n brief oder so bekommst^^
Er darf die Story 1zu1 kopieren!!! Nur darf er eben damit kein Geld verdienen!
Ausserdem, wie hier schon gesagt wurde, wird der werte Herr sircherlich nicht hier vorbeischauen!
MFG Menodon
nunja das einzige was dir passieren könnte ist, das du das game ausem inet holen musst, denn es stimmt eindeutig nicht, dass man ohne irgendwelche dinge geklärt zu haben einfach so ein buch in ein spiel umwandeln bzw verfilmen
im endeffekt kann der sagen, dass durch die veröffentlichung deines games, welches aus der story seines buches hervogeht, sein bucgh nimemr verkauft wird, da ja jeder hempel es sich nun kostenlos im internet downloaden kann.
wäre ja nichts anderes als ob du das buch abschreiben würdest und veröffentlichst.
nunja solange er nachweisen könnte, das es dem verkauf seines buches schadet, kanner das game wieder ausem inet bringen lassen, jedoch glaub ich nicht, dass sich hier jemand blicken lässt und deshalb stressen wird.
und was die leute hier gesagt haben mit dem chipsets von snes games,
das its genau so illegal wie alles andere, weil ich bin so zu 90% sicher, dass die gerippten chip und charsets urheberrechtlich geschützt sind und ne copyright haben, was soviel bedeutet wie ohne nachfragen und ausdrücklicher erlaubnis isses illegal und bleibt auch illegal, jedoch scheint es niemanden zu interessiern und wenn das buch nicht gerade aktuell ist, wird sich auch keiner beschweren
Arlownay
08.06.2004, 12:57
Ich war mal auf der HP von Hohlbein und da steht schon was von Urheberrecht etc. aber ich denke schon, dass ich damit einfach kein Geld verdienen dürfte.
Am besten schreib ich dem Herrn mal eine Mail oder einen Brief, um sicher zu gehen.
@Manni: Midgard
@MeNoDoN: Bin kein ER!!
Original geschrieben von Arlownay
@MeNoDoN: Bin kein ER!!
LoL
Du hast mich da falsch verstanden! Tut mir leid wenn ich dich damit irgendwie verletzt hab. Ich meinte aber den, der das buch geschrieben hat!
also ich weiß nicht, ich finde es keine gute idee jemanden zu fragen ob man sein buch mit einem illigalen spieleersteller ein illigales game mit wahrscheinlich illigalen inhalten an grafiken zu machen oO
wenn dann mahc das game so und änder es teilweise um
dann wäre rechtlich auch nichtsmehr wirkliches zu machen
Also ... ich koennte mich wieder mal aufregen, ich tus aber nicht .. sowas schadet nur meinen nerven *seuftz*
Warum lest ihr nicht einfach mal die Gesetzestexte zum Urheberrecht, anstatt euch in wuesten spekulationen zu ergehen. Google ist euer Freund, und selbst wenn ihr google nicht benutzen wuerdet, auf www.bundesregierung.de findet man mit etwas suchen auch die meisten gesetzestexte ... aber nein, das finden, und noch viel mehr das verstehen wuerde ja arbeit machen ^^
Also gut .. zur rechtlichen lage
Fuer das Gesetz ist es absolut unerheblich, ob ihr mit dem Spiel Geld verdient oder nicht. Illegal ist und bleibt illegal. Und ich rede hier jetzt nicht unbedingt von dem Buch, sondern von dem, was wir hier mit dem Maker veranstalten. Das benutzen einer nicht gekaufen version (also wenn man nicht die japanische Version besitzt und den kaufbeleg hat) ist genau so illegal, wie das verwendet von gerippten Graphiken oder Musiken, genau so wie das hoehren von aus dem netz gesaugten MP3s. Der sachverhalt ist nur so, das das theoretisch keinen juckt, denn wo kein klaeger, da kein richter. Viele von euch sind sowieso noch minderjaehrig, und koennen dementsprechend praktisch nicht belangt werden, ausser vielleicht zu ein paar allgemeinnuetzigen arbeitsstunden verdonnert werden. Zudem haben wir es hierbei meist mit auslaendischen Formen zu zun, die sich groesstenteils sehr gut ueberlegen werden, ob sie einen teueren auslandsprozess fuehren wollen. Das ist auch ein grund, warum Enterbrain, formals ASCII, niemals etwas gegen uns unternommen hat, es wuerde sich einfach nicht lohnen, denn sie koennten vielleicht 100 Euro fuer den Maker eintreiben, wenn sie gut sind vielleicht auch etwas mehr wegen exemplarischem beispiel bla bla, aber die Gerichtskosten wuerden sich schaetzungsweise um die 2000 bis 10.000 Euro drehen, sprich das ganze waere nicht rentabel. Das Fazit davon ist, es ist zwar ILLEGAL ABER GEDULDET. Im prinzip verhaellt es sich mit den Sounds, Musiken und Graphiken aus kommerziellen spielen genau so.
Der Fall mit der Story von Herrn Hohlbein liegt dagegen natuerlich anders. Natuerlich waere es von rechtlicher seite her das beste, ihn zu fragen, aber wie bereits gesagt wurde wirdt das unangenehme nebenfragen auf (schaetzungsweise ueber 99% der maker hier im forum sind illegal erworben). Andererseits steht mit an sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit fest, dass der herr hohlbein deswegen nicht gegen dich prozessieren wuerde, denn du erfuellst ja offensichtlich nicht den kernbestandteil des Plagiats (die Arbeit eines anderen als deine eigene Ausgeben). Ich sehe in den Nacherzaehlen des Buchen keine Problematik, solange du nicht grosse Textstellen oder gar das ganze Buch mitlieferst.
Im Prinzip ist das ganze Copyrightgehabe in der Community ehr eine Frage des Anstandes als des Gesetzes. Es gehoehrt sich einfach, dass, wenn man schon unerlaubter weise etwas Verwendet, man dem jenigen von dem es im Original stammt, eine Danksagung in den Credits einraeumt. Ich an deiner Stelle wuerde schreiben, das die Story deines Spieles frei nach dem besagten Buch von Herrn Hohlbein ist, und ihm im selben Atemzug fuer das inspirierende werk danken. Ich denke, dass dein Werk im Grossen und Ganzen wohl unter die Bezeichnung FanArt (die als solchen ja eigentlich auch illegal aber geduldet ist) fallen kann.
Was das verwenden von textpassagen angent, und das gilt genau so fuer gerippte graphiken, Sounds und Musik aus kommerziellen Produkten (Buecher, CDs, Spiele, ROMs) ist es wohl das beste, sich auf den §57 UrhG zu berufen, d.h. auf den " Paragraphen ueber unwesentliches Beiwerk" im Urheberrecht, welcher besagt, das die weitergabe einer urheberrechtlich geschuetzten Schrift (das koennen also auch tontraeger usw usw sein .. ist halt gesetzestext) gestattet ist, wen sie als Teil der eigentlichen Weitergabe nur die Funktion unwesentlichen Beiwerks ausmacht. Wenn ihr also eine MP3 aus FFX verwenden wollt, so duerft ihr dies tun, solange ihn nicht versucht, mit dem Maker FFX nachzubauen, denn in diesem Fall waere es ja kein unwesentliches Beiwerk mehr, sondern essentieller Bestandteil. Solange ihr aber die Musik, Chipsets, Soundeffekts, was auch immer, duch beliebige andere austauschen koenntet, ohne euerem werk den sinn zu nehmen, duerft ihr diese sogar mit euerem Werk weitergeben, denn sie erfuellen nur den zweck unwesentlichen Beiwerks.
In wiefern diese Argumentation vor Gericht standhaelt, ist natuerlich fraglich, denn letztlich liegt es immer am richter, wie er entscheidet, aber zumindest kann euch der §57 UrhG beruhigen, und ihr koennt euch dadurch rausreden, dass ihr den ebend in solcher weise (mis)interpretiert habt, ihr also versucht habt, euch kundig zu machen, und die Auslegung des gesetzes eine Aufgabe ist, die das allgemeine Verstaendnis von Recht ueber gebuehr beansprucht.
Zusammenfassend kann man nur sagen, macht euch nicht so viel Gedanken. Wegen Uhrheberrechtsverletzungen, was Story, Graphik-Rips, Musik usw angeht ist die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering, dass euch deswegen jemand verklagt. Im zweifelsfall koennt ihr euch aber immer noch auf den §57 UrhG berufen. Das einzige, weswegen man euch wirklich drankriegen kann, ist, dass ihr den Maker illegal benutzt. Aber da es sich hierbei um eine Auslaendische Firma handelt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Juristischen Schlages aeusserst gering. Da ist es ehr wahrscheinlich, dass man euch drankriegt, weil ihr mit edonkey eine charts-mp3 nach der anderen gezogen hat. Abgeschreckt hat das allerdings noch fast niemanden...
Gruss Ineluki
@ Ineluki:
Ein hervoragender Text, dem nichts mehr hinzuzufügen ist...
Außer:
Arlownay befindet sich in der Schweiz...
..und ist deswegen auch nicht in der EU
Also wird sich das schweizerische Urheberrechtsgesetz wahrscheinlich in Details unterscheiden - verändert aber nichts am Schlusswort von Ineluki und dessen Aussage.
@ Arlownay:
Es wurde hier schon gepostet, aber auch ich rate dir, in irgendeiner Form - am besten per E-mail, falls möglich - Hohlbein zu fragen, denn was hast du denn schon zu verlieren?
Wenn er "Nein" sagt, wirst du es trotzdem machen, und das wird ihm wahrscheinlich auch bewusst ein, und vermutlich wird er sogar "Ja" sagen (noch dazu, wenn das Spiel nicht verkauft wird - falls es auch ferig werden sollte; womit ich dir auch nicht etwas unterstellen möchte..).
Und wie Ineluki bereits angeklingen hat lassen:
Verändere ein wenig die Namen, hier und dort ein paar Details und du hast kein Plagiat...
(wobei man noch immer nicht das "Recht" dazu hätte, aber darüber zerbrechen sich die Anwälte Tag und Nacht die Köpfe! Es hat keinen weiteren Sinn darüber hinaus ins Detail zu gehen...)
also inelukis aussage hat zwar ahnd und fuß, verwundert mich jedoch im extremen, da laut diesem gestzt ja eigentlich jedes buch verfilmt werden könnte oder habsch jetzt irgendwas falsch verstanden.
wenn hollywood sich jetzt denkt, wir verfilmen von hohlbein ein und weil wir so gut drauf sind lassen wir sogar alle den film kostenlos ansehen, und nur weil sie keinen gewinn dadurch machen ist es legal? oO
also sry ich les mir die passagen morgen mal durch weil glauben kann ich das irgendwie nicht.
wäre sonst echt ne total behämmerte regel, obwohl das behämmerte sich wunderbar auf unsere derzeitigen politiker zurückführen lässt.
najo auch wenn mein post jetzt eigentlichsinnlos ist, kann ich nur sagen, das ich erst wieder mein maul in dem threat aufmache, wenn ich alels vorher genau gelesen hab (also die rechtlichen dinge)
das buch kann verfilmt werden...solange die filmfirma beim autoren nachfragt und er diesen ein drehbuch verkauft oder eine lizenz zur verarbeitung des materials bereitstellt...ohn nachfrage an den autoren und seiner zustimmung geht legal gar nichts...
also inelukis aussage hat zwar ahnd und fuß, verwundert mich jedoch im extremen, da laut diesem gestzt ja eigentlich jedes buch verfilmt werden könnte oder habsch jetzt irgendwas falsch verstanden.
wenn hollywood sich jetzt denkt, wir verfilmen von hohlbein ein und weil wir so gut drauf sind lassen wir sogar alle den film kostenlos ansehen, und nur weil sie keinen gewinn dadurch machen ist es legal? oOAlso da hast du was total falsch verstanden.
A) fuer das Copyrightrecht ist es egal, ob du geld dafuer nimmst, oder nicht, wenn du Dinge von anderen verteilst, die dir nicht gehoehren, ist es illegal.
B) Wenn jemand ein Film ueber ein Buch drehen wuerde, dan gilt das Buch natuerlich NICHT als unwesentliches Beiwerk, da es sich schliesslich um das Buch dreht.
C) Ausserdem ist die Weitergabe zum Privaten gebrauch auch wieder etwas ganz anderes, als die Weitergabe durch eine Firma an ihre Kunden, sprich die Filmemacher an die Zuschauer. Bei so etwas ist natuerlich der Begriff unwesentliches Beiwerk wesentlich enger zu sehen.
UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken,
wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der
Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind. Das ist der originale Gesetzestext. Wie die entsprechende Auslegung dieses Gesetztes zu erfolgen hat, weiss ich natuerlich auch nicht, denn ich bin weder Richter, noch Anwalt und habe auch nicht Jura studiert. Allerdings weckt dieser Gesetzestext bei mir als Normalbuerger die Assizoation, dass es fuer unser Makergeschaeft durchaus legal sein koennte, gerippte Chipsets und Musik aus anderen Spielen zu verwenden, da man diese durchaus ohne weiteres durch andere Chipsets etc ersetzen koennte. Wenn natuerlich das ganze Spiel aus den selben Chipsets besteht, und diese massgeblich fuer die Athmosphaere im spiel sind, ist es natuerlich wieder fraglich, ob es noch als unwesentliches Beiwerk durchgeht.
Ich nehme an, das Gesetz wurde fuer kleinere Dinge, wie z.B. ein Trarae-Sample im Radio entwickelt, das nicht jeder Sender einen eigenen Musiker fuer solche unspezifischen Sounds anstellen muss ^__^
Letztendlich ist diese Fragestellung sowieso fuer uns nur von theoretischem Interesse, da der Maker selber ja ... na ihr wisst ja ...
Und fuer die ganz Suchfaulen: das UrhG als PDF
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
Ich kenne mich zwar nicht mir dem Urheberrecht in der Schweiz aus, aber es ist im Ingternet unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/index.html zu finden.
Eine Ausgabe als PDF findet sich hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/231.1.de.pdf
So ich hab mal ein wenig im Schweizer UrhG geblaettert und bin auf ein paar interessante Sachen gestossen:
Art. 3 Werke zweiter Hand
1 Geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter, die unter Verwendung bestehender
Werke so geschaffen werden, dass die verwendeten Werke in ihrem individuellen
Charakter erkennbar bleiben, sind Werke zweiter Hand.
2 Solche Werke sind insbesondere Übersetzungen sowie audiovisuelle und andere
Bearbeitungen.
3 Werke zweiter Hand sind selbständig geschützt.
4 Der Schutz der verwendeten Werke bleibt vorbehalten.
Art. 8 Vermutung der Urheberschaft
1 Solange nichts anderes nachgewiesen ist, gilt als Urheber oder als Urheberin, wer
auf den Werkexemplaren oder bei der Veröffentlichung des Werks mit dem eigenen
Namen, einem Pseudonym oder einem Kennzeichen genannt wird.
2 Solange die Urheberschaft ungenannt oder bei einem Pseudonym oder einem
Kennzeichen unbekannt bleibt, kann diejenige Person das Urheberrecht ausüben, die
das Werk herausgibt. Wird auch diese Person nicht genannt, so kann das Urheberrecht
ausüben, wer das Werk veröffentlicht hat.
Art. 11 Werkintegrität
1 Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen;
a. ob, wann und wie das Werk geändert werden darf;
b. ob, wann und wie das Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet
oder in ein Sammelwerk aufgenommen werden darf.
2 Selbst wenn eine Drittperson vertraglich oder gesetzlich befugt ist, das Werk zu
ändern oder es zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden, kann sich
der Urheber oder die Urheberin jeder Entstellung des Werks widersetzen, die ihn
oder sie in der Persönlichkeit verletzt.
3 Zulässig ist die Verwendung bestehender Werke zur Schaffung von Parodien oder
mit ihnen vergleichbaren Abwandlungen des Werks.
Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch
1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch
gilt:
a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen,
die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen,
Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne
Information oder Dokumentation.
2 Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf die dazu erforderlichen Werkexemplare
auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten
auch Bibliotheken, die ihren Benützern Kopiergeräte zur Verfügung stellen.
3 Ausserhalb des privaten Kreises sind nicht zulässig:
a. die vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung im Handel
erhältlicher Werkexemplare;
b. die Vervielfältigung von Werken der bildenden Kunst;
c. die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der
Musik;
d. die Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes
auf Ton-, Tonbild- oder Datenträger.
4 Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme.
Art. 20 Vergütung für den Eigengebrauch
1 Die Werkverwendung im privaten Kreis gemäss Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a
ist unter Vorbehalt von Absatz 3 vergütungsfrei.
2 Wer zum Eigengebrauch nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b oder Buchstabe c
oder wer als Drittperson nach Artikel 19 Absatz 2 Werke auf irgendwelche Art vervielfältigt,
schuldet dem Urheber oder der Urheberin hiefür eine Vergütung.
3 Wer Leerkassetten und andere zur Aufnahme von Werken geeignete Ton- und
Tonbildträger herstellt oder importiert, schuldet dem Urheber oder der Urheberin für
die Werkverwendungen nach Artikel 19 eine Vergütung.
4 Die Vergütungsansprüche können nur von zugelassenen Verwertungsgesellschaften
geltend gemacht werden.
Art. 21 Entschlüsselung von Computerprogrammen
1 Wer das Recht hat, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf sich die erforderlichen
Informationen über Schnittstellen zu unabhängig entwickelten Programmen
durch Entschlüsselung des Programmcodes beschaffen oder durch Drittpersonen
beschaffen lassen.
2 Die durch Entschlüsselung des Programmcodes gewonnenen Schnittstelleninformationen
dürfen nur zur Entwicklung, Wartung sowie zum Gebrauch von interoperablen
Computerprogrammen verwendet werden, soweit dadurch weder die normale
Auswertung des Programms noch die rechtmässigen Interessen der Rechtsinhaber
und -inhaberinnen unzumutbar beeinträchtigt werden.
Art. 25 Zitate
1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als
Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen
Zweck gerechtfertigt ist.
2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle
auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Art. 29 Im allgemeinen
1 Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig
davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht.
2 Der Schutz erlischt:
a. 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin für Computerprogramme;
b. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin für alle anderen
Werke.
3 Muss angenommen werden, der Urheber oder die Urheberin sei seit mehr als 50
beziehungsweise 70 Jahren5 tot, so besteht kein Schutz mehr.
Art. 67 Urheberrechtsverletzung
1 Auf Antrag der in ihren Rechten verletzten Person wird mit Gefängnis bis zu
einem Jahr oder mit Busse bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig:
a. ein Werk unter einer falschen oder einer andern als der vom Urheber oder
von der Urheberin bestimmten Bezeichnung verwendet;
b. ein Werk veröffentlicht;
c. ein Werk ändert;
d. ein Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet;
e. auf irgendeine Weise Werkexemplare herstellt;
f. Werkexemplare anbietet, veräussert oder sonstwie verbreitet;
g. ein Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorträgt, aufführt, vorführt
oder anderswo wahrnehmbar macht;
h. ein Werk durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Verfahren, auch über Leitungen,
sendet oder ein gesendetes Werk mittels technischer Einrichtungen,
deren Träger nicht das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, weitersendet;
i. ein gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht;
k. sich weigert, der zuständigen Behörde die Herkunft der in seinem Besitz
befindlichen, rechtswidrig hergestellten oder in Verkehr gebrachten Werkexemplare
anzugeben;
l. ein Computerprogramm vermietet.
2 Wer eine Tat nach Absatz 1 gewerbsmässig begangen hat, wird von Amtes wegen
verfolgt. Die Strafe ist Gefängnis und Busse bis zu 100 000 Franken.
Art. 68 Unterlassung der Quellenangabe
Wer es vorsätzlich unterlässt, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Art. 25 und 28)
die benützte Quelle und, falls er in ihr genannt ist, den Urheber anzugeben, wird auf
Antrag der in ihren Rechten verletzten Person mit Busse bestraft.
Art. 68 Unterlassung der Quellenangabe
Wer es vorsätzlich unterlässt, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Art. 25 und 28)
die benützte Quelle und, falls er in ihr genannt ist, den Urheber anzugeben, wird auf
Antrag der in ihren Rechten verletzten Person mit Busse bestraft.
BRB vom 26. April 1993 (AS 1993 1820).
Wie ihr das nun interpretiert, bleibt natuerlich euch selbst ueberlassen ^__^
Einen Entsprechenden Paragraphen ueber unwesentliches Beiwerk konnte ich jedoch nicht finden.
In JEDEM Fall ist es aber ratsam bei Zweifeln einen Anwalt deines Vertrauens hinzuzuziehen, wenn du wirklich unbedingt sicher gehen willst ^__-
Gruss Ineluki
nuja im endeffekt werden die games die wir machen doch auch an den provatmann weweitergegeben, bzw für den privatman im internet veröffentlicht, also kanns doch ncith legal sein, da es doch rein rechtlich ncihts anderes ist als das mit dem film?
najo is ja auch egal
hab jetzt auchnoch genau das getan was ich nciht wollte,
hab wieder in dem threat her gepostet ohne den rechtstext zu lesen :rolleyes:
Ich sag mal einfach wenn du erwähnst woher du den stoff hast ist das (kostenlose) spiel nichts anderes als Werbung.:rolleyes:
Selbst wenn der Verlag könnte würde er dich nicht verklagen.
(Auserdem:
Merke: auch eine klage kostet Geld...http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_009.gif
Wieso wegen so jemandem Geld aus dem fenster schmeißen?)
Ich sehe bei der Sache also kein Problem:D
totzdem nachfragen dann bit du auf der sicheren seite!
Original geschrieben von X-Site
Ich sag mal einfach wenn du erwähnst woher du den stoff hast ist das (kostenlose) spiel nichts anderes als Werbung.:rolleyes:
also das ist mal eindeutig der größte mumpitz den ich hier im threat gehört habe
Original geschrieben von X-Site
Merke: auch eine klage kostet Geld...http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_009.gif
Wieso wegen so jemandem Geld aus dem fenster schmeißen?)
im endeffekt ist es nicht sogar so, dass der angeklagte die kosten der gerichtsverhandlung tragen muss, wenn er in allen punkten schuldig ist? oO
im endeffekt ist es nicht sogar so, dass der angeklagte die kosten der gerichtsverhandlung tragen muss, wenn er in allen punkten schuldig ist? oOJap so ist es. Deshalb ist es fuer die Firmen nicht so schwer jemanden zu Verklagen. Ja klar, ist es Aufwand, aber sie haben schliesslich das Geld dazu. Und wenn sich das Gerichtsverfahren in die laenge zieht, sitzen sie deshalb am laengeren hebel, weil einer Privatperson schneller das Geld ausgeht. UNd wenn ihr das Geld ausgegangen ist, wird sie ja wohl kaum ihre gesamte Habe verkaufen wollen, um weiter zu prozessieren. Wirkliche Chancen hat man also wohl kaum.
Happosai
11.06.2004, 01:23
Ach mal ehrlich es gibt auch schon Herr der Ringe Games und die Fallen in die Kategorie Fnugames, vielleicht solltest du den autor bzw. Den Verleger oder Copyrightbesitzer, Patentbesitzer ..fragen ob du das darfst. Erklärst ihm einfach kurz das es ein Fangame ist und er sagt jo koar und alles in Butter....
Original geschrieben von Happosai
Ach mal ehrlich es gibt auch schon Herr der Ringe Games und die Fallen in die Kategorie Fnugames, vielleicht solltest du den autor bzw. Den Verleger oder Copyrightbesitzer, Patentbesitzer ..fragen ob du das darfst. Erklärst ihm einfach kurz das es ein Fangame ist und er sagt jo koar und alles in Butter....
ne das sagt er net, weil er keine kohle rauschlagen kann...und wwer gibt seine werke schon freiwillig umsonst her, wen ner auch damit geld machen kann? da hohlbein zb (obwohl er eigentlich nur schund geschrieben hat) schon ne menge knete mit seinen büchern verdient gibt er inhalte daraus ganz bestimmt nicht so günstig hab, das würde auch kein tolkien, kein isaac asimov und kein stanislaw lem machen...die wollen geld für ihre arbeit sehen....
ihr denkt das wäre alles so einfach...ist es aber nicht...ich erklär hier jetzt nix mehr weiter, verweise nur auf inelukis posting, dass eigentlich alles beantwortet...
Original geschrieben von Ineluki
Jap so ist es. Deshalb ist es fuer die Firmen nicht so schwer jemanden zu Verklagen. Ja klar, ist es Aufwand, aber sie haben schliesslich das Geld dazu. Und wenn sich das Gerichtsverfahren in die laenge zieht, sitzen sie deshalb am laengeren hebel, weil einer Privatperson schneller das Geld ausgeht. UNd wenn ihr das Geld ausgegangen ist, wird sie ja wohl kaum ihre gesamte Habe verkaufen wollen, um weiter zu prozessieren. Wirkliche Chancen hat man also wohl kaum.
Anwaltskosten muss jeder selber tragen...
Wie jetzt? Soll also heissen, dass alles legal wäre, solange man das Buch, dass man 1:1 umsetzt (ohne originale Textpassagen, aber das gesagte der Personen ebenfalls genauso umgesetzt), nicht verkauft? Sprich mal nicht so in Rätseln, Ineluki...:D
Ich spreche nicht in Raetseln :D
Ich hab lediglich die Textstelle im Urheberrecht genannt. Wie DU das am ende interpretierst, da kann ich nix dafuer. Und ich bin kein Rechtsanwalt oder Richter, das ich das zweifelsfrei richtig auslegen kann.
Schon klar dass du das auch nicht 100%ig auslegen kannst Ineluki, dazu ist das deutsche Gesetz viel zu verstrickt und kompliziert.
Aber wenn ich jetzt ein Spiel von nem Film mache, könnte man mich doch eigentlich drankriegen, da ich die Geschichte (zuzüglich das Ende!) ja erzähle, oder???
Laguna the Immortal
28.06.2004, 21:03
sich durch bücher "inspirieren" lassen kann ich gut nachvollziehen aber gleich eins umzusetzen find ich eher einfallslos... sowas gabs allerdings schon... allerdings "verdient" man ja eh nichts damit... es sei denn es wird ne VV XD (Ring Gebühr ^^")
Lonegunman81
16.07.2004, 03:32
Hab da eine klitzkleine Frage! Da anscheinend schon der RPG-Maker2000 von uns illegal genutzt wurde, aber das wiederum geduldet, verhält es sich da genauso mit dem RPG-Maker2003!? Oder wird das nicht geduldet!? Wenn doch, dann kann man doch auch Games schicken, die damit erstellt wurden, oder!?
hm..sag mir eins....will sollen die japsen herausfinden, wer ihn wirklich nutzt? so viel zeit haben die gar nicht....
Hi Arlownay!
Hohlbein ist echt geil, hab viele Sachen von ihm gelesen.
Darf ich, rein aus Interesse, fragen, welches Buch du umsetzen möchtest?
Lass mich raten: hmm Chronik der Unsterblichen?, der Rabenritter?
Mehr fallen mir grade nicht ein!
^^
MFG
Rpg_Goldenboy8)
Aus rechtlicher Sicht ist das nach meiner Kentniss völlig egal ob man nun Geld verdient oder nicht, sobald man es weitergibt.
Grafiken dürften eng genommen auch nicht gerippt werden, intressiert halt nur keinen, da die Spiele schon etwas älter sind ;)
Blizzard hat auch schon diverse Hobbyentwickler verklagt weil die ihre Spiele nachbauen wollten bzw mods programmiert haben die die Spiele simulieren.
Was du afaik ohne Probleme machen kannsts ist die Story leicht verändert übernehmen wenn du die Namen änderst.
Also wenn man damit Geld verdient, steckt mehr "kriminelle Energie" dahinter, interresiert rechtlich also scho
dass Blizzard die Leutz verklagt is jedenfalls mal kein netter Zug von denen
@lone: mit den Japsen sieht es so aus, dass es denen im Grunde scheissegal ist weil die den Maker hier eh nicht verkaufen, sie sagen nur was dagegen, damit sie sich das Recht vorbehalten (so seh ich das jedenfalls)
der 2k wird übrigens mittlerweile netmehr geduldet, daher gibts ihn hier auch nemmer zum download (das müsste doch mittlerweile bekannt sein)
zum Aufwand, klar, leisten können sich die Firmen das allemale aber... ich glaub, die ham besseres zu tun, als Leute zu jagen, die von irgendwelchen alten Spielen Elemente verwenden
und Fanfics sind meist so aufgebaut, dass man ohne das Original wenig kapiert und es einen motiviert, das Original zu kaufen... warum sollte man jemand, der Werbung macht, verklagen?
Mariel_Dragon
13.08.2004, 20:38
Ich denke, wenn du dem Hohlbein nichts erzählst und der nich selber mit dem RPG-Maker vertraut is :) wird der auch nie merken, dass du das Buch als Inspiration genommen hast und damit Illegale Spiele machst... Wie hier im Thread schon gesagt, wird das sowieso nicht verfolgt, weil das nich lohnt. (Haben ja schon einige hier gesagt)
Die sicherste Variante ist immer noch die rechtlich korrekte. Somit darfst du das Spiel mit Erlaubnis mahcen, und müsstest eine gewisse Summe abgeben, doch da wir eh kein Geld mit unseren Spielen verdienen, reicht eine Erlaubnisfrage. Ist es genehmigt, ist alles in Butter ;)...
Mikail_the_Bard
29.11.2004, 18:54
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, da ich an einem Fanzine mitgearbeitet hatte (gibts nicht mehr) und dort Fanstories veröffentlich wurden.
Der Autor um den es da ging (Dan Shocker wird wohl vielen von euch nix sagen. Autor von Macabros und Larry Brent) hatte nichts gegen Fanstories - solange sie im Club-Magazine veröffentlicht wurden. (Als ich eine Storie von ihm weiterspann, stand by Copyright nicht nur mein Name, sondern auch Dan Shocker).
Ich würde Hohlbein aus jeden Fall um Genehmigung bitte. Sage Ihm das es sich um ein Fan-Produkt handelt (wie z.B. Fanstory in Fanmagazinen die sich mit SF, Fantasy, Horror, Phantastik beschäftigen).
So wie ich Hohlbein kenne bzw. aus der Fanszene kannte, wird er nichts dagegen haben. Kann natürlich sein, das er ein Exemplar des Spiels haben will ;)
Mariel_Dragon
15.12.2004, 19:58
Stimmt sicher
Hallo ich wollte fragen ob es auch erlaubt ist wenn ich mein Spiel nach eine schon existerenden kommertziellen Titel benenne z. B. Super Mario Land?
Gruß
mr_byte
Solange du damit kein Geld machst, was beim Mker ja offensichtlich ist, ist es egal wie du dein Spiel nennst. Ob es jetzt irgendwo ein klitzekleines Gesetz dagegen gibt, ist eigentlich egal, denn Fakt ist, dass es niemanden interessiert.
Dann müsste man ja gegen jede idiotische Fan Fiction vorgehen.
Don Cuan
17.01.2005, 13:48
"Super Mario Land" ist ein Warenzeichen von Nintendo, deine Frage fällt damit unter das Patent- und Markengesetz. Durch dieses besitzt Nintendo jedoch nur die Möglichkeit, gegen die Vermarktung eines Produkts mit gleichem oder stark ähnlichen Namen vorzugehen.
Du könntest zwar auch theoretisch zu einer Unterlassung gezwungen werden, wenn du den Namen außerhalb des kommerziellen Bereichs verwendest, jedoch wird dieser Fall auf Grund des wohl geringen Interesse von Seiten des Markeninhabers wahrscheinlich nicht eintreten werden.
Wischmop
17.01.2005, 15:08
Und abgesehen von diesem ganzen rechtlichen Bla-Bla zeugt es in diesem Forum, wo Kreativität doch gefragt ist, nicht von Ebenjener, wenn du irgendwelche Namen kopierst. ;)
Das wird dir sowieso, wenn du an eine Veröffentlichung eines Games mit diesem Namen denkst, als Erstes vorwerfen: "Boah, unkreativ!" - "Nimm nen anderen Namen!" - "Hast du nicht genug Fantasie, um dir nen eigenen Namen auszudenken?"
Dieses Rechtszeug ist immer ein zweischneidiges Schwert... im Endeffekt sind wir ein Forum von Fans für Fans.. joa, Nintendo pullert mal in erster Linie auf uns (wenn sie uns kennen würden). Erst dann, wie schon gesagt, wenn wir dran verdienen würden, dann kommen sie mit dem erhobenen Finger.
Mal eine dumme Frage am Rande:
Wie siehts eigentlich mit der Screenfun aus? Bekommen die keine Probleme, wenn diese die Spiele zum Verkauf anbieten?
Peace Ikarus
Anscheinend siehts so aus, dass die Screenfun-Anwälte es schaffen, die Spiele nur als kostenlosen Zusatz zum Heft anzubieten und nicht als Bestandteil des Hefts, nehm ich jedenfalls mal an
Wobei in UiD aber auch recht wenig Zeug steckt, was unter dem Copyright liegt
Hehehe... Eigentlich sollten die Maker der Spiele Kohle dafür verlangen. RM2K-RPGs boomen und viele die ich kenne, kaufen die Screeni nur wegen der RPGs... Der Rest daran ist ja auch Müll... Naja, zum Topic: Ist doch sch*****egal oder nicht?
1.) Das kriegt der eh nicht mit und du verdienst kein Geld, also wirds ihm vermutlich sch*****egal sein.
2.) Guck euch ma die ganzen Grafiken an die wir benutzen? Alle gezockt.
3.) Dann diese ganzen Clon-Spiele wie Final Fantasy Was weiß ich! Die Namen sind auch (c) by Squaresoft bzw. Square bzw. Square-Enix (wie auch immer im Moment)
MfG, Oburi
Wischmop
19.02.2005, 12:25
Nö, is nicht scheißegal, weils ums Prinzip geht. :)
Und das mit der Screenfun... die erzeugten Spiele mit dem Maker sind nicht illegal. Ausserdem: Die SF verkauft ihr Heft nicht, um damit über die Makerspiele Geld zu verdienen, die liegen halt als kleines Gimmick dabei. Man könnte nie sagen, dass die Kohle an den Makergames verdienen - dazu liegt die Gewichtung anders.
Mariel_Dragon
27.03.2005, 18:32
Und wenn die UiD reintun, kann Grandy nicht mit erhobenem Finger kommen?
oder bei Vd kann Marlex nicht dagegen vorgehen oder 10% vom Gewinn einfordern?
Da lol ich drauf ^^
Aber bei den Kommerziellen Spielen haben die sich die Erlaubnis gekauft. Deshalb auch keine neueren Hits, sondern immer etwas "betagtere" Spiele
Joa Wischmop, das is ja gerade der springende Punkt, sind die Dinger wirklich nur ein Gimmick oder essentiell?
Nun ja, illegal sind die meisten Spiele dank der gerippten Sets sowieso, da is Enterbrain erstmal egal
zu Grandy und Marlex (@Mariel), wenn ich richtig denke, könnten sie es verbieten (immerhin haben sie auf Idee und Umsetzung Copyright), Provision ist aber ausgeschlossen (da sie dann an den Spielen verdienen würden und die Lizenz dafür ham sie ja net... obwohl, Marlex hat AFAIK sogar den 2k... nun gut, dann kommt noch das mit den Grafiken ^^)
allerdings könnte die Screenfun mal ganz inoffiziell den beiden (oder auch anderen, deren Spiele sie nutzen) ein kleines Präsent überreichen, wobei wir das nicht erfahren würden, wenn Grandy und Marlex das öffentlich preisgeben würden, wäre das net sehr klug
wieso sollte die screenfun sowas machen?
Für die wäre es kein Beinbruch, wenn Marlex oder Grandy net ihre Spiele da nehmen lassen würden.
(Wb, marlex, die haben bisher bei allen Maker-Games des letzten Jahres dazugeschrieben, dass sie die Wartezeit bis VD2 verkürzen sollen, mich würde nicht wundern, wenn das nicht auch von Marlex Seite käme^^)
Mit dem Maker erstellte Spiele sind deffenitiv legal.
Die resourcen sind meist so alt (s-nes ect.) das es die formen schon gar nicht mehr gibt (resourcen [c] bei den entwicklern und net bei Nintendo)
Mit dem Maker erstellte Spiele sind deffenitiv legal.
Die resourcen sind meist so alt (s-nes ect.) das es die formen schon gar nicht mehr gibt (resourcen [c] bei den entwicklern und net bei Nintendo)
1. Nein, sie sind nicht legal, wenn man sie ohne Lizenz zum Verdienen von Geld benutzt
2. So alt, dass sie zum Allgemeingut erklärt werden, sind diese Spiele nicht, dass sie nicht mehr auf dem Markt sind, ist egal
denk dran, hier gehts darum, obs legal ist, nicht, ob mans ungestraft machen kann
das weiß ich.
das man damit kein geld verdeinen darf, ist klar.
Das mit dem Auf dem Markt/trtozdem [c] kann sein, muss ich mal nachschauen, bin mir da jetzt nicht sicher....
Wer ist den dann der rechtliche Vertreter dieser Firmen?
Nochnal zu 1:
da sind wir wieder bei der Pizza (toller vergelich)
Wenn ich mir eine Mirkowelle klaue, ist die Illegal.
Aber die Pizza die ich damit mache, ist sogar sehr legal und lecker - genauso mit dem maker games. ^^
mfg Freierfall
Cold1234
26.04.2005, 12:30
Ist doch voll klar das man kein Geld damit verdienen darf.
Und ich täte das auch nie machen
LG Cold1234
Ich glaube nicht das das ein Problem ist.Mach einfach.
@ Helldog, der Post auf den du geantwortet hast schon über einen
Monat her. :rolleyes: Is dir so langweilig?
jwiechers
16.09.2005, 09:52
Da es gepinnt ist und bisher keine korrekte Antwort vorhanden ist, mal eine kleine Aufklärung im bezug auf die generelle (und primäre) Frage:
---
Jetzt weiss ich nicht, ob das ein rechtliches Problem darstellt, falls ich es irgendwann in der Community veröffentlichen würde.
---
Eine Umsetzung eines Buches, auch wenn es nur als primäre Inspiration geht ist in dem Sinne nicht mit einer Klassifizierung als "unwesentliches Beiwerk" abgetan. Ein unwesentliches Beiwerk wäre z.B. vorhanden, wenn in einer Dokumentation über Autos zufällig während der Fahrt das Radio liefe und dort ein Song gespielt würde. Dieser Song wäre ein unwesentliches Beiwerk.
Wenn du Teile der Story - oder sogar die komplette Story - verwendest, ist dies, gemäß den Gesetzen (auch auf internationaler Ebene), eine Verletzung des Rechtes (ob nun Copyright (welches nebenbei in Europa nicht existiert) oder Urheberrecht).
Ob Geld mit einem Produkt verdient wird ist unerheblich.
Die Wahrscheinlichkeit, dass du deshalb Probleme kriegst ist allerdings begrenzt; Solange dein Spiel nicht die Popularität von z.B. Vampires Dawn erhält.
/edit
zu Grandy und Marlex (@Mariel), wenn ich richtig denke, könnten sie es verbieten (immerhin haben sie auf Idee und Umsetzung Copyright), Provision ist aber ausgeschlossen (da sie dann an den Spielen verdienen würden und die Lizenz dafür ham sie ja net... obwohl, Marlex hat AFAIK sogar den 2k... nun gut, dann kommt noch das mit den Grafiken ^^)
Jein. Schwierig, da die Lizensierung von eb! sehr schwammig gehalten ist. Theoretisch würde ich sagen, darf er Lizenzgebühren erheben, praktisch wäre es kontraproduktiv.
Was die Grafiken angeht, so darf er dies dann aber nur, wenn diese komplett von ihm sind "lizensieren".
Da gibt es nämlich ansonsten in der Praxis gewisse Probleme mit exklusiven und nicht-exklusiven Nutzungsrechten
Arlownay
16.09.2005, 10:04
Ich finde es schön, dass mein Thread solch tolle Diskussionen hervorgerufen hat. ;)
Eigentlich hat sich das Thema für mich bereits seit über einem Jahr erledigt, denn ich habe das Projekt nicht mal richtig begonnen. Ich habe mich dann schliesslich dafür entschlossen aus meinen Ideen ein eigenes Spiel zu machen, und nicht einfach ne Story zu "klauen".
Trotzdem vielen Dank an alle, die während des letzten Jahres geantwortet haben. :) Wenns mir auch im Endeffekt nichts genützt hat, denke ich, dass der eine oder andere trotzdem davon profitieren konnte.
FrozenJoghurt
26.12.2005, 18:49
Man hört ja in letzter Zeit immer wieder von diversen "Abmahn-Skandalen".
Wäre es nicht theoretisch möglich, abgemahnt zu werden, wenn jemand zufällig oder beabsichtigt über gecopyrightete Ressourcen in einem Spiel stolpert?
Man hört ja in letzter Zeit immer wieder von diversen "Abmahn-Skandalen".
Wäre es nicht theoretisch möglich, abgemahnt zu werden, wenn jemand zufällig oder beabsichtigt über gecopyrightete Ressourcen in einem Spiel stolpert?
Abmahnungen in der Makerwelt? Ich glaube kaum. Wer wäre dafür auch zuständig?
Das schlimmste was passieren könnte wäre, wenn du eine Anzeige bekommst, weil du das Urheberrecht des anderen verletzt hast. Ich kann mir nicht vorstellen das es aber jemals soweit kommen wird, da jeder Klauer spätestens unter dem Druck der Community einlenkt.
K.L.R.G.
20.05.2006, 15:54
Hab auch mal ne Frage ...
Was meint ihr dazu wenn man mp3s in seinen Spielen verwendet, viel Werbung im SPiel dafür macht und die Dinger völlig unzugänglich gemacht werden (z.B. mit nem Menü wie in Aldaran), würden die mich trotzdem verklagen?
(also Anime-Soundtracks zu benutzen is ja sowieso standard beim Maker, ich sag nur Aldaran, bei dem die sogar noch ganz offen benutzt werden, aber wenns an Sachen von Bands etc. geht ... es gab Spiele die ham Sachen von Bands reingepackt ....)
Jedenfalls is das bei mir so ne Sache .... ich würd gern Musik aus z.B. Lord of the Dance entnehmen, da es verdammt gut zu meiner Story-Idee passt und so, aber selbst wenn ichs wie oben verschlüssel, erwähne und am besten noch im Vorwort erwähne, dass es nicht kommerziell ist und niemals auch nur irgendwie kommerziell vertrieben werden soll etc. ..., mach ich mir da irgendwie sorgen ...
(und nein ich will mp3s nutzen, nicht irgendwelche abgehalfterten Midis, dass schonmal im Vorraus ...)
Die Frage ist, sollte das üebrhaupt wem auffallen, was könnt mir blühen, ich mein wenn man mir was androht würd ichs augenblicklich ausm NEtz nehmen, aber man weiß ja nie ob man dann doch noch ne Klage annen Hals kriegt ...
Ich glaube nicht, dass es irgendwen von denen schert ob du die mp3's benutzt oder nicht und aus dem Netz nehmen kannst du es schwerlich, weil es dann erst so weit verbreitet ist, dass z.B. die Bands erst jetzt darauf aufmerksam geworden sind.
Benutz die mp3's einfach bisher hat es ja auch keinen gestört, dass aus NES oder SNES Spielen gerript wurde.
K.L.R.G.
23.05.2006, 14:14
ja, das Problem is nur, das Snes und Nes-Melodien etc. niemanden interessieren ...
aber bei Bands etc., besonders wenns auf Cds vermarktet wird etc., dann werden die sicher hellhörig ... na gut, bei Animesoudntracks doer so könnt ich mir vorstellen das se net so hellhörig sind, weil da kein "wirklicher" Markt ist hier zu lande ....
aber bei anderen Sachen eben von Bands oder z.B. aus Lord of the Dance was ich ahben möchte denk ich wird eher jemand hellhörig ....
ich will den Kram ja verschlüsseln un so, aber Frage ist wirklich was kann mir passieren? vielleicht hat da jemand n Beispielfall etc. ...
(wär zumindest nett zu wissen ... ich werds wahrscheinlich trotzdem rein apcken, egal was ich zu hören kriege, aber ich willl halt wissen, was mich theoretisch erwarten könnte .... klingt blöd is aber so ....)§hae
was kann mir passieren?
Nichts solange du nicht deinen Namen laut rumposaunst.
Tylerandy
07.09.2006, 16:39
Fällt das mit den MP3's nicht eigentlich unter §57, den Ineluki so schön formuliert hat?
So lange das nur eine unbedeutende Beilage ist und von anderen Sachen (wie zB Midis) ausgetauscht werden kann, ist es doch geduldet.
Genau so finde ich es auch bei der Screenfun, die jetzt übrigens jeden Monat ein oder mehrere RPG-Maker Spiele bringen:
Der Hauptbestandteil ist ja das Heft (das denken zumindest die von der Screenfun :D ), aber auch wenn die DVD mit Hauptbestandteil wäre, dann wäre diese kleine Rubrik auch nur ein kleiner Bestandteil der DVD, der ausgetauscht werden könnte, ohne das die Screenfun trotzdem immer noch Screenfun bleibt.
So seh ich das zumindest.
Natürlich können das die Richter wieder anders sehen. :(
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.