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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Copyright



Dr.Brain
02.12.2003, 23:49
Servus!
Kann mich mal jemand über das Copyright aufklären?
Was darf ich in mein Spiel genau rein tun und was nicht?
Kann ich ein Lied von einer noch bestehenden Band
einfach so als Titelmusik verwenden?

Mfg
Dr.Brain

Pesmerga
02.12.2003, 23:58
Ahoi- hoi!
Das mit den Band Songs denke ich geht in Ordnung. Es gibt ja viele Spiele die Midis und Mp3s von bekannten Bands benutzen. Was Spiele angeht. Chars usw. dürfen sicher genutzt werden. Letztendlich ist es kein kommerzielles Produkt was du abzuliefern gedenkst und auch tust.

Chiou,
Pesmerga

Gieby
02.12.2003, 23:59
Eigentlich schon.

du solltest aber aus höflichkeit den Namen der BAnd erwähnen.

Pesmerga
03.12.2003, 00:14
Ahoi- hoi!
Stimmt ganz vergessen, ein Eintrag in den Credits sollte wirklich immer drin sein. Ich hoffe das war jetzt kein Spam?

Chiou,
Pesmerga

Mister D
03.12.2003, 00:23
Ich denke, dass du schon alles in deinem Game verwenden darfst. Aber Geld darfst du nicht verlangen, dass würde gegen Copyright verstoßen!http://www.multimediaxis.de/images/smilies/old/s_009.gif

Gilso
03.12.2003, 19:13
N abend

Und was ist dann, wenn ein game mit verwendeter bandmusik
z.B. auf die Screenfun kommt? Diese muss man ja kaufen, also wird das spiel dann ja kommerziel verbreitet.

Interessant...

mfg Gilso

Dr.Brain
03.12.2003, 22:27
Gibts eigentlich niemand der sich da genau auskennt???

Gilso
04.12.2003, 04:52
Dieses thema wurde hier schon so oft diskutiert,
aber soweit ich weiß, ist noch nie eine eindeutige Antwort herraus gekommen. Glaub nicht, das da jemand den großen durchblick hat.

Bahamut887
04.12.2003, 19:21
Keine Ahnung was da Abgeht.
Denn Wenn man sich die Screenfun kauft dann doch nicht nur wegen der CD wobei das RPG.Game nur ein winzig kleiener Teil. Das Geld bezahlt man am Ende ja doch nur wegen des Schriftlichen und der eigentliche Vollversion wie z.B. Trickstyle oder irgentwas anderem. Deshalb dürfte das Game kostenlos sein da man eigentlich nur für die Vollversion zahlt und sich das Game genausogut saugen kann...
Wir könnten jetzt noch ne Stunde weiter so diskutieren aber ich glaub nich das das zu einem Ergebniss führen wird, da auf der einen Seite man anscheinend nur für die Vollversioin zahlt aber auf der anderen Seite Geld bezahlt und mann so an das Game kommt wofür man wiederum Geld abdrücken muss. *jetzt Blick ich selber nich nehr durch*:confused: :confused: :confused: :confused:

The Game
04.12.2003, 21:56
So...
Hab GsandSDS eine PN geschickt, er möge bitte hier posten, was Sache ist... Vielleicht ist das das Beste, er sollte es ja wissen!
___
Und mit der Screenfun..., ich glaube, dass man da AUCH für die Software bezahlt, wenn man das Heft kauft. Nur, ich glaube, dass das nachher das Problem von SCreenfun ist, wenn sie Freeware mit eben diesen Ressourcen veröffentlicht!

Snake`s Bite
04.12.2003, 22:00
Also SDS wäre nicht nötig gewesen. :-?
Afaik werden jedoch keine Spiele mit Copyright-mp3's auf der Screenfun erscheinen dürfen. Eigentlich auch nicht im I-Net, aber das hat bisher niemanden gestört...

YoshiGreen
06.12.2003, 23:44
Ich denke, dass unsere Spiele unter den Bereich FanArt fallen und sehalb genrell von dem Copyrightzeug befreit sind, solange wir kein Geld damit machen! Und wenn das Spiel auf die SF kommt, sehen wir ja auch nichts dafür! Nur die ScreenFun, und das muss sie mit ihrer Rechtsabteilung ausmachen :D *vor sich hin pfeif*

Ineluki
10.12.2003, 21:07
argh man redet sich den mund fusslig .. und denoch hoehrt nie einer zu ... es ist unerheblich, ob ihr das kostenlos weitergebt oder nicht ... fakt ist, man darf im prinzip nichts koperen, worauf man kein copyright hat .. alle ausnahmen davon sind im urhebergesetz definiert
http://www.bolex.de/urh_g.htm <- da habt ihrs .. wiess aber nicht, ob die aktuellen aenderungen von september 03 schon dabei sind .. gegebenenfalls muesst ihr bei http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html nachsehen ... die ist zwar immer aktuell, da sie direkt von der bundesregierung ist, aber das design ist nicht berauschend ^^

Wenn alle es machen und keiner sagt was dagegen, dan ist das noch lange nicht legal ...

Falls es doch zu einer anklage oder sonst was kommen sollte, koent ihr euch aber immer noch auf den §57 UrhG berufen, den Paragraphen ueber "Unwesentliches Beiwerk"
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Was das Erwaehnen in den Credits angeht, verweise ich auf §63 UrhG: Quellenangabe
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Das gleiche gilt in den Fällen des § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 für die Vervielfältigung eines Datenbankwerkes. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.
(3) Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.
Gruss Ineluki

The Game
11.12.2003, 18:10
Oh Gott, heißt das, dass ich auch gedownloadete Ressourcen
in den Credits angeben muss, oder?
Da vergeht einem ja die Lust am Makern, wenn man in Wahrheit jeden Pixel selbst erstellen muss...,
oder einfach gleich sagt, ich habs nur "zusammenkopiert".
Also, was muss ich tun, wenn ich z. B. ein Chipset downloade, wo steht Ersteller: .... - Muss ich den Ersteller angeben, oder die Seite, wo ich es her habe?
(Ich weiß, das das oben drinsteht, ich kapier das aber nit...) §doof

bloody
11.12.2003, 21:36
Ich würde sagen es reicht wenn du einfahc erwähnst wo du deine reccorsen(?)her hast.Da so gut wie keiner hier den maker legal erworben hat ist es schon illigal genug.

Ineluki
12.12.2003, 01:24
(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert.wenn keiner allgemeine resourcen angibt, musst du das auch nicht tun

CyberDragon
12.12.2003, 03:56
Mein Gott! Es mag zwar nicht legal sein, aber welcher Konzern oder Produzent macht sich schon die Mühe bei solchen von RPG Fans erstellten Spielen nach MP3's etc. zu suchen?!

Die haben genug zu tun, wenn die bei Kazaa etc. auf Suche gehen, da geben die sich doch mit solchen kleinen Mücken nicht ab!

Ich bezweifle, dass es jemals zu einer Anklage etc. kommen wird.
Immerhin wird das Produkt (Spiel) nicht kommerziell vermarktet und das mit der Screenfun, das müssen die entscheiden und wissen, was erlaubt ist und was nicht! Soweit ich mitbekommen habe, gab es da doch schonmal Probleme! Entweder man ändert es dann entsprechend ab, oder das Spiel kommt nicht auf die CD. Punkt. Fertig! Aus!

LLAP
CyberDragon