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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RM2k3 (Steam) - DynRPG etc noch funktionsfähig?



aleksy
29.05.2016, 15:50
Hallo liebe Community :)

Ich war jetzt schon gefühlt seit einer halben Ewigkeit nicht mehr aktiv im Forum unterwegs und habe deswegen sicherlich das ein oder andere verpasst,
jedoch nicht die Tatsache, dass der RPG Maker 2k3 seit nun mehr als einem Jahr offiziell verfügbar ist.
Aus diesem Grund habe ich ihn mir heute spontan im Steamangebot gegönnt und direkt ausprobieren wollen.

Den Maker gestartet und ich bekomme die Standartmeldungen von wegen Updates etc., so weit so gut.
Beim Öffnen einer meiner Projekte erscheint dann noch eine Meldung, dass die Runtime Engine (oder so ähnlich) auf die neueste Version geupdatet wird (habe davor noch sicherheitshalber ein Backup des Projekts gemacht).
Da ich nun schauen wollte wie sich der "neue" Maker so handlen lässt habe ich also die Engine geupdatet und mein Spiel geöffnet & gestartet.
Die ersten Probleme konnte ich nach kurzer Zeit selber überbrücken (eigenen Titelbildschirm erneut einstellen, Dateifehler beseitigen,...).
Mir ist dann erst bei einigen anderen Funktionen aufgefallen, dass anscheinend das Update alle installierten Patches (z.B. DynRPG) gelöscht hat.
Blöd, wenn man auf solche Patches angewiesen ist, weil sonst bspw. diverse Licht/Schatteneffekte und selbstgebastelte Menüpunkte nicht mehr korrekt funktionieren.

Ich habe mich nun also kurz mit dem erneuten Patchen zurückgehalten, weil ich mir nicht sicher war ob diese mit der neuen Version kompatibel sind.
Aus diesem Grund wollte ich hier 'kurz' fragen, ob es für den neuen Maker jetzt auch neue Versionen diverser Patches gibt oder ob ich neue Umwege finden muss um meine Skripte zum funktionieren zu bringen..?

Sorry übrigens, falls es so einen Thread schon mal gab, ich habe mit der Suchfunktion leider nichts in dieser Art gefunden.

lg/ aleksy

Corti
30.05.2016, 13:35
Kein DynRPG mit dem offiziellen Maker.

aleksy
30.05.2016, 14:27
Schade, gibt es eine Chance, dass da irgendwann noch was passiert?

Ansonsten kann ich dann ja trotzdem noch meinen alten Maker benutzen bei dem das noch funktioniert,
habe dann ja trotzdem noch die Lizenz für den offiziellen und ob ich was mit dem alten (+2k9 Ultimate) oder neuen erstelle sollte dann ja eigentich vom "legal status" her gleichwertig sein.

IndependentArt
30.05.2016, 15:22
Ich fände es ja super, wenn Degica oder wer immer sich dafür zuständig fühlt, etwas mehr mit diesem Forum kommuniziert. Schließlich ist es wohl die größte deutsche Makercommunity. Aber vielleicht ist das auch zu viel verlangt wegen gewisser Sprachbarrieren. Man könnte ja aber auch einfach mal ne Mail schreiben.

Mir geht es ja auch eigentlich nur darum, eine klare Ansage zu haben, ob da noch was mit DynRPG kommt oder ob es von vorn herein ausgeschlossen wird.


ob ich was mit dem alten (+2k9 Ultimate) oder neuen erstelle sollte dann ja eigentich vom "legal status" her gleichwertig sein.

Ich glaube oder habe zumindest gehört, dass du da schon Probleme bekommen kannst, zumindest wenn du dein Spiel verkaufen willst. Wenn nicht, kräht vermutlich eh kein Hahn danach.

Aber eine vielversprechende Alternative ist immer noch easyrpg. Das soll dann sogar auf Mac und Android laufen, ist aber noch nicht soweit.

MagicMaker
30.05.2016, 16:13
Geht vorsichtig mit der Information um, aber von einem, der mal wegen was Ähnlichem bei eb! nachgefragt hat,
hab ich vor einiger Zeit mal erfahren, dass die kein Problem damit haben, welche Version man verwendet und
ob sie (bei den neueren Makern vorallem ne Sache) gecrackt wurde, solange man daneben noch eine besitzt,
die legal erworben ist.

Für 2003-1.08 gelten allerdings keine Patch-Regellockerungen wie bei 1.11 derzeit, von daher würde DynRPG
so oder so erstmal flachfallen, bis es für 1.11 oder ne spätere Version verfügbar ist, denn ja, theoretisch wäre
das natürlich zu bewerkstelligen. Allerdings sicher alles andere als wenig Arbeit.

G-Brothers
30.05.2016, 16:45
Ansonsten kann ich dann ja trotzdem noch meinen alten Maker benutzen bei dem das noch funktioniert,
Du kannst DynRPG trotzdem noch benutzen, wenn du die RPG_RT wieder durch die Alte ersetzt. Das einzige Hindernis wäre nur noch die Sache mit der Legalität und so, aber du kannst dann trotzdem mit dem "neuen" Maker arbeiten.

aleksy
30.05.2016, 16:59
@IndependentArt
Wäre tatsächlich interessant zu wissen ob sich da noch irgendwer darum kümmern würde.
So viel wie Leute mit diversen Patches gemacht und erstellt haben wäre es sicher gut, wenn es irgendwann (wieder) volle Kompatibilität zu sowas gibt.

@MagicMaker
Das mit dem cracked/official habe ich mir schon gedacht, wäre als Entwickler/Publisher solcher (und anderer) Software der selben Meinung.
Ich hoffe dann mal, dass jemand sich eventuell die Mühe macht und die Zeit und Arbeit investieren mag um DynRPG etc. wieder auf die Beine zu verhelfen.
Bis dahin heißt es wohl abwarten, Tee trinken und eventuell mal weiter rumfragen.

@G-Brothers
Hab jetzt einfach mein Backup rausgeholt und arbeite mit dem weiter, Ist im Prinzip ja identisch zu dem was du meinst.

IndependentArt
17.08.2016, 21:04
Geht vorsichtig mit der Information um, aber von einem, der mal wegen was Ähnlichem bei eb! nachgefragt hat,
hab ich vor einiger Zeit mal erfahren, dass die kein Problem damit haben, welche Version man verwendet und
ob sie (bei den neueren Makern vorallem ne Sache) gecrackt wurde, solange man daneben noch eine besitzt,
die legal erworben ist.

hast du zufällig noch in erinnerung wer da wo nachgefragt hat? in dem fall würde ich nämlich selbiges auch mal machen.

andererseits vermute ich, dass mich das meiner frage, ob ich das projekt bei steam greenlight einreichen kann, wenig weiterhilft.
denn: selbst wenn ich denen ne mail schreibe und die antworten "ja, passt schon", muss es ja trotzdem von der gesetzeslage abgedeckt sein und wenn steam irgendwie merkt, dass das nicht der fall ist, kann ich auch einpacken.

Nagasaki
17.08.2016, 23:03
1. Maker kaufen
2. Patch EULA lesen
3. illegale Makerversionen wie jeher nutzen
4. die Vorzüge von DynRpg geniessen
5. ungestraft auf Steam veröffentlichen

Wieso kauft sich das nicht einfach mal zumindest einer von euch? :rolleyes:
Dabei schau ich ganz gezielt IndependentArt an, da es für den Rest vermutlich vollkommen irrelevant ist. Das ist übrigens auch schon was länger offiziell.

IndependentArt
18.08.2016, 11:37
Ich habe den Maker längst gekauft.

EULA: https://s3-ap-northeast-1.amazonaws.com/degica-prod.product-files/43028/rm2003-patch-eula.doc


1. User owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003, which is registered with ENTERBRAIN via registration procedures outlined in RPG MAKER 2003 License Agreement.

Also, wenn du den Punkt nicht überlesen hast, dann fallen deine Punkte 3 und 5 wohl flach. Denn mit welcher Version ein Spiel erstellt wurde, kann man vermutlich ganz gut nachweisen.
Die EULA besagt ja quasi, dass man gerne Patches für den offiziellen Maker schreiben kann, aber alles andere nicht. Und bitte keine Vermutungen etc., denn hier gehts wirklich um was für mich.
Und wenn es tatsächlich so ist, warum bitte ist dann der Thread bis hier her so verlaufen? O_o

csg
18.08.2016, 14:01
Ich würde an deiner Stelle Cherry die Frage stellen, soweit ich weiß war er maßgeblich daran beteiligt den Maker auch außerhalb von Japan verfügbar zu machen und hat sicherlich auch in dieser Hinsicht an der von dir verlinkten EULA mitgewirkt. Darüber hinaus bräuchtest du vielleicht ohnehin auch seine Erlaubnis seinen Patch kommerziell zu nutzen, ich weiß nicht ob er sich dazu mal geäußert hat.

Nagasaki
18.08.2016, 14:16
@ IndependentArt:
Deine EULA ist ja auch nicht aktuell. Anstatt zu fordern, dass man dir die erwünschten Infos vor die Füße wirft, hättest du dich informieren können. Man wird immerhin drauf hingewiesen, dass sich diese mit der Zeit ändern. :rolleyes:

Ist schon alles so wie ich es beschrieben hab.

IndependentArt
18.08.2016, 14:24
@csg: Klingt nach einer guten Idee.

@Nagasaki: Warum hast du dann nicht früher die Beteiligten dieses Threads erhellt? ;P Nein, nichts für ungut, aber ich hab schon erst danach gesucht, zuerst ob im Maker selbst irgendwo was hinterlegt ist und dann auf Steam. Aber dann hab ichs halt gegoogelt das war das erste was ich fand.
Dann beweise mir bitte auch, dass es so ist, und poste einen Link zur aktuellsten Fassung, sei so gut :p

edit: possibly this one: https://steamcommunity.com/app/362870/discussions/0/541906348059148217/

edit: soweit ich das sehe, ist das genau die gleiche, die ich vorher gepostet habe.

Nagasaki
18.08.2016, 14:38
Hast du die Steam-Version?

IndependentArt
18.08.2016, 14:39
ja.

Nagasaki
18.08.2016, 14:52
Okay, konnte die patch EULA dort nun aus eigener Kraft gar nicht finden. Wenn du es im Store ( IndependentArt
) kaufst, kannst du dir die EULA dort jederzeit runterladen. Ich schau nochmal weiter nach der Steam-Version.

Ghabry
18.08.2016, 15:11
Also ich habe jetzt mal die Patch-EULA bei Steam und die aus dem Store (hab den dort gekauft) verglichen und die sind 100% identisch.

IndependentArt
18.08.2016, 15:20
ich hab mal cherry auf facebook angeschrieben.

Nagasaki
18.08.2016, 15:23
Also ich habe jetzt mal die Patch-EULA bei Steam und die aus dem Store (hab den dort gekauft) verglichen und die sind 100% identisch.
Tatsache. =0
Hab nochmal jetzt nochmal nachgesehen. Waren bei mir nur unterschiedlich formatiert, weshalb die eine länger aussah als die andere. Der Text ist aber identisch.

Das bewegt mich jetzt dazu, IndependentArt aufzufordern, sich den gesamten Text durchzulesen.
Okay, allerdings darf man den DRM nicht umgehen, steht dort. Hatte der japanische irgendwas außer nem Key?


Nachtrag:

Okay. Bitte den Satz vor "Part 1 - Patch Use" lesen. Dieser weist auf "Special Permissions" hin. Also Mail schreiben, um Erlaubnis bitten und glücklich werden. Der von MagicMaker beschriebene Fall ist somit höchstwahrscheinlich solch ein Fall.

Ghabry
18.08.2016, 15:44
Das Problem an der Patch-EULA ist, dass die nicht zwischen Editor und Engine (RPG_RT) unterscheidet, sondern alles als "RPG Maker 2003" bezeichnet, wodurch man annehmen muss, dass beide Dinge gleichzeitig gemeint sind.

Und dann interpretiere ich das so:



PART 1:
1. User owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003, which is registered with ENTERBRAIN

Der Verwender des Patches muss die offizielle Version verwenden.



PART 2:
1. Licensee patch creator owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003

Der der den Patch erstellt muss ne legale Version von RPG Maker 2003 besitzen und verwenden, nicht der Fall für jeglichen Patch.



1.1 If patch was created prior to RPG MAKER 2003 official release on April 24th, 2015, patch creator may continue to distribute patch only if they agree to the terms and conditions noted in this license.

Heißt das Enterbrain mahnt jetzt alle ab die jemals nen Patch erstellt haben aber nicht der EULA zugestimmt haben, aber den Patch noch verbreiten?



Information learned through this process is not used to create any other software, or to modify existing or future software that is not property of ENTERBRAIN.

Die Klausel ist im Prinzip unwirksam, da sie mir nur verbietet das Wissen zu nutzen wenn ich der EULA zustimme >.>



Patch is not used to overwrite Digital Rights Management (DRM) or other measures that are protecting RPG MAKER 2003 from unlawful distribution.

Nur der Editor ist DRM-geschützt, die Engine gar nicht.



Patch is not used to remove proprietary information or erase and modify credit information distributed with RPG MAKER 2003.

Also das ersetzen der Start-Logos ist z.B. verboten in der RPG_RT.

MagicMaker
18.08.2016, 16:10
Bekommt man das Dokument eigentlich irgendwo beim Kauf (nicht danach) zwanghaft zum Bestätigen vor
die Nase gedrückt? Ansonsten würde ich mal heftigst daran zweifeln, dass es irgendeine Gültigkeit besitzt.
Es im Installer drin oder es sonstwo abrufbar zu haben, genügt nicht.


Der der den Patch erstellt muss ne legale Version von RPG Maker 2003 besitzen und verwenden
Was schon der erste Schwachsinnspunkt ist. Ich hab dem Ding nie zugestimmt oder zustimmen müssen,
besitze auch keinen RPG2003, den würde ich sobald eh nicht mehr verwenden, trotzdem gibt's meinen
SwitchOnMenuCall als IPS für 1.11. Alles Nötige zum Basteln der IPS ist, ein Spiel zu haben, das die
richtige RPG_RT liefert und von denen gibt's längst mehr als genug.

IndependentArt
18.08.2016, 16:20
Bekommt man das Dokument eigentlich irgendwo beim Kauf (nicht danach) zwanghaft zum Bestätigen vor
die Nase gedrückt? Ansonsten würde ich mal heftigst daran zweifeln, dass es irgendeine Gültigkeit besitzt.

Sowas hab ich mich auch schon gefragt. Im Moment ist das nur ein Word Dokument, was eigentlich gar kein offizielles Dokument ist und jeder, auch ich könnte mir da reinschreiben, was ich will.
Bzw. wenn ich jetzt von dieser Version ausgehe und die ändern die in der Zwischenzeit. Wie soll ich dann beweisen, dass ich mich auf die alte Version berufe ...? Fragen über fragen. Mal sehn, ob Cherry antwortet.

Nagasaki
18.08.2016, 16:30
Bekommt man das Dokument eigentlich irgendwo beim Kauf (nicht danach) zwanghaft zum Bestätigen vor
die Nase gedrückt? Ansonsten würde ich mal heftigst daran zweifeln, dass es irgendeine Gültigkeit besitzt.
Es im Installer drin oder es sonstwo abrufbar zu haben, genügt nicht.
Das Dokument selber wurde auf Steam nur durch Archeia verlinkt. Die weiteren EULAs erscheinen vor der Installation oder lassen sich auf der Produktseite aufrufen.
http://store.steampowered.com/app/362870
Rechts neben dem Kaufen-Knopf.

Wenn man es im Rpgmakerweb kauft, hat man über seinen Account direkten Zugriff auf sämtliche EULAs, einschliesslich der Patch EULA.
Sofern ich mich nicht irre, kann man in deren Store, im Gegensatz zu Steam, die meisten EULAs aber generell erst nach dem Kauf einsehen.

IndependentArt
18.08.2016, 16:48
okay, dann stimmt man dem vermutlich einfach mit dem kauf zu.

IndependentArt
02.09.2016, 20:30
Ich habe mich inzwischen hier und umgetan und immer noch keine klare Antwort auf die hier diskutierte Frage. Aber hier mal der neuste Stand.

Cherry hab ich inzwischen kontaktiert. Für ihn geht die kommerzielle Nutzung von DynRpg in Ordnung. Er hat mir dann geraten mal meine Frage auf rpgmakerweb.com zu stellen, was ich hier getan habe:
forums.rpgmakerweb.com/index.php?/topic/67251-rm-2k3-eula-inofficial-version/

Ein User dort hält das ganze grundsätzlich für illegal, wurde aber von einem Admin ausgebremst, welcher mir dann geraten hat eine Antwort eines kleinen wissenden Kreises abzuwarten der da heißt "degica emloyees", was ich immernoch tue.
Der andere User hat mir noch geraten, eine Mail an registration@rpgmakerweb.com rauszuhauen. Ich weiß zwar nicht, wo ich da genau lande, aber werds jetz mal machen.

Wer das gleiche Problem hat, wie ich, macht denen doch ruhig etwas Feuer in ihren Postfächern. ;)

Nagasaki
02.09.2016, 23:31
Les dir bitte nochmal meinen letzten Beitrag auf der vorhergehenden Seite durch. Ist ja nicht so, als hätte ich dich bereits darauf hingewiesen, dass es so in der EULA steht...

IndependentArt
03.09.2016, 13:49
Muss ich wohl überlesen haben :)

Aber das Senden einer Nachricht an diese Adresse klappt aus irgendeinem Grund nicht. Habs jetzt schon mehrfach probiert, auch mit einer anderen E-Mail Adresse.

Gmail bringt dann diese Fehlermeldung:


Delivery to the following recipient failed permanently:

registration@rpgmakerweb.com

Technical details of permanent failure:
Google tried to deliver your message, but it was rejected by the server for the recipient domain rpgmakerweb.com by aspmx.l.google.com. [2607:f8b0:4002:c05::1b].

The error that the other server returned was:
550-5.1.1 The email account that you tried to reach does not exist. Please try
550-5.1.1 double-checking the recipient's email address for typos or
550-5.1.1 unnecessary spaces. Learn more at
550 5.1.1 https://support.google.com/mail/answer/6596 g79si7681282ybf.231 - gsmtp

Nagasaki
03.09.2016, 14:20
Das heisst dann wohl "nein"... xD

Aber vielleicht hast du ja Glück bei diesen "degica emloyees".

Übrigens, sofern du dein Spiel verkaufen willst, musst du dich nochmal gesondert "registrieren", also dies dem rpgmakerweb mitteilen. Kann mich noch dunkel dran erinnern, weiss nun jedoch gar nicht mehr, wo das steht, aber kann man auch auf Steam nachlesen, was von Archeia bestätigt wird. Ich rate dir auch die weiteren Kommentare durchzusehen, da dort noch anderes angesprochen wird. Besonders interessant für dich, da dort auf die tote Adresse und alternative Kontaktmöglichkeit hingewiesen wird.
http://steamcommunity.com/app/362870/discussions/0/618460171314675176/

IndependentArt
03.09.2016, 14:33
Das heisst dann wohl "nein"... xD

Warum sollte es das? ^^ Das macht keinen Sinn. Ich hab keine Ahnung woran es liegt. Vielleicht möchte es ja jemand anderes mal versuchen.

Den Post werde ich mir anschauen, danke. Wobei es mit dem Verkauf noch weit hin sein wird.

Nagasaki
03.09.2016, 15:59
Macht durchaus Sinn. Keine Antwort zu geben ist in dem Fall gleichbedeutend mit einem "nein". Die EULA besagt, dass du dir über die angegebene Adresse eine Sondergenehmigung einholen musst, was dann scheinbar nicht mehr gepflegt wird. Außerdem war es, wie auch unschwer zu erkennen, scherzhaft gemeint.

Und es liegt ganz simpel daran, dass die Adresse nicht mehr aktuell ist. Steht doch auch in deinem Spoiler. Um besagte Sondergenehmigung einzuholen wirst du dich daher über anderem Wege mit den Zuständigen in Verbindung setzen müssen. Problematisch ist hier, dass in der verlinkten Unterhaltung genaugenommen nur auf die Registrierung kommerzieller Projekte (das wird in deinem Fall bereits zum Start des Crowdfundings als solches eingestuft) hingewiesen wird, was zuvor ja über die gleiche e-mail Adresse abgewickelt wurde. Kann nun gut sein, dass sich für dein Anliegen keiner Zuständig fühlt und du planlos weiterverwiesen wirst. Ich persönlich hatte in der Vergangenheit eher schlechte Erfahrungen mit der Kompetenz deren Supports gemacht. Halt so das typische nicht-auf-das-Anliegen-eingehen bzw. irgendwelche Standardantworten, die mit dem Gefragten wenig gemein haben. Da hilft dann nur solange nachfragen, bis man das Glück hat jemand anderes sein Gegenüber nennen zu dürfen. Bekomme auch hin und wieder mit, nicht der einzige zu sein.

Ghabry
03.09.2016, 18:29
Das konnte ich gerade gar nicht glauben, dass die Mail-Adresse in der EULA für die Anmeldung kommerzieller Spiele bounced und musste es selbst probieren. Joa, die funktioniert wirklich nicht.

Ich denke mal RPG Maker 2003 hat einfahc keine Relevanz für die, es gab auch nur ein einziges Updates und seit Monaten passiert einfach gar nichts. MV wird sich einfach viel besser verkaufen.

Außerdem bringst du denen mit RPG Maker 2003 gar kein Geld ein, dafür gibts nicht mal teure DLCs. Kauf besser RPG Maker MV und ein paar DLC-Pakete, da bist du direkt ein viel besserer Kunde.

Halte uns hier auf jeden Fall auf dem laufenden, will wissen wann du irgendeinen vom Support erreichst, der weiß was RPG Maker, Patch EULA und DynRPG sind.

csg
04.09.2016, 15:40
Ich denke mal RPG Maker 2003 hat einfahc keine Relevanz für die, es gab auch nur ein einziges Updates und seit Monaten passiert einfach gar nichts. MV wird sich einfach viel besser verkaufen.


So ist das nunmal, wenn man sehr alte Software verwendet. Den Maker verwendet nun einmal auch so gut wie niemand mehr. Ich finde es beachtlich, dass rm2k und 2k überhaupt noch auf Steam erschienen sind, ernsthaften offiziellen Support kann man aber so gut wie nicht mehr erwarten. Da bleibt einen nichts anderes mehr übrig als energisch dran zu bleiben um seine Antworten zu bekommen.

Ghabry
04.09.2016, 18:26
So ist das nunmal, wenn man sehr alte Software verwendet. Den Maker verwendet nun einmal auch so gut wie niemand mehr.

Joa, zumindest in Europa scheint das so zu sein. In Japan scheint man mehr an 2k und 2k3 festzuhalten. Da gibts es halbjährlich ein Event "VIPRPG" und dort werden immer um die 50 RPG Maker Spiele eingereicht und 90% davon sind mit RPG Maker 2000 oder 2003 erstellt. Die Meisten sind logischerweise schlecht aber gibt auch immer mal nen paar herausragende Ausnahmen.

Cherry
11.10.2016, 08:10
Das ganze ist sowieso ein Riesenchaos und nur mit viel Nachdruck bewegen sich irgendwelche Dinge, und auch da nur halbherzig (siehe: keine Patch EULA für 2k bis jetzt, weil der später rauskam). Das ganze Thema ist halt heikel und stößt auf Unverständnis bei manchen der beteiligten Parteien. Man darf nicht vergessen, dass an dem ganzen Ding diverse Rechtsabteilungen und 3 Unternehmen (EB, Degica, KADOKAWA) beteiligt sind, und die Leute, die so eine Patch EULA machen, keine Ahnung haben, was wirklich so abgeht, meiner Meinung nach. Das ist sowieso das erste Mal in der Geschichte dieser Unternehmen, soweit ich weiß, dass es überhaupt irgendwas in der Art gibt. Ich bin ja froh, dass zumindest das dabei rausgekommen ist bei meinen Bemühungen... (Das Argument, warum die Patch-EULA sich irgendwie so "versteckt" ist übrigens, dass man es merkwürdig fand, sowas in eine normale EULA zu schreiben, und sich fragte, ob es nicht ein falsches Bild der Firma vermitteln würde oder irgendsowas. O_o)

Disclaimer: Das ist meine persönliche, nicht immer vollständig korrekte, Erinnerung, mit einer Prise persönlicher Meinung. Kein offizielles Statement.