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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbstgespielte Musikstücke (Cover)



Eddy131
20.10.2015, 21:51
Hi Leute.

Ich hab mal wieder eine Frage: Wie sieht es rechtlich gesehen eigentlich mit selbstgespielten Stücken aus? Wenn ich also ein Geschütztes Musikstück nehme, es auf der Gitarre (mit anderen, aber gleich klingend Noten) spiele und das Aufnehme: Darf ich das dann in meinem Projekt benutzen oder gilt das immer noch als Datenklau?
In den USA ist das Covern von Liedern ja Gang und Gäbe und man kann sich damit auch sein Geld verdienen. Aber wie sieht es hierzulande damit aus?

Nagasaki
20.10.2015, 22:43
Du musst dies anmelden und einen (extrem) kleinen Betrag abdrücken. Dann darfst du deine eigenen "Interpretationen" sogar kommerziell nutzen. Frag Heino, der kennt sich damit aus. (https://de.wikipedia.org/wiki/Mit_freundlichen_Gr%C3%BC%C3%9Fen_%28Album%29#Kontroversen) Der einfache Weg gilt allerdings nur für Lieder, die bei der Gema gemeldet sind. Für alles andere musst du dir eine Erlaubnis vom Urheber/ Stellvetreter/ Label etc., sofern bekannt, einholen. Für ausländische Stücke gibt es sicher ähnliche Wege, darüber weiss ich allerdings nicht Bescheid. Du musst aber bedenken, dass viele Coverversionen auch daher rechtlich sauber sind, da die früheren Interpreten häufigst nicht die Urheber sind. Songwriter und Label füttern diverse "Künstler" dermaßen mit eigenen Titeln, dass man jene beinahe als atmende Musikinstrumente bezeichnen könnte. Daraus ergibt sich, dass die Urheber ihre Songs nach Belieben von anderen Personen vertonen lassen können.

Da du allerdings angibst, dass du Noten ändern willst- Covern gilt nur für Interpretationen, also ohne Änderung am ursprünglichen Werk. Wenn du zuviel änderst, musst du dir wieder eine Erlaubnis einholen. Lies dir hierzu einmal diesen Absatz durch. (https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Rechtsfragen)

Am Ende wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass es dem Urheber gleichgültig ist, was du damit anstellst oder einfach nein sagen. Da du Änderungen vornehmen willst, eher letzteres.

Handelt es sich denn eher um modernere Stücke oder steinalte Klassiker? Das macht rechtlich schon einen gewaltigen Unterschied.

Eddy131
20.10.2015, 23:54
Ne ne, ich möchte nichts ändern, da bin ich als Komponist nicht talentiert genug für^^ Ich mein damit eher die Tabulatoren, die man sich im Internet runterladen kann. Da gibt es zu den meisten Stücken mehrere Interpretationen: Mal schwerer, mal leichter. Mal wurde es von einem für ein anderes Instrument umgeschrieben, mal von mehreren auf ein einzelnes. Oder einfach nur mit anderen Griffen, in unterschiedlichen Bünden oder sonstige Variationen. Sowas meinte ich mit "anderen Noten".

Gilt es eigentlich als "Covern", wenn ich nur die Melodie nehme, aber ohne Gesang?
Und kann man es überhaupt als das gleiche Lied ansehen, wenn es mit anderen Noten und von anderen Instrumenten gespielt wird?
Immerhin darf man bekannte Lieder ja auch ohne Probleme auf Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten mit eigenen Instrumenten vortragen. Ist doch im Prinzip das selbe, wenn ich das für ein (kostenloses) Spiel selber aufnehme. So würde ich zumindest annehmen.

Sollte es da Probleme geben die so zu nutzen, dann such ich mir Gema-freie Stücke und nehm die direkt oder spiel die nach (um sagen zu können, dass ich alles selber gemacht habe ;) )

Cepanks
21.10.2015, 00:48
Der Unterschied zur Hochzeit ist, dass du dein Spiel und damit die Musik der Öffentlichkeit zugänglich machst. Selbst bei der Hochzeit kommt es letztlich auf die Gäste an:

Eine Hochzeit mit 80 Beteiligten ‑ bestehend aus der Verwandtschaft und dem weiteren Freundeskreis ‑, d.h. bei welcher sich einige nicht kennen, ist Öffentlichkeit gegeben. Insofern besteht GEMA-Pflicht. So entschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 28978/00), dass eine Hochzeit mit Live-Band nur dann nicht öffentlich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass ausnahmslos alle Hochzeitsgäste eine „persönliche Beziehung" zu Bräutigam oder Braut hatten und „genau abzugrenzen" sind. Wichtig hierbei ist, dass die Gästeliste auf Verwandte und Freunde eingeschränkt ist. Bei Anfragen seitens der GEMA kann die Gästeliste unter Verweis auf obiges Aktenzeichen vorgelegt werden.

>Und kann man es überhaupt als das gleiche Lied ansehen, wenn es mit anderen Noten und von anderen Instrumenten gespielt wird?
In dem Fall fällt das wohl unter Bearbeitung (vgl. Beitrag von Nagasaki/Wiki-Artikel oben), wofür du die Zustimmung des Urhebers benötigst (§ 23 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html)).

Ob das Spiel kostenlos ist, spielt übrigens keine Rolle. ;)

Seltsamurai
21.10.2015, 08:33
Moin,

Eddy131, leider wäre es illegal. Solange der Song erkennbar bleibt, verletzt du Urheberrechte. In der Regel schreit da kein Hahn nach, aber manchmal kann die Gema recht eklig werden.
Vor zwei Jahren hat die Gema beispielsweise eine Rechnung an einen Kindergarten geschickt, weil die Kindergärtner da mit den Kindern den Schlager "In der Weihnachtsbäckerei" gesungen haben.

Das einzige, was du machen könntest, wäre 50 oder 90 Jahre alte Musik nachspielen. Nach 50 Jahren (Deutschland) bzw. 90 Jahren (USA) erlischt das Urheberrecht auf die Noten. Einzelne Aufnahmen unterliegen dann noch immer den Urheberrecht (also keinen alten Beatles-Song für die Spiele verwenden), aber in dem Fall darf man die Noten nachspielen.

Eddy131
21.10.2015, 11:03
Danke @Cepanks und Seltsamurai. Das hat mir wirklich weitergeholfen :) dann schau ich mal ob es da schöne passende Klassiker gibt, die ich auch spielen kann. Bin da bei einer Seite angemeldet, die ne ganze Menge davon als Noten hat. (musicalion.com . Kostet 29€/Jahr)
Da fällt mir gerade auf: Wenn ich auf der Seite angemeldet bin und dafür bezahle, kann ich dann nicht auch die Noten in dem Spiel nutzen? Zumindest auf größeren Veranstaltungen darf ich die Sachen spielen und bin rechtlich auf der sicheren Seite. Wie das mit Verwendung in Spielen aussieht wird auf solchen Seiten meist nicht erwähnt ^^

Makoto Atava
21.10.2015, 15:08
Moin,

Eddy131, leider wäre es illegal. Solange der Song erkennbar bleibt, verletzt du Urheberrechte. In der Regel schreit da kein Hahn nach, aber manchmal kann die Gema recht eklig werden.
Vor zwei Jahren hat die Gema beispielsweise eine Rechnung an einen Kindergarten geschickt, weil die Kindergärtner da mit den Kindern den Schlager "In der Weihnachtsbäckerei" gesungen haben.

Das einzige, was du machen könntest, wäre 50 oder 90 Jahre alte Musik nachspielen. Nach 50 Jahren (Deutschland) bzw. 90 Jahren (USA) erlischt das Urheberrecht auf die Noten. Einzelne Aufnahmen unterliegen dann noch immer den Urheberrecht (also keinen alten Beatles-Song für die Spiele verwenden), aber in dem Fall darf man die Noten nachspielen.

In Deutschland sind es 70 Jahre nach dem Tot des Komponisten und selbst da gibts einige Ausnahmen die immer noch dem Urheberrecht unterliegen können.