Whiz-zarD
22.08.2015, 12:58
Hallo,
Ich habe gestern für mein Badezimmer eine neue 9W Halogenleuchte gekauft. Diese ging aber nach dem zweiten Einschalten schon Defekt. Heute bin ich zum Händler gefahren und wollte diese umtauschen.
Da wurde der Händler schon halbwegs pampig, weil er Leuchtmittel nicht umtauscht. Ich fragte ihn wieso nicht. Ich bekam die pampige Antwort: "Das ist Gesetz!" (wortwörtliches Zitat) zurück. Da wurde ich auch pampig und fragte zurück, wo das steht, dass Leuchtmittel nicht umgetauscht werden dürfen. Da er keine passende Antwort parat hatte, hat er mir dann doch eine neue Leuchte gegeben und sagte nur noch kleinlaut. dass Leuchtmittel angeblich von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ausgeschlossen seien und deswegen braucht ein Händler sie nicht umtauschen, und dass er diesen Umtausch nur aus Kulanz macht. Angeblich kann man nämlich nicht beweisen, dass es sich um die tatsächlich gekaufte Glühlampe handelt. Kann ja sein, dass der Händler recht hat, aber das hätte man auch freundlicher sagen können.
Ich mein sicherlich, die Gewährleistungsfrist sieht ja nicht unbedingt ein Umtausch vor, sondern eine Nachbesserung, aber was will man denn bei einer defekten Glühlampe nachbessern? Schon mal der Hersteller von einer Glühdauer von 2.000 Stunden und 8.000 Einschaltungen verspricht. Die Glühlampe hat gerade mal eine einzige Einschaltung überlebt. Auch finde ich diese Argumentation ein bisschen komisch. Demnach müsste man ja grundsätzlich nichts nachbessern, da man grundsätzlich nicht davon ausgehen kann, dass es sich um das tatsächlich gekaufte Produkt handelt. Es kann ja sein, dass Glühlampen tatsächlich von der Gewährleistungsfrist ausgeschlossen worden sind, aber ich finde zu diesem Thema nichts konkretes im Internet. Weiß einer, wie tatsächlich die Lage dazu ist? Das kuriose ist ja, dass selbst Pflanzen eine zweijährige Gewährleistungsfrist haben. Da macht es für mich keinen Sinn, dass Leuchten davon ausgeschlossen sein sollen.
Ich habe gestern für mein Badezimmer eine neue 9W Halogenleuchte gekauft. Diese ging aber nach dem zweiten Einschalten schon Defekt. Heute bin ich zum Händler gefahren und wollte diese umtauschen.
Da wurde der Händler schon halbwegs pampig, weil er Leuchtmittel nicht umtauscht. Ich fragte ihn wieso nicht. Ich bekam die pampige Antwort: "Das ist Gesetz!" (wortwörtliches Zitat) zurück. Da wurde ich auch pampig und fragte zurück, wo das steht, dass Leuchtmittel nicht umgetauscht werden dürfen. Da er keine passende Antwort parat hatte, hat er mir dann doch eine neue Leuchte gegeben und sagte nur noch kleinlaut. dass Leuchtmittel angeblich von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ausgeschlossen seien und deswegen braucht ein Händler sie nicht umtauschen, und dass er diesen Umtausch nur aus Kulanz macht. Angeblich kann man nämlich nicht beweisen, dass es sich um die tatsächlich gekaufte Glühlampe handelt. Kann ja sein, dass der Händler recht hat, aber das hätte man auch freundlicher sagen können.
Ich mein sicherlich, die Gewährleistungsfrist sieht ja nicht unbedingt ein Umtausch vor, sondern eine Nachbesserung, aber was will man denn bei einer defekten Glühlampe nachbessern? Schon mal der Hersteller von einer Glühdauer von 2.000 Stunden und 8.000 Einschaltungen verspricht. Die Glühlampe hat gerade mal eine einzige Einschaltung überlebt. Auch finde ich diese Argumentation ein bisschen komisch. Demnach müsste man ja grundsätzlich nichts nachbessern, da man grundsätzlich nicht davon ausgehen kann, dass es sich um das tatsächlich gekaufte Produkt handelt. Es kann ja sein, dass Glühlampen tatsächlich von der Gewährleistungsfrist ausgeschlossen worden sind, aber ich finde zu diesem Thema nichts konkretes im Internet. Weiß einer, wie tatsächlich die Lage dazu ist? Das kuriose ist ja, dass selbst Pflanzen eine zweijährige Gewährleistungsfrist haben. Da macht es für mich keinen Sinn, dass Leuchten davon ausgeschlossen sein sollen.