Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zur Berufsschule gehen oder doch lieber im Betrieb arbeiten?
Davy Jones
25.08.2014, 16:28
Mein Chef und ich finden die Berufsschule größtenteils nutzlos (AWL, SWL und andere seichte Themen, die ich schon bei vorherigen Fachschulen hatte). Deswegen haben wir uns überlegt, dass ich immer mal wieder die Berufsschule schwänze und stattdessen arbeiten komme.
Entstehen uns daraus irgendwelche Konsequenzen? Können Berufsschule und IHK da irgendwas gegen uns machen?
Komme nebenbei aus Schleswig-Holstein, mache eine Ausbildung zum Kaufmann Büromanagement und bin über 18.
Wenn der Betrieb dich entschuldigt, können Schule und IHK da afaik nichts gegen machen, sofern du brav deine Arbeiten schreibst. Wobei ich nicht weiß, wie das bei euch mit mündlichen Noten aussieht. Bei uns sind die jedenfalls nur da, um sich positiv zu verbessern, so wie es imho auch sein sollte.
Aber du willst nicht ernsthaft im Betrieb schuften, während du in der Schule die Füße hochlegen könntest?
Alles ohne Gewähr:
Wenn du eine Ausbildung machst, dann ist der Besuch der Berufsschule für dich normalerweise Pflicht.
Wenn dich dein Chef entschuldigt, dann könntest du vielleicht gelegentlich den ein oder anderen Schultag "schwänzen" und stattdessen arbeiten, da wird die Schule wohl ein Auge zudrücken. Aber rein theoretisch dürftest du das nicht und der Ausbilder muss dich für den Besuch der Berufsschule freistellen, selbst wenn im Betrieb viel zu tun ist. Ob die Schule bzw. die Kammer tatsächlich etwas dagegen unternehmen werden, solltest du auffällig oft fehlen, das weiß ich nicht. Aber im Grunde wäre das ein Gesetzesverstoß seitens deines Ausbilders und ich würde es an seiner Stelle nicht darauf ankommen lassen.
Klar kann die Schule da etwas tun: Solltest du über einem bestimmten Prozentsatz an Fehlstunden liegen, kann zunächst eine Feststellungsprüfung angesetzt werden und weitergehend auch festgehalten werden, dass du die erforderlichen Anforderungen an den Bildungsgang nicht erfüllt hast.
Niedersachsen stand von vor 4 Jahren:
Mein Betrieb hat mich im Herbst im dritten Lehrjahr ( Zerspanungmechanikerin ) bei bestimmten Aktionen wie z.B Ausbildungsveranstaltungen und anderen Messen sowie besuche beim Militär etc. gebraucht. Zwischenprüfung habe ich super bestanden allgemein war die Schule öde, also hat mein Betrieb entschieden das ich ruhig paar Wochen fehlen kann. Eine Woche wurde nur mit Diskussion geduldet die weiteren Wochen musste ich hin. Wenn ich nicht komme gibt es ärger und meine Zulassung zur Endprüfung hätte man mir entziehen können, das haben wir auch bei der IHK nach gefragt!
Das rate ich dir auch, ruf bei deiner Handelskammer an und frag nach so bist du und dein Chef auf der sicheren Seite.
Whiz-zarD
26.08.2014, 07:24
§23 Abs.5 SchulG Schleswig-Holstein:
§ 23 Beginn und Ende der Berufsschulpflicht
[...]
(5) Tritt eine Volljährige oder ein Volljähriger in ein Ausbildungsverhältnis für einen anerkannten Ausbildungsberuf ein, wird sie oder er bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Dies gilt auch für Volljährige beim Eintritt in Qualifizierungsmaßnahmen, die auf eine anschließende Erstausbildung angerechnet werden sollen.
[...]
§43 Abs.1 Nr.1 BBiG:
§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,
1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
[...]
§15 BBiG:
§ 15 Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
Ein Fehlen in der Berufsschule kann somit als Fehlzeit gelten. Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, musst du nachweisen können, dass du die Ausbildungszeit auch zurückgelegt hast. Bei zu vielen Fehlzeiten kann dir dies aber aberkannt werden, und du wirst zur Abschlussprüfung nicht zu gelassen. Ferner muss dein Chef dich für die Berufsschule freistellen.
So was sollte dein Chef wissen ...
Gast-Benutzer
29.08.2014, 21:27
Der Chef weiß dass sicherlich, er weiß aber auch dass sein Azubi solange er in der Ausbildung ist eine billige Arbeitskraft ist....
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