Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Öffentliche Webcams legal?
Hallo,
in den letzten 10 Jahrenhat sich viel im Internet getan,aber eine Sache hat sich kaum weiterentwickelt: Livestreams von webcams an öffentlichen Plätzen.
Teilweise nur Standbildübertragungen,oft mickrige Aulösung und nicht selten funktionieren die Streams nicht.
Das regt mich natürlich extrem auf.
Aber was anderes: Fallen webcams nicht unter Überwachsungskameras? Oder ist es eine Grauzone,dass es keine rechtlichen Probleme gibt,solange die Qualität crappy ist?
Auch im Ausland sieht es oft nicht besser aus.Wie ist es beispielsweise in Japan oder USA?
Gast-Benutzer
16.07.2014, 12:41
Reine Vermutung meinerseits, also nicht rechtlich überprüft
Ich denke aber das die meisten dieser Cameras als Panorama / Tourismuscameras betrieben werden und gar nichts aufzeichnen, also speichern. Je nachdem befinden sich bestimmte Bereiche vielleicht auch im privaten Besitz, ich könnte mir da spontan die Cameras in skigebieten vorstellen, und durch die Nutzung bist du automatisch damit einverstanden auch ev. Im Internet oder so aufzutauchen.
Andere Länder haben andere gesetzliche Grundlagen, da sieht das dann wieder komplett anders aus
Miss Kaizer
16.07.2014, 21:24
Ich hab jetzt zwar auch von der Rechtslage keine Ahnung, aber hier (in Norwegen) haben wir auch Webcams an Flughäfen, in Oslo zB direkt an der Sicherheitskontrolle. Da halt auch (offiziell?) aus dem Grund dass man gucken kann, wie viel los ist. Ansonsten haben wir an den meisten Bergübergängen recht viele Webcams, die meines Wissens nach auch eine relativ "gute" Qualität haben - also Kennzeichen erkennen durchaus möglich. Bei dem Ding in Oslo kann man auch Gesichter relativ problemlos erkennen. Und auch wenn im Internet nichts aufgezeichnet wird, sind die Aufnahmen soweit ich weiss eine Zeit lang noch für Betreiber (und somit auch Polizei o.ä.) zugänglich. Für den Fall des Falles. Nun handelt es sich dabei aber auch um Webcams die nur alle paar Sekunden / zwei mal in der Minute ein Bild machen. Da könnte die Rechtslage auch nochmal eine andere sein...?
Inwiefern man das nun allerdings mit Deutschland vergleichen kann ist fraglich mMn. Hier ist alles deutlich transparenter als in Deutschland, zB kann man sich die Verdienste und das Vermögen eines jeden Bürgers ansehen ^^'
Whiz-zarD
16.07.2014, 21:56
Für die Antwort müssen wir uns einige Paragrafen anschauen:
§6b BDSG (http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html)
Webcams an öffentlichen Plätzen dienen in der Regel nicht zur Beobachtung, sondern um Übersichtsaufnahmen anzufertigen. Demnach greift dieser Paragraf hier nicht.
Auch werden diese Daten nicht gespeichert. Von daher findet hier auch keine Bearbeitung der Daten statt.
Dem gegenüber steht aber nun der Paragraf §22 KunstUrhG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html), welches theoretisch greifen würde, könnte man die Personen auf den Bildern identifizieren.
Allerdings schränkt §23 KunstUrhG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html) wiederrum §22 KunstUrhG ein. Vorallem §23 Abs.1 Nr. 2 ist hier sehr wichtig:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
[...]
Die meisten Juristen gehen nun davon aus, dass Personen, die man auf den Bildern der Webcam sieht, als Beiwerk der Örtlichkeit gelten, und somit §22 KunstUrhG nicht gilt.
Allerdings, wird den Betreibern solcher Webcams, wie du schon vermutest hast, noRkia, geraten das Bild so einzustellen, sodass die Personen nicht erkenntlich sind, um somit sich vor §22 KunstUrhG zu schützen.
Wie das in anderen Ländern aussieht, weiß ich nicht.
Hm das heißt meine Geschäftsidee HD Webcams auf der ganzen Welt,(vorallem in Japan) aufzustellen um die Leute zu beobachten wird gar nicht möglich sein? Ohhhwwh $glupsch$
Liferipper
24.07.2014, 09:21
In Japan gibt es sicher keine Probleme. Du musst nur daran denken, sie direkt auf der Straße (bzw. dem Bürgersteig) und senkrecht nach oben gerichtet anzubringen, da denkt sich in Japan keiner was dabei.
Ungefähr so hatte ich mir das auch gedacht.
In Japan gibt es sicher keine Probleme. Du musst nur daran denken, sie direkt auf der Straße (bzw. dem Bürgersteig) und senkrecht nach oben gerichtet anzubringen, da denkt sich in Japan keiner was dabei.
+
Ungefähr so hatte ich mir das auch gedacht.
:hehe:
Herrlich. xD
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.