Mordechaj
23.06.2014, 00:47
Hier gibt es doch bestimmt Leute, die sich mit Steuern auskennen und die Gegebenheiten einem Ahnungslosen (anders als einschlägige Quellen im Internet) verständlich machen können.
Mein Fall ist folgender: Ich übersetze gerade einen Aufsatz für die Veröffentlichung in einer Zeitschrift; mein Auftraggeber ist eine Professur an einer deutschen Universität. Der Auftraggeber sieht von einem Werkvertrag ab, weil da offenbar ein Rattenschwanz an Dingen dranhängt, die sich für so eine Dienstleistung nicht lohnen. Ich soll deshalb eine Kalkulation machen und später eine Rechnung stellen. Dabei wäre ja offenbar Umsatzsteuer abzuführen, ich müsste eine Steuererklärung machen(?). Das Internet sagt mir nun, dass ich die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz nutzen könnte und dann keine Umsatzsteuer abzuführen wäre, wenn ich diese in der Rechnung nicht ausweise(?); eine Steuerklärung müsste ich dennoch machen(?). Es handelt sich, wahrscheinlich, um einen einmaligen Betrag von etwa 300 Euro, ein Gewerbe habe ich nicht, ich betrachte mich als nicht sonderlich unternehmerische Privatperson.
Meine Fragen dazu sind folgende:
(1) Umsatzsteuer ja oder nein? Was passiert bei der Kleinunternehmerregelung? Schreibe ich meine rund 300 Euro auf nen formalgerechten Wisch, bekomme den Betrag, der aufgeführt ist, und bin dann fertig?
(2) Muss ich in jedem Fall eine Steuererklärung machen? Was für eine? Was kommt da an Arbeitsaufwand auf mich zu? Muss ich dann in Zukunft regelmäßig eine Steuererklärung machen? (Es dämmert sicherlich, wie erschreckend wenig Ahnung ich von dem Thema habe.)
(3) Wenn da doch irgendwie Steuer abgeht, wie kommt die an das Finanzamt? Wer muss die zahlen, der Auftraggeber, ich?
(4) Gibt es unter Umständen einen einfacheren Weg der Abrechnung? (Der Auftraggeber scheint da, was die Möglichkeiten zur Abrechnung angeht, auch nicht so den Durchblick zu haben, was ich ihm wenig verübeln kann.)
Ich werde zunehmend müde, mich durch ein beamtendeutsches "Muss nicht, nur wenn, aber dann trotzdem, wenn, dann, und in jedem Fall, wenn" mit allerlei fachsprachlich verklausulierten Regelungen zu kämpfen. Ich scheitere schon am Begriff "Vorsteuer", dann kommt man mir mit "Vorsteuerabzug" und dem Unterschied von "entstehenden" und "erhobenen Steuern". Ich weiß indes nicht einmal, ob ich mich als Unternehmer bezeichnen würde, nur weil ich eine Leistung in Rechnung stelle.
Erwachsensein ist so schwierig, helft mir!
Mein Fall ist folgender: Ich übersetze gerade einen Aufsatz für die Veröffentlichung in einer Zeitschrift; mein Auftraggeber ist eine Professur an einer deutschen Universität. Der Auftraggeber sieht von einem Werkvertrag ab, weil da offenbar ein Rattenschwanz an Dingen dranhängt, die sich für so eine Dienstleistung nicht lohnen. Ich soll deshalb eine Kalkulation machen und später eine Rechnung stellen. Dabei wäre ja offenbar Umsatzsteuer abzuführen, ich müsste eine Steuererklärung machen(?). Das Internet sagt mir nun, dass ich die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz nutzen könnte und dann keine Umsatzsteuer abzuführen wäre, wenn ich diese in der Rechnung nicht ausweise(?); eine Steuerklärung müsste ich dennoch machen(?). Es handelt sich, wahrscheinlich, um einen einmaligen Betrag von etwa 300 Euro, ein Gewerbe habe ich nicht, ich betrachte mich als nicht sonderlich unternehmerische Privatperson.
Meine Fragen dazu sind folgende:
(1) Umsatzsteuer ja oder nein? Was passiert bei der Kleinunternehmerregelung? Schreibe ich meine rund 300 Euro auf nen formalgerechten Wisch, bekomme den Betrag, der aufgeführt ist, und bin dann fertig?
(2) Muss ich in jedem Fall eine Steuererklärung machen? Was für eine? Was kommt da an Arbeitsaufwand auf mich zu? Muss ich dann in Zukunft regelmäßig eine Steuererklärung machen? (Es dämmert sicherlich, wie erschreckend wenig Ahnung ich von dem Thema habe.)
(3) Wenn da doch irgendwie Steuer abgeht, wie kommt die an das Finanzamt? Wer muss die zahlen, der Auftraggeber, ich?
(4) Gibt es unter Umständen einen einfacheren Weg der Abrechnung? (Der Auftraggeber scheint da, was die Möglichkeiten zur Abrechnung angeht, auch nicht so den Durchblick zu haben, was ich ihm wenig verübeln kann.)
Ich werde zunehmend müde, mich durch ein beamtendeutsches "Muss nicht, nur wenn, aber dann trotzdem, wenn, dann, und in jedem Fall, wenn" mit allerlei fachsprachlich verklausulierten Regelungen zu kämpfen. Ich scheitere schon am Begriff "Vorsteuer", dann kommt man mir mit "Vorsteuerabzug" und dem Unterschied von "entstehenden" und "erhobenen Steuern". Ich weiß indes nicht einmal, ob ich mich als Unternehmer bezeichnen würde, nur weil ich eine Leistung in Rechnung stelle.
Erwachsensein ist so schwierig, helft mir!