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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsunfall - Verletztengeld, Krankengeld -> Wie geht es weiter?



Tempic
14.11.2013, 20:01
Hallo an alle,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Im Jahr 2011 erlitt ein Familienmitglied einen Arbeitsunfall, welcher auch von der Berufsgenossenschaft als slolcher anerkannt wurde. Nach diesem Unfall folgten zahlreiche konservative, aber auch operative Prozeduren. Nachdem mehrere Gutachten durch berufgenossenschaftliche, aber auch freie Ärzte erstellt wurden, wurde ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt. Aus entsprechenden ReHa-Berichten geht eine Einsatzfähigkeit von unter 3 Stunden auf dem alllgemeinen Arbeitsmarkt hervor. Weitere Arbeitsunfähigkeit besteht bis zum heutigen Tage und der Arbeitsvertrag läuft stillschweigend weiter.


Ein Antrag auf Rente wurde abgelehnt und zurzeit befasst sich ein Sozialgericht mit dieser Angelegenheit, da laut BG "stille" Vorschäden bestanden.

Knapp ein Jahr nach dem o. g. Unfall endete die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft und die Zahlung des Verletztengeldes. Der Geschädigte erhielt nahtlos Arbeitslosengeld (1).

Bis zum Dezember dieses Jahres wird noch Krankengeld gezahlt. Danach sind die 78 Wochen vorüber, weshalb auch diese Zahlungen eingestellt werden.

Demnächst wird ein Umdeutungsantrag gestellt, aus welchem wohl ein erneuter Rentenantrag resultiert.

Ist es korrekt, dass die geschädigte Person ab diesem Zeitpunkt in das ALG 2 fällt?

Sollte der Lebensgefährte Gehaltszahlungen erhalten, wodurch der ALG2-Anspruch für den Geschädigten entfällt, gibt es weitere Leistungen die beantragt werden können?

Vielen Dank im Voraus.

Trishna
16.11.2013, 10:04
Wurde eventuell eine Versicherung abgeschlossen die im Falle einer Berufsunfähigkeit zum tragen kommt?
Soe genau kann ich dir leider deine Fragen nicht beantworten, ich selber kenne nur die Fälle wo am ende wieder eine Eingliederung in den Beruf vorgenommen worden sind, oder eine extra Versicherung abgeschlossen worden ist, die am Ende für weitere Sachen aufgekommen ist, so in etwa eine Berufsunfähigkeitsrente.
In anderen Fällen, wo der Beruf nicht mehr ausgeübt werden konnte wurde eine Eingliederung in einem anderen Bereich vorgenommen, gerade wenn der Arbeitsvertrag noch weiter läuft und die Person nicht gekündigt werden konnte.