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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spielmusik aus kommerziellen Spielen



Red-Cube
04.08.2013, 20:03
Hey!
Kleine Frage Leute: das klingt jetzt bestimmt bescheuert, aber werde ich, wenn ich Spielmusik aus einem kommerziellen Game wie bspw. "Battlefield 4" oder "Call of Duty" rippe (oder von YT runterlade), in mein Spiel einbau, und dies später irgwo hochlade zu einem Uploader von illegaler MP3 Musik? (Das Format ist eben schön klein und der Rm2k3 akzeptierts)

Mich interessiert das echt mal, weil die ja heutzutage wegen jedem Scheiß klagen und sogar YT-Videos gelöscht, bzw stumm geschalten werden, wenn irgendwo ein blöder Fetzen von der falschen Mukke zu hören ist.
Hat jemand Ahnung?


Gruß!

Nemica
04.08.2013, 20:13
Kleine Frage Leute: das klingt jetzt bestimmt bescheuert, aber werde ich, wenn ich Spielmusik aus einem kommerziellen Game wie bspw. "Battlefield 4" oder "Call of Duty" rippe (oder von YT runterlade), in mein Spiel einbau, und dies später irgwo hochlade zu einem Uploader von illegaler MP3 Musik? (Das Format ist eben schön klein und der Rm2k3 akzeptierts)
Das hast du dir grad selbst beantwortet.

Kaia
04.08.2013, 20:24
Ja wirst du, da jeder der sich dein Projekt läd frei auf die Musik zugreifen kann.
Such dir doch einfach gute CC Lizenzmusik, die gibts auch wie Fische im Meer :hehe:


(Das Format ist eben schön klein und der Rm2k3 akzeptierts)
Das versteh ich irgendwie nicht, was ist an dem Format anders? Du kannst doch Musik selbst in andere Formate konvertieren? O.o

Luthandorius2
04.08.2013, 21:05
Wenns illegal ist, ist es illegal. Oder hast du die Erlaubnis das in dein Spiel einzubauen und dann das Spiel zu vertreiben? Wenn nicht, dann illegal. Ist doch klar. Youtube-Videos die jeder irgendwie hochlädt sind auch illegal meistens, da die Leute ja keine Erlaubnis haben(deshalb wird auch oft viel gesperrt, zumindest in Deutschland... - wenn irgendwie Youtube Geld bezahlt bei den Verwertungsgesellschaften dann ist es aber wieder erlaubt).

Katii
05.08.2013, 03:04
wie sieht die Rechtslage eigentlich mit Midis aus alten (DOS) Spielen aus? Und gibt es nicht eine Art Verjährung von Copyright auch auf Musik?

Kelven
05.08.2013, 08:01
Das Musikformat spielt denke ich keine Rolle. Es ist ja nicht nur eine bestimmte Aufnahme, die geschützt ist, sondern quasi die Komposition. Ich meine, dass auch Musikkompositionen x Jahre nach dem Tod des Komponisten verjähren, nur dauert das wohl genauso lange wie bei Büchern.

Wonderwanda
05.08.2013, 08:13
Das Musikformat spielt denke ich keine Rolle. Es ist ja nicht nur eine bestimmte Aufnahme, die geschützt ist, sondern quasi die Komposition. Ich meine, dass auch Musikkompositionen x Jahre nach dem Tod des Komponisten verjähren, nur dauert das wohl genauso lange wie bei Büchern.

Wobei z.B. bei Pop-, Videospiel- oder Filmmusik die Rechte sehr selten bei einer Person liegen, sondern das Urheberrecht verteilt wurde (bestes Beispiel: Texter und Komponist). Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.

Nur mal so präventiv: Diese Thematik wurde hier zwar nicht angesprochen, aber wenn man z.B. eine MIDI-Version von einem eigentlichen Orchester-Soundtrack verwendet, ist es auch nicht erlaubt. Grund ist hier vor allem, dass das Stück überhaupt schon bearbeitet wurde, ohne dass man die Rechte daran besitzt. Auch hier gilt: Ohne Einwilligung/Verjährung geht nichts.

Liferipper
05.08.2013, 08:59
Ist doch klar. Youtube-Videos die jeder irgendwie hochlädt sind auch illegal meistens, da die Leute ja keine Erlaubnis haben(deshalb wird auch oft viel gesperrt, zumindest in Deutschland... - wenn irgendwie Youtube Geld bezahlt bei den Verwertungsgesellschaften dann ist es aber wieder erlaubt).

Die ganze Sperrerei hat nichts mit der Legalität zu tun, sondern damit, dass Youtube einen Streit mit der GEMA über Lizenzgebühren hat. Würden sie sich mal einigen, würde Youtube zwar nicht mehr sperren, du hättest aber trotzdem nicht das Recht, sämtliche Stücke deines Lieblingskomponisten/interpreten/aus deinem Lieblingsfilm/spiel usw. hochzuladen.

Cornix
05.08.2013, 09:39
@Katii: Wenn du die Midi allerdings selbst erstellt hast, das Stück sozusagen nach dem Gehör her nachgespielt hast, dann darfst du es verwenden da es nun ein Cover von dir ist.
Du darfst es nur nicht 1 zu 1 aus einem geschützten Werk kopieren.

Caine Luveno
05.08.2013, 10:26
Das Problem ist eigentlich im Kern ein Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht. Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html Man spricht nur von "Urheberrechtsverletzung", weil die Nutzungsrechte und Vervielfältigugnsrechte eine Teilmenge der Urheberrechtsgesetze darstellen.


Wobei z.B. bei Pop-, Videospiel- oder Filmmusik die Rechte sehr selten bei einer Person liegen, sondern das Urheberrecht verteilt wurde (bestes Beispiel: Texter und Komponist). Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.

"Urheberrecht" kann nicht verteilt werden. Derjenige wer den Text geschrieben hat, und derjenige welcher die Komposition geschrieben hat, sind nach deutschem Recht die Urheber und werden es auch immer bleiben. Der Texter kann sein Urheberrecht nicht an irgendjemanden übertragen. Er kann einem Musiker/Label etc. lediglich Nutzungsrechte einräumen.

I.d.R. liegen sämtliche Nutzungsrechte bei "einer" juristischen Person, nämlich dem Filmstudio oder dem Label, weil diese die Urheber zur Produktion dessen beauftragt haben und/oder entsprechendes vertraglich festgelegt ist.

Das Urheberrecht verhält sich hier anders als das US Copyright.


@Katii: Wenn du die Midi allerdings selbst erstellt hast, das Stück sozusagen nach dem Gehör her nachgespielt hast, dann darfst du es verwenden da es nun ein Cover von dir ist.

Nein, darfst du nicht, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html, da dir die erforderlichen Nutzungsrechte an der Komposition fehlen. Außer diese ist als "gemeinfrei" freigegeben oder bereits verjährt. Wäre dass so einfach hätte das Atelier damals nicht alle Spiele mit MIDI Stücken aus dem Verkehr ziehen müssen, da die wenigsten MIDIS tatsächliche 1:1 Kopien waren. Ein Cover, "Nachspiel", o.Ä. ist eine Umgestaltung und somit, ohne Einwilligung des Urhebers oder des alleinigen Halters der Nutzungsrechte, nicht gestattet.

Wonderwanda
05.08.2013, 11:31
"Urheberrecht" kann nicht verteilt werden. Derjenige wer den Text geschrieben hat, und derjenige welcher die Komposition geschrieben hat, sind nach deutschem Recht die Urheber und werden es auch immer bleiben. Der Texter kann sein Urheberrecht nicht an irgendjemanden übertragen. Er kann einem Musiker/Label etc. lediglich Nutzungsrechte einräumen.

Natürlich können mehrere Menschen an einem Werk Urheberrechte besitzen, wenn sie es zusammen erstellt haben. Es ist auch nicht in dem Sinne "zerstückelt", aber wenn z.B. mehrere Autoren an einem Text schreiben, haben auch alle Urheberrecht daran. Da muss man schon belegen, dass gewisse Stellen wirklich nur von Einzelpersonen waren. Das Urheberrecht verjährt dann erst, wenn der letzte schon 70 Jahre tot ist. ;). Es ging hier auch nicht um die Verwertung, sondern um die Verjährung – hier sind nicht die Verwerter, sondern die Urheber entscheidend (was übrigens der große Unterschied zum Copyright ist).


Wenn du die Midi allerdings selbst erstellt hast, das Stück sozusagen nach dem Gehör her nachgespielt hast, dann darfst du es verwenden da es nun ein Cover von dir ist.
Du darfst es nur nicht 1 zu 1 aus einem geschützten Werk kopieren.

Wenn es allerdings genauso klingt wie das Original, musst du erstmal die Schöpfungshöhe beweisen – und das ist vor allem bei Gehör nicht wirklich nachweisbar und ehrlich gesagt auch kaum gegeben.

Caine Luveno
05.08.2013, 13:24
Natürlich können mehrere Menschen an einem Werk Urheberrechte besitzen, wenn sie es zusammen erstellt haben. Es ist auch nicht in dem Sinne "zerstückelt", aber wenn z.B. mehrere Autoren an einem Text schreiben, haben auch alle Urheberrecht daran. Da muss man schon belegen, dass gewisse Stellen wirklich nur von Einzelpersonen waren. Das Urheberrecht verjährt dann erst, wenn der letzte schon 70 Jahre tot ist. ;). Es ging hier auch nicht um die Verwertung, sondern um die Verjährung – hier sind nicht die Verwerter, sondern die Urheber entscheidend (was übrigens der große Unterschied zum Copyright ist).


Ich fand deinen Text etwas missverständlich formuliert. Vorallem im Bezug auf dein "bestes Beispiel", weils genau dass eben nicht ist. ;) Jeder ist Urheber an dem von ihm geschaffenem Teil, und die Nutzungsrechte des "ganzen" und der "Einzelteile" (Film, Musik) liegen beim Verwerter. Das Beispiel mit "mehrere Autoren schreiben an einem Buch" ist da schon wesentlich besser. Interessant wäre es ggf. noch zu wissen wie die Verjährigen mit der Vererbung zusammen wirkt. 70 Jahre nach Tod des tatsächlichen Urhebers, oder 70 Jahre nach Tod des letzten Erben? :D

Wonderwanda
05.08.2013, 13:49
Ich fand deinen Text etwas missverständlich formuliert. Vorallem im Bezug auf dein "bestes Beispiel", weils genau dass eben nicht ist. ;) Jeder ist Urheber an dem von ihm geschaffenem Teil, und die Nutzungsrechte des "ganzen" und der "Einzelteile" (Film, Musik) liegen beim Verwerter. Das Beispiel mit "mehrere Autoren schreiben an einem Buch" ist da schon wesentlich besser. Interessant wäre es ggf. noch zu wissen wie die Verjährigen mit der Vererbung zusammen wirkt. 70 Jahre nach Tod des tatsächlichen Urhebers, oder 70 Jahre nach Tod des letzten Erben? :D

Achso, kein Ding, hast Recht. Das Beispiel war nicht gerade treffend gewählt.

Zu der Vererbung: Leider finde ich meine Unterlagen dazu nicht (die beziehen sich allerdings großteils auch auf Kunstwerke und Lichtbilder), kurze Internet-Recherche hat aber das ausgespuckt:

Hat ein Werk nach den allgemeinen Regeln Urheberrechtsschutz erlangt, so erlischt dieser 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, § 64 UrhG. Mit dem Ablauf dieser Schutzfrist wird das Werk gemeinfrei und kann ohne Zustimmung der Rechtsnachfolger (Erben), von jedermann frei verwendet werden. (Quelle (http://www.rechtambild.de/2011/05/gemeinfreiheit-%E2%80%93-werke-ohne-urheberschutz/))

Der Gesetzestext ist da allerdings nicht wirklich eindeutig.

§ 28 Vererbung des Urheberrechts
(1) Das Urheberrecht ist vererblich.
(2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Ich denke, dass man durch die Urheberrechtsübertragung (die wirklich nur durch Vererbung geht), nicht gleich der Urheber ist, sondern nur seine Rechte besitzt. Deshalb bezieht sich der zweite Paragraph wahrscheinlich auf den Ur-Urheber. Aber alle Angaben ohne Gewähr.

Cornix
05.08.2013, 14:08
Ich habe mich noch ein wenig darüber schlau gemacht, zumindest ein bisschen.
Soweit es um selbst erstellte Musikdateien geht die du nach dem Gehör nachgespielt hast handelt es sich dabei um eine Coverversion und, soweit sie nicht absolut identisch ist mit dem Original, besitzt dein Cover eine schöpferische Leistung und ist daher ein eigenständiges Werk.
Du musst es nur dann als Cover deutlich machen und den Originaltitel mit angeben.

Es könnte aber natürlich auch sein, dass das Internet hier nicht die ganze Wahrheit preisgibt.

Red-Cube
05.08.2013, 14:24
Kommen wir nochmal zum Thema, okay.
Für alle illegal-Meiner: Die Uploader von Spielmusik bzw OST's haben sicher in den meisten Fällen auch keine Genehmigung, und trotzdem laden sie's hoch und es schmort da rum. Ist es denn da wirklich ein Vergehen wenn ich ein paar Vids abgreif, umwandel und einbau? :3

Sabaku
05.08.2013, 14:27
Ist es denn da wirklich ein Vergehen wenn ich ein paar Vids abgreif, umwandel und einbau? :3

Bloß weil Leute in der S-Bahn schwarz fahren und nicht erwischt werden, macht es das noch lange nicht legal :0

Wonderwanda
05.08.2013, 14:39
Es könnte aber natürlich auch sein, dass das Internet hier nicht die ganze Wahrheit preisgibt.

Ja, da hast du leider recht, das scheint nicht so ganz klar zu sein.

Prinzipiell kannst du im Namen der Kunst einiges machen. So kannst du durchaus vorhandene Materialien verwenden und "dein Eigenes" draus machen, sonst wäre Collagen-Kunst ja schon längst vom Tisch. Allerdings ist bei Bildern die Schöpfungshöhe sehr schwer nachzuweisen und leider auch im Auge des Betrachters... es kommt auf den Richter an, inwieweit er anerkennt, dass dieses Werk was neues ist. Das kann unheimlich schwierig werden. Soviel zu Kunstwerken allgemein.

Bei Musik scheint man etwas lockerer zu sein (ich beziehe mich auch einfach mal auf's Internet). Dennoch, sobald man es veröffentlicht, könnten durchaus Verwerter wie GEMA auf der Matte stehen: Wird die Coverversion schließlich öffentlich wiedergegeben (...), entsteht ein geschützter Vergütungsanspruch des Urhebers (Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Rechtsfragen)). Aber ich finde auch Urteile, die bei einer Simplifizierung schon genug Schöpfungshöhe anerkennen (Bsp.: "Im Falle eines Klingeltones für Mobiltelefone hatte der BGH bestätigt, dass im Normalfalle keine zusätzliche Einwilligung des Urhebers bei der Umwandlung eines Musikstückes in einen Klingelton erforderlich ist" – BGH Urteil von 2008 (http://lexetius.com/2008,3775)).

Wie bei Bildern würde ich sagen: Better safe than sorry. Urheberrecht kann unheimlich schwammig sein und es liegt wirklich viel im Ermessen des Richters. Daher die beliebten "Grauzonen", die durchaus auch bedeuten können, dass man eventuell doch Ärger kriegt, obwohl ein Anderer mit einem vergleichbaren Fall den nicht hatte. :\. Grauzonen können dazu auch noch bedeuten, dass es Kläger gibt, die eben diese Schwammigkeit für Schadensersatzklagen ausnutzen können.

Man muss leider anerkennen, dass durch das Internet unsere Kreativrechte an viele Grenzen stoßen. Deshalb: Creative Commons sind toll (http://creativecommons.org/).


Ist es denn da wirklich ein Vergehen wenn ich ein paar Vids abgreif, umwandel und einbau? :3

Wenn du ein geklautes Auto klaust, ist es immer noch geklaut.

[KoA-Angel]
05.08.2013, 15:33
Kommen wir nochmal zum Thema, okay.
Für alle illegal-Meiner: Die Uploader von Spielmusik bzw OST's haben sicher in den meisten Fällen auch keine Genehmigung, und trotzdem laden sie's hoch und es schmort da rum. Ist es denn da wirklich ein Vergehen wenn ich ein paar Vids abgreif, umwandel und einbau? :3

Kurz und prägnant auf den Punkt gebracht:
Wo kein Kläger, da kein Richter!

Wenn du etwas illegal hochlädst, dann KANN es sein, dass jemand dich abmahnt, es KANN genauso gut sein, dass es jahrelang niemanden juckt.

Du möchtest eine Erlaubnis für dein Vorhaben oder eine Bestätigung, dass dir nichts passieren kann?
Die kann dir hier niemand geben. Es ist ein Risiko. Dein Risiko.
Alles was wir dir sagen können und was in den meisten Posts bisher auch rauszulesen war, ist dass es eine Urheberrechtsverletzung ist.

Wenn ich mein Auto im absoluten Parkverbot für eine halbe Stunde abstelle, dann KANN es sein, dass ich einen Strafzettel bekomme. Wenn ich Glück habe, dann nicht.
Genauso verhält es sich bei deinem Vorhaben. Du musst selbst wissen, ob du das Risiko eingehst.

Red-Cube
05.08.2013, 17:07
Du möchtest eine Erlaubnis für dein Vorhaben oder eine Bestätigung, dass dir nichts passieren kann?
Die kann dir hier niemand geben. Es ist ein Risiko. Dein Risiko.
Alles was wir dir sagen können und was in den meisten Posts bisher auch rauszulesen war, ist dass es eine Urheberrechtsverletzung ist.
Das eine brauch ich nicht, das andere hab ich garnicht erwartet. Nur verbreiten wird ja nochmal anders gesühnt wie's benutzen.
Aber gut, ich denke damit wärs so ziemlich geklärt.

[KoA-Angel]
05.08.2013, 18:43
Benutzen und Verbreiten fällt hier aber in die gleiche Kategorie.
Indem du es in deinem Spiel benutzt und dieses dann irgendwo hochlädst, verbreitest du es auch zwangsläufig.

Anders wäre es, wenn du es nur für ein Testprojekt benutzen würdest, das deinen PC niemals verlässt, sozusagen zum lernen. Dagegen kann niemand was haben.

Cornix
05.08.2013, 18:56
Rein technisch kann sehr wohl jemand etwas dagegen haben. Es wird nur nie jemand erfahren.