noRkia
05.11.2012, 19:38
Hallo
Was passiert denn wenn ich zu Beginn des fierten Semesters mit dem Master fertig bin und für das gesamte Semester noch Bafög beziehe?
Ich hätte ja eigentlich nur bis zum März oder April beziehen dürfen (das liegt in der Zukunft) und beziehe aber bis September.Dann habe ich eigentlich zu unrecht Geld bezogen.
Verlangt das Amt dann eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Termin des Studienendes,weil dann die Förderungshöchstdauer abgelaufen ist?
Oder interessiert das niemanden?
Was passiert denn wenn ich zu Beginn des fierten Semesters mit dem Master fertig bin und für das gesamte Semester noch Bafög beziehe?
Ich hätte ja eigentlich nur bis zum März oder April beziehen dürfen (das liegt in der Zukunft) und beziehe aber bis September.Dann habe ich eigentlich zu unrecht Geld bezogen.
Verlangt das Amt dann eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Termin des Studienendes,weil dann die Förderungshöchstdauer abgelaufen ist?
Oder interessiert das niemanden?