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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nintendo Spiel makern ... und die Rechte?!?



Cx MR WOLF
21.08.2012, 18:28
Hey Leute, ich habe mal eine konkrete Frage an euch: unswar habe ich vor eine "Nintendo"-Spiel zu
makern, jedoch weiß ich nicht, ob ich überhaupt sowas darf, sprich, die Rechte gehören
ja Nintendo und so, deshalb weiß ich jetzt nicht ob ich überhaupt damit anfangen soll ...

MagicMaker
21.08.2012, 18:33
Dir wird niemand für Fanmaterial in Spielform an den Karren fahren, wenn du es schaffen solltest,
ein paar simple Dinge einzuhalten.

Das Spiel sollte nicht in den Kommerz abdriften und auch Nintendo oder deren Arbeiter sowie
Spieleserien und alles was dazu gehört nicht lächerlich machen oder sonstwie beschädigen.

Wenn du dir obendrein Fanflamewars vom Hals halten willst, achte auf die Qualität des Spiels.

TwoFace
21.08.2012, 18:38
Fanfic-Zeugs gibt's hier vieles. Dachte auch, dass das kein Problem wäre. Aber theoretisch könnte dich Nintendo, wenn sie wollten, tatsächlich dafür verknacken. Sie haben ja 'n Copyright auf ihr Zeug und daher durchaus das Recht dazu, auch wenn du dein Spiel nicht kommerziell vertreibst. Da reicht es schon, wenn du's der Öffentlichkeit zugänglich machst. Praktisch gesehen ist es aber, wie MagicMaker sagt, relativ unwahrscheinlich. v.a. dass Nintendo dein Spiel entdecken, geschweige denn sich dafür interessieren wird, also wird dir da höchstwahrscheinlich nix passieren.

sorata08
21.08.2012, 19:31
Es ist übrigens durchaus möglich, Firmen und Ersteller anzuschreiben und eine Erlaubnis für den nicht-kommerziellen Gebrauch für Fanspiele zu bekommen.

Glaube, für Numina wurde wegen einigen Musikstücken angefragt und damit hatte man Erfolg.

Allerdings ist Nintendo in der Hinsicht etwas unflexibel (im rpg-studio haben wir auch nur mal ne Erlaubnis bekommen, ihre Char-Designs für nen Fanart-Contest zu verwenden (ist also nicht so, dass man da gar nichts machen könnte)).
Aber solange du das von MagicMaker gesagte einhälst, ist das für die auch zu große Mühe, vermutlich...

MfG Sorata

schmoggi
21.08.2012, 19:52
Simple Antwort:

Nein, man darf es nicht! Die Ersteller (in deinem Fall Nintendo) besitzen die Marke und dessen Inhalt. Wenn jmd. (also du) ein Fanspiel makern will sollte als oberste Priorität gelten, den Ersteller des Urwerks zu kontaktieren und um Erlaubnis zu bitten.

greetz

Davy Jones
21.08.2012, 20:26
yoh, fragen wäre im Zweifelsfalle besser. Ob du da an einen verantwortlichen rankommst, ist wieder eine andere Geschichte.

Ein interessanter Artikel hierzu:
http://www.wired.co.uk/news/archive/2011-05/5/investigation-are-fan-games-legal?page=1


Praktisch gesehen ist es aber, wie MagicMaker sagt, relativ unwahrscheinlich. v.a. dass Nintendo dein Spiel entdecken, geschweige denn sich dafür interessieren wird, also wird dir da höchstwahrscheinlich nix passieren.
Weiß man nicht so genau. Es kommt auf den Bekanntheitsgrad des Spiels an und ob du deinen Namen irgendwo druntersetzt. Erst dann haben sie auch eine Möglichkeit, dich mit einem cease&desist letter anzufunken.

Cx MR WOLF
22.08.2012, 00:06
Hmm, und wie kann ich Nintendo offiziel eine Anfrage stellen ob ich es benutzten darf? So eine Art E-Mail oder so^^

diäitsch
22.08.2012, 00:59
Ich würde mich an Nintendo of Europe wenden, kannst denen eine Email oder einen Brief schreiben.
Ich bin mir sicher, dass die deine Anfrage an Nintendo (in Japan) weiterleiten werden.
http://www.nintendo.de/NOE/de_DE/service/contact_2095.html
Kannst denen ja dein Konzept vom Projekt vorstellen.

~Herakle~
22.08.2012, 12:38
Ich will dir den Mut nicht nehmen, aber Erlaubnis kannst du bei Nintendo vergessen.
Da wird ne automatische E-Mail für dich zurückkommen, wo geschrieben steht, dass keine ihrer Grafiken/Sounds/Namen/wasauchimmer in irgendeiner Form von dir benutzt werden dürfen, sonst wird man strafrechtliche Schritte gegen dich einleiten. ;)

sorata08
22.08.2012, 12:43
Ich will dir den Mut nicht nehmen, aber Erlaubnis kannst du bei Nintendo vergessen.
Da wird ne automatische E-Mail für dich zurückkommen, wo geschrieben steht, dass keine ihrer Grafiken/Sounds/Namen/wasauchimmer in irgendeiner Form von dir benutzt werden dürfen, sonst wird man strafrechtliche Schritte gegen dich einleiten. ;)
Selbst probiert?
Wie ich schon sagte: Für einen Fanart-Contest hatten wir im Studio die Erlaubnis erhalten (also bezüglich der Standard E-Mail-Antwort...).

MfG Sorata

Das'O'
22.08.2012, 13:07
@ Herakle und Sorata08:

Ich denke, dass es sehr davon abhängen dürfte, wie gut das Anschreiben mit der momentanen Laune der verantwortlichen Leser bei Nintendo harmoniert. Wenn ihr im richtigen Moment die richtige Formulierung getroffen habt, dann habt ihr eine Chance, wenn nicht, dann eher nicht.

Ich würde mich also nicht allzu viel davon versprechen, aber einen Versuch könnte es wert sein.

Der Haken an der Sache: Falls ein Schreiben zurückkommt, in dem euch jegliche Verwendung von Nintendo-Ressourcen untersagt wird, könntet ihr euch nicht einmal auf den Umstand des Nichtwissens berufen, der euch u.U. "mildernde Umstände" zugestehen könnte.

Ich bin kein Jurist, aber vielleicht sollte ein solches Anschreiben nicht von demjenigen verfasst und abgeschickt werden, der das Spiel erstellt und herausgibt. Dann schon eher von einem Team-Member, den man zur Not (rückwirkend) kicken könnte, um den (eh schon sehr kleinen) Nichtwissens-Bonus nicht vollends zu verspielen.

@Sorata08
Nur aus Interesse:
Habt ihr bei eurer Anfrage eine Konzept-Übersicht, eine Demo oder sonstwas mitgeschickt?

sorata08
22.08.2012, 13:13
@Sorata08
Nur aus Interesse:
Habt ihr bei eurer Anfrage eine Konzept-Übersicht, eine Demo oder sonstwas mitgeschickt?
Ne, da ging es um kein Maker-Projekt. Wir wollten uns nur (vielleicht etwas übertrieben, aber geschadet hat es nicht) rechtlich bei einem Contest absichern, bei dem man die Designs und Charaktere von Nintendo, Capcom u.a. nutzen sollte, um Fanarts anzufertigen.

Ist jetzt auf ein Fanspiel nicht ganz anwendbar, aber ich wollte damit illustrieren, dass es nicht unmöglich ist, von diesen Firmen eine Erlaubnis zu bekommen.

MfG Sorata

Das'O'
22.08.2012, 13:29
Ne, da ging es um kein Maker-Projekt. Wir wollten uns nur (vielleicht etwas übertrieben, aber geschadet hat es nicht) rechtlich bei einem Contest absichern, bei dem man die Designs und Charaktere von Nintendo, Capcom u.a. nutzen sollte, um Fanarts anzufertigen.

Ist jetzt auf ein Fanspiel nicht ganz anwendbar, aber ich wollte damit illustrieren, dass es nicht unmöglich ist, von diesen Firmen eine Erlaubnis zu bekommen.

MfG Sorata

Sorry, dass ich da nochmal nachhake: Ihr habt also schon deutlich gemacht, dass es um eigene Werke ging, die man als Ableitung oder Eigen-Interpretation ihrer Werke bezeichnen könnte?

Sturmfels Pro
22.08.2012, 13:40
Naja, also ich würd' die Kirche hier vielleicht wirklich mal im Dorf lassen. - Ich behaupte jetzt einfach mal ganz dreist, dass 80-90% sämtlicher Maker-Spiele sich an den Ressourcen von Nintendo "vergehen". Ich meine, wie oft sieht man Tilesets aus SoM, Rudora, SoE etc. etc. etc. --- Theoretisch ja; kann Nintendo einen deswegen anfahren - Aber ich glaube das ist ebenso unwahrscheinlich, wie vergleichsweise die DEA einen einbuchtet, weil man sich ein Tütchen gegönnt' hat.
Mit den Maker-Spielen fliegt man WEIT unter deren Radar würde ich annehmen.
Wenn es letztenendes doch zu einem Verfahren o.ä. käme gilt natürlich wie immer, dass Unwissenheit kein Rechtsschutz ist - Aber selbst dann kann man immernoch sagen, dass man nie in den Kommerziellen Bereich gehen wollte und ich bezweifle doch stark, dass man dafür überhaupt irgendeine Strafe auferlegt bekommen würde, da man sich an Spielen bedient, die nun bald 20 Jahre alt sind...
Bücher verlieren (meine ich mal gehört zu haben) sogar nach einiger Zeit (ein, zweihundert Jahre o.ä.) ihr Urheberrecht, bzw. dürfen beliebig oft kopiert werden. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Klauseln in der Computerspiel-Industrie existieren, die sich ja noch wesentlich rasanter entwickelt.
Wie dem auch sei, die xte Zelda-Kopie o.ä. hat soweit ich weiß auch noch nie eine Anzeige bekommen, von daher...

sorata08
22.08.2012, 14:26
Sorry, dass ich da nochmal nachhake: Ihr habt also schon deutlich gemacht, dass es um eigene Werke ging, die man als Ableitung oder Eigen-Interpretation ihrer Werke bezeichnen könnte?
Öh denke schon. Ging halt um die Designs der Charaktere, auf die Nintendo ja ein Urheberrecht hat.
War halt die formale Nachfrage dazu.

MfG Sorata

Kelven
22.08.2012, 14:34
Bücher verlieren (meine ich mal gehört zu haben) sogar nach einiger Zeit (ein, zweihundert Jahre o.ä.) ihr Urheberrecht, bzw. dürfen beliebig oft kopiert werden. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Klauseln in der Computerspiel-Industrie existieren
Wenn das Urheberrecht bei einer Person liegt, erlischt es irgendwann nach ihrem Tod. Ich hab mal irgendetwas von ca. 75 Jahren gehört, aber vielleicht gilt das nur für bestimmte Werke. Bei einer Spielefirma liegen die Rechte aber bei der Firma selbst und solange es die noch gibt, werden sie die wohl auch behalten.

Liferipper
22.08.2012, 16:38
Wenn das Urheberrecht bei einer Person liegt, erlischt es irgendwann nach ihrem Tod. Ich hab mal irgendetwas von ca. 75 Jahren gehört, aber vielleicht gilt das nur für bestimmte Werke.

In Deutschland sind es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In 3 Jahren bekommt man also auch in Deutschland Mein Kampf...

schmoggi
22.08.2012, 17:13
Naja, also ich würd' die Kirche hier vielleicht wirklich mal im Dorf lassen. - Ich behaupte jetzt einfach mal ganz dreist, dass 80-90% sämtlicher Maker-Spiele sich an den Ressourcen von Nintendo "vergehen". Ich meine, wie oft sieht man Tilesets aus SoM, Rudora, SoE etc. etc. etc.

Ja... und weiter!? Nur weil 80-90% mit hoher wahrscheinlichkeit somit urheberrechtsverstöße begehen bedeutet das nicht, dass jeder andere es dann auch einfach machen kann... ist ja nur ein maker spiel und so! Das Atelier pfeift auf Urheberrecht, das ist nichts neues. Deswegen sollte man aber einzelne User nicht noch dazu ermutigen es einfach zu machen weils vllt. niemanden interessieren wird.



Wenn es letztenendes doch zu einem Verfahren o.ä. käme gilt natürlich wie immer, dass Unwissenheit kein Rechtsschutz ist - Aber selbst dann kann man immernoch sagen, dass man nie in den Kommerziellen Bereich gehen wollte und ich bezweifle doch stark, dass man dafür überhaupt irgendeine Strafe auferlegt bekommen würde, da man sich an Spielen bedient, die nun bald 20 Jahre alt sind...
Bücher verlieren (meine ich mal gehört zu haben) sogar nach einiger Zeit (ein, zweihundert Jahre o.ä.) ihr Urheberrecht, bzw. dürfen beliebig oft kopiert werden. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Klauseln in der Computerspiel-Industrie existieren, die sich ja noch wesentlich rasanter entwickelt.
Wie dem auch sei, die xte Zelda-Kopie o.ä. hat soweit ich weiß auch noch nie eine Anzeige bekommen, von daher...

Tja, eben doch! Es wurden bereits Ersteller von Fangames zu unterschiedlichen Marken verklagt und aufn popo gehauen...

greetz

WeTa
22.08.2012, 17:18
In Deutschland sind es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In 3 Jahren bekommt man also auch in Deutschland Mein Kampf...

Nee. Bayern drückt doch immer kurz vorher die Grenze wieder hoch ;)

Owly
22.08.2012, 17:22
Kann ich nicht einfach Mario-Sprites auf Fotos pappen und das dann als Collage verkaufen?

Das'O'
22.08.2012, 17:32
Wenn das Urheberrecht bei einer Person liegt, erlischt es irgendwann nach ihrem Tod. Ich hab mal irgendetwas von ca. 75 Jahren gehört, aber vielleicht gilt das nur für bestimmte Werke. Bei einer Spielefirma liegen die Rechte aber bei der Firma selbst und solange es die noch gibt, werden sie die wohl auch behalten.

Also hier mal der relevante Teil des UrhG wie es auf http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001401377 nachzulesen ist:


Abschnitt 7
Dauer des Urheberrechts
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 65 Miturheber, Filmwerke
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke
(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
(2) Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich die Dauer des Urheberrechts nach den §§ 64 und 65. Dasselbe gilt, wenn innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist der wahre Name des Urhebers zur Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke (§ 138) angemeldet wird.
(3) Zu den Handlungen nach Absatz 2 sind der Urheber, nach seinem Tode sein Rechtsnachfolger (§ 30) oder der Testamentsvollstrecker (§ 28 Abs. 2) berechtigt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 67 Lieferungswerke
Bei Werken, die in inhaltlich nicht abgeschlossenen Teilen (Lieferungen) veröffentlicht werden, berechnet sich im Falle des § 66 Abs. 1 Satz 1 die Schutzfrist einer jeden Lieferung gesondert ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 68 (weggefallen)
-
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 69 Berechnung der Fristen
Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

Relevant für diese Diskussion sind mMn die §§ 64 ff, die besagen, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen (Mit-)Urhebers erlischt. Wichtig ist also nicht der Zeitpunkt an dem das Werk erstellt wurde, sondern der Zeitpunkt, der 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Mitarbeiters liegt.

EDIT:

Kann ich nicht einfach Mario-Sprites auf Fotos pappen und das dann als Collage verkaufen?

Jein. Es käme darauf an, wie hoch ein Richter deinen Eigen-Anteil an der "Gesamt-Schöpfungshöhe" der Collage bewerten würde.

caesa_andy
22.08.2012, 18:01
Kann ich nicht einfach Mario-Sprites auf Fotos pappen und das dann als Collage verkaufen?

Das ist was vollkommen anderes ... zumindest so lange du das ganze nicht "Kunst" nennst, und eine Gallerie damit füllst ;)
Nintendo verdient Geld mit Videospielen, nicht mit Collagen ;)




@TE
Der Springende Punkt ist einfach der:

Vieles, was die Fans so tun, juckt Nintendo (und andere rechteinhaber) einfach gar nicht. Oft ist es ihnen sogar ganz recht. ABER das Urherberrecht ist das einzige, wirkungsvolle Werkzeug, dass solche Firmen haben, um gegen Werke vorzugehen, die sie sehrwohl jucken. Wenn du bei Nintendo anfragst, ob du Material verwenden darfst, weiß Nintendo zu diesem zeitpunkt nicht, WAS genau du damit vor hast.

Irgend ein kleines Spiel, das vielleicht 5 Mal im jahr runter geladen wird, ist egal. Aber genau so könntest du längst ein Team im Hintergrund haben, dass dann ein kostenloses High-End Indie-Game produzuiert und sich dazu munter an nintendo-Material und Ideen bedient ... und das ganz legal weil du die Erlaubnis hast. Eine Firma wie Nintendo wird dir die Nutzungsrechte für ihr Material niemals zugestehen. Denn sie wollen das recht in der Hinterhand haben, dich und dein Spiel zur Not in die Ritze zurück zu schicken, aus der du gekommen bist.

Wenn du mit großen Unternehmen Beziehungen knüpfst, dann kannst du eigentlich sagen: Rechte gibt es nur im Austausch gegen Kontrolle. Und weil es unmöglich wäre, jedes kleine Fangame zu kontrollieren, gibt's halt die Rechte nicht ...

Owly
22.08.2012, 20:01
@Das'O' und caesa_andy: Nee, wie die Rechtslage bei konventionellen Collagen aussieht, ist mir - unsicher und umstritten wie sie ist - klar. Mir geht es um die Annahme, jemand benutzt einen Collage-Stil in seinem Spiel, was ja grundsätzlich nichts neues ist. Wie aber müsste man das Gameplay mit in die Bewertung einbeziehen? Insbesondere dann, wenn es den Kontext, in dem die Grafiken eines Ursprungswerks stehen, nicht ändert. Besteht also rechtlich gesehen ein Unterschied, ob ich Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils in einem Plattformer werwende oder in einem Survival Horror-Spiel?
Eigentlich war mein Beitrag halb scherzhaft gedacht, doch jetzt interessiert mich die Frage wirklich.

Das'O'
22.08.2012, 22:20
@Das'O' und caesa_andy: Nee, wie die Rechtslage bei konventionellen Collagen aussieht, ist mir - unsicher und umstritten wie sie ist - klar. Mir geht es um die Annahme, jemand benutzt einen Collage-Stil in seinem Spiel, was ja grundsätzlich nichts neues ist. Wie aber müsste man das Gameplay mit in die Bewertung einbeziehen? Insbesondere dann, wenn es den Kontext, in dem die Grafiken eines Ursprungswerks stehen, nicht ändert. Besteht also rechtlich gesehen ein Unterschied, ob ich Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils in einem Plattformer werwende oder in einem Survival Horror-Spiel?
Eigentlich war mein Beitrag halb scherzhaft gedacht, doch jetzt interessiert mich die Frage wirklich.

Eine rechtsgültige Antwort kann ich dir darauf auch nicht geben, ich bin kein Jurist - aber auch ein Jurist könnte das wahrscheinlich nicht, weil das Ergebnis eines Verfahrens immer auch von der Einschätzung des jeweiligen Richters abhängig ist und die kann Niemand zuverlässig voraussagen.

Im Rahmen der künstlerischen Freiheit geht sicherlich schon so Einiges, und "Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils" könnten vielleicht sogar Chancen vor Gericht haben, aber wie gesagt: Es hängt davon ab, wie hoch ein Richter deinen Eigen-Anteil an der "Gesamt-Schöpfungshöhe" der Collage einschätzt und man kann halt keine Gedanken lesen, auch nicht die eines Richters - und wenn der sagt: "Das reicht nicht", dann wirst Du halt wegen eines Verstoßes gegen das UrhG verknackt.

Zur "Gesamt-Schöpfungshöhe" könnte durchaus auch das Gameplay gehören, aber in wie weit das mit einbezogen werden würde, hinge im Ernstfall ebenfalls vom Richter ab.

caesa_andy
23.08.2012, 10:34
Besteht also rechtlich gesehen ein Unterschied, ob ich Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils in einem Plattformer werwende oder in einem Survival Horror-Spiel? Eigentlich war mein Beitrag halb scherzhaft gedacht, doch jetzt interessiert mich die Frage wirklich.

Wenn du einen Charakter benutzt, der Mario heißt, wie Mario aussieht und klar erkennbar Mario ist, dann verletzt du Nintendos Urheberrechte, ganz egal, woher dieser Sprite stammt. Auch wenn er zu 100% selbstgezeichnet wäre, ändert das nichts daran, das er die (fiktive) Person "Mario" darstellt, die du nun einmal nicht benutzen darfst, wenn sich Nintendo daran stört.

Würde der Klemptner statt einer roten eine gelbe Hose tragen, und nicht Mario, sondern Pepe heißen, dann sieht die Sache wieder vollkommen anders aus. Aber Mario ist Mario und gehört damit Nintendo. urheberrecht bezieht immer auch die "Idee", also die "Geistige Schöpfung" mit ein. Die Ausführung spielt nur eine untergeordnete rolle. Übernimmst du die Idee eines anderen mit einem ausreichenden Detailgrad, das vermutet werden kann, du hättest diese Idee kopiert, begehst du einen Urheberrechtsbruch.



Die Schöpfungshöhe, die Das'O' Anspricht, hatt damit zwar was zu tun, aber meinem Wissen nach, ist seine Ausführung falsch. Dein Eigenanteil an der Schöpfungshöhe kann dich nicht vor einer Verurteilung wegen einem Urheberrechtsbruch bewahren, wenn du dich bei einer fremden Idee bedient hast. Wenn du eine fremde Idee klaust, dann begehst du Urheberrechtsbruch. Wie hoch dein Eigenanteil am resultat ist, spielt keine Rolle. Urheberrecht ist meinem Wissen nach aber eine rein Privatrechtliche Angelegenheit. D.H. "Wo kein Kläger, da kein Richter." Man hört ja beispielsweise oft genug, dass Autoren Filmstudios verklagen, weil diese angeblich Ideen aus ihren Büchern geklaut haben. Meistens einigen sich die Parteien dann außergerichtlich auf eine entsprechende Entschädigungszahlung und das wars.

Die Schöpfungshöhre entscheidet hier also lediglich darüber, ob der vermeindliche rechteinhaber ÜBERHAUPT ein Urheberrecht anmelden darf. Denn das ist nur der Fall bei künstlerisch individuellen Schöpfungen und Ideen. Den Richter könnte also Sagen: "Ich akzeptiere die Urheberrechtsansprüche DES KLÄGERS nicht, weil bei dem angeblich kopierten Werk keine ausreichend individuelle Schöpfungshöhe seitens des Klägers erkennbar ist."
Salopp ausgedrückt, besagt der Begriff Schöpfungshöhe nur, dass du nicht in den Wald gehen darfst, dort einen Stein aufsammeln und anschließend alle leute verklagen Kannst, die Steinhäuser haben, weil du Urheberrecht auf "Stein" anmeldest. Jeder Richter wird dann sagen, da du den Stein nicht selber erschaffen hast, ist keine Schöpfungshöhe erkennbar und damit kein Anspruch gegeben.

Auf den Charakter Mario beispielsweise HAT Nintendo Urheberrechte, weil hier ganz klar eine Individuelle Schöpfung einer fiktiven Person vorliegt. Die Idee "Kleiner Klemptner mit Schnurrbart" würde von der Schöpfungshöhe her aber keinen Urheberrechtsstreit rechtfertigen. Du bist also frei, so viele kleine Klemptner mit Schnurrbart zu verwenden, wie du willst ... so lange keiner davon Mario heißt und wie mario aussieht.

Loxagon
23.08.2012, 11:17
Viele Firmen klagen aber auch nicht gegen Fangames weil sie wissen dass sie sich damit der Lächerlichkeit preisgeben würden. Und lächerlich wäre es. Rechtlich wären sie zwar im Recht, aber naja ...

Zumindest SE hat kein Problem damit auch Fans zu belangen und damit zur Lachnummer zu werden.

Owly
23.08.2012, 11:21
@caesa_andy:

Schwierig ist auch die Abgrenzung zwischen der zustimmungspflichtigen Bearbeitung und
der „freien Benützung“ (§ 5 Abs 2 UrhG). Grundsätzlich darf ein selbständiges Werk, das in
freier Benutzung eines anderen Werks geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers
des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden (sog. „selbstständige
Neuschöpfung“ vgl. § 5 Abs 2 UrhG).
Damit eine solche freie Benützung bejaht werden kann, darf das fremde Werk nicht in
identischer oder umgestalteter Form übernommen werden, sondern nur als Anregung für das
eigene Werkschaffen dienen.16 Zur Konkretisierung verwendet die deutsche Rechtsprechung
seit den Asterix-Entscheidungen des BGH17 zwei verschiedene „Verblassens-Formeln"18:
Eine freie Benutzung kann nach dieser Formel zum einen darin zu sehen sein, dass die aus
dem geschützten älteren Werk entlehnten eigen persönlichen Züge in dem neuen Werk so
zurücktreten, dass das ältere in dem neuen Werk nur noch schwach und in urheberrechtlich
nicht mehr relevanter Weise durchschimmert.19 Zum anderen können aber auch deutliche
Übernahmen durch eine besondere künstlerische Gedankenführung legitimiert sein; in diesem
Fall ist ein so großer innerer Abstand erforderlich, dass das neue Werk seinem Wesen nach
als selbständig anzusehen ist. Die nähere Konkretisierung gerade letzterer Variante der
„Verblassens"-Formel ist schwierig und nur unter Rückgriff auf die Besonderheiten des
Einzelfalls möglich. Die Integration von Fotografien in einen digitialen Bildspeicher wird
dabei eher als unfreie Benutzung angesehen werden, als die Übernahme fremder Sounds in
einem multimedialen Videokunstwerk.Insbesondere der fett markierte Satz macht die Sache für mich schwierig. Ich würde meinen, dass z.B. Gottfried Helnweins Micky Maus-Bilder ein Musterbeispiel für diese besondere künstlerische Gedankenführung sind (dabei weiß ich allerdings nicht, ob er die Erlaubnis von Disney hat). Insofern müssen auch legale Werke vorstellbar sein, die eindeutig Mario nutzen, ihn aber instrumentalisieren.
Insgesamt hat der frühe Fall Giana Sisters sicher schon gezeigt, wie dünn das Eis auch bei Videospielen ist.

Sabaku
23.08.2012, 11:26
Du könntest natürlich mal kucken, wie es im Fall eines Werkes mit dem Hintergrund der Parodie aussieht. Darüber habe ich mal mit grufty diskutiert, denn oftmals hat nicht jeder der eine Figur parodiert (auch im öffentlichen Raum) das Recht an dieser.

Das'O'
23.08.2012, 12:46
Die Schöpfungshöhe, die Das'O' Anspricht, hatt damit zwar was zu tun, aber meinem Wissen nach, ist seine Ausführung falsch. Dein Eigenanteil an der Schöpfungshöhe kann dich nicht vor einer Verurteilung wegen einem Urheberrechtsbruch bewahren, wenn du dich bei einer fremden Idee bedient hast. Wenn du eine fremde Idee klaust, dann begehst du Urheberrechtsbruch. Wie hoch dein Eigenanteil am resultat ist, spielt keine Rolle. Urheberrecht ist meinem Wissen nach aber eine rein Privatrechtliche Angelegenheit. D.H. "Wo kein Kläger, da kein Richter." Man hört ja beispielsweise oft genug, dass Autoren Filmstudios verklagen, weil diese angeblich Ideen aus ihren Büchern geklaut haben. Meistens einigen sich die Parteien dann außergerichtlich auf eine entsprechende Entschädigungszahlung und das wars.

Ich meinte nicht die Schöpfungshöhe des Werkes des Klägers, sondern die des Werkes des Beklagten. Ich könnte mir zB. gut vorstellen, das Jemand eine Parodie auf Mario erstellen könnte und sogar die Original-Mario-Sprites darin verwenden könnte, ohne dafür von Nintendo belangt werden zu können, wenn nur die Schöpfungshöhe der Parodie ausreichen hoch und ausreichend gut erkennbar ist. Aber man begäbe sich mit einer solchen Parodie auf juristisches Glatteis, weil halt nicht vohersagbar ist, wie der Richter das Werk des Beklagten, resp. seine Schöpfungshöhe, einschätzen wird.

Davy Jones
23.08.2012, 12:49
Viele Firmen klagen aber auch nicht gegen Fangames weil sie wissen dass sie sich damit der Lächerlichkeit preisgeben würden. Und lächerlich wäre es. Rechtlich wären sie zwar im Recht, aber naja ...

Zumindest SE hat kein Problem damit auch Fans zu belangen und damit zur Lachnummer zu werden.
In ganz dreisten Fällen tun sie es, weil sie sonst den Boden unter den Füßen verlieren. Es wird schwerer gegen Copyright Infringement vorzugehen je mehr man solche Fangames ignoriert und damit klarere Verhältnisse schafft, nämlich dass es okay ist sich generell an den Brands von Firma XY zu bedienen.

caesa_andy
23.08.2012, 13:40
Viele Firmen klagen aber auch nicht gegen Fangames weil sie wissen dass sie sich damit der Lächerlichkeit preisgeben würden. Und lächerlich wäre es. Rechtlich wären sie zwar im Recht, aber naja ...

Zumindest SE hat kein Problem damit auch Fans zu belangen und damit zur Lachnummer zu werden.

Mir ist nur ein Fall bekannt, in dem SQUARE-ENIX gegen ein Fangame vorgegangen ist ... und in dem Fall war dieses fangame ein decompiliertes und verändertes Chrono-Trigger. Und ehrlich ... so dumm muss man auch erstmal sein ... ein Original-Spiel auf basis der original Engine, mit dem Original material und lediglich einer abgeänderten Story herzustellen, um es dann kostenlos zum download anzubieten ... wer da nicht von selber darauf kommt, dass das ärger geben könnte, der gehört einfach bestraft.


@caesa_andy:
Insbesondere der fett markierte Satz macht die Sache für mich schwierig. Ich würde meinen, dass z.B. Gottfried Helnweins Micky Maus-Bilder ein Musterbeispiel für diese besondere künstlerische Gedankenführung sind (dabei weiß ich allerdings nicht, ob er die Erlaubnis von Disney hat). Insofern müssen auch legale Werke vorstellbar sein, die eindeutig Mario nutzen, ihn aber instrumentalisieren.
Insgesamt hat der frühe Fall Giana Sisters sicher schon gezeigt, wie dünn das Eis auch bei Videospielen ist.
Ich denke nicht, dass das so gemaint ist. Letztlich ist das eine dieser Wackel-Bestimmungen, die jeder Jurist so auslegen kann, wie er will. Aber ich würde meinen, dass in diesem Fall die "Geistige" Schöpfung irrelevant wird, wenn das lettliche Produkt weit genug voneinander abweicht. Als Beispiel würde ich jetzt die Ähnlichkeit zwischen "Der mit dem Wolf tanzt" und "Last Samurai" anführen. beide Filme haben eine gewisse Inhaltliche nähe, untrscheiden sich in der Umsetzung aber ganz gravierend. Prinzipiell würde ich den Absatz einfach dahingenend interpretieren, dass es legal ist, sich von dem Werk eines anderen zu einem eigenen Werk inspirieren zu lassen.


Ich meinte nicht die Schöpfungshöhe des Werkes des Klägers, sondern die des Werkes des Beklagten. Ich könnte mir zB. gut vorstellen, das Jemand eine Parodie auf Mario erstellen könnte und sogar die Original-Mario-Sprites darin verwenden könnte, ohne dafür von Nintendo belangt werden zu können, wenn nur die Schöpfungshöhe der Parodie ausreichen hoch und ausreichend gut erkennbar ist. Aber man begäbe sich mit einer solchen Parodie auf juristisches Glatteis, weil halt nicht vohersagbar ist, wie der Richter das Werk des Beklagten, resp. seine Schöpfungshöhe, einschätzen wird.

Das würde ich bezweifeln. Mir wäre jedenfalls auch kein konkreter Fall bekannt, in dem eine Filmparodie die selben Charaktere verwendet hätte, wie der Film, den sie parodiert. Die Abweichungen sind oft marginal, aber sie sind eigentlich immer gegeben. Aus ausnahme bilden da möglicherweise Cameos, da bin ich mir nicht sicher, in wie weit das legal ist, Charaktere aus anderen Spielen ohne erlaubniss für Kurzauftritte heran zu ziehen. Aber Mario als Protagonist in einem 3-D Shooter, in dem du auf Aliens ballerst, wird nicht funktionieren ... schöpfungshöhe hin oder her.

Das'O'
23.08.2012, 14:23
Das würde ich bezweifeln. Mir wäre jedenfalls auch kein konkreter Fall bekannt, in dem eine Filmparodie die selben Charaktere verwendet hätte, wie der Film, den sie parodiert. Die Abweichungen sind oft marginal, aber sie sind eigentlich immer gegeben. Aus ausnahme bilden da möglicherweise Cameos, da bin ich mir nicht sicher, in wie weit das legal ist, Charaktere aus anderen Spielen ohne erlaubniss für Kurzauftritte heran zu ziehen. Aber Mario als Protagonist in einem 3-D Shooter, in dem du auf Aliens ballerst, wird nicht funktionieren ... schöpfungshöhe hin oder her.


Ich lass das mal hier, und warte auf die Erklärung, warum die Rechtsabteilungen von Maggi, Kinderschokolade und Brandt Zwieback nicht gegen diesen Missbrauch ihrer Designs Sturm laufen. Immerhin ist es ihr Geistiges Eigentum und sie besitzen das Urheberrecht am Original.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/krank-und-verletzend-maddies-eltern-wehren-sich-gegen-titanic-parodie-a-514803.html

caesa_andy
23.08.2012, 16:53
Möchtest du mir jetzt erzählen, dass Fangames und maker-Games durch die selbe Pressefreiheit geschützt sind, welcher eine Satire unterliegt?

Satire ist - übrigens nicht nur beim thema urheberrecht - ein ganz heißes Pflaster. Gegen Satire zu klagen, kann ganz böse nach hinten losgehen, weil man mit jedem Angriff auf die Pressefreiheit den kompletten Journalisten-Stand vor den Kopf stößt.

Das'O'
23.08.2012, 17:34
Möchtest du mir jetzt erzählen, dass Fangames und maker-Games durch die selbe Pressefreiheit geschützt sind, welcher eine Satire unterliegt?

Möchtest du jetzt Pressefreiheit gegen Markenrecht und Gebrauchsmuster-Schutz setzen? Schau, ich habe kein Interesse daran, dass wir uns jetzt gegenseitig Paragraphen um die Ohren schlagen. Ich bin kein Jurist, und du vermutlich auch nicht, also lassen wir das.


Satire ist - übrigens nicht nur beim thema urheberrecht - ein ganz heißes Pflaster. Gegen Satire zu klagen, kann ganz böse nach hinten losgehen, weil man mit jedem Angriff auf die Pressefreiheit den kompletten Journalisten-Stand vor den Kopf stößt.

Schön, das du mir am Ende doch Recht gibst. Ein satirisches Spiel oder meinetwegen halt auch eine Parodie in Form eines Spieles,, hätte durchaus Chancen, vor Gericht bestehen zu können. Selbst, wenn ein Original-Mario-Sprite darin Verwendung finden würde. Danke, nichts Anderes hatte ich gesagt.

Da ich nun das Markenrecht auch schon mit ins Gespräch gebracht habe: Das UrhG ist nicht der einzige mögliche Fallstrick - Verwende doch mal die Farbe Magenta (http://de.wikipedia.org/wiki/Magenta_%28Farbe%29) in deinem Spiel. Aber pass auf, dass du dich nicht im Farbton vertust, sonst bist du wegen Verletzung des Markenrechts dran. Verwende hex. #E20074, RGB dec: 226-0-116 und du darfst dich mit der Rechtsabteilung der Telekom herumschlagen. ;)

Nachtrag:
Satire ist übrigens nicht nur geschützt, wenn sie in der Presse erscheint, sondern auch wenn sie auf der Bühne oder eben in irgend einen Spiel auftaucht.

WeTa
23.08.2012, 18:27
Ich komm so in den Thread und les die Posts und
http://i.imgur.com/cryQk.gif
Stellvertretend für den restlichen Unsinn:

Da ich nun das Markenrecht auch schon mit ins Gespräch gebracht habe: Das UrhG ist nicht der einzige mögliche Fallstrick - Verwende doch mal die Farbe Magenta in deinem Spiel. Aber pass auf, dass du dich nicht im Farbton vertust, sonst bist du wegen Verletzung des Markenrechts dran. Verwende hex. #E20074, RGB dec: 226-0-116 und du darfst dich mit der Rechtsabteilung der Telekom herumschlagen. ;)
Wäre mir neu, dass Maker Konkurrenzunternehmen der Telekom sind.

Das'O'
23.08.2012, 18:44
Ich komm so in den Thread und les die Posts und
http://i.imgur.com/cryQk.gif
Stellvertretend für den restlichen Unsinn:

Wäre mir neu, dass Maker Konkurrenzunternehmen der Telekom sind.

Schön, dass wir endlich einen Rechts-Sachverständigen hier haben, der dem Bullshit ein Ende machen kann.

Mich würde mal interessieren, was de Justiz-Fachleute hierzu sagen: http://static2.orf.at/fm4/img/2008-08/332274.jpg

Zitat zu dem Foto:

Seither haben etliche Unternehmen und Betriebe ihre Logos und/oder Werbemittel umfärben müssen - an Absurdität kaum zu überbieten jene gegenüber dem kleinen Online Buchverlag My favourite Book. Die haben es tatsächlich gewagt, in einer ihrer Anzeigen, Magenta zu verwenden, aus Kostengründen, aber das nur nebenbei. Die Deutsche Telekom hat den kleinen Verlag - eine Frau und drei Männer, einer davon Bernd Kreuz - geklagt. Ganz klar eine direkte Konkurrenz - schließlich vertreibt die Deutsche Telekom auch ein Buch - das Telefonbuch ...

Oh, und hier die ganze Website: http://fm4v2.orf.at/zita/221780/main

Herr Richter, ich erwarte ihr Urteil.

Sabaku
23.08.2012, 18:55
Meine Fresse...also muss man seit neuestem nicht nur aufpassen, keine angebissenen Äpfel und abgerundete Ecken bei meinem Produkt zu verwenden, sonder auch noch auf die FARBE achten?! Seriously?
Ich dachte eigentlich, es gäbe noch so ein paar Sachen auf der Welt die man mit Geld nicht kaufen könnte.

Das'O'
23.08.2012, 19:06
Meine Fresse...also muss man seit neuestem nicht nur aufpassen, keine angebissenen Äpfel und abgerundete Ecken bei meinem Produkt zu verwenden, sonder auch noch auf die FARBE achten?! Seriously?
Ich dachte eigentlich, es gäbe noch so ein paar Sachen auf der Welt die man mit Geld nicht kaufen könnte.

Am Besten verwendest du angebissene Äpfel, abgerundete Ecken, UND die Farbe Magenta in einem Satire-Spiel. Siehst du? Schon ist das Problem gelöst. [/Sarkasmus]

Aber ernsthaft: Was in den letzten Jahren in den Bereichen Markenrecht, UrhG etc. so abgeht, lässt sich eigentlich nur noch mit Satire ertragen.

WeTa
23.08.2012, 19:38
Schön, dass wir endlich einen Rechts-Sachverständigen hier haben, der dem Bullshit ein Ende machen kann.

Mich würde mal interessieren, was de Justiz-Fachleute hierzu sagen: http://static2.orf.at/fm4/img/2008-08/332274.jpg

Zitat zu dem Foto:


Oh, und hier die ganze Website: http://fm4v2.orf.at/zita/221780/main

Herr Richter, ich erwarte ihr Urteil.

Lies dir doch zumindest die Quellen durch, die du verlinkst.
Telekom hat die Klage zurückgezogen weil sie eh nicht durchgekommen wäre.

Das'O'
23.08.2012, 20:35
Lies dir doch zumindest die Quellen durch, die du verlinkst.
Telekom hat die Klage zurückgezogen weil sie eh nicht durchgekommen wäre.

Lol, du empfiehlst das Durchlesen vom Quellen? OK, wie wäre es mir dieser hier, die ich bereits genannt hatte?


Sie hätten zwar das Verfahren gewonnen, schreibt Bernd Kreuz auf Reklamehimmel, die Telekom hat jedoch die Klage zurückgezogen, wodurch die Kosten von den jeweiligen Parteien selbst getragen werden mussten. "Das Vergnügen, von der Deutschen Telekom zwar verklagt, gleichzeitig aber von derselben Deutschen Telekom durch einen prozeduralen Winkelzug daran gehindert zu werden, unser Recht zu bekommen, hat uns die Kleinigkeit von 58.241,28 Euro (in Worten: achtundfünfzigtausendzweihunderteinundvierzig) gekostet, Zeitaufwand nicht mitgerechnet.

Also wenn es mich 58 Mille kosten sollte, dass die Telekomiker ihre Klage zurück ziehen, würde ich mir auch überlegen, ob ich weiterhin bereit wäre, auf meinem Recht zu bestehen.

Und nun erkläre mir bitte mal, inwiefern ein kleiner Buchverlag ein Konkurrenz-Unternehmen der Telekom ist, denn das war ja deine ursprüngliche Argumentation.

Wonderwanda
23.08.2012, 21:57
Ich hab mir nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber zur Magenta-Sache kann ich nur sagen: Die ist uralt und passt hier gar nicht. Klar, das Urheberrecht/Nutzungsrecht ist nachwievor nicht zeitgemäß, aber was das überhaupt hier mit dem Thema zu tun hat, versteh ich nicht. Es geht hier um Geschäftsdarstellungen, nicht um Spiele (und um Gesetzmäßigkeiten in anderen Ländern). Da wird etwas komplett anderes angemeldet und begutachtet: Markenrecht behandelt die Marke, das Aussehen und die Geschäftsausstattung, wird eingetragen und greift bei Firmen; beim Urheberrechtsgesetz geht es um natürliche Personen, die Schöpfungshöhe an einem Werk besitzen (Bilder, Literatur, Software...).

Tendenziell gilt: Schöpfungshöhe ist sehr relativ. Viele sehen das etwas zu naiv, denn im Endeffekt entscheidet so etwas ein Richter und im Zweifel für den Kläger. Das ist genauso "Wenn es Kunst ist, darf man alles machen", nur gibt es eben kein Maß für Kunst. Ich bin in solchen Fällen immer sehr dafür anwaltlichen Rat einzuholen, denn bei Urheberrecht wird gerne das Ganze zu eng oder zu weit gesehen... Sieht man an diesem Thread ja ganz gut.

Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht ganz verstanden habe, was der Threadersteller überhaupt vorhat und man hier eigentlich nur ins Blaue rät. :|.

Nox Ra
24.08.2012, 00:14
Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht ganz verstanden habe, was der Threadersteller überhaupt vorhat und man hier eigentlich nur ins Blaue rät. :|.

Genau das ^^


Generell lässt sich aber glaube ich sagen, benutzt du Grafiken (Rips eben; oder Musik, Sounds, und so weiter) von einem anderen Spiel in deinem eigenen Makerspiel, tust du eigentlich schonmal was illegales -außer der Besitzer der Ressourcen hat sie komplett freigegeben (was zum Beispiel die meisten Spielefirmen sicherlich nicht tun, wie ich vermute) oder du bekommst eine spezielle Erlaubnis.

Die meisten ignorieren das allerdings gekonnt und werden auch nicht entdeckt und sind es auch nicht wert (immerhin sind die meisten nur einfache kleine Makerspiele).
Trotzdem bewegst du dich damit im Berreich der Illegalität, und bekommst nur so lange keinen Ärger wie du nicht entdeckt wirst und niemand dich verklagen will -was dir aber auch keiner garantieren kann.

Sobald du aber was kommerzielles daraus machst, dürfte der ganze Spaß aber auch definitiv vorbei sein, sollte jemand davon Wind bekommen. Selbiges gilt, solltest du zum Beispiel das genaue Spielkonzept oder die Story und dergleichen klauen.


Du sagst ja nur, dass du ein Fanspiel machen willst, ohne mal mehr Details zu nennen.... da kommt es eigentlich auch schonmal drauf an, was du für Grafiken verwendest, wie das Konzept ist, etc.... denn da wäre es eventuell wirklich besser vorher ne Erlaubnis einzuholen.


Trotzdem wäre man da aber zugegebenermaßen an dem Punkt zu sagen "Wen juckt's?". Spiele wie "Mario's other Brothers", die man schon als Fangames bezeichnen würde, und so haben da sicherlich auch keine offizielle und schriftliche Erlaubnis, oder?