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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : haufenweise internationale Kleinstjobs versteuern



Moyaccercchi
27.10.2011, 14:47
Erstmal der nötige Disclaimer:
Ich habe keine Ahnung, ob das hier das richtige Forum ist, aber da steht „Studenten“, und da ich gerade einer bin und das Lifestyleforum irgendwie abhanden gekommen ist (*hüstel* Wiedereinführung! *hüstel*), versuche ich es einfach mal hier. =)

Seit einiger Zeit arbeite ich online, da das Studieren doch so einiges an Geld verschlingt. Was ich da mache? Vor allem Crowdsourcingdienste nutzen (kleinste Projekte für wenige Cents bis zu ein paar Euros werden en masse bearbeitet), Übersetzungen anfertigen (für Agenturen aber auch für direkte Kunden) und so weiter.
Bisher haben diese diversen Einkünfte aus allen möglichen Quellen nie die magischen 400 € pro Monat überschritten, sodass ich mir um Steuern überhaupt keine Gedanken gemacht habe. So langsam rückt diese Grenze aber deutlich näher (wenn alle Kunden nach vollbrachter Arbeit auch zahlen würden, wäre ich schon längst drüber... Idioten >__>) und nun habe ich ein kleines Problem:
Nach welchen Regeln muss ich sowas denn überhaupt versteuern? Ich bin deutscher Staatsbürger, könnte also Deutschland sein. Ich studiere in Island, und arbeite also die meiste Zeit auch von hier aus (kann aber auch mal irgendwo anders sein), könnte also das Land des Aufenthalts sein. Oder ist es vielleicht gar das Land, in dem die beschäftigende Firma / der auftraggebende Kunde sitzt? Das ändert sich aber ständig, mal USA, mal Ägypten, mal Griechenland... müsste ich dann mit all denen Kontakt aufnehmen, für jeweils nur ein paar Euro?
Mir wurde schon gesagt, dass ich mich doch mal an „offizielle Stellen“ wenden sollte deswegen, nur habe ich immernoch keine Ahnung, an Stellen welchen Landes ich mich wenden soll. *g*
Daher hier die Frage: hat irgendwer eine Idee, nach welchen Regeln ich da vorgehen muss? (Und ja, ich meine wirklich Ideen; mir ist klar, dass ich hier keinen hochqualitativen, lückenlosen Rechtsbeistand erfahren werde. Aber mehrere Dumme im Dunkeln tapsend sind immer noch besser als einer allein. ^^)
Alles Gutes und was so dazugehört,
Moya

Viviane
27.10.2011, 21:46
Rechtsberatung gehört in Deutschland zu den Aufgaben eines Studentenwerks dazu - also entweder dort mal anfragen (falls es sowas in Island gibt) da es auch kostenlos ist.

Ansonsten ist die Lohnsteuer eine Sache der Gemeinde bei der du im letzten Jahr gemeldet warst. Klingt komisch, ist aber so - zumindest wurde mir das so nach meinem Umzug erklärt. Also zu der betreffenden Gemeinde hingehen (wenn es letztes Jahr noch eine in Deutschland war hier anfragen) und Infos einholen.

Das wären meine Ideen dazu, kann natürlich auch sein das wir das nur hier in Bayern so regeln. ;)

akira62
28.10.2011, 00:53
Wenn dann Deutschland oder Island, es kommt darauf an wo du gemeldet bist.

Wenn du in Deutschland gemeldet bist und nur in Island studierst ohne das du dort offiziell für mehere Jahre bist und oder in irgendeine Sozialkasse einzahlst ist es Deutschland, vorallem ist die Frage darfst du überhaupt in Island Geld verdienen? (Ich war für mein Diplomsemester in den USA da durfte ich kein Geld verdienen offiziell).

Geht das Geld auf ein Deutsches Konto oder ein "Ausländisches / Isländisches"? Wenn letzteres dann wird der Deutsche Fiskus nicht unbedingt wissen das du Geld verdienst.

Ansonsten da du nur Mini-Aufträge von verschiedenen Kunden hast, bist du theoretisch sogar als Selbsständiger anzusehen (hast ja kein normalen Arbeitgeber sondern arbeitest Selbststättig), damit müsstest du nach Deutschen Recht noch ein Gewerbe eröffnen oder dich als Selbstständiger beim Sozialamt führen lassen, was mehr Belastung für dich bedeutet, denn soweit ich weiß gilt die 400€ Regel nur bei direkter Vertragsabhängigkeit.

Des Weiteren solltest du dich erkundigen wie hoch die Einkommensgrenze für Studenten wirklich ist, als ich im Nebenjob gearbeitet habe waren es bis zu 20000 DM Steuerfrei (soweit ich mich dunkel erinnern kann) sprich, ich habe mit meinen Lohnsteuerjahresausgleich die gezahlten Steuern wiederbekommen. Klar Krankenkasse etc. war weg aber immerhin die Lohnsteuer kam wieder zurück.

Moyaccercchi
28.10.2011, 02:45
Dankeschön ihr zwei beiden! =)

Über das Studentenwerk werde ich mich mal informieren... oder versuchen, das zu tun. *grins* Ist alles etwas schwierig mit der Sprache und so weiter.
Bei der Gemeinde bin ich mir nicht so sicher... ich studiere hier für drei Jahre, und habe damit vor über einem Jahr angefangen. Dafür habe ich mich auch offiziell aus Deutschland abgemeldet und in Island angemeldet, aber nun weiß ich natürlich nicht, ob das hier auch über die Gemeinden läuft (aber fragen kann ich ja mal, muss da sowieso bei Gelegenheit hinwackeln...).

Ob ich überhaupt hier in Island Geld verdienen darf... nun, ich glaube schon. Zumindest meine ich mich zu erinnern, davon mal was gelesen zu haben, irgendwo in einem der Flyer, die ich in die Hand gedrückt bekam, als ich hier neu war. Vielleicht finde ich den ja nochmal wieder.
Das mit dem Konto ist wieder so eine Sache... je nach auftraggebender Firma / Kunde werden verschiedene Zahlungsoptionen bevorzugt, meist entweder ein Bankkonto (bei dem ich bisher immer ein deutsches angegeben habe, auf die Idee, das isländische dafür anzugeben, bin ich noch gar nicht gekommen) oder ein PayPal-Konto (das auf Deutschland eingestellt ist).
Wegen der Selbstständigkeit... sagen wir mal, ich ginge sofort heute zu einem Amt (oder einer Botschaft, wenn das nächste Amt mehrere tausend Kilometer entfernt ist), und sage, ich will selbstständig sein - gibt es dann Probleme, weil ich es bisher nicht war? Also, nicht offiziell? Ich dachte halt immer, bis 400 € kann man machen, was man will, aber wenn sich jetzt im Nachhinein herausstellt, das irgendwas verkehrt war, hoffe ich doch nicht, dass da großartige Probleme auf mich zukommen?
(Warum ich nicht einfach schon mal zur Botschaft hier geschlendert bin und gefragt habe, was zu tun sei? Die Öffnungszeiten sind Montags und (sic!) Freitags, 9:00 bis 12:00. Da hab ich leider Uni, und recht wichtige Kurse noch dazu... aber ich werd es dann wohl doch mal für sowas ausfallen lassen.)

Also ja, danke nochmal, ich werde mich dann mal weiter erkundigen. =)

Tabris
29.10.2011, 11:49
Zumindest in Deutschland ist es so, dass du dein Gewerbe anmelden musst, sobald du mit der gewerblichen Arbeit beginnst. Falls du das Gewerbe zu spät anmeldest, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, was mit Bußgeld geahndet werden kann.