La Bomba
27.07.2011, 11:22
Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage:
Und zwar fang ich im Oktober das studieren an. Von meinem jetzigen Arbeitgeber hab ich das Angebot bekommen, weiterhin monatlich ein Auszubildendengehalt zu beziehen (dafür Arbeit in den Semesterferien).
Jetzt hab ich erfahren, dass dieses Gehalt sozialversicherungsfrei ist, sprich mein Arbeitgeber und auch ich werden keine gesetzlichen Abgaben mehr an den Staat zahlen.
Natürlich ist meine Krankenkasse gleich mit einer freiwilligen, studentischen KV und PV auf mich zugekommen, welche ich auch annehmen werde, denn ohne Versicherungsschutz möchte ich nicht sein (eine private UV hab ich bereits).
Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge würden so aber gänzlich wegfallen.
Das freut natürlich mein Bankkonto, aber die Frage ist: Bekomme ich die Studienzeit, in der ich keine RV zahle, trotzdem später auf meine Rente angerechnet, oder wird mir Zeit fehlen?
Danke für die Antworten.
hätte mal eine Frage:
Und zwar fang ich im Oktober das studieren an. Von meinem jetzigen Arbeitgeber hab ich das Angebot bekommen, weiterhin monatlich ein Auszubildendengehalt zu beziehen (dafür Arbeit in den Semesterferien).
Jetzt hab ich erfahren, dass dieses Gehalt sozialversicherungsfrei ist, sprich mein Arbeitgeber und auch ich werden keine gesetzlichen Abgaben mehr an den Staat zahlen.
Natürlich ist meine Krankenkasse gleich mit einer freiwilligen, studentischen KV und PV auf mich zugekommen, welche ich auch annehmen werde, denn ohne Versicherungsschutz möchte ich nicht sein (eine private UV hab ich bereits).
Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge würden so aber gänzlich wegfallen.
Das freut natürlich mein Bankkonto, aber die Frage ist: Bekomme ich die Studienzeit, in der ich keine RV zahle, trotzdem später auf meine Rente angerechnet, oder wird mir Zeit fehlen?
Danke für die Antworten.