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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld und Familie



Karl
29.11.2010, 22:23
Mein Vater bezieht seit diesem Monat Arbeitslosengeld. Wie viel darf ich als sein Sohn dazu verdienen? Bzw. was für Faktoren spielen da alles rein? Sorry, dass ich keine genaueren Angaben liefern kann. Sind aber durchaus noch besorgbar.

Jazz
29.11.2010, 22:50
Kommt drauf an. Ist es ALG 1 oder 2 (also Hartz 4)? Wohnst du zu Hause? Verdient deine Mutter Geld? Leben deine Eltern überhaupt zusammen (ist heute ja nicht selbstverständlich)? Mehr Infos, bitte.

cilence
29.11.2010, 23:34
Beim normalen Arbeitslosengeld musst du dir keine Sorgen machen, dann ändert es gar nichts, wenn du verdienst. Bei ALG II ist es so, dass du, soweit du 18 bist, dich im Prinzip selbst versorgen könntest. Das heißt, du musst nur genug verdienen und würdest damit nicht in die Bedarfsgemeinde gezählt werden. Allerdings werden deinem Vater dann die Anteile an Wasser, Heizung und so weiter abgezogen, die du laut Gesetz anteilig zu bezahlen hättest. Ist aber nicht so viel, genaue Angaben kann ich aber nicht machen, weil es auf die Größe eurer Wohnfläche und so ankommt. Außerdem ist es Unsinn, so wie viele sich das denken, dass dein ganzes Einkommen mitgezählt wird, dem ist nicht so. Aber wie gesagt, die Bedingung ist, dass du nicht mitgezählt wirst.

Karl
30.11.2010, 07:26
Ich wohne noch zu Hause und meine Mutter geht arbeiten. Ebenso leben meine Eltern zusammen. Ansonsten bedanke ich mich erstmal, das ist ja interessant zu wissen. Da werde ich meinen Vater mal zur Rede stellen und werd mir mal die Nummer von seiner Amtsperson geben lassen.
Das heißt, du musst nur genug verdienen und würdest damit nicht in die Bedarfsgemeinde gezählt werden.Damit würde ich aber auf Kindergeld verzichten, oder? Bzw. mein Vater müsste auf Kindergeld verzichten. Über welche Summen reden wir?

Viviane
30.11.2010, 11:21
Das Kindergeld ist, soweit ich weiß, unabhängig vom ALG deines Vaters.

Hier das aktuelle Merkblatt zum Kindergeld:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Reden wir von etwa 8000€ (Genau: 8004€) im Jahr, die du dazu verdienen darfst.

Karl
30.11.2010, 15:30
Danke, dass mit dem Kindergeld war nicht besonders Wichtig, da es um mein Einkommen durch freiberufliche Arbeit in Bezug auf das ALG II (ja, ich habe nachgefragt) ging. Das was ich jetzt aus dem Netz gefischt habe, sieht es tatsächlich so aus, wie Cilence gesagt hat. Sobald ich genug verdiene, um aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschloßen zu werden, hat mein Einkommen keinen Einfluss mehr auf das ALG II meines Vaters (dazu gehört auch das Kindergeld, welches quasi mit zu meinem Einkommen zählt). Das heißt, der Freibetrag den ich jährlich erwirtschaften darf, reduziert sich von den 8004 auf 5796 Euro im Jahr, aber es schadet meinem Vater und seinem ALG II kein Stück. Außer 30 Euro Versicherungspauschale durch den Transfer des Kindergeldes. Die Kindergeldlücke in seinem Einkommen wird aber außer den 30 Euro vom Amt auf sein ALG II gezahlt.
Morgen mach ich aber nach der Schule nochmal zum Amt, um mir das ganze noch mal bestätigten lassen zu können. Danke Deutschland, dass du es uns so einfach machst!

YoshiGreen
01.12.2010, 12:39
Da wäre ich auch mal an ner fachkundigen Antwort interessiert. Ist ja interessant, dass Kinder "machen dürfen was sie wollen", während die Freundin von ihrem Azubi-Lohn (!) den Partner mitfinanzieren soll, die Leistungen also entsprechend gekürzt werden.

Karl
01.12.2010, 15:35
Würde jetzt gerne schon schlauer sein, aber natürlich hatte das Amt heut zu - oder Pause. Ich habe keine Ahnung. Bin nicht rein gekommen und Öffnungszeiten haben sich auch rar gemacht. Werde mir dann doch mal die Nummer der zuständigen Beraterin meines Vaters geben lassen und Freitag anrufen.

Und ja, die Gesetze sorgen schon mal für skurille Situationen. Die Sache ist ja die, dass ich dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zähle, die Frau jedoch immer. (Keine Ahnung wie das mit Freundin gehandhabt wird). Ich zähle dann nur zur Wohngemeinschaft lebe aber quasi nur in der Wohnung ohne der Familie Geld zu geben.

Maeve
01.12.2010, 21:16
Hier (http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/u25teams/index.php) hast Du einen Link zu den U25 Standorten hier in Hamburg. Kann Dir allerdings nicht sagen wie aktuell die Infos sind, aber immerhin schonmal ein Anfang. Mittwochs hat, die ARGE zumindest, immer zu. Wenn Du bei der Beraterin Deines Vaters anrufst (denke auch mal das das die beste Lösung ist), solltest Du zusehen das es morgens ist. Nach 12:00 sind meistens die Sprechzeiten vorbei.

Karl
03.12.2010, 11:18
Janz toll. U25 ist für mich nicht verantwortlich.
Bitte beachten Sie!
Kunden, die unter 25 Jahre alt sind und noch bei ihren Eltern wohnen, wenden sich bitte in Leistungsangelegenheiten an das für die elterliche Wohnung zuständige Job-Center.Und mein Vater ist grad nicht da, um mir die Nummer seiner Beraterin zu geben. Weiß der Himmel wo der jetzt hin ist.

Jazz
03.12.2010, 11:36
Eine direkte Nummer zum Sachbearbeiter ist sowieso schwer zu bekommen. Meist muss die normale Servicenummer (das ich nicht lache) angerufen werden, denn tatsächlich ist es nicht so, dass man als Betroffener (oder dessen Familie) EINEN zuständigen Sachbearbeiter hat. Ich wurde meist von einem zum anderen weitergereicht.
Es ist auch schwierig, pauschale Antworten auf Fragen zu ALG II zu geben, die Auslegung ist wohl ämterabhängig (das Amt in Potsdam hat z.B. mal was ganz anderes errechnet als das in Rostock - bei gleichen Umständen und Angaben). Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich ein Sonderfall bin - als Stipendiatin, die mit einem Bezieher von ALG II zusammenlebte, hab ich die echt überfordert. (So wurde von meiner INDIVIDUALförderung ca. 60% (!!!) für meinen Partner angerechnet... da war ich platt...)