Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400€ Aushilfsjob. Chancen beim Sozialgericht?



Reding
02.11.2010, 21:49
Ahoi,
ich habe eine Frage, die mir mein Vater nicht beantworten konnte.
Und er kann mir sonst so ziemlich alles beantworten :D

Derzeit bin ich Arbeitssuchend bzw. auf Ausbildungssuche für 2011.
Nun kennt der ein oder andere den Streß mit dem Arbeitsamt, oder der Arge.
Die wollen natürlich von mir, dass ich einen Job mache, am liebsten wäre es ihnen, wenn ich bei einer Zeitarbeitsfirma arbeite, aber das können die vergessen, weil ich nichts von moderner Sklaverei halte.

Zurück zum Thema.
Ich wohne bei meiner Mutter und da ich ja arbeitssuchen gemeldet bin, bezieht meine Mutter für mich Leistungen vom Arbeitsamt, meine Mutter ist nähmlich auch derzeit arbeitssuchend gemeldet. Nun hätte ich Chancen auf einen Aushilfsjob auf 400€ basis. Das problem ist, dass dieser Job nicht sozialversicherungspflichtig ist, was dem Arbeitsamt oder der Arge (kenne den Unterschied nicht, wenn einer besteht XD) gar nicht schmecken könnte. Aber durch die 400€, wäre das was meine Mutter für mich bezieht ausgeglichen und das Arbeitsamt würde für mich nichts mehr zahlen müssen. Da die aber wollen das es ein Sozialversicherungspflichtiger Job ist, wegen Rentenbeiträge etc. würden sie mir das sicher nicht gestatten.

So viel zu meiner Momentanen Lage.

Meine Frage ist nun: Wenn die es mir verweigern und ich Wiederspruch einlege, wird der ja bekanntermaßen abgeleht und ich dann damit zum Sozialgericht gehen würde, hätte ich Chancen damit durch zu kommen und den Job machen zu können ohne das mir das Arbeitsamt, die Arge, weiter auf dem Sack herumspaziert?


Ich hoffe jemand ist Fit in dem Thema und kann mir weiterhelfen, ist ziemlich wichtig.

Edit: Ich hoffe ich bin hier richtig :D

FF
02.11.2010, 22:16
Ohne jemanden Beleidigen zu wollen (und Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel) sind deren Sachbearbeiter idR nicht die kompetentesten.
Bei allen Fällen in meinem Bekannten oder Verwandtenkreis, in denen es zu solchen "Unstimmigkeiten" kam, reichte ein formeller Brief durch einen Anwalt (den dir der Staat bezahlt... -> Rausgeschmissene Steuergelder, mit denen ein vom staat bezahlter dem anderen auf die Finger klopfen muss, damit dieser nicht in fehlgeleitetem Sparwahn (natürlich zugunsten des Staates) quatsch macht, womit noch mehr kosten Entstehen.)

Also: Du solltest da erstmal mit einem Anwalt drüber sprechen, als Arbeitsloser bekommst du den mWn umsonst, musst nur so ein Formular haben und kannst dir den nicht aussuchen. Der wird dir sagen was Sache ist, im Zweifelsfall deinen Widerspruch einlegen usw. -> Problem meistens gelöst, wenn auch eher unbequem.

akira62
03.11.2010, 08:10
Wirklich auskennen tue ich mich nicht, aber was du machen kannst, melde dich einfach nicht mehr Arbeitssuchend, sag denen die sollen dich rausnehmen da du eine Anstellung gefunden hast. Das sollte doch eigentlich reichen, vorallem wenn du eine andere Tätigkeit hast die dir / deiner Familie ausreichend erscheint. Ich würde das aber mit deiner Mutter nochmals genau durchsprechen, nicht das dadurch weitere Leistungen (Mietzuschläge etc.) die man so nicht direkt auf den Radar hat auf einmal verloren gehen.

Ich glaube kein Gesetz der Welt verpflichtet dich dazu sich Arbeitssuchend zu melden, wenn du keine Leistung beziehen willst zieh deine Meldung zurück.

Des Weiteren würde bei einer Tätigkeit die du annimmst, soweit ich weiß egal welche, deine Leistungen durch das Arbeitslosengeld vermindert, wenn du "ausreichend" verdienst bekommst du eh kein Geld von denen und das könnte schon bei der 400€ Grenze liegen, aber das weiß ich nicht.