Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufenthaltserlaubnis/Einbürgerung
Hallo zusammen.
Ich schreibe es mal in die Lounge weil hier glaub ich schneller ein paar Antworten bekommen als im Politik-Forum.
Meine Freundin kommt aus Usbekistan und lebt hier mit ihrer Familie. Sie und ihre Mutter haben jeweils eine Aufenthaltserlaubnis durch das Gesetz der Familienzusammenführung (oder wie auch immer das heisst). Sprich, ihre Mutter hat einen Deutschen geheiratet.
Nun ergibt sich folgendes Problem: Sie hat ihre Abendschule geschmissen um eine Ausbildung als Krankenschwester zu machen (was sie eh schon ist, aber in Deutschland wie so viele russische Ausbildungen nicht anerkannt). Ihre Mutter und Stiefvater sehen das nicht ein und haben gedroht sie nach Tashkent (usbekische Hauptstadt) zurück zu schicken. Yay.
Zur Vollständig: Sie ist 19, also volljährig (oder gilt hierbei die 21-Jahres Grenze?), und besitzt nur über ihre Mutter eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann also nicht einfach ausziehen, so wie ich das verstanden habe.
Hab ihr irgendeine Idee was man da tun könnte? An was für eine staatliche Instanz müssen wir uns da überhaupt wenden? Auswärtiges Amt? Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten und Alternativen um das ganze zu vermeiden. Auf die Eltern kann man nicht einreden, alles schon versucht.
Danke schonmal für Ideen und Antworten.
Na, ihre Eltern dürften da null zu sagen haben jedenfalls. Die haben sich ja auch an die deutschen Gesetze zu halten und nach diesen Gesetzen ist sie volljährig.
Ich hab natürlich keine Ahnung, aber ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung nach ihrer Volljährigkeit immer noch an die Mutter gebunden ist. Das würde irgendwie keinen Sinn ergeben.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/einbuergerung.html
treeghost
01.07.2010, 18:22
Geh einfach zur Ausländerbehörde mit ihr und sag dem zuständigen Beamten das sie hier in Deutschland bleiben will. Problem solved. Außerdem wäre es gut wenn sie noch die Ausbildungsbestätigung noch vorzeigen könnte so als Joker. :A
Außerdem ist sie schon 19, da hat die Mutter gar nichts zu sagen wie Eisbär es schon geschrieben hat.
Ich hab natürlich keine Ahnung, aber ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung nach ihrer Volljährigkeit immer noch an die Mutter gebunden ist. Das würde irgendwie keinen Sinn ergeben. Ist leider so wenn sie als Volljährige nach Deutschland gekommen ist. Wenn sie als Minderjährige hierher gekommen ist hat sie schon nachdem 18 Lebensjahr und noch zur Schule Ausbildung whatever geht hat sie automatisch eine Aufenthaltgenehmigung.
Ist leider so wenn sie als Volljährige nach Deutschland gekommen ist. Wenn sie als Minderjährige hierher gekommen ist hat sie schon nachdem 18 Lebensjahr und noch zur Schule Ausbildung whatever geht hat sie automatisch eine Aufenthaltgenehmigung.
Ja, da wäre es eben interessant zu wissen, wielange sie denn nun schon in Deutschland lebt. ;)
Wenn sie als Minderjährige hierher gekommen ist hat sie schon nachdem 18 Lebensjahr und noch zur Schule Ausbildung whatever geht hat sie automatisch eine Aufenthaltgenehmigung. Da wäre wieder die Frage, nach welcher Volljährigkeit das bewertet wird. In Usbekistan liegt diese immerhin bei 16 Jahren. Dummerweise hat sie aber momentan weder Schule noch Ausbildung. Schule, naja. Wie gesagt hat sie die geschmissen, allerdings war das auch eine Abendschule um einen Realschulabschluss nachzuholen. Weiss ich jetzt nicht ob das in diesem Gesetz ebenfalls abgedeckt wird. Die Ausbildung fängt erst ab März an, das wird also nicht reichen um eine automatische Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen.
Ja, da wäre es eben interessant zu wissen, wielange sie denn nun schon in Deutschland lebt.Jedenfalls nicht lang genug um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dürften jetzt ca. 1,5 - 2 Jahre sein, die sie in Deutschland lebt. Das genaue Datum kenn ich nicht, aber werd mal fragen. Könnte auf jeden fall knapp werden mit der Minderjährigkeit bei Einreise. Aber auch nur wenn die deutsche Volljährigkeit verwendet wird.
Da wäre wieder die Frage, nach welcher Volljährigkeit das bewertet wird. In Usbekistan liegt diese immerhin bei 16 Jahren.
Nach der deutschen natürlich.
Jedenfalls nicht lang genug um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dürften jetzt ca. 1,5 - 2 Jahre sein, die sie in Deutschland lebt. Das genaue Datum kenn ich nicht, aber werd mal fragen. Könnte auf jeden fall knapp werden mit der Minderjährigkeit bei Einreise. Aber auch nur wenn die deutsche Volljährigkeit verwendet wird.
Klar, dass sie nicht seit 8 Jahren hier ist, das war mir klar, aber sie war noch nicht volljährig, als sie hierher kam. Das bezog sich auf das, was treeghost gesagt hat.
Klar, dass sie nicht seit 8 Jahren hier ist, das war mir klar, aber sie war noch nicht volljährig, als sie hierher kam. Das bezog sich auf das, was treeghost gesagt hat.
Klar, aber es gibt ja auch noch extremfälle wo die Zeit bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre reduziert werden kann. Steht übrigens auch auf der von dir verlinkten Seite. :)
Gut, dann danke nochmal für eure Tipps. Werd auf jeden Fall mal zu den Ämtern wackeln und mal sehen was rauskommt. Falls noch jemand was konstruktives beitragen möchte, gerne.
Vielleicht liege ich da ja falsch, aber wenn sie hier eine Ausbildung macht (sie befindet sich doch grade in der Ausbildung oder?), hat sie dann nicht automatisch zumindest bis zum Abschluss der Ausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung?
Ich glaube schon. Aber nein, die Ausbildung hat noch nicht angefangen. Momentan arbeitet sie nur um die Zeit bis dahin zu überbrücken. Allerdings ist da auch noch nicht sicher wielang sie dort noch arbeiten kann, weil der Vertrag demnächst ausläuft und eine Verlängerung noch offen ist.
Jerome Denis Andre
03.07.2010, 17:55
Falls es wirklich bis zur Ausweisung kommen sollte, kannst du sie notfalls (zumindest so fern es dir ernst mit ihr ist) immernoch heiraten um ihr dadurch ne Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen.
Ansonnsten - frag doch mal bei staatlichen/offiziellen Behörden nach - die wissen schließlich sicher eher, was man in so nem Fall tun kann, als wir Forenmitglieder hier ...
Weiterhin gibt es - meines Wissens nach - diverse Initiativen und Organisationen, die sich für ein Bleiberecht o.ä. einsetzen - An eben solche könntet ihr euch auch wenden. Die wissen sowas sicher auch eher ...
EDIT:
Google hat Das Hier (http://www.bleiberecht.net/) ausgespuckt - es gibt in diesem Bereich aber definitiv mehr ...
Leon der Pofi
03.07.2010, 17:58
Falls es wirklich bis zur Ausweisung kommen sollte, kannst du sie notfalls (zumindest so fern es dir ernst mit ihr ist) immernoch heiraten um ihr dadurch ne Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen.
Ob dieser Rat für einen zweiundzwanzigjährigen Student / Schüler gut ist?
Edit: Es macht aber durchaus einen Unterschied ob man arbeitet, oder nur Schüler ist.
Jerome Denis Andre
03.07.2010, 18:06
Ob dieser Rat für einen zweiundzwanzigjährigen Student / Schüler gut ist?
I wo. Der Leiter meines Jugendhauskreises ist auch erst so alt, und ist ebenfalls schon seit 2-3 Jahren (nach eigener Aussage glücklich) verheiratet. Sowas kann durchaus gutgehen.
Sinvoller wäre es aber wohl in der Tat, erst alle andere Möglichkeiten auszutesten.
Klar, heiraten kommt einem bei sowas sofort in den Sinn weil es einfach die komfortabelste Lösung erscheint. Aber das kommt definitiv nicht in Frage, allein schon durch mein Bafög. Das würde sich gleich mal auf 0 reduzieren und es würde heissen Studium ade. Und auch ansonsten hatte ich nicht vor, jetzt schon zu heiraten.
Dass es solche Organisationen gibt war mir bisher nicht bekannt, das ist auf jeden Fall mal ein guter Tipp und einen Blick wert, danke. :)
Jerome Denis Andre
03.07.2010, 20:02
Ich hab mal eben meinen Vater angerufen, der bei der in der linken Szene recht aktiv ist. - Er meinte du sollest dich bei einem solchen Problem am besten an die Organisation "Karawanne" wenden:
http://thecaravan.org/
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