Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urheberrechtsverletzung
lordkrinito
15.06.2010, 20:10
Ich hab schon vor einer Weile angefangen mit dem RPG Maker 2000 mit den RTP Grafiken ein Spiel zu entwerfen.
Jetzt hab ich gehört das es hier einige Probleme mit Urheberrechtsverletzungen gab.
Ist es also illegal das RTP zu verwenden bwz. zu editieren wie ich es gerne mache?
Supermike
15.06.2010, 20:14
Ja ist es sofern du es nicht gekauft hast! Aber wen interessiert das schon?
War früher auch so. Nur mit dem Unterschied das der Staff um seinetwillen mehr darauf achtet was sie demnächst hosten lassen.
Davy Jones
15.06.2010, 20:19
Oder du nimmst so unbekannte Game-/Film-/Chart-Musik, dass absolut niemand drauf kommt (Risiko spielt immer mit xD). Die Verwendung von Rips ist laut GSandSDS egal.
Ich hab schon vor einer Weile angefangen mit dem RPG Maker 2000 mit den RTP Grafiken ein Spiel zu entwerfen.
Guck ins Community-RTP-Forum, da gibts bereits die passenden Chipsets die das RTP zu 100% ersetzen.
G-Brothers
15.06.2010, 21:10
Theoretisch gesehen wäre ein Musikrip erst dann eine Urheberrechtsverletzung,
wenn man für das Spiel, das dafür genutzt wird auch noch Geld verlangt wird...
oder wenn man das Ursprungsspiel nicht hat und somit auch dafür nicht geblecht hat.
Aber ich kenne mich da nicht aus... :rolleyes:
Davy Jones
15.06.2010, 21:34
Musikrip = kommerzielle Musik = Verletzung, wenns denn nicht von was selbstkomponiertem stammt.
elvissteinjr
15.06.2010, 21:39
Musik, sowie eigentlich auch alle andere Arten von Rips werden durch Urheberrecht geschützt. Selbst dein Spiel wird ist automatisch geschützt, solange du alle Rechte am verwendetem Material hast.
Zur Verwendung des RTPs: Es ist nichts Handfestes, aber die im Maker eingebaute Möglichkeit das RTP mit in den Installer zu packen würde sich selbst wiedersprechen wenn die Verwendung des RTPs illegal wäre.
Unabhängig davon ob die Dateinamen jetzt nicht mehr japanisch sind.
Eine Lizenz konnte ich nicht auftreiben, aber zumindest in der des RTPXP steht dass eine Verwendung für RMXP Spiele gestattet ist, sonst aber nicht.
Aber wie gesagt, das gilt für RMXP.;)
MagicMaker
16.06.2010, 00:15
Ich hab schon vor einer Weile angefangen mit dem RPG Maker 2000 mit den RTP Grafiken ein Spiel zu entwerfen. [...]
Bei RTP hat man sich gar nicht zu sorgen da die Integrierung von RTP-Files
in ein Spiel, die Umbenennung und Abänderung in allen Zügen schon immer
lächelnd geduldet wurde, auch eb! selber hostet genug Spiele mit solchem
Material. Ausserdem bietet der Maker selber die Möglichkeit, das ganze RTP
in ein Spiel zu packen, damit geht das auch mit Teilen davon.
~Komm. Musik: Freundlich fragen bringts auch, sogar bei Spielherstellern.
Ein Deutscher hat sich für ein Freegame Musik von einem Tales-Of-Spiel
bei Namco eine Erlaubnis eingeholt soweit ich hörte. :'D
Und im offiziellen Namcoforum haben die User nichts besseres zu tun als
TranslationPatches zu veröffentlichen und Grafiken zu rippen. Sogar die
angestellten Moderatoren beteiligen sich an dem Vergnügen.
lordkrinito
16.06.2010, 13:29
@all:
Wenn das so ist habe ich ja nichts zu befürchten^^ Ich benutze nur das RTP mit selbergemachten Edits und Musik habe ich nur .midi's von einigen Seiten die hier auch irgendwo im Atelier gepostet wurden.
Und, wenn man die Band in den Credits erwähnt und dazu schreibt, dass man keine Rechte an dem VERTRIEB dieses Songs hat?:confused:
Und, wenn man die Band in den Credits erwähnt und dazu schreibt, dass man keine Rechte an dem VERTRIEB dieses Songs hat?:confused:
Wen die Band dir das ausdrücklich erlaubt ist's okay.
Anonsten nicht.
Das Ding ist ja dass du das Lied allen zugänglich machst wenn du es in deinem Spiel verwendest, und das ist - ohne weiteres jedenfalls - illegal.
elvissteinjr
16.06.2010, 16:40
@all:
Wenn das so ist habe ich ja nichts zu befürchten^^ Ich benutze nur das RTP mit selbergemachten Edits und Musik habe ich nur .midi's von einigen Seiten die hier auch irgendwo im Atelier gepostet wurden.
Irgendwo im Atelier ist schlecht. Das Urheberrecht gilt selbstverständlich auch für die Komposition, also auch die Midi. Unabhängig davon ob das Lied nachinterpretiert wurde oder nicht.
Zumindest von bekannten Game Midis, sowie von kommerziellen Songs würde ich die Finger lassen.
wobei man Lieder, die älter als 50 Jahre alt sind benutzen darf, glaub ich.
Makoto Atava
16.06.2010, 17:52
wobei man Lieder, die älter als 50 Jahre alt sind benutzen darf, glaub ich.
@ Adrian2000: Pack noch 20 jahre drauf, dann stimmts ;).
Auge des Sterns
17.06.2010, 21:26
Das heißt Beethoven, Mozart und alle anderen Musiker, die vor 1940 starben, wären als Musikersatz zulässig.
Edit: Vorerst kann man eh auf Alternativen zurückgreifen, um sein Spiel an die Öffentlichkeit zu bringen.
DSA-Zocker
17.06.2010, 22:17
Das heißt Beethoven, Mozart und alle anderen Musiker, die vor 1940 starben, wären als Musikersatz zulässig.
Edit: Vorerst kann man eh auf Alternativen zurückgreifen, um sein Spiel an die Öffentlichkeit zu bringen.
Allerdings nur, wenn du die Midi-Datei selbst erstellst. Ist genauso wie mit Noten - du darfst Mozartnoten verkaufen, wenn du sie davor selbst gemalt hast, kopieren bricht auch hier wieder Urheberrecht.
Ich wollte keinen extra Thread öffnen und ich denke, meine Frage passt hier auch rein. Falls nicht tut es mir leid.
Ich möchte in meinem derzeitigen Projekt das Standard KS des Rpg Makers nutzen. Als Kampfanimationen würde ich gerne Rips verschiedener Charaktere aus Castlevania-Spielen nehmen, die ich von spriters-resource.com habe.
Wie legal/illegal wäre das?
Auge des Sterns
27.06.2010, 21:34
Ich wollte keinen extra Thread öffnen und ich denke, meine Frage passt hier auch rein. Falls nicht tut es mir leid.
Ich möchte in meinem derzeitigen Projekt das Standard KS des Rpg Makers nutzen. Als Kampfanimationen würde ich gerne Rips verschiedener Charaktere aus Castlevania-Spielen nehmen, die ich von spriters-resource.com habe.
Wie legal/illegal wäre das?
Sehr illegal. Allerdings wirst du schon nicht dafür geköpft. Stelle es einfach nur ins Forum und nicht ins Atelier. Oder auf anderen Websides. Du hast genug Möglichkeiten.
Davy Jones
28.06.2010, 00:30
Sehr illegal. Allerdings wirst du schon nicht dafür geköpft. Stelle es einfach nur ins Forum und nicht ins Atelier. Oder auf anderen Websides. Du hast genug Möglichkeiten.
Quatsch mit Soße, GSandSDS sagte bereits das Grafik-Rips jeglicher Art völlig egal sind.
Das einzige Problem stellt die Musik dar, nichts weiter. Wurde aber auch schon oft genug erwähnt, u. a. hier in diesem Thread.
Auge des Sterns
28.06.2010, 06:00
Ach stimmt ja. Naja, dann ist es auch drum geschehen. Illegal ist es theoretisch allerdings schon. Schließlich ist es Werk von Konami, welches Copyright besitzen müsste. Naja, wenn dies noch ins Atelier rein darf, ist es kein Problem.
Okay, das sind gute Nachrichten. Danke für die schnellen Antworten.
Etwas, was zur Musik hier noch nicht beantwortet wurde:
Wie sieht es mit Midis aus, die einem Lied nachempfunden wurden? Z.b. hab ich da eine Reihe an Midis die (mit etwas Fantasie) wie Lieder von Nine Inch Nails klingen.
Legal? Oder illegal, da schon die Midi-Umsetzung illegal war?
Davy Jones
28.06.2010, 11:51
Ich kann mit Fantasie sagen, dass sich überall irgendwas deckt. Wenn du nicht weißt woher das Midi stammt und du das Original nicht kennst, würde ich sie einfach verwenden bis jemand was anderes sagt.
Wie schon erwähnt, ist halt Risiko wenn der eigene Horizont begrenzt ist. Aber genauso gut kann auch der Musiker der alles for free raushaut sich bei seiner Muse bedient haben und irgendwann sagt jemand "hey das hat freeware-musiker xy von Kommerz-Interpret cx übernommen" und blah und blubb.
Ich habe Midis die von relativ bekannten Songs nachempfunden sind sowie Rips von FF7-Musik (die sich einfach genial mit Timidity anhören). Sollte ich die in meinem Projekt benutzen oder eher nicht?
Davy Jones
28.06.2010, 14:04
Allein schon die Originalmelodie ist urheberrechtlich geschützt, des wandert wohl net in die Atelier-Datenbank. Die Rips erklären sich von selber.
Wenn du Glück hast, erkennt aber keiner beim Testen die Midis (bei FF7 aber unwahrscheinlich). So bleibt dir mit so einer BGM dann nur die Vorstellung im Forum.
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