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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafrecht III ....auch ohne Strafrecht II ?



haebman
15.10.2009, 17:04
Hallo....

Folgendes Problem:

Muss dieses Semester Strafrecht III belegen....hatte letztes Semester Strafrecht I und II .... allerdings wegen zuvielen anderen Klausuren (Doppelstudium halt....Zeitaufwand bischen unterschätzt), S.Recht II nicht mitgeschrieben und dementsprechend lernen schleifen lassen....
Da ja I und II den AT abdecken wollte ich mal fragen inwieweit die für eine Stafrecht III (BT Vermögensdelikte....) Klausur vorausgesetzt sind....und wie die Chancen wären die zu bestehen mit nur "rudimentären" S. Recht II kenntnissen ?

Jericho
17.10.2009, 00:27
was genau war da jetzt die Frage? oO"

Bzw. versteh ich dich richtig dass du mit StR I = StR AT
StR II = StR BT I
StR III = StR BT II
meinst?

Wenn dus so meinst, dass du den AT kannst, nur keine Kenntnisse in BT I hast Persönlichkeitsdelikte...wobei das ergibt auch keinen Sinn. Also erklär mal was du meinst^^

Aus Neugier, was für ne Klausur schreibst du denn? Aus ner Strafrechts Übung? Oder ist das so ne Nebenfachgeschichte?

haebman
17.10.2009, 10:36
Die Frage war einfach ob Chancen bestehen Strafrecht III zu bestehen ohne Strafrecht II.

Bei uns werden Strafrecht I und II im Doppelpack belegt...wobei Strafrecht II eben die Einführung in den AT ist.

Und Strafrecht III behandelt nun die Vermögensdelikte aus dem BT. Es würde mich nun eben interessieren wie viele Kenntnisse ich da voraussetzen muss.....da ich eben in II nix gemacht habe^^
(Wurde in der VL auch nix zu erwähnt....)


Ja ich rede hier von einer richtigen (Zwischenprüfungsrelevanten) Klausur mit Fall lösen und sowas. ^^

Keine Ahnung wie ich das besser erklären soll ....

edit:

Ach egal....ich meld mich einfach an und wenn ich merke das es nix wird schieb ich einfach einmal ^^

Lukas
17.10.2009, 18:37
Frag den zuständigen Prof, oder Studenten höherer Semester? Die werden dir sicher sehr viel spezifischere Informationen geben können als wir hier …

Jericho
18.10.2009, 16:18
Naja ich versteh deine Frage dahingehend nicht, weil das geläufigerweiße in AT, BT I und BT II untergliedert ist.

Also ein pauschales Strafrecht III kenn ich soweit nicht, auch die einschlägige Literatur ist nicht in derweise gegliedert.

Ansonsten willst du wohl ohne komplette AT Kenntnisse ne BT Klausur machen, und nunja, das kommt darauf an. Ich denke es gibt in jeder Klausur zumindest einen Schwerpunkt der auch immer im AT liegt, von daher wenn du Glück hast, es nur ein Schwerpunkt ist und du dich in den Vermögensdelikten genug auskennst, kannste es auch so machen.