La Bomba
08.07.2009, 19:41
Servus,
hab mal eine kurze Frage:
Die GmbH & Co. KG ist ja nichts anderes als eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als eingesetztem Komplementär.
Für die KG ergeben sich daraus natürlich riesige Vorteile, vor allem haftungstechnisch, da es keinen natürlichen Vollhafter gibt, sprich jeder Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (egal ob als Gesellschafter der GmbH, oder als Kommanditist der KG).
Aber welche Vorteile hat die GmbH, wenn sie sich an einer KG beteiligt?
Macht die Gesellschaft Gewinn, bekommt die GmbH nichts.
Gut, macht sie Verlust, müssen sie nichts bezahlen, aber das müssten sie auch nicht, wenn sie sich gar nicht erst beteiligen.
Im Internet hab ich nur das hier gefunden:
Früher, bei Einführung der Körperschaftsteuer, wurden die Gewinne der GmbH mit Körperschaftsteuer belastet und dann die ausgeschütteten Gewinne bei der Einkommensteuer der Gesellschafter erneut versteuert. Mit dem Ziel diese Doppelbesteuerung zu umgehen, entwickelte die Rechtsberatung das Modell der GmbH & Co. KG . Mit diesem Modell umging man nicht nur die Doppelbesteuerung der Kapitalgesellschaft, da es sich der Rechtsnatur nach um eine Personengesellschaft handelt,(...)
Aber das kann doch nicht der einzige Vorteil sein, den eine GmbH aus diesem Zusammenschluss zieht, oder? Zumal diese Doppelbesteuerung afaik heutzutage sowieso nicht mehr betrieben wird.
Oder steh ich am Schlauch?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten. :)
hab mal eine kurze Frage:
Die GmbH & Co. KG ist ja nichts anderes als eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als eingesetztem Komplementär.
Für die KG ergeben sich daraus natürlich riesige Vorteile, vor allem haftungstechnisch, da es keinen natürlichen Vollhafter gibt, sprich jeder Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (egal ob als Gesellschafter der GmbH, oder als Kommanditist der KG).
Aber welche Vorteile hat die GmbH, wenn sie sich an einer KG beteiligt?
Macht die Gesellschaft Gewinn, bekommt die GmbH nichts.
Gut, macht sie Verlust, müssen sie nichts bezahlen, aber das müssten sie auch nicht, wenn sie sich gar nicht erst beteiligen.
Im Internet hab ich nur das hier gefunden:
Früher, bei Einführung der Körperschaftsteuer, wurden die Gewinne der GmbH mit Körperschaftsteuer belastet und dann die ausgeschütteten Gewinne bei der Einkommensteuer der Gesellschafter erneut versteuert. Mit dem Ziel diese Doppelbesteuerung zu umgehen, entwickelte die Rechtsberatung das Modell der GmbH & Co. KG . Mit diesem Modell umging man nicht nur die Doppelbesteuerung der Kapitalgesellschaft, da es sich der Rechtsnatur nach um eine Personengesellschaft handelt,(...)
Aber das kann doch nicht der einzige Vorteil sein, den eine GmbH aus diesem Zusammenschluss zieht, oder? Zumal diese Doppelbesteuerung afaik heutzutage sowieso nicht mehr betrieben wird.
Oder steh ich am Schlauch?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten. :)