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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wehrdienst - Drittsohn



Kate
14.01.2009, 15:13
Nabend. :)

Ich habe vor ein paar Tagen das Schreiben "Erfassung von Wehrpflichtigen" bekommen. Nun habe ich ein paar Fragen dazu und würde mich freuen, wenn mir ein freundlicher Mituser weiterhelfen könnte. :3

Zwei meiner älteren Brüder waren bereits im Zivildienst tätig. Ich habe auch nicht vor, zur Bundeswehr zu gehen und auch nicht zum Zivildienst - ich habe andere Pläne. Was muss ich denen schicken bzw. wie sollte mein Schreiben aussehen, was soll drin sein? Was muss ich sonst noch hinschicken? Und, vor allen Dingen, wo muss ich das hinschicken? Zum Rathaus bzw. zum Bürgermeister, von wo der Brief kommt oder direkt zum Kreiswehrersatzamt?

Über Hilfe würde ich mich wirklich sehr freuen, da ich mit dem ganzen Kram doch etwas überfordert bin und ziemlichen Schiss habe, doch zu einer Musterung zu fahren. Langer, teurer Anfahrtweg, hoher Zeitaufwand, eventuell würde ich dann auch noch als wehrdienstfähig gemustert werden (wobei ich das bezweifle, bei meinen Rückenschmerzen)... Naja. Die üblichen Bedenken, schätze ich.


Vielen, vielen Dank im Voraus :3!


LG,

Anima~

Leon der Pofi
14.01.2009, 16:09
hilft gar nichts. es gibt nur 3 möglichkeiten :)

bund
zivildienst
untauglich.

untauglich ist die einzige möglichkeit um nichts von beidem zu absolvieren.
die einzige möglichkeit wäre, wenn du eine schulausbildung oder berufsausbildung machst, zumindest in österreich. da wird der termin auf spätere zeiten aufgeschoben

Kate
14.01.2009, 16:13
Nein, nein, da liegst du vollkommen falsch. :D


(2) 1Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,

1.
deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
2.
deren zwei Geschwister

a)
Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b)
Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c)
Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d)
Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e)
einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f)
ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g)
ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h)
Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit

geleistet haben oder
3.
die

a)
verheiratet sind,
b)
eingetragene Lebenspartner sind oder
c)
die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.

Sebastian
14.01.2009, 16:19
Ruf doch da an und frag nach. o.O

gas
14.01.2009, 16:21
Auf dem Brief wird ja wohl eine Telefonnummer draufgestanden haben. Was meinst du, warum sie die da raufgeschrieben haben, Watson?

€: Ah, zu spät. :rolleyes:

Kate
14.01.2009, 16:21
Hat heute zu und am 6. kam der Brief, meine Mum hat wohl aber versäumt, ihn mir rechtzeitig zu geben und ich hab nur bis zum 16. Zeit, den Brief da hin zu kriegen. >.< Hab auch vor, morgen früh direkt zum Rathaus zur besagten Frau, die den Zettel i.A. getippt hat, zu gehen. Hab ja zum Glück Schulfrei. :/

Leon der Pofi
14.01.2009, 16:34
dann ist es bei euch deutschen anders.
bei uns muss man wohl zivi machen, auch WENN man verheiratet ist.
wir haben 2 zivis, die sind 32 jahre und der eine hat auch 2 kinder.

man bekommt halt zuschüsse, die das ganze auf das ungefähre ursprüngliche gehalt heben

edit: du bist ne frau ôo?
gott, dann hab ich das ganze total falsch verstanden, sorry

FF
14.01.2009, 16:38
edit: du bist ne frau ôo?
gott, dann hab ich das ganze total falsch verstanden, sorry

Nein ;)
Aber das stimmt schon, in dt. wird man befreit, sowohl bei Kindern als auch bei geschwistern, die bereits Dienst abgeleistet haben.

Leon der Pofi
14.01.2009, 16:39
Nein ;)
Aber das stimmt schon, in dt. wird man befreit, sowohl bei Kindern als auch bei geschwistern, die bereits Dienst abgeleistet haben.

darum dachte ich mir schon, ich hätte falsch gelesen und "sie" wolle eine art freiwilliges jahr oder einfach weiblich zum bund oder zivi gehen...
aber wie schon gesagt, in österreich gehen auch verheiratete menschen oder menschen mit kindern zum bund oder zivi

Lukas
14.01.2009, 18:52
Steht da nicht irgendwo präzise drauf, was du in dem Fall machen musst? War bei mir zumindest so, wenn ich mich recht entsinne (wobei ich nicht mehr weiß, ob das das Erfassungsschreiben oder der Musterungsbescheid war...)

Das Erfassungsschreiben ist was völlig anderes als der Musterungsbescheid. Das heißt erstmal noch gar nix, außer dass du das Land nicht unangemeldet für längere Zeit verlassen darfst. Zur eigentlichen Musterung laden die dich dann später ein (und zumindest Kram wie ärztliche Untauglichkeitsbescheinigungen etc muss man auch erst dann einreichen).

Mordechaj
15.01.2009, 13:47
In der Regel reicht soweit ich das erfahren habe ein Schreiben, in dem du dich auf den Paragraphen berufst. Wenn du sicher gehen willst, würde ich die PK deiner Brüder nennen und wenn vorhanden eine Kopie der Einberufungsbescheide anhängen. Es ist nicht deine Aufgabe, die Beweisführung für den Bund zu machen, du musst dich nur auf dein Recht berufen, unter den gegebenen Umständen vom Wehrdienst freigestellt zu werden.

Ansonsten: Anrufen. Aber im Endeffekt wirst du auch nicht gemustert werden können, bis der Sachverhalt nich geklärt ist, also besteht nur die Gefahr, dass du noch Akten nachreichen musst (ich wüsste nur nicht, welche).

Du kannst auch mal mit der expliziten Paragraphenbezeichnung via Google suchen, ich vermute, der Bund wird irgendwo im Internet das Verfahren beschreiben.

Kate
15.01.2009, 16:57
Uff, da bin ich aber erleichtert, danke euch allen. :)

Ich war heute beim Rathaus und habe mit der Frau gesprochen, die den Brief geschrieben hat. Sie meinte, das Schreiben wäre nur wichtig, falls Daten falsch wären und es würde erstmal nur um die Erfassung der Daten gehen. Das Kreiswehrersatzamt würde sich mit mir nochmal in Verbindung setzen und darauf müsste ich mich dann beim Kreiswehrersatzamt melden und den Antrag auf Befreiung stellen.

Danke euch auf jeden Fall für eure Hilfe. Hat mir auf jeden Fall einiges an Angst genommen. :3

LG,

Anima~