Zelretch
31.12.2008, 03:11
Wusste nicht so recht wo das hier reinpasst, aber eine Jura abteilung scheint MMX ja (noch) nicht zu haben.
Folgendes: Ich habe ein gebrauchtes Steam Videospiel auf Amazon Marketplace verkauft. Dabei in der Artikelbeschreibung mit dem Satz "Spiel bei Steam registriert" darauf hingewiesen. Nun hat jemand den Artikel gekauft und beschwert sich nun dass er es nicht installieren kann, streitet aber ab die Artikelbeschreibung nicht gelesen zu haben und verlangt zuerst meinen Steam Account (den ich ihm laut Steam nicht weitergeben darf und auch nicht würde, da da noch 5 weitere Spiele drauf registriert sind) und daraufhin eine rückerstattung da die ware "nicht vollständig" ist.
Nun habe ich ihm per mail mehrmals geschrieben dass ich ihm keine Rückerstattung gewährleisten kann , da ich auf den Mangel (dass das Spiel registiert ist) ja in der Artikelbeschreibung hingewiesen habe.
Heute kam per Einschreiben der Artikel zurück. (Ohne davor einen Amazon A-bis-Z Garantieauftrag zu stellen)
Kann es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen haben, wenn ich das Teil nun einfach behalte und nicht weiter auf seine (wahrscheinlich noch kommenden) mails eingehe bzw ihm weiterhin keine rückerstattung gewährleiste? bzw ihm anbiete für eine versandkostenpauschale den Artikel wieder zurückzuschicken?
Hatte den Artikel eigentlich nur reingestellt weil es sich um irgendeine limitierte Ausgabe mit Pappbox und Poster handelte und evtl einpaar Steam Kunden sich was in den Schrank stellen wollen. Nur kotzt mich das jetzt gewaltig an.
Folgendes: Ich habe ein gebrauchtes Steam Videospiel auf Amazon Marketplace verkauft. Dabei in der Artikelbeschreibung mit dem Satz "Spiel bei Steam registriert" darauf hingewiesen. Nun hat jemand den Artikel gekauft und beschwert sich nun dass er es nicht installieren kann, streitet aber ab die Artikelbeschreibung nicht gelesen zu haben und verlangt zuerst meinen Steam Account (den ich ihm laut Steam nicht weitergeben darf und auch nicht würde, da da noch 5 weitere Spiele drauf registriert sind) und daraufhin eine rückerstattung da die ware "nicht vollständig" ist.
Nun habe ich ihm per mail mehrmals geschrieben dass ich ihm keine Rückerstattung gewährleisten kann , da ich auf den Mangel (dass das Spiel registiert ist) ja in der Artikelbeschreibung hingewiesen habe.
Heute kam per Einschreiben der Artikel zurück. (Ohne davor einen Amazon A-bis-Z Garantieauftrag zu stellen)
Kann es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen haben, wenn ich das Teil nun einfach behalte und nicht weiter auf seine (wahrscheinlich noch kommenden) mails eingehe bzw ihm weiterhin keine rückerstattung gewährleiste? bzw ihm anbiete für eine versandkostenpauschale den Artikel wieder zurückzuschicken?
Hatte den Artikel eigentlich nur reingestellt weil es sich um irgendeine limitierte Ausgabe mit Pappbox und Poster handelte und evtl einpaar Steam Kunden sich was in den Schrank stellen wollen. Nur kotzt mich das jetzt gewaltig an.