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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legal - Illegal?



MeTaN
22.10.2008, 01:57
Mein Kumpels laden musik filme etc. im Internet ok machen viele..
nur ich hör immer wieder: ,,ach ich werd eh nicht erwischt" oder ,,das ist doch legal!"
und da wollt ich einfach mal fragen was jetzt legal oder illegal ist. Ich schreib einfach mal ein paar Beispiele.. also auch andere Dinge^^

Seiten wo Kinofilme hochgeladen werden die man jedoch auch online ansehen kann (ich sag mal so: ist ja fast so wie youtube)

generell datein wie z.b. musikdatein oder Dateien fürs Handy daownlaoden..

von youtube Videos in MP3-Dateien umwandeln

Pornografische Videos ansehen (nicht downlaoden)

ok also denk mal das reicht^^
ähm und mir wurde gesagt das angeblich es jetzt erlaubt ist in Berlin datein herunter zuladen :confused: glaube aber kaum das das stimmt..

und was ich noch wissen wollte ist ein TOR nützlich? bzw. legal?

Ynnus
22.10.2008, 02:24
Oh man, was man sich da mal wieder erzählt ist echt schauerhaft...

Punkt1: YouTube bietet videos zum Anschauen an, korrekt. ABER diese Videos sind zum großen Teil Urheberrechtlich geschützte Werke. Teil des Urheberrechts ist das Veröffentlichungsrecht welches besagt, dass niemand ohne die Zustimmung des Urhebers das Werk veröffentlichen darf. Folglich sind alle videos, die bei YouTube zu sehen (oder zu downloaden) sind, die keine selbstgemachten Videos sind (sondern eben kommerzielle Musik, Filmausschnitte etc) nicht legal, da sie ohne Zustimmung der Urheber dort angeboten werden.

Punkt2: Musikdateien oder Dateien fürs Handy: Auch hier spielt wieder der Urheber eine Rolle. Solange der Urheber die Zusage erteilt, dass diese Dateien frei heruntergeladen und genutzt werden dürfen, ist dies auch zulässig. Kostenlose Handysoftware direkt vom Hersteller ist also erlaubt. Ebenso Musikdateien, die von den Interpreten (Eigentlich der Songwriter und Komponist, einfacherhalber sag ich mal Interpret) direkt selbst angeboten werden. Dabei ist es auch egal, ob es sich dabei um eine MP3 Datei oder ein anderes Format handelt, es kommt nur auf die Freigabe durch den Urheber an.

Punkt3: Das Format spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass du die Zustimmung des Urhebers hast. Umwandlung in MP3 bedeutet verlustbehaftet komprimieren. Manch ein Jurist könnte das auch als "Entstellung des Werks" auslegen (also verunstaltung und verschandelung - bei MP3 in dem Fall deshalb, weil ja Musikteile herausgefiltert werden und der Kompression zum Opfer fallen), und die Entstellung sowie die Änderung ist allein dem Urheber vorenthalten. Auch hier darf also nur der Urheber, z.B. nur Universal Music oder Sony BMG diese Umwandlungen vornehmen bzw du, solbald du die Zustimmung der jeweiligen Urheber hast.

Zu Punkt 4: Junge, bist du überhaupt schon volljährig? Das Verbreiten von pornografischen Werken an unter 18 jährige ist verboten. Folglich dürftest du garkeinen Zugang dazu haben. Da diese Werke auch in fast allen Fällen nicht durch den Urheber zur Veröffentlichung freigegeben sind, trift hier auch der Fall wie bei YouTube ein, dass diese Verbreitung Illegal ist. Ob das Ansehen nun eine Urheberrechtsverletzung ist, kann ich dir nicht genau sagen, aber da diese Inhalte nicht legal veröffentlich werden, bewegt man sich da allgemein auf illegalem Gebiet.

Zu der Berlin-Sache: Da hat sich irgendein Berliner einen Spaß gemacht und jemanden ziemlich verarscht, und dieser jemand hat das auch noch geglaubt und weitererzählt. Jedenfalls gibt es zu 100% keinen Paragraphen, der Berlin als Urheberrechtsfreie Zone erklärt, wodurch man diese Rechte des Urhebers außer Kraft setzen dürfte. Es gilt also weiterhin, dass das Verbreiten dieser Dinge z.B. auf YouTube auch von Berlin aus illegal ist. Ebenso gibt es keinen Freischein für Berlin, um sich geschützte Inhalte kostenlos zu downloaden.


Die goldene Regel lautet in dem Fall also - Ist der Urheber dieser Werke einverstanden mit der Verbreitung auf diesem Weg, dann darf es so verteilt und zugängig gemacht werden. Andernfalls ist es illegal. Egal ob man es nur ansehen aber nicht downloaden kann. Dies gilt für alle Werke, egal ob Musik, Filme, Handysoftware oder sonstige Software und alles, was von Menschen bewusst geschaffen wurde, und eine gewisse Individualität aufweißt. (Es gibt eine Reihe von Merkmalen, die ein Werk aufweisen muss, um dem Urheberrecht zu unterliegen. Dazu zählen von Menschen geschaffen, bewusst geschaffen und Individualität (würde nicht jeder auch so machen) dazu.)


und was ich noch wissen wollte ist ein TOR nützlich? bzw. legal?
Legal wird es wohl sein, denn nichts spricht dagegen, deine Privatsphäre auch im Internet wahren zu wollen. Das was DU aber damit anstellen willst - Musik downloaden, Filme ansehen und Downloaden etc, ist nicht legal.


Btw: Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall sondern nur eine allgemeine Aussage zum Urheberrecht.

Liferipper
22.10.2008, 10:44
Pornografische Videos ansehen (nicht downlaoden)

Kommt drauf an.
ZUm einen musst du über 18 sein. Zum anderen: Professionelle Videos wirst du wohl kaum kostenlos betrachten dürfen. Allerdings gibt es auch Seiten, wo jeder seine eigenen "Werke" online stellen kann, und sie dann jeder, der will, ansehen kann, wie z.B. die eine Seite, die eine Zeitlang von einigen Providern gesperrt war...


und was ich noch wissen wollte ist ein TOR nützlich? bzw. legal?

Tor legal: Ja. Das herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien allerdings trotzdem nicht.
Tor nützlich: Nein. Die ganzen Proxy-/Anonymisierungsdienste haben den extremen Nachteil, dass die Verbindungsgeschwindigkeit selbst mit DSL auf Modemstandards absinkt (außer manche kostenpflichtige). Während das beim normalen Surfen nur lästig ist, kannst du große Downloads so praktisch komplett vergessen.

Eisbaer
22.10.2008, 11:13
Was dabei viel mehr interessiert ist, ob wirklich das ansehen/herunterladen verboten ist. Dass man bei Youtube keine Kinofilme reinstellen darf, sollte z.B. klar sein, aber ist es wirklich verboten, diese Videos anzusehen ? Wohl kaum. Ü18 ist natürlich wieder ein anderer Fall. Aber ehrlich gesagt weiß ich selbst nicht, wie da die genaue Rechtslage ist.

Kiru
22.10.2008, 11:52
Das Problem ist eh, dass das Internet immer noch eine ziemliche Grauzone ist.
Theoretisch hat Ynnus natürlich recht, praktisch gibts aber viel zu wenig Urteile, auf der man die Theorie stützen kann.


Das Komprimieren von Musik und Filmen ist da so ein Beispiel: Lege eine CD ein, starte den Windows Mediaplayer und ziehe dir die Musik auf den PC... kein Problem, danach haste z.B. mp3. Wirklich illegal? Ich glaube nein.
Wenn dem so wäre, dann hätten MP-3 Player einen relativ geringen Sinn, da man nicht einmal seine gekauften CD's (bzw die Lieder) auf den Player laden dürfte.
Wie das rein juristisch aussieht ist da natürlich noch ne andere Sache auf die ich nun nicht mehr eingehen möchte, da es wie gesagt einfach mangels Urteile einfach nicht viel bringt...


Wo ich schon beim Komprimieren bin: Verlustbehaftete Kompression ist ja die gängigste Methode. (z.B. mp3)
Nun haben diese Methoden den Nachteil (oder gar Vorteil?) das Original zu "verschlechtern", auch wenn manch einer sich bei einem gutem Codec fragt, wo denn da der Verlust sei. Hier fällt dann auch gerne mal der Begriff "Demo-Version"... aber auch hier gilt, dass man das ganze so genau leider nicht rechtlich darstellen kann.
Ich hab da wirklich das Gefühl, dass die Gerichte auch nicht wirklich wissen, was sie groß machen sollen. Nur wegen "Mp-3 runterladen" darf in Deutschland z.B. noch nicht nach den Daten des Bösen beim Provider gefragt werden. Dies darf nur bei "schweren Straftaten" passieren, was wohl mehr oder weniger physische Dinge sein dürften... (das ist zumindest mein Kenntnisstand)

Leidiges Thema, wogegen aber in Zukunft was getan werden soll... allerdings nicht mit dem Holzhammer (Gericht), sondern mit Alternativen.
Momentan gibt es noch immer zu wenig Plattformen die die gewünschte Musik/Vids zum kostenpflichtigen bequemen Download anbieten.
Niemand schlägt sich gern mit dma, welche dann vllt nicht mal richtig funktioniert, herum.. also muss da irgendwas stark geändert werden.

Ich habe da vor einiger Zeit gehört, dass wohl eine Musikflatrate geplant sein soll, die nicht mal so viel kostet, sondern darauf abzielt, dass die meisten Menschen eh keine 100Lieder im Monat laden. (gleiches Prinzip mit DSL-Flatrates) Noch Zukunftsmusik, aber sowas finde ich persönlich die richtige Vorgehensweise wenn sich so sicherlich auch nicht alle "bekehren" lassen. Kombiniert man sowas aber gleich mit der DSL-Flatrate... naja :)


Die Musikindustrie (und Film) siehts natürlich anders und denkt, sie würden riesen Verluste machen. Fakt ist aber, dass viele illegalen Downloader sich wohl kaum die ganze Musik kaufen würden, die sie sich runterladen. Die Verluste sind da, aber garantiert nicht 1DL=1 nicht verkauftes Lied.
Wie genau nun die Schätzungen der illegalen Downloads sind... das sei auch mal dahingestellt.

Drakes
22.10.2008, 11:56
1. Wenn du ein Video im Internet schaust, ladest du es auch herunter, nur an einen Ort, der vom Standard User nicht begutachtet wird.
2. Ich weiss nicht wie die Lage in Deutschland ist, aber: Bei uns ist es legal Musik, Videos herunterzuladen. Die Argumentation ist, dass der Uploader die Urheberrechte bricht und nicht der Downloader. Anders ist dies bei einem Programm, weil du da einen Lizenzvertrag annimmst.

Eisbaer
22.10.2008, 12:20
1. Wenn du ein Video im Internet schaust, ladest du es auch herunter, nur an einen Ort, der vom Standard User nicht begutachtet wird.
2. Ich weiss nicht wie die Lage in Deutschland ist, aber: Bei uns ist es legal Musik, Videos herunterzuladen. Die Argumentation ist, dass der Uploader die Urheberrechte bricht und nicht der Downloader. Anders ist dies bei einem Programm, weil du da einen Lizenzvertrag annimmst.
zu 1. das ist mir klar^^
zu 2. Jop, genauso hab ich es auch im Hinterkopf, aber da bleibt die Frage, ob das wieder eine Internet-Mär ist oder ob das ein Fakt ist. Bei Programmen ist der Fall wirklich klar. Runterladen ja, installieren nein.

MeTaN
22.10.2008, 12:22
2. Ich weiss nicht wie die Lage in Deutschland ist, aber: Bei uns ist es legal Musik, Videos herunterzuladen. Die Argumentation ist, dass der Uploader die Urheberrechte bricht und nicht der Downloader. Anders ist dies bei einem Programm, weil du da einen Lizenzvertrag annimmst.

wo wohnst du denn? :confused:

darf ich eigendlich eine seite als beispiel nennen? oder darf ich das aus weiß ich nicht welchen Gründen auch nicht? :rolleyes:

was ich jetzt speziell eigendlich meinte ist Videos von Youtube konvertieren da gibts ja einige seiten/programme

Drakes
22.10.2008, 12:26
zu 1. das ist mir klar^^.
War eher auf die Gleichsetzung der Streaming-Seiten mit Youtube bezogen. ;) Aber schlussendlich kommt es ja auf das Urheberrecht an.

wo wohnst du denn? :confused:
Schweiz.

Edit:

zu 2. Jop, genauso hab ich es auch im Hinterkopf, aber da bleibt die Frage, ob das wieder eine Internet-Mär ist oder ob das ein Fakt ist. Bei Programmen ist der Fall wirklich klar. Runterladen ja, installieren nein.
Wie Kiru schon sagte, ist es nicht ganz klar. Wobei ich schon mehrere Artikel gesehen habe, wo die Zeitungen Rechtsanwälte befragten und sagten, dass das aleinige Downloaden nicht illegal sei. Probleme gibts natürlich bei Bittorent-Programmen wo man das Uploaden gar nicht abstellen kann (für den User, denn der Gebrauch dieser Programme ist illegal, wenn die Dateien geschützt sind).

Ynnus
22.10.2008, 13:51
1. Wenn du ein Video im Internet schaust, ladest du es auch herunter, nur an einen Ort, der vom Standard User nicht begutachtet wird.
Das bringt mich zu einer anderen Überlegung: Man läd das Video nicht nur herunter, sondern legt im Arbeitsspeicher sogar eine Kopie der Daten an. Natürlich macht dies der PC für einen, aber es ist dennoch eine Kopie. Und diese darf ohne Nutzungsrechte (bei PC-Spielen z.B. die Enduser-Lizenz) nicht angefertigt werden. Das Vervielfältigen ist nämlich auch eines der Rechte, die allein dem Urheber zustehen. ;) Demnach ist auch das Anschauen bereits eine Straftat, solange die Videos nicht durch den Urheber zur Verbreitung freigegeben sind.


Lege eine CD ein, starte den Windows Mediaplayer und ziehe dir die Musik auf den PC... kein Problem, danach haste z.B. mp3. Wirklich illegal?
Bei Musik hat man die Ausnahme der "Privatvervielfältigung". Diese besagt, dass man diese Daten kopieren darf, um sie z.B. an Familienmitglieder oder sehr sehr sehr enge Freunde (Zahl ist auf 7 Kopien begrenzt) zu verteilen.
Wie das mit dem Eigenbedarf aussieht (z.B. Kopie fürs Autoradio oder den MP3 Player bei legal erworbenem Original) weiß ich nicht. Das sollte allerdings wenig problematisch sein, denke ich.
Zumal - wo kein Kläger, da kein Richter.
Zur MP3-Kompression: Wie gesagt, es wird kaum jemanden kratzen, wenn du die CD original gekauft hast. Da wird keiner groß klagen. Dennoch gilt laut Gesetz, dass die Veränderung der Daten dem Urheber vorbehalten ist. Eine Neukompression, die Verluste nach sich zieht, ist daher unzulässig. Eine 1:1 Kopie hingegen im Bereich der Privatvervielfältigung ist wiederum genemigt.


was ich jetzt speziell eigendlich meinte ist Videos von Youtube konvertieren da gibts ja einige seiten/programme
Wie gesagt - wo allein das Ansehen strafbar ist, ist das Herunterladen und Neu-Codieren ebenso eine Verletzung der Urheberrechte. Denn da wird ja tatsächlich eine Kopie angefertigt, die man sich speichert. Und das ist nicht erlaubt. Die Tatsache, dass es Seiten gibt, die das anbieten, macht es noch lange nicht legal. ;)


Wobei ich schon mehrere Artikel gesehen habe, wo die Zeitungen Rechtsanwälte befragten und sagten, dass das aleinige Downloaden nicht illegal sei.
Ich behaupte einfach mal DOCH. Denn du machst dir in dem Fall eine Kopie dieses Werkes bzw der Daten, und das Vervielfältigen ist dem Urheber vorbehalten. Du verstößt damit also gegen seine Rechte.

Kiru
22.10.2008, 14:14
Das bringt mich zu einer anderen Überlegung: Man läd das Video nicht nur herunter, sondern legt im Arbeitsspeicher sogar eine Kopie der Daten an. Natürlich macht dies der PC für einen, aber es ist dennoch eine Kopie. Und diese darf ohne Nutzungsrechte (bei PC-Spielen z.B. die Enduser-Lizenz) nicht angefertigt werden. Das Vervielfältigen ist nämlich auch eines der Rechte, die allein dem Urheber zustehen. ;) Demnach ist auch das Anschauen bereits eine Straftat, solange die Videos nicht durch den Urheber zur Verbreitung freigegeben sind.


Das hieße aber auch, dass man keine normale DVD schauen darf, welche man ja auch nicht kopieren darf. (auch hier wird in den Arbeitsspeicher vorgeladen)

Ynnus
22.10.2008, 14:40
Das hieße aber auch, dass man keine normale DVD schauen darf, welche man ja auch nicht kopieren darf. (auch hier wird in den Arbeitsspeicher vorgeladen)

Doch, denn dort liegt eine Nutzungslizenz vor. Diese wird für den Privatgebrauch vergeben. Natürlich nur bei legal erworbenen DVDs.
Wobei hier wohl unterschieden werden muss zwischen einer temporären Kopie im Arbeitsspeicher, die für das Anschauen unerlässlich ist, und einer dauerhaften Kopie, welche auch den Kopierschutz umgeht. Ersteres wird per Lizenz zugesichert und ist legal. Letzteres natürlich nicht, denn das steht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers (und gilt je nach Kompression eventuell auch als Verunstaltung).

Gleiches betrifft Software, welche durch die Enduser-Lizenz dem Käufer gewisse Nutzungsrechte einräumt. Das Installieren ist ja auch eine Kopie, welche aber logischerweise erlaubt ist, solange man Lizenzinhaber ist.

Kiru
22.10.2008, 14:49
Doch, denn dort liegt eine Nutzungslizenz vor. Diese wird für den Privatgebrauch vergeben. Natürlich nur bei legal erworbenen DVDs.
Wobei hier wohl unterschieden werden muss zwischen einer temporären Kopie im Arbeitsspeicher, die für das Anschauen unerlässlich ist, und einer dauerhaften Kopie, welche auch den Kopierschutz umgeht. Ersteres wird per Lizenz zugesichert und ist legal. Letzteres natürlich nicht, denn das steht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers (und gilt je nach Kompression eventuell auch als Verunstaltung).

Gleiches betrifft Software, welche durch die Enduser-Lizenz dem Käufer gewisse Nutzungsrechte einräumt. Das Installieren ist ja auch eine Kopie, welche aber logischerweise erlaubt ist, solange man Lizenzinhaber ist.

Das ganze ist imo nicht wirklich konsequent. *g
Beim einfach nur anschauen eines Filmes dürfte aber eher der Cache der Übeltäter sein, welchen man natürlich auch deaktivieren könnte...

Verunstaltung: Eben diese oder doch vllt eine err... "Neuinterpretation"? Naja müsste schon arg miese Quali haben. :D


Software ist ein ganz eigenes Blatt. Die sollten wir wenn möglich (erst einmal) rauslassen, da es so viele verdammte Lizenzen gibt, dass man durch den Dschungel auch nur mit Mühe gucken kann.
Im Gegensatz zur Musik/Film-Branche gibts hier nämlich Lizenzen die alles relativ genau regeln... zu genau für manche Sachen.
Wer ein klein wenig in diese Sache reingucken möchte kann sich das mal durchlesen: http://byuu.cinnamonpirate.com/articles/licensing/
Da gehts zwar in erster Linie nicht um kommerzielles aber es ist trotzdem recht interessant gewesen.

Ynnus
22.10.2008, 15:02
Das ganze ist imo nicht wirklich konsequent. *g
Beim einfach nur anschauen eines Filmes dürfte aber eher der Cache der Übeltäter sein, welchen man natürlich auch deaktivieren könnte...
Die Daten, die du momentan ließt, und seien es nur ein paar Bits oder Byte, werden aber vom Datenträger gelesen und damit in den Ram geladen und durchlaufen auch den Prozessor, der die Daten natürlich kopiert und nicht die Originalen nimmt, geht ja auch garnicht. Daher wird immer ein Abbild der Daten gemacht, was manch ein Anwalt schon als Rechtsverletzung auslegen würde. Entsprechend muss hier eine Nutzungslizenz vorliegen.


Verunstaltung: Eben diese oder doch vllt eine err... "Neuinterpretation"? Naja müsste schon arg miese Quali haben. :D
Jegliche Veränderung, egal ob du es Entstellung oder Neuinterpretation nennst, ist alleinig dem Urheber vorbehalten und damit ohne dessen Zustimmung nicht rechtens. ;)

Elb 2000
22.10.2008, 16:47
von youtube Videos in MP3-Dateien umwandeln


Ehmmmm Yain.
Es kommt auf das Material an. Es gibt zb. Künstler die ihre eigenen Titel auf youtube hochladen. Das dürfte eigentlich legal sein.

Wenn es aber jetzt ein Lied ist, das nicht vom Künstler freigegeben wurde ist es illegal, zumindest das hochladen dieses Songs.

Whiz-zarD
22.10.2008, 16:55
Ehmmmm Yain.
Es kommt auf das Material an. Es gibt zb. Künstler die ihre eigenen Titel auf youtube hochladen. Das dürfte eigentlich legal sein.

Falsch.
Der Künstler muss dies erlauben. Ansonsten ist das ebenfalls illegal.

Drakes
22.10.2008, 17:44
Ich behaupte einfach mal DOCH. Denn du machst dir in dem Fall eine Kopie dieses Werkes bzw der Daten, und das Vervielfältigen ist dem Urheber vorbehalten. Du verstößt damit also gegen seine Rechte.


Die Argumentation ist, dass der Uploader die Urheberrechte bricht und nicht der Downloader. Anders ist dies bei einem Programm, weil du da einen Lizenzvertrag annimmst.




Falsch.
Der Künstler muss dies erlauben. Ansonsten ist das ebenfalls illegal.
Mein Gefühl sagt mir, dass auch dies im Privaten legal ist. Unsere Gesetze sind sehr nah an das für Selbstverständlichgehaltene angelehnt.
Wie ich schon sagte, dies ist die Rechtslage in der Schweiz.
Wenn mir jetzt jemand sagt, dasss es hier nur um Deutschland geht, dann schau ich mir den Thread auch nicht mehr an. ;)

Ynnus
22.10.2008, 17:56
Mein Gefühl sagt mir, dass auch dies im Privaten legal ist. Unsere Gesetze sind sehr nah an das für Selbstverständlichgehaltene angelehnt.
Wie ich schon sagte, dies ist die Rechtslage in der Schweiz.
Wenn mir jetzt jemand sagt, dasss es hier nur um Deutschland geht, dann schau ich mir den Thread auch nicht mehr an. ;)

Ob privat oder öffentlich, entgeldlos oder kommerziell, das Urheberrecht gilt dennoch. Und die Schweiz lasse ich als Non-EU-Staat mal außen vor, die ticken sowieso alle etwas anders (nicht negativ gemeint, aber ist doch so).
Und wie Whiz-zarD schon sagte, auch bei selbstgemachten Videos muss der Künstler sein Ok dazu geben, dass man es sich speichern - also kopieren - darf. Ebenso darf das Video, auch wenn es z.B. bei YouTube drinn ist, nicht auf dem eigenen Webblog gezeigt werden. Denn der Urheber bestimmt selbst, wo es veröffentlicht wird, und hält das alleinige Recht, es zu veröffentlichen und zu verbreiten, wo er will.
Es ist zwar im Web gang und gebe, dass überall Bilder und Videos (z.B. auch von YouTube) eingebettet oder anderswie reingestellt werden, die irgendwo im Netz gefunden wurden. Rechtlich gesehen verstößt man dabei aber gegen geltende Gesetze und sollte mal jemand auf die Idee kommen, da zu klagen, hat man ganz schlechte Chancen.

Kiru
22.10.2008, 18:54
Ob privat oder öffentlich, entgeldlos oder kommerziell, das Urheberrecht gilt dennoch. Und die Schweiz lasse ich als Non-EU-Staat mal außen vor, die ticken sowieso alle etwas anders (nicht negativ gemeint, aber ist doch so).
Und wie Whiz-zarD schon sagte, auch bei selbstgemachten Videos muss der Künstler sein Ok dazu geben, dass man es sich speichern - also kopieren - darf. Ebenso darf das Video, auch wenn es z.B. bei YouTube drinn ist, nicht auf dem eigenen Webblog gezeigt werden. Denn der Urheber bestimmt selbst, wo es veröffentlicht wird, und hält das alleinige Recht, es zu veröffentlichen und zu verbreiten, wo er will.
Es ist zwar im Web gang und gebe, dass überall Bilder und Videos (z.B. auch von YouTube) eingebettet oder anderswie reingestellt werden, die irgendwo im Netz gefunden wurden. Rechtlich gesehen verstößt man dabei aber gegen geltende Gesetze und sollte mal jemand auf die Idee kommen, da zu klagen, hat man ganz schlechte Chancen.

Err, da etwas aufpassen. Sobald man einen Service wie Youtube nutzt, geht man auch eine Lizenzvereinbarung mit ihnen ein. Diese kann besagen, dass sämtliche Rechte an den Upload-Service übergehen, sowie eben nur das hochgeladen werden darf, was einem selbst "gehört".

Ynnus
22.10.2008, 19:29
Err, da etwas aufpassen. Sobald man einen Service wie Youtube nutzt, geht man auch eine Lizenzvereinbarung mit ihnen ein. Diese kann besagen, dass sämtliche Rechte an den Upload-Service übergehen, sowie eben nur das hochgeladen werden darf, was einem selbst "gehört".

Wenn man die Rechte aber nicht besitzt, kann man sie auch nicht abgeben. Entsprechend wird illegal hochgeladenes Zeug dadurch nicht legaler und ermächtigt YouTube auch nicht dazu, die vollen Rechte dafür zu haben.
Und selbst wenn es eine Klausel geben würde, die die Urheberrechte an YouTube abtritt, dann ändert das nur den Urheber - macht aber Veröffentlichungen und Downloads immernoch nicht legal, denn dieses Recht hat allein der Urheber. Und YouTube wird schon wissen, wieso es keine Downloadfunktion direkt dort gibt, weil man es wenn möglich unterbinden will.
Hin oder her - das Zeug bleibt weiterhin nicht legalm weder Hochladen, noch Anschauen, noch Runterladen oder auf seinem Blog einbetten. (Einzig der Urheber hat diese Rechte)

Kiru
23.10.2008, 16:14
Ich meinte lediglich private Videos. Wer da sein Home-Video reinstellt dürfte keine Rechte mehr daran haben. (sollte es mal irgendwas wert sein^^)

Mir ist schon klar, dass geschütztes Material dort nicht (legal) hinterlegt werden darf.

FF
23.10.2008, 16:22
btw, es ist natürlich nicht "illegal", sich als minderjähriger Pornos anzusehen.
Es ist allerdings sehr illegal, Pornographische Inhalte Minderjährigen zur Verfügung zu stellen, derjenige macht sich dann strafbar. Aber diese anzusehen ist nicht strafbar o.ä. - wäre auch außerordentlich unsinnig, den jugendlichen dafür zu bestrafen, dass zuständige Erwachsene ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen/straftaten begehen, und man als jugendlicher darüber "stolpert".

kris
23.10.2008, 16:47
Klick mich! (http://www.chip.de/artikel/Ratgeber-Privatkopie-Filesharing-Web-Mitschnitte-3_30147840.html)

Einen ähnlichen Artikel mit (fast) gleichem Inhalt gabs auch mal auf Heise.de.
Ich find blos gerade den Link nicht dazu.