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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Frage zum Suchen- und Bieten-Forum



Lux
29.12.2007, 14:20
In den Regeln steht dies hier: "Pornografische, indizierte und/oder beschlagnahmte Artikel dürfen nicht angeboten werden".

Meine Frage bezieht sich auf die indizierten Artikel. Damit sind höchstwahrscheinlich Videospiele gemeint. Diverse Spiele sind in Österreich, in der Schweiz oder sonst wo nicht auf dem Index, nur in Deutschland.

Befinden sich diese Regeln in Deutschland oder in Österreich? o_o

Ich bin nämlich sehr angetan, ein paar böse Killerspiele in meinem Thread zu verkaufen, nur muss ich dazu wissen, ob ich das überhaupt darf. o_o Oder dürfen das nur Österreicher? Immerhin sind die Spiele bei denen ja erlaubt.

Bitte um Aufklärung, ich bin leicht verwirrt. :p

Novi
29.12.2007, 14:29
Ich wäre mir da auch unsicher, aber du kannst die entsprechenden Artikel doch kennzeichnen und dazuschreiben, dass du sie nur nach/in Österreich versendest und ein Versand nach Deutschland aus genannten gründen nicht möglich, weil verboten, ist.

Knuckles
29.12.2007, 14:31
Da unser Server in Deutschland steht, gelten die Regeln eigentlich für jeden der dort etwas verkaufen will. Jedoch haben wir natürlich keinen Einfluss, was über PN ausgehandelt wird. Solltest du aber wirklich indizierte Titel verkaufen wollen, dann gib diese Titel auch nur per PN weiter und das wichtigste ist, das du dich versicherst, das der Empfänger über 18 ist!

Lux
29.12.2007, 14:32
Ich wäre mir da auch unsicher, aber du kannst die entsprechenden Artikel doch kennzeichnen und dazuschreiben, dass du sie nur nach/in Österreich versendest und ein Versand nach Deutschland aus genannten gründen nicht möglich, weil verboten, ist.

Verboten sind sie ja nicht, nur eben indiziert.

"Pornografische, indizierte und/oder beschlagnahmte Artikel dürfen nicht angeboten werden" finde ich sowieso etwas unglücklich formuliert.
Klingt so, als dürfte man auch die Spiele nicht anbieten, die in Papua-Neuguinea indiziert sind.

~Edit~

@Knuckles: Ja gut, aber ich kann ja schlecht 21.000 Leuten eine PN schicken, ob sie jetzt das und das kaufen wollen. :D

Sebastian
29.12.2007, 17:41
"Pornografische, indizierte und/oder beschlagnahmte Artikel dürfen nicht angeboten werden" finde ich sowieso etwas unglücklich formuliert.
Klingt so, als dürfte man auch die Spiele nicht anbieten, die in Papua-Neuguinea indiziert sind.
:rolleyes:

Im Impressum steht als Verantwortlicher ein Deutscher (erkennbar an den Deutschen Anschriften) - das das Recht im Land des Verantwortlichen gilt ist selbstverständlich - man kann auch auf Kleinigkeiten unnötig rumreiten (weshalb die Netiquette ja schon so überburokratisiert ist ..im Prinzip wäre der Hinweis unnötig, da Unwissenheit kein Argument ist, um gängiges Recht zu ignorieren).

Verkauf das Spiel halt in einen österreichischen Forum ..oder umschreib den Titel des Spiels/das Spiel selbst. ;)

robx
29.12.2007, 17:43
Dann deutest du eben in deinem Thread an, dass du auch solche Spiele anbietest, ohne sie zu erwähnen und diejenigen, die sich dafür vielleicht interessieren, sollen sich über PN bei dir melden.

So sollte es jedenfalls erlaubt sein, wenn selbst große Spielezeitschriften sowas unübersehbar machen, nämlich alles bis auf den Namen darüber zu erzählen.

Lux
29.12.2007, 17:49
:rolleyes:

Im Impressum steht als Verantwortlicher ein Deutscher (erkennbar an den Deutschen Anschriften) - das das Recht im Land des Verantwortlichen gilt ist selbstverständlich - man kann auch auf Kleinigkeiten unnötig rumreiten (weshalb die Netiquette ja schon so überburokratisiert ist ..im Prinzip wäre der Hinweis unnötig, da Unwissenheit kein Argument ist, um gängiges Recht zu ignorieren).
Meine Güte. o_O Ich guck doch nicht nach, welche Anschrift der Verantwortliche des Forums hat, um ein Spiel zu verkaufen. o_o Da frag ich lieber mal nach.

Also könnte ich es als 'in Deutschland nicht erhältlicher Epic-Shooter' oder möglicherweise 'Nwodkcarc' einstellen? :D

Leon der Pofi
29.12.2007, 21:15
wäre es nicht einfach, das produkt zu umschreiben? denke, wenn man es umschreibt und den entwickler nennt, kennt sich der interessent schon aus und man kann per pn klären, ob es jetzt eh das jeweilige spiel ist? :)

zb resident evil CC.

ich verkaufe das neueste spiel der berühmten zombiereihe , welches aus der egoperspektive gesteuert wird.
bei interesse, pn. denke, dürfte schon klar sein und man bewirbt das spiel an sich nicht öffentlich oder nennt den namen oder?

dürfte sogesehen einwandfrei sein, oder?

Bible Black
29.12.2007, 21:26
Heißt wenn das Spiel bei uns (Deu) indiziert ist nicht eigentlich das nur der Verkauf im Laden verboten ist und der Verkauf von Privat legal?
Denn es gibt ja auch Online-Auktionshäuser wie Ebay die sich allerdings auf FSK18/indizierte Waren spezialisiert haben.
Das Forum müsste dann doch in diesem Fall von "Privat" sein oder nicht?
Nur interesse halber mal gefragt.

Knuckles
29.12.2007, 21:50
@Luxray

Wir können dich nicht daran hindern das du darauf aufmerksam machst, das du auch indizierte Titel verkaufen kannst, jedoch ist eben das Problem das diese Titel nicht offen genannt werden sollten (sollten, weil letztendlich kannst du sie nennen, jedoch nicht großartig bewerben, weshalb ich da auf die PN ausweichen würde). Einfach um Probleme zu vermeiden. Wer Interesse an den Games hat, wird sich dann schon bei dir melden, da würde ich mir keinen Kopf drum machen.
Wir müssen uns halt an die deutschen Gesetze halten und die besagen das der Verkauf von indizierten Sachen an unter 18-jährige verboten ist. Dieses Forum ist jedem frei zugänglich und so gesehen würdest dann nicht du dich strafbar machen, wenn du es an einen unter 18-jährigen verkaufst, sondern wir, weil wir das zugelassen haben.

Lux
29.12.2007, 22:15
Klar, alles verstanden.

Aber bitte guck nochmal nach, ob das so okay ist, will jetzt nicht unnötig Ärger machen. :p Im aktuellsten Post im Thread steht das mit der PN und im ersten eine vage Beschreibung der Artikel. :O
Zusätzlich ein fettgedruckter, unterstrichener Hinweis auf das Alter.