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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage RPG-maker Game veröffentlichung



Xelll
03.07.2003, 02:00
Wie ist es wenn ich z.B. ein FinalFantasy Faffic mit dem RPG-maker2000
bauen und dann auf www.rpg-maker.com veröffentlichen will, muss ich dann Squaresoft erst um eine Lizenz bitten?

Alirion
03.07.2003, 02:08
Ja ganz richtig. Die kostet ungefähr ne halbe Mille Euro. Und vergiss nicht, auch alle ihre Programmierer, Grafiker und Musiker in deinen Credits zu erwähnen. Ach ja, eine schriftliche Genehmigung bei Kefka musst du auch einholen.

:D

Scherz!

Nein, brauchst du nicht.

Jag_16
03.07.2003, 02:22
Wieso frag mal da anch ob das geht ich wette die antworten dir garnicht lol!!!!!


mfg
Jag

Goten2k
03.07.2003, 02:36
Uppe das Game per FTP,dann musste einfach nur Glück haben,dass das Game schnell genug gefunden wird und bewertet wird^^
-_-

Timmy
03.07.2003, 03:08
Ich kenn mich sowas nich wirklich aus,aber da das ganze Freeware ist,kannst du dich damit afaik nich strafbar machen...

Ausserdem glob ich kaum,das Square das in irgendeiner weise interessiert ;)

Ineluki kennt sich mit solchen rechtlichen Fragen besser aus,vieleicht postet er ja noch hier rein ^ ^

Lachsack
03.07.2003, 03:35
Original geschrieben von Timmy
Ich kenn mich sowas nich wirklich aus,aber da das ganze Freeware ist,kannst du dich damit afaik nich strafbar machen...

Verstehe ich nicht so ganz! Was meinst du ist Freeware?
Der RPG Maker wohl kaum oder meinst du die Spiele von Square, Squarsoft, Squarenet und Square Enix (und wie die ganze Familie sonst noch heißt ^^)

Du brauchst natürlich keine Lizens (würdest auch sicher keine bekommen, aber kannst ja mal nachfragen - vielleicht machen sie aus deinem Fanfic ja ein richtiges Spiel, weil sie es so toll finden und scheffeln damit Kohle )
Na ja eigentlich schon, aber das ist sowieso zwecklos und da du mit dem RPG Maker sowieso schon auf nicht ganz legale Weise arbeitest
ist es doch auch egal.

Timmy
03.07.2003, 03:39
Original geschrieben von Lachsack
Verstehe ich nicht so ganz! Was meinst du ist Freeware?
Der RPG Maker wohl kaum oder meinst du die Spiele von Square, Squarsoft, Squarenet und Square Enix (und wie die ganze Familie sonst noch heißt ^^)


Die Rpgmaker spiele sind Freeware ^ ^

Insofern dürfte sich auch keiner beschweren,wenn er in seinem makergame irgendwelchen Squarekram benutzt ;)

Trevor_Clim
03.07.2003, 03:42
macht bloß keinen blödsinn und schreibt denen mails oder so, weiß ja nich zu was ihr im stande seid... ^^

nicht dass die noch auf uns aufmerksam werden und wir unsere grauen machenschaften hier einstellen müssen :D

Lachsack
03.07.2003, 03:45
asooo. Hab ich wohl ein Brett vorm Kopf gehabt.
Na ja aber es doch trotzdem ein Gesetzesverstoß auch wenn niemand
dadurch Schaden zugefügt wird (also Square).
Ich finde diese Diskussion aber auch inszwischen müßig (obwohl ich mich sehr für Recht und Gesetz interessiere). Schließlich ist der
Maker nicht legal und dann brauch man auch gar nicht versuchen seine
entstandenen Spiele legal zumachen. Also kommt es auch nicht drauf an
WOMIT du dich genau strafbar machst. Ist eh allen egal ^^

Timmy
03.07.2003, 03:55
Original geschrieben von Trevor_Clim
macht bloß keinen blödsinn und schreibt denen mails oder so, weiß ja nich zu was ihr im stande seid... ^^

nicht dass die noch auf uns aufmerksam werden und wir unsere grauen machenschaften hier einstellen müssen :D

Woops,zu spät,jetzt hab ich die mail schon abgeschickt :p



Original geschrieben von Lachsack

Na ja aber es doch trotzdem ein Gesetzesverstoß auch wenn niemand
dadurch Schaden zugefügt wird (also Square).


Macht man sich wirklich strafbar,ich mein,man verkauft die Spiele doch nicht kommerziell,also fügt man Square keinen Schaden zu :/

Njo,hast recht,isn nerviges thema,lassen wir das ^ ^

@Xell: mach dein game einfach,Neo hat ein Remake von nem Squaregame gemacht,und bei dem standen afaik auch noch keine Squareleute vor der Tür,da wird ein Fanfic doch wohl drin sein ^ ^

Rgoten
03.07.2003, 04:05
Das mit dem legal und illegal ist doof.Stellt euch mal vor ihr kauft ein Spiel im Laden,das brutal aber illegal ist.Ein paar Wochen später wird es eingezogen und ist illegal.Das bedeutet,ihr müsstet euer Spiel wieder weggeben,da ihr euch sonst strafbar macht(glaube ich).Das wäre doch schwachsinn,da ihr es euch legal gekauft habt.:confused: :confused:

Alirion
03.07.2003, 05:14
Wenn du dir "Return to Castle Blutigstein" kaufst, bevor es indiziert wird ("eingezogen" wird gar nix), kannst du es dir behalten. Wenn es dann indiziert ist, kannst du es eben nur mehr kaufen, wenn du nachweisbar volljährig bist.

Aber darum gings hier nicht.