Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Und das werde ich ohne zu zögern noch heute mein Anwalt geben, wenn ich keine zustimmung von den jeweiligen Mods und Admins eine Ip vergleichuing hier bekomme.
Ich erlaube es hiermit, das Ihr sowohl mein Anbieter und dessen von Meereswoge hier angibt.
Weil sowas werde ich nicht mehr Dulden. Habe keine Lust mehr das Byder
irgentwelche Verleumdung im Raum wirft, an eine unschuldige Person.