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  1. #1

    Criminal Girls 2 laut USK "unterschwellige Kinderpornografie", erscheint nicht in DE

    Während "Criminal Girls" ohne Probleme eine Altersfreigabe ab 16 erhalten hat attestiert die USK den Spielen "Criminal Girls 2" und "Valkyrie Drive - Bhikkhuni" eine schwere Jugendgefährdung und verweigert den Spielen eine Einstufung. Grund dafür ist eine wenig bekannte Vorschrift im Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, der es verbietet "Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darzustellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen".

    Zitat USK: "Die Vorschrift trägt einem zunehmenden Angebot von Abbildungen Rechnung, die sich unterhalb der Schwelle der Kinder- und Jugendpornographie bewegen, jedoch den Einstieg in kinderpornographische Angebote fördern"

    Dabei ist es auch laut USK völlig unerheblich, ob der Charakter bei einer solchen sogenannten Posendarstellung nackt ist oder nicht; ein Verbot müsste selbst bei vollkommener Bekleidung erfolgen.

    Diese Auslegung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die USK hebt damit alles, was mit Anime und Manga zu tun hat und irgendwelche Szenen und/oder Posen hat, die man als "aufreizend" auslegen könnte, auf eine Stufe mit Tierpornografie, sprich: Der Besitz ist erlaubt und straffrei, aber eine Veröffentlichung wäre strafbar. Manga wie Love Trouble Darkness wären demnach in Deutschland ein "nicht zulässiges Medienangebot" und dürften nicht verkauft werden, da sie Charaktere enthalten, die jünger als 18 sind, und laut USK würde die Vorschrift sogar auf alle Manga, Anime und Videospiele zutreffen, in denen nicht eindeutig ist, dass es sich bei den so dargestellten Charakteren um Erwachsene handelt.

    Beide Spiele erscheinen im Rest Europas ganz ohne Probleme mit einer Alterseinstufung der PEGI ab 16 Jahren und in den USA mit der ESRB-Einstufung "M" ab 17 Jahren.

    Quelle: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10901
    Geändert von Shieru (26.08.2016 um 10:44 Uhr)
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  2. #2
    Wen auch immer USK in letzter Zeit neu eingestellt hat: Bitte feuern. Das klingt ja wie ein schlechter Aprilscherz. Sind wir jetzt prüder als die USA? Also kann man ab jetzt quasi vergessen, irgendwelche J-Rpgs in Deutschland zu erhalten. Keine Gust Spiele mehr. Keine CH Spiele mehr. Vielleicht nicht einmal mehr Tales. Hoffe ihr mögt alle noch euer FF.

    edit: Btw.: Ich dachte in Deutschland wird sehr wohl zwischen echt und nicht echt unterschieden. Nun auf einmal doch nicht? Das klingt doch sehr seltsam.

  3. #3
    Zitat Zitat von Kiru Beitrag anzeigen
    edit: Btw.: Ich dachte in Deutschland wird sehr wohl zwischen echt und nicht echt unterschieden. Nun auf einmal doch nicht? Das klingt doch sehr seltsam.
    Diese Unterscheidung gibt es nur im Strafgesetzbuch; im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass ein Verbot der Veröffentlichung auch für "nicht echtes" gilt. Glaub mir, ich habs selber nachgekuckt, weil ich es selbst nicht glauben konnte.
    Geändert von Shieru (26.08.2016 um 10:56 Uhr)
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  4. #4
    Zitat Zitat von Shieru Beitrag anzeigen
    Diese Unterscheidung gibt es nur im Strafgesetzbuch; im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass ein Verbot der Veröffentlichung auch für "nicht echtes" gilt. Glaub mir, ich habs selber nachgekuckt, weil ich es selbst nicht glauben konnte.
    Dann haben sie ja lange gepennt. Wobei das ganze dann noch weniger Sinn ergibt. Haben die Leute von Rtl2 eingestellt, die dort für den Jugendschutz zuständig waren? :/ Kann wirklich sehr sehr übel enden.

  5. #5
    Zitat Zitat
    Diese Auslegung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die USK hebt damit alles, was mit Anime und Manga zu tun hat und irgendwelche Szenen und/oder Posen hat, die man als "aufreizend" auslegen könnte, auf eine Stufe mit Tierpornografie, sprich: Der Besitz ist erlaubt und straffrei, aber eine Veröffentlichung wäre strafbar. Manga wie Love Trouble Darkness wären demnach in Deutschland ein "nicht zulässiges Medienangebot" und dürften nicht verkauft werden, da sie Charaktere enthalten, die jünger als 18 sind, und laut USK würde die Vorschrift sogar auf alle Manga, Anime und Videospiele zutreffen, in denen nicht eindeutig ist, dass es sich bei den so dargestellten Charakteren um Erwachsene handelt.
    Übertreib mal nicht. Eine fehlende USK-Einstufung bedeutet erstmal nur, dass das Spiel nicht an Minderjährige verkauft werden darf. Die Entscheidung, das Spiel ohne eine solche in Deutschland überhaupt nicht zu veröffentlichen, hat der Publisher daraufhin selbst getroffen. Und ein Spiel ohne Alterseinstufung kann zwar indiziert werden, dafür ist allerdings nicht die USK sondern die BPjM zuständig. (Steht übrigens alles auch in dem von dir selbst verlinkten Artikel.)

  6. #6
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Übertreib mal nicht. Eine fehlende USK-Einstufung bedeutet erstmal nur, dass das Spiel nicht an Minderjährige verkauft werden darf. Die Entscheidung, das Spiel ohne eine solche in Deutschland überhaupt nicht zu veröffentlichen, hat der Publisher daraufhin selbst getroffen. Und ein Spiel ohne Alterseinstufung kann zwar indiziert werden, dafür ist allerdings nicht die USK sondern die BPjM zuständig. (Steht übrigens alles auch in dem von dir selbst verlinkten Artikel.)
    Dann schau mal in den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, denn dort besteht für die genannten Posendarstellung (auch im virtuellen Bereich) ein grundsätzliches Verbreitungsverbot (sogenannte nicht zulässige Medienangebote), die in einem Atemzug mit Tierpornos genannt wird, was z.B. auch heißen würde, du dürftest als Videospiel-Importeur Spiele wie Criminal Girls 2 auch nicht an volljährige Erwachsene weiterverkaufen. Wenn du den Artikel gelesen hättest würdest du außerdem feststellen, dass die Spiele "bereits jetzt den Beschränkungen einer Indizierung" unterliegen. Die USK hat hier also strafbare Inhalte gesehen und vermutet, dass das Spiel auf Liste B des Index (strafbare Inhalte) landen würde.
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  7. #7
    Zitat Zitat
    Wenn du den Artikel gelesen hättest würdest du außerdem feststellen, dass die Spiele "bereits jetzt den Beschränkungen einer Indizierung" unterliegen. Die USK hat hier also strafbare Inhalte gesehen und vermutet, dass das Spiel auf Liste B des Index (strafbare Inhalte) landen würde.
    Wenn du meinst...

    Zitat Zitat
    Durch die nicht erteilte Freigabe kann Criminal Girls 2 durch die BPjM indiziert werden. Ob und wann dies geschieht, das lässt sich aber schwer vorhersagen. Es wäre auch möglich, dass die BPjM die Einschätzung der USK nicht teilt, also keine schwere oder überhaupt keine Jugendgefährdung sieht. In beiden Fällen würde die strafrechtliche Relevanz (aus Sicht der BPjM) wegfallen.
    Zitat Zitat
    Bei Vice sind in einem Artikel Auszüge aus der USK Begründung zu lesen. Danach kann davon ausgegangen werden, dass die USK zwar die schwere Jugendgefährdung durch die Posendarstellung sieht, aber der strafrechtliche Rahmen nach §184c nicht gegen ist.

  8. #8
    Zitat Zitat
    [...] Steht übrigens alles auch in dem von dir selbst verlinkten Artikel. [...]
    Zitat Zitat
    [...] Wenn du den Artikel gelesen hättest [...]
    Ich unterbreche euch an der Stelle mal bezüglich des Tonfalls, bevor wir die Sachebene verlassen. ^__~ Danke! /mod
    Zur Sicherheit: Mir geht es nur um den Ton, die Sache mit USK/BPjM ist hier natürlich wichtig.


    Zum Thema: Hm. Denkt ihr, dass die Spiele selbst (bzw. ihre "Genres") wieder entscheidender waren als die benannten Einzelaspekte? Gerade Criminal Girls hat ja schon das eine oder andere "Geschmäckle" in allen möglichen fragwürdigen Richtungen. Ich werde die Einzelaspekte, also sexuelle Posen bei Minderjährigen etc, jetzt nicht als reinen Vorwand abtun, aber ich kann mir schon vorstellen, dass man hier eher die Werke im Gesamtbild abschmettern möchte. Was ich durchaus verständlich finde, auch wenn man ein solches pseudo-juristisches Vorgehen definitiv kritisieren kann und sollte. Dann sollen sie lieber ihre Richtlinien bzw. die Gesetze anpassen.
    Bei Valkyrie Drive allerdings ... ist das als Spiel denn wirklich so schlimm? Ich habe mir nur ein paar Folgen des Animes mit einer Freundin angesehen, und wir haben uns herrlich beäumelt. Also natürlich lächerlich und 100% Fan Service, aber fragwürdiger als die meisten anderen Sachen in die Richtung war es jetzt nicht.


    Hm, wenn ich die Artikel so lese, läuft es letztendlich wieder auf die schwierige Frage hinaus, ob wir japanische Standards von Sexualität (und ihrer Darstellung) akzeptieren oder unsere eigenen anwenden, wenn solcher Kram hier rauskommt. Schwierig.


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  9. #9
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Bei Vice sind in einem Artikel Auszüge aus der USK Begründung zu lesen. Danach kann davon ausgegangen werden, dass die USK zwar die schwere Jugendgefährdung durch die Posendarstellung sieht, aber der strafrechtliche Rahmen nach §184c nicht gegen ist..
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    der strafrechtliche Rahmen nach §184c nicht gegen ist..
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    strafrechtliche Rahmen
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    strafrechtlich
    Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Strafgesetzbuch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Medieninhalte können für sich gesehen keinerlei Straftatsbestände erfüllen und trotzdem "unzulässige Medienangebote" sein, dafür braucht es noch nicht einmal solch Dinge wie z.B. Gewaltverherrlichung.

    @La Cipola: Nachdem Criminal Girls (1) keine Probleme gemacht hat liegt die Vermutung nahe, dass hier irgendein "Neuzugang" oder jemand "von oben" eine persönliche Agenda puschen will. Jedenfalls ist es nicht das Spiel (das harmloser ist als der Anime, man sieht weder Nippel noch andere Geschlechtsmerkmale, es ist immerhin ein Playstation-Spiel. Nicht ohne Grund ist es in Rest-Europa ab 16) das "geschmäckle" hat, sondern die USK-Entscheidung.
    Gründer der JRPG-Challenge
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  10. #10
    Zitat Zitat
    Jedenfalls ist es nicht das Spiel (das harmloser ist als der Anime, man sieht weder Nippel noch andere Geschlechtsmerkmale, es ist immerhin ein Playstation-Spiel. Nicht ohne Grund ist es in Rest-Europa ab 16) das "geschmäckle" hat, sondern die USK-Entscheidung.
    Ich denke nicht, dass man da einen Antagonismus aufbauen muss; ich finde definitiv beides fragwürdig. Aber darum ging es ja auch gar nicht. Wenn deine Theorie um einen neuen Einfluss stimmt, wird es für die Zukunft gerade interessant, inwiefern sich diese Agenda auf die spezifischen beiden Spiele oder die gesamte Mentalität dahinter bezieht.


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  11. #11
    Zitat Zitat
    Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Strafgesetzbuch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Medieninhalte können für sich gesehen keinerlei Straftatsbestände erfüllen und trotzdem "unzulässige Medienangebote" sein, dafür braucht es noch nicht einmal solch Dinge wie z.B. Gewaltverherrlichung.
    Nochmal Punkt für Punkt: Du hast gesagt:

    Zitat Zitat
    Wenn du den Artikel gelesen hättest würdest du außerdem feststellen, dass die Spiele "bereits jetzt den Beschränkungen einer Indizierung" unterliegen. Die USK hat hier also strafbare Inhalte gesehen und vermutet, dass das Spiel auf Liste B des Index (strafbare Inhalte) landen würde.
    Das Spiel ist damit erstmal noch nicht indiziert. Es wird nur erstmal wie ein indiziertes Medium behandelt, weil die USK annimmt, dass das Spiel eigentlich indiziert werden müsste. Quasi als vorbeugende Maßnahme. Das letzte Wort hat aber trotzdem die BPjM. Wenn die sagen "Alles in Ordnung" hat die Meinung der USK keine Bedeutung mehr.

    Selbst wenn das Spiel indiziert werden würde, kann (und würde es in diesem Fall) es immer noch auf Liste A landen, d.h. das Spiel darf in Deutschland nicht beworben und nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Aber weder der Besitz noch der Verkauf an Volljährige Personen wäre strafbar. Für eine Beschlagnahmung (Liste B des Index), die den Verkauf in Deutschland vollständig unterbinden würde (und selbst in diesem Fall wäre für volljährige Personen der Import für den Eigengebrauch noch möglich) müsste allerdings erstmal ein Straftatbestand bestehen.

    Und darüber hinaus geht es hier auch nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, der dafür sorgt, dass

    Zitat Zitat
    Diese Auslegung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die USK hebt damit alles, was mit Anime und Manga zu tun hat und irgendwelche Szenen und/oder Posen hat, die man als "aufreizend" auslegen könnte, auf eine Stufe mit Tierpornografie, sprich: Der Besitz ist erlaubt und straffrei, aber eine Veröffentlichung wäre strafbar.
    da die USK erstens nur für Videospiele zuständig ist (Animes fallen in die Zuständigkeit der FSK, bei Mangas wüsste ich nichtmal, ob und wenn ja welche Behörde für eine Alterskennzeichnung zuständig ist), und sie zudem nicht mit Präzedenzfällen sondern mit Einzelfallprüfung arbeitet.

    Um das nochmal klar zu sagen: Ich halte es auch für blödsinnig, einem (ohnehin bereits kastrierten) Ecchi-Spiel die Kennzeichnung zu verweigern. Aber dazu reißerische Texte im Bild-Stil zu schreiben, hilft sicher auch nicht weiter.

    Für einen Überblick empfehle ich auch die Lektüre von http://forum.worldofplayers.de/forum/threads/329606 .

  12. #12
    Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieses Thema noch für Streit in der Öffentlichkeit führen wird. Ich kann nur hoffen, dass die BPjM aus Mortal Kombat X gelernt haben.

    Zitat Zitat
    Aber dazu reißerische Texte im Bild-Stil zu schreiben, hilft sicher auch nicht weiter.
    Ich habe mich in meinem Artikel aussschließlich auf Fakten gestützt, bis hin zur Überschrift.
    Geändert von Shieru (26.08.2016 um 14:08 Uhr)
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  13. #13

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Interessant finde ich an der Sache eher, wie Rice Digital die Sache derzeit darstellt. Sieht man sich die Beiträge zu den beiden Spielen an, reden sie von einem Verbot für die beiden Spiele (dabei haben sie einfach nur keine Freigabe erhalten). Insgesamt bin ich aber gespannt, wie sich die USK in Zukunft verhalten wird. Gerade die Freigabe für Mortal Kombat X war wohl DIE Überraschung schlechthin. Da sollte man eigentlich meinen, dass es ein solcher Titel wie Criminal Girls 2 nach Deutschland schafft, vor allem weil er auch in den USA und Großbritannien erscheint (und Großbritannien spinnt schon rum, wenn eine junge Person oben ohne in einem Anime zu sehen ist... ich denke da nur an den einsekündigen Schnitt in Code Geass R2, den man nicht mal wirklich mitbekommt, wenn man es nicht weiß).

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  14. #14
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Das Spiel ist damit erstmal noch nicht indiziert. Es wird nur erstmal wie ein indiziertes Medium behandelt, weil die USK annimmt, dass das Spiel eigentlich indiziert werden müsste. Quasi als vorbeugende Maßnahme. Das letzte Wort hat aber trotzdem die BPjM. Wenn die sagen "Alles in Ordnung" hat die Meinung der USK keine Bedeutung mehr.

    Selbst wenn das Spiel indiziert werden würde, kann (und würde es in diesem Fall) es immer noch auf Liste A landen, d.h. das Spiel darf in Deutschland nicht beworben und nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Aber weder der Besitz noch der Verkauf an Volljährige Personen wäre strafbar. Für eine Beschlagnahmung (Liste B des Index), die den Verkauf in Deutschland vollständig unterbinden würde (und selbst in diesem Fall wäre für volljährige Personen der Import für den Eigengebrauch noch möglich) müsste allerdings erstmal ein Straftatbestand bestehen.
    Ist das nicht relativ egal? Wenn der Einzelhandel das Spiel ohne die USK Freigabe nicht führt, dann ist das Spiel wirtschaftlich doch ohnehin beerdigt. Egal ob die BPjM der USK nachträglich noch zustimmt oder nicht. Soweit ich weiß kann die BPjM der USK ja nicht vorschreiben dem Spiel eine Freigabe zuerteilen, selbst wenn sie bei einer späteren Prüfung zu dem Schluss kommen dass das Spiel nicht Indizierungswürdig wäre. Von daher sind die Folgen der USK Entscheidung doch gravierend, und laufen auf ein "Defakto-Verbot" hinaus auch wenn es rechtlich nicht so ist. Was nicht im Handel geführt wird, ist halt für den Kunden nicht da. Und ich habe gesehen das Amazon beiden Spiele auch nicht als EU-Importe führt. (Valkyrie Drive - Bhikkhuni war wohl bis vor kurzem als EU-Import zukriegen ist aber momentan als "Derzeit nicht verfügbar." gekennzeichnet.)

    Ich kann mich erinnern das es damals bei Filmen die keine FSK Freigabe erhalten haben, Alternativen gab. Sowas wie SPIO JK, ich weiß nur nicht ob es sowas auch für Spiele gibt und auch nicht in wieweit der Einzelhandel das akzeptiert.

    Bedenklich finde ich dass innerhalb kurzer Zeit direkt zwei Titel abgelehnt werden, wo sowas in den Jahren zuvor gar nicht vorgekommen ist. (Zumindest soweit mir bekannt.)
    Beschäftigt mit: The Outer Worlds (PC), Hiroyuki Morioka - Banner of the Stars, Anime Winter Season 23-24
    Beendet: Liu Cixin - Die drei Sonnen, T.S. Orgel - Behemoth, Lunacid (PC), Forager (PC)
    2023: Hiroyuki Morioka - Crest of the Stars, Lords of the Fallen (PC), Brandon Sanderson - Kinder des Nebels, Brandon Sanderson - Die Seele des Königs, Brandon Sanderson - Elantris, Vampire Survivors (PC), Ann Leckie - Das Imperium, To the Core (PC), Ann Leckie - Die Mission, Universal Paperclips (PC), Diablo 4 (PC), Ann Leckie - Die Maschinen, Stanislaw Lem - Fiasko, Monster Hunter World (PC), Yuji Kaku - Hell's Paradise: Jigokuraku (Manga)

  15. #15
    Die SPIO JK ist die Juristen[/b]Kommission der SPItzenOrganisation der Filmwirtschaft (was aus dem Kürzel nicht notwendigerweise klar wird), die sich nicht mit Videospielen beschäftigen, und es gibt kein entsprechendes Pendant. Man darf gespannt sein, ob das von der USK nur ein "Ausrutscher" war (der auf jeden Fall korrigiert werden müsste), oder ob man mit einer Hexenjagd auf Anime- und Manga (und Artverwandtes) wie in den 80ern und 90ern auf Horrorfilme und alles, was mit Ninjas zu tun hat, rechnen darf. Ich fände irgendwas dazwischen nicht unwahrscheinlich. Die Argumentationskette der USK ist auf jeden Fall 1:1 die selbe wie die "Killerspiel"-Debatte.
    Gründer der JRPG-Challenge
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  16. #16
    Zitat Zitat
    Ist das nicht relativ egal? Wenn der Einzelhandel das Spiel ohne die USK Freigabe nicht führt, dann ist das Spiel wirtschaftlich doch ohnehin beerdigt. Egal ob die BPjM der USK nachträglich noch zustimmt oder nicht.
    Es geht ja nicht darum, ob das Spiel wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern ob die USK einfach so Spiele, die ihr nicht passen, verbieten kann. (Kann sie nicht!)
    Wenn NIS wollte, könnten sie das Spiel offiziell in Deutschland veröffentlichen, und es auf eine Untersuchung durch die BPjM ankommen lassen. Wenn die dementsprechend ausfiele, dass keine Jugendgefährdung besteht, könnte das Spiel in Deutschland auch ohne USK-Kennzeichnung in jedem Fachhandel promlemlos an Personen über 18 Jahren verkauft werden (wenn der Media Markt das nicht tut, ist das deren eigene Entscheidung).
    Da der Publisher es aber vorzieht, das Spiel hierzulande erst gar nicht offiziell zu veröffentlichen (bzw. Sony sie nicht lassen würde), hat sich das Thema ohnehin erledigt.

    Zitat Zitat
    Man darf gespannt sein, ob das von der USK nur ein "Ausrutscher" war (der auf jeden Fall korrigiert werden müsste), oder ob man mit einer Hexenjagd auf Anime- und Manga (und Artverwandtes) wie in den 80ern und 90ern auf Horrorfilme und alles, was mit Ninjas zu tun hat, rechnen darf.
    Wieso fängst du schon wieder mit "Anime und Manga" an, mit denen die USK nicht das Geringste zu tun hat?

  17. #17
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Wieso fängst du schon wieder mit "Anime und Manga" an, mit denen die USK nicht das Geringste zu tun hat?
    Weil die USK mit ihrer Einschätzung, welche Art von Darstellungen "schwer jugendgefährdend" sind eventuell nicht allein ist?
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  18. #18
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Es geht ja nicht darum, ob das Spiel wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern ob die USK einfach so Spiele, die ihr nicht passen, verbieten kann. (Kann sie nicht!)
    Wenn NIS wollte, könnten sie das Spiel offiziell in Deutschland veröffentlichen, und es auf eine Untersuchung durch die BPjM ankommen lassen. Wenn die dementsprechend ausfiele, dass keine Jugendgefährdung besteht, könnte das Spiel in Deutschland auch ohne USK-Kennzeichnung in jedem Fachhandel promlemlos an Personen über 18 Jahren verkauft werden (wenn der Media Markt das nicht tut, ist das deren eigene Entscheidung).
    Da der Publisher es aber vorzieht, das Spiel hierzulande erst gar nicht offiziell zu veröffentlichen (bzw. Sony sie nicht lassen würde), hat sich das Thema ohnehin erledigt.
    Ist halt die Frage wer sich in dem Fall bereit erklärt das Spiel zuführen. Media Markt und Saturn gehören ja zum selben Unternehmen also gehe ich davon aus Saturn die Spiele auch nicht führen würde. Wenn Amazon und EB-Games eine ähnliche Politik fahren „könnte“ es sich schon nicht mehr lohnen in die "BPjM Instanz" zugehen.

    Letztendlich kann ich nicht abschätzen wie erfolgsversprechend der Ansatz ist auf eine BPjM Prüfung zu vertrauen. Deren Ausgang ist ungewiss, und dürfte wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen, was zu einer verschobenen Veröffentlichung führen dürfte. (Ich bin mir bei dem Ablauf auch nicht klar. Testet die BPjM überhaupt Medien bevor sie in Deutschland erschienen sind? Das Spiel ohne USK-Kennzeichen und ungewisser BPjM Prüfung zu veröffentlichen dürfte noch heikler sein. Welcher Laden will sich den das Spiel hinlegen, wenn es unter Umständen indiziert wird und er sie nur noch schwer wieder los wird.) Letztendlich muss der Publisher das abwägen, ob die Einzelhandelspräsenz ausreichend ist und ob nicht zu viele Interessenten das Spiel schon vorher importieren. Ich schätze aber mal dass es für kleine Publisher auch nur schwer abschätzbar ist weil die Verweigerung der USK-Kennzeichnung ja nun nicht so häufig ist. (Soweit mir bekannt.) Ich würde mich z.B. nicht wundern wenn NISA und PQube noch nie vor dem Problem gestanden sind.

    Wenn Sony sie nicht lässt ist die Sache sowieso gegessen.

    Dann kann die USK vielleicht keine Spiele verbieten, aber das Endergebnis kommt dem schon recht nahe.
    Geändert von Kayano (26.08.2016 um 17:39 Uhr)
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  19. #19
    Im Endeffekt können sie den Kram einfach digital veröffentlichen und lassen physische Releases bei J-Rpgs einfach weg. Geht eh immer mehr in die Richtung. Wenn dann Deutschland mal irgendwann nicht einmal mehr das ohne USK Prüfung erlaubt, dann muss man wieder umdenken. Aber bislang geht das noch. Wobei wenn sie das verlangen (oder sagen wir, nicht geprüft = indiziert gilt und somit nicht geprüfte Spiele nicht "beworben" werden dürfen aka nicht wirklich normal in den digitalen shops gezeigt werden dürfen), wird das auch mit Steam und co. ne lustige Sache. Natürlich, jetzt wo es geprüft wurde, ist digital auch nicht mehr drin. Was.. man jetzt auch nicht als sonderlich sinnvoll ansehen kann, aber wie dem auch sei. Ist halt so.

  20. #20
    Child porn still thrives in Japan despite so-called crackdown, says rights group

    Geht nicht um die Schlagzeile, sondern um den Artikel und den Gesamtzusammenhang. Kann mir gut vorstellen, dass das noch interessanter wird in Zukunft.


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