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Thema: RM2k3 (Steam) - DynRPG etc noch funktionsfähig?

  1. #1

    RM2k3 (Steam) - DynRPG etc noch funktionsfähig?

    Hallo liebe Community

    Ich war jetzt schon gefühlt seit einer halben Ewigkeit nicht mehr aktiv im Forum unterwegs und habe deswegen sicherlich das ein oder andere verpasst,
    jedoch nicht die Tatsache, dass der RPG Maker 2k3 seit nun mehr als einem Jahr offiziell verfügbar ist.
    Aus diesem Grund habe ich ihn mir heute spontan im Steamangebot gegönnt und direkt ausprobieren wollen.

    Den Maker gestartet und ich bekomme die Standartmeldungen von wegen Updates etc., so weit so gut.
    Beim Öffnen einer meiner Projekte erscheint dann noch eine Meldung, dass die Runtime Engine (oder so ähnlich) auf die neueste Version geupdatet wird (habe davor noch sicherheitshalber ein Backup des Projekts gemacht).
    Da ich nun schauen wollte wie sich der "neue" Maker so handlen lässt habe ich also die Engine geupdatet und mein Spiel geöffnet & gestartet.
    Die ersten Probleme konnte ich nach kurzer Zeit selber überbrücken (eigenen Titelbildschirm erneut einstellen, Dateifehler beseitigen,...).
    Mir ist dann erst bei einigen anderen Funktionen aufgefallen, dass anscheinend das Update alle installierten Patches (z.B. DynRPG) gelöscht hat.
    Blöd, wenn man auf solche Patches angewiesen ist, weil sonst bspw. diverse Licht/Schatteneffekte und selbstgebastelte Menüpunkte nicht mehr korrekt funktionieren.

    Ich habe mich nun also kurz mit dem erneuten Patchen zurückgehalten, weil ich mir nicht sicher war ob diese mit der neuen Version kompatibel sind.
    Aus diesem Grund wollte ich hier 'kurz' fragen, ob es für den neuen Maker jetzt auch neue Versionen diverser Patches gibt oder ob ich neue Umwege finden muss um meine Skripte zum funktionieren zu bringen..?

    Sorry übrigens, falls es so einen Thread schon mal gab, ich habe mit der Suchfunktion leider nichts in dieser Art gefunden.

    lg/ aleksy

  2. #2
    Kein DynRPG mit dem offiziellen Maker.

  3. #3
    Schade, gibt es eine Chance, dass da irgendwann noch was passiert?

    Ansonsten kann ich dann ja trotzdem noch meinen alten Maker benutzen bei dem das noch funktioniert,
    habe dann ja trotzdem noch die Lizenz für den offiziellen und ob ich was mit dem alten (+2k9 Ultimate) oder neuen erstelle sollte dann ja eigentich vom "legal status" her gleichwertig sein.

  4. #4
    Ich fände es ja super, wenn Degica oder wer immer sich dafür zuständig fühlt, etwas mehr mit diesem Forum kommuniziert. Schließlich ist es wohl die größte deutsche Makercommunity. Aber vielleicht ist das auch zu viel verlangt wegen gewisser Sprachbarrieren. Man könnte ja aber auch einfach mal ne Mail schreiben.

    Mir geht es ja auch eigentlich nur darum, eine klare Ansage zu haben, ob da noch was mit DynRPG kommt oder ob es von vorn herein ausgeschlossen wird.

    Zitat Zitat
    ob ich was mit dem alten (+2k9 Ultimate) oder neuen erstelle sollte dann ja eigentich vom "legal status" her gleichwertig sein.
    Ich glaube oder habe zumindest gehört, dass du da schon Probleme bekommen kannst, zumindest wenn du dein Spiel verkaufen willst. Wenn nicht, kräht vermutlich eh kein Hahn danach.

    Aber eine vielversprechende Alternative ist immer noch easyrpg. Das soll dann sogar auf Mac und Android laufen, ist aber noch nicht soweit.

  5. #5
    Geht vorsichtig mit der Information um, aber von einem, der mal wegen was Ähnlichem bei eb! nachgefragt hat,
    hab ich vor einiger Zeit mal erfahren, dass die kein Problem damit haben, welche Version man verwendet und
    ob sie (bei den neueren Makern vorallem ne Sache) gecrackt wurde, solange man daneben noch eine besitzt,
    die legal erworben ist.

    Für 2003-1.08 gelten allerdings keine Patch-Regellockerungen wie bei 1.11 derzeit, von daher würde DynRPG
    so oder so erstmal flachfallen, bis es für 1.11 oder ne spätere Version verfügbar ist, denn ja, theoretisch wäre
    das natürlich zu bewerkstelligen. Allerdings sicher alles andere als wenig Arbeit.

  6. #6
    Zitat Zitat von aleksy Beitrag anzeigen
    Ansonsten kann ich dann ja trotzdem noch meinen alten Maker benutzen bei dem das noch funktioniert,
    Du kannst DynRPG trotzdem noch benutzen, wenn du die RPG_RT wieder durch die Alte ersetzt. Das einzige Hindernis wäre nur noch die Sache mit der Legalität und so, aber du kannst dann trotzdem mit dem "neuen" Maker arbeiten.

  7. #7
    @IndependentArt
    Wäre tatsächlich interessant zu wissen ob sich da noch irgendwer darum kümmern würde.
    So viel wie Leute mit diversen Patches gemacht und erstellt haben wäre es sicher gut, wenn es irgendwann (wieder) volle Kompatibilität zu sowas gibt.

    @MagicMaker
    Das mit dem cracked/official habe ich mir schon gedacht, wäre als Entwickler/Publisher solcher (und anderer) Software der selben Meinung.
    Ich hoffe dann mal, dass jemand sich eventuell die Mühe macht und die Zeit und Arbeit investieren mag um DynRPG etc. wieder auf die Beine zu verhelfen.
    Bis dahin heißt es wohl abwarten, Tee trinken und eventuell mal weiter rumfragen.

    @G-Brothers
    Hab jetzt einfach mein Backup rausgeholt und arbeite mit dem weiter, Ist im Prinzip ja identisch zu dem was du meinst.

  8. #8
    Zitat Zitat
    Geht vorsichtig mit der Information um, aber von einem, der mal wegen was Ähnlichem bei eb! nachgefragt hat,
    hab ich vor einiger Zeit mal erfahren, dass die kein Problem damit haben, welche Version man verwendet und
    ob sie (bei den neueren Makern vorallem ne Sache) gecrackt wurde, solange man daneben noch eine besitzt,
    die legal erworben ist.
    hast du zufällig noch in erinnerung wer da wo nachgefragt hat? in dem fall würde ich nämlich selbiges auch mal machen.

    andererseits vermute ich, dass mich das meiner frage, ob ich das projekt bei steam greenlight einreichen kann, wenig weiterhilft.
    denn: selbst wenn ich denen ne mail schreibe und die antworten "ja, passt schon", muss es ja trotzdem von der gesetzeslage abgedeckt sein und wenn steam irgendwie merkt, dass das nicht der fall ist, kann ich auch einpacken.

  9. #9
    1. Maker kaufen
    2. Patch EULA lesen
    3. illegale Makerversionen wie jeher nutzen
    4. die Vorzüge von DynRpg geniessen
    5. ungestraft auf Steam veröffentlichen

    Wieso kauft sich das nicht einfach mal zumindest einer von euch?
    Dabei schau ich ganz gezielt IndependentArt an, da es für den Rest vermutlich vollkommen irrelevant ist. Das ist übrigens auch schon was länger offiziell.

  10. #10
    Ich habe den Maker längst gekauft.

    EULA: https://s3-ap-northeast-1.amazonaws....patch-eula.doc

    Zitat Zitat
    1. User owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003, which is registered with ENTERBRAIN via registration procedures outlined in RPG MAKER 2003 License Agreement.
    Also, wenn du den Punkt nicht überlesen hast, dann fallen deine Punkte 3 und 5 wohl flach. Denn mit welcher Version ein Spiel erstellt wurde, kann man vermutlich ganz gut nachweisen.
    Die EULA besagt ja quasi, dass man gerne Patches für den offiziellen Maker schreiben kann, aber alles andere nicht. Und bitte keine Vermutungen etc., denn hier gehts wirklich um was für mich.
    Und wenn es tatsächlich so ist, warum bitte ist dann der Thread bis hier her so verlaufen? O_o

    Geändert von IndependentArt (18.08.2016 um 13:42 Uhr)

  11. #11
    Ich würde an deiner Stelle Cherry die Frage stellen, soweit ich weiß war er maßgeblich daran beteiligt den Maker auch außerhalb von Japan verfügbar zu machen und hat sicherlich auch in dieser Hinsicht an der von dir verlinkten EULA mitgewirkt. Darüber hinaus bräuchtest du vielleicht ohnehin auch seine Erlaubnis seinen Patch kommerziell zu nutzen, ich weiß nicht ob er sich dazu mal geäußert hat.

  12. #12
    @ IndependentArt:
    Deine EULA ist ja auch nicht aktuell. Anstatt zu fordern, dass man dir die erwünschten Infos vor die Füße wirft, hättest du dich informieren können. Man wird immerhin drauf hingewiesen, dass sich diese mit der Zeit ändern.

    Ist schon alles so wie ich es beschrieben hab.

    Geändert von Nagasaki (18.08.2016 um 16:24 Uhr)

  13. #13
    @csg: Klingt nach einer guten Idee.

    @Nagasaki: Warum hast du dann nicht früher die Beteiligten dieses Threads erhellt? ;P Nein, nichts für ungut, aber ich hab schon erst danach gesucht, zuerst ob im Maker selbst irgendwo was hinterlegt ist und dann auf Steam. Aber dann hab ichs halt gegoogelt das war das erste was ich fand.
    Dann beweise mir bitte auch, dass es so ist, und poste einen Link zur aktuellsten Fassung, sei so gut

    edit: possibly this one: https://steamcommunity.com/app/36287...6348059148217/

    edit: soweit ich das sehe, ist das genau die gleiche, die ich vorher gepostet habe.

    Geändert von IndependentArt (18.08.2016 um 16:29 Uhr)

  14. #14
    Hast du die Steam-Version?

  15. #15

  16. #16
    Okay, konnte die patch EULA dort nun aus eigener Kraft gar nicht finden. Wenn du es im Store kaufst, kannst du dir die EULA dort jederzeit runterladen. Ich schau nochmal weiter nach der Steam-Version.

  17. #17
    Also ich habe jetzt mal die Patch-EULA bei Steam und die aus dem Store (hab den dort gekauft) verglichen und die sind 100% identisch.

  18. #18

  19. #19
    Zitat Zitat von Ghabry Beitrag anzeigen
    Also ich habe jetzt mal die Patch-EULA bei Steam und die aus dem Store (hab den dort gekauft) verglichen und die sind 100% identisch.
    Tatsache. =0
    Hab nochmal jetzt nochmal nachgesehen. Waren bei mir nur unterschiedlich formatiert, weshalb die eine länger aussah als die andere. Der Text ist aber identisch.

    Das bewegt mich jetzt dazu, IndependentArt aufzufordern, sich den gesamten Text durchzulesen.
    Okay, allerdings darf man den DRM nicht umgehen, steht dort. Hatte der japanische irgendwas außer nem Key?


    Nachtrag:

    Okay. Bitte den Satz vor "Part 1 - Patch Use" lesen. Dieser weist auf "Special Permissions" hin. Also Mail schreiben, um Erlaubnis bitten und glücklich werden. Der von MagicMaker beschriebene Fall ist somit höchstwahrscheinlich solch ein Fall.

    Geändert von Nagasaki (18.08.2016 um 17:38 Uhr)

  20. #20
    Das Problem an der Patch-EULA ist, dass die nicht zwischen Editor und Engine (RPG_RT) unterscheidet, sondern alles als "RPG Maker 2003" bezeichnet, wodurch man annehmen muss, dass beide Dinge gleichzeitig gemeint sind.

    Und dann interpretiere ich das so:

    Zitat Zitat
    PART 1:
    1. User owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003, which is registered with ENTERBRAIN
    Der Verwender des Patches muss die offizielle Version verwenden.

    Zitat Zitat
    PART 2:
    1. Licensee patch creator owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003
    Der der den Patch erstellt muss ne legale Version von RPG Maker 2003 besitzen und verwenden, nicht der Fall für jeglichen Patch.

    Zitat Zitat
    1.1 If patch was created prior to RPG MAKER 2003 official release on April 24th, 2015, patch creator may continue to distribute patch only if they agree to the terms and conditions noted in this license.
    Heißt das Enterbrain mahnt jetzt alle ab die jemals nen Patch erstellt haben aber nicht der EULA zugestimmt haben, aber den Patch noch verbreiten?

    Zitat Zitat
    Information learned through this process is not used to create any other software, or to modify existing or future software that is not property of ENTERBRAIN.
    Die Klausel ist im Prinzip unwirksam, da sie mir nur verbietet das Wissen zu nutzen wenn ich der EULA zustimme >.>

    Zitat Zitat
    Patch is not used to overwrite Digital Rights Management (DRM) or other measures that are protecting RPG MAKER 2003 from unlawful distribution.
    Nur der Editor ist DRM-geschützt, die Engine gar nicht.

    Zitat Zitat
    Patch is not used to remove proprietary information or erase and modify credit information distributed with RPG MAKER 2003.
    Also das ersetzen der Start-Logos ist z.B. verboten in der RPG_RT.

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