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Thema: Kündigung Internet Vertrag

  1. #1

    Kündigung Internet Vertrag

    Hey,

    ab wann würdet Ihr Euren Internet Vertrag vorzeitig kündigen, also was müsste konkret der Anlass sein, das Ihr über eine fristlose Kündigung nachdenken würdet? Hier ein Artikel dazu http://www.festnetzundinternet.de/wa...ng-sinvoll.php
    Denn ich bin mir nicht sicher ob es ein Grund ist, wenn die mir versprochene Geschwindigkeit nicht vorhanden ist.

    Servus,

    Trouble

    Geändert von Trouble (11.10.2015 um 06:09 Uhr)

  2. #2
    Die Provider sichern sich mit der "Bis zu ... k/MBit/s"-Klausel in den Verträgen ab. Wenn die Datenrate nicht geliefert wird und der Provider sich nicht kulant zeigt, muss man die Mindestvertragslaufzeit zahlen und kommt nicht aus dem Vertrag heraus.
    Je nach Provider lässt sich der Anschluss trotzdem vorzeitig kündigen, denn einige Provider definieren nämlich eine Mindestgeschwindigkeit in dem Vertrag (z.B. die Hälfte der Maximalgeschwindigkeit oder 6Mbit/s).

    Als erstes würde ich mich an den Kundendienst melden, ob da nicht ein Fehler vorliegt. Zur Not muss man juristisch gegen den Provider vorgehen (vor Gericht klagen).

  3. #3
    Zitat Zitat von §47b TKG
    § 47b
    Abweichende Vereinbarungen

    Von den Vorschriften dieses Teils oder der auf Grund dieses Teils erlassenen Rechtsverordnungen darf, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
    Das heißt, wenn u.a. die reale Geschwindigkeit deutlich von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweicht, und dies für den Kunden ein Nachteil darstellt, so besteht eine Verletzung des Vertrages.
    Der Provider muss daraufhin in Kenntnis gesetzt werden und man muss dem Provider eine Nachbesserung gewähren. Kann oder will der Provider den Misstand nicht beheben, so besteht ein Sonderkündigungsrecht.
    Wenn dadurch sogar ein finanzieller Schaden entstanden ist, so kann man auch Schadensersatz einfordern.

    Die Praxis zeigt aber, dass man erst vors Gericht ziehen muss, bevor man aus dem Vertrag rauskommt.

  4. #4
    Das Recht auf Sonderkündigung steht dir nicht zu wenn die Geschwindigkeit geringer ist als angegeben. Jedoch kannst du auf Kulanz vom Provider hoffen, dass du eine monatlich, manuell erfasste Gutschrift erhälst. Dabei wird dir der relative Verlust gutgeschrieben.

    Recht auf Sonderkündigung besteht jedoch, wenn dein Provider nicht in der Lage ist die Leistung zu erbringen, heißt, überhaupt etwas zu liefern.
    Leider finde ich gerade die genaue Passage nicht, doch es reicht bereits eine 100%ige Ausfallzeit über 5% des gesamten Jahres wenn ich mich richtig erinnere.

    Zudem ist wichtig, wie niR-kun bereits geschrieben hat, dass du dich vorher mit dem Kundendienst auseinander setzt. Bevor das Recht auf Sonderkündigung besteht muss dem Provider die Gelegenheit gegeben werden das Problem zu lösen.

    Eine Sonderkündigung zu erwirken ist häufig eine schwierige Angelegenheit, gerade bei Perfomance Problemen.
    Oftmals kannst du dort höchstens auf Gutschriften bestehen oder bekommst die Möglichkeit freigestellt in ein anderes Vertragsmodell zu wechseln in dem eine kleinere Bandbreite vorhanden ist die tatsächlich geliefert werden kann.

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