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Thema: Kenntnisse zum Mietrecht gesucht.

  1. #1

    Kenntnisse zum Mietrecht gesucht.

    Ich habe ein kleines Problem, mein Nachbar grillt unaufhörlich auf seinen ... Balkon und es zieht alles in meine Bude.
    Ich hab schon das Gespräch zu ihm gesucht und ihm gesagt das es Brandschutz gibt und er nicht mit Kohle auf dem Balkon grillen darf.
    Er meinte darauf hin nur das er so oft grillen kann wie er will und ich doch einfach die Fenster schließen kann.

    Im Mietvertrag steht auch nicht davon da gibt es keine Grill klausel oder etwas ähnliches daher würde ich mal gerne wissen wie ich dem mist ein ende bereiten kann.
    vielleicht kennt sich ja wer ein wenig aus, das wäre genial wenn ich im mit § das Grinsen aus dem Face nehmen könnte...

  2. #2
    Wenn du dadurch beeinträchtigt wirst, ist es verboten. So einfach ist das. Kann dir zwar keinen Paragraphen nennen, bin mir da aber ziemlich sicher.
    Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon aber erlaubt, wenns nicht im Mietvertrag verboten wird. Aber eben nicht bedingungslos.

    Wäre schön, wenn das auch für Zigarettenqualm gelten würde.

  3. #3
    Zitat Zitat von Eisbaer Beitrag anzeigen
    Wenn du dadurch beeinträchtigt wirst, ist es verboten. So einfach ist das. Kann dir zwar keinen Paragraphen nennen, bin mir da aber ziemlich sicher.
    Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon aber erlaubt, wenns nicht im Mietvertrag verboten wird. Aber eben nicht bedingungslos.

    Wäre schön, wenn das auch für Zigarettenqualm gelten würde.
    Weit gefehlt Eisbär
    Das Grillen auf dem Balkon ist nicht nur nicht erlaubt wenn es im Vertrag steht!
    Zitat Zitat
    Dieser saisonale Irrtum des Mietrechts ist wohl der nicht einheitlichen Rechtslage geschuldet. Fakt ist: als Mieter hat man kein grundsätzliches Recht auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen.

    Es gibt Gerichte, die in ihren Urteilen zu dem Schluss kamen, dass es auf die Regelungen im Mietvertrag ankäme. Einige Gerichte gaben in diesen Fällen den Vermietern Recht, da es durch Rauch zu Geruchs- und Gesundheitsgefährdung kommen könnte. Andere Gerichte, wie das Amtsgericht Bonn zum Beispiel hielten es für zulässig, wenn einmal im Monat gerillt wird, in den Monaten April bis September, aber nur, wenn die Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher informiert werden (Az.: 6 C 545/96). Quelle
    Wobei du aber absolut recht hast ist, das es nicht dazu kommen darf das jemand sich dadurch belästigt oder in seiner Lebensqualität gemindert fühlen darf,
    als erstes würde ich meinem Untermieter darauf aufmerksam machen dass dies nicht sein recht ist und ihm schriftlich zur Unterlassung auffordern und ggf.
    mit Meldung beim Vermieter zu drohen. Im gleichen Zug würde ich dieses Verhalten dem Vermieter melden, denn er hatte ja bereits die Chance auf eine ordentliche Regelung doch hat dies ja abgewiesen.

  4. #4
    Musste jetzt 1x googeln [gidf und so ... ლ(ಠ益ಠლ)╯] und kam zu dem Ergebnis hier:
    http://www.mieterbund.de/index.php?id=454

    "Aber auch ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht. Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. "

    Finde das lässt doch wenige Fragen offen und kommt direkt vom Mieterbund...

  5. #5

    Gast-Benutzer Gast
    Und endet wie bei allem mit jahrelangem Streit mit der Nachbarschaft zu Hause und vor Gericht.

    Ka wie oft der da nun genau grillt aber ich würde es Ds nochmal mit einem Gespräch versuchen ob er, wenn der paar mal die Woche grillt, das nicht auf die Hälfte einschränken kann.

    Wenn sich nichts dran ändern lässt erstmal mit dem Vermieter reden und dann mal weiter schauen.

  6. #6
    Am besten den vermieter Anhauen die schicken im schon ein Brief, ich würde mich ´gar nicht mehr mit herumschlagen, du hast es ja höfflich versucht, der soll sich ein Elektrogrill Anschafen

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