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BRAUCHE ICH EINE ANERKENNUNG MEINER BERUFLICHEN QUALIFIKATION?
Der Beruf des Lehrers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes an bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen gebunden.
Wenn Sie auf der Grundlage Ihres Abschlusses als Lehrerin oder Lehrer im Ausland die Befähigung für ein Lehramt, die den Zugang zur Berufsausübung eröffnet, erwerben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einer deutschen Lehramtsbefähigung festgestellt werden. Die dafür vorgesehenen Feststellungsverfahren sind in den Bundesländern landesrechtlich geregelt.
In Deutschland haben Lehrer in der Regel eine Ausbildung in zwei Fächern; die Ausbildung setzt sich aus einem Studium und dem daran anschließenden Vorbereitungsdienst zusammen. Wenn Sie im Ausland kein zweites Fach studiert haben, müssen Sie in der Regel ein zweites Fach studieren. In einzelnen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, in sogenannten „Mangelfächern", in denen Lehrkräfte fehlen, mit einem Fach und ggf. einem weiteren Fach, das aus Ihrem Hochschulzeugnis ableitbar sein muss, zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der ggf. um bestimmte Ausbildungsinhalte erweitert werden kann, können Sie die ihn abschließende Staatsprüfung ablegen und dadurch die Befähigung für das von Ihnen angestrebte Lehramt erlangen.
Eine Anstellung als Lehrkraft an Privatschulen oder an staatlichen Schulen im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen (z. B. Vertretungslehrkraft) ist in Einzelfällen auch ohne Anerkennung ihrer Lehrerberufsqualifikation möglich. Sie sollten sich in diesen Fällen direkt bei der Schule, an der Sie arbeiten möchten, oder bei der Schulbehörde bewerben.
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