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Thema: Ausländisches Studium in Deutschland anerkennen lassen?

  1. #1

    Ausländisches Studium in Deutschland anerkennen lassen?

    Hallo ihr Lieben, ich wollte mal hier nachhorchen ob jemand schonmal Erfahrung damit gemacht hat, ein Studium was in einem anderen Land begonnen / abgeschlossen wurde (ich nehme an letzteres ist irgendwie leichter?) in Deutschland anerkennen zu lassen? Dank dem ganzen Bachelorsystem sollte das doch inzwischen möglich sein, oder? Nun ist allerdings mein Studium eines, welches komplett anders ist als etwas entsprechendes in Deutschland wäre (mein Studiengang heisst GLU 1-7, oder auch Grunnskulelærarutdanning 1-7, also "Grundschullehrerausbildung 1-7"). Nun ist das Schulsystem in Deutschland ja ein ganz anderes auch als in Norwegen (wo ich halt studiere), daher frage ich mich ob ich mit meinem Studium im Falle eines Falles überhaupt IRGENDWAS in Deutschland anfangen kann... Da es bei mir etwas dauert bis ich wieder an meiner Hochschule sein werde und mich dort evtl informieren kann frage ich einfach mal hier nach. Habe auch schon in einem norwegischen Auswandererforum nachgefragt, mal schauen ob ich da vllt auch eine brauchbare Antwort bekommen kann, aber hier sind ja Leute mit allerleri Hintergruenden, von daher...~ Vielen Dank schonmal im Vorraus (;

  2. #2
    Ich will's doch hoffen! Immerhin studier ich nun auch schon fleißig in meinem vierten Jahr im Ausland, wenn mich das hinterher an das Land hier bindet... ne, das wäre doof.
    Ich glaube, das Problem ist nicht allgemein eine ausländische Ausbildung anerkennen zu lassen - wie du selbst sagst, mit Bachelor/Master-System sollte das zumindest auf dem Papier ganz gut möglich sein - sondern eben dass die Lehrerausbildung nochmal ein Spezialfall ist. Da kenne ich schon Menschlein, die Probleme damit haben, aus dem einen Bundesland in das andere zu wechseln; wie das mit einem Landeswechsel ist, das will ich mir gar nicht ausmalen müssen.
    Kurz gesagt: Ich weiß es nicht. Ich wäre prinzipiell optimistisch, aber eben wegen Lehrer~blubb nur verhalten optimistisch.

  3. #3
    Ja... merke das schon... habe gerade das hier gefunden:
    Zitat Zitat
    BRAUCHE ICH EINE ANERKENNUNG MEINER BERUFLICHEN QUALIFIKATION?
    Der Beruf des Lehrers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes an bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen gebunden.

    Wenn Sie auf der Grundlage Ihres Abschlusses als Lehrerin oder Lehrer im Ausland die Befähigung für ein Lehramt, die den Zugang zur Berufsausübung eröffnet, erwerben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einer deutschen Lehramtsbefähigung festgestellt werden. Die dafür vorgesehenen Feststellungsverfahren sind in den Bundesländern landesrechtlich geregelt.

    In Deutschland haben Lehrer in der Regel eine Ausbildung in zwei Fächern; die Ausbildung setzt sich aus einem Studium und dem daran anschließenden Vorbereitungsdienst zusammen. Wenn Sie im Ausland kein zweites Fach studiert haben, müssen Sie in der Regel ein zweites Fach studieren. In einzelnen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, in sogenannten „Mangelfächern", in denen Lehrkräfte fehlen, mit einem Fach und ggf. einem weiteren Fach, das aus Ihrem Hochschulzeugnis ableitbar sein muss, zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der ggf. um bestimmte Ausbildungsinhalte erweitert werden kann, können Sie die ihn abschließende Staatsprüfung ablegen und dadurch die Befähigung für das von Ihnen angestrebte Lehramt erlangen.

    Eine Anstellung als Lehrkraft an Privatschulen oder an staatlichen Schulen im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen (z. B. Vertretungslehrkraft) ist in Einzelfällen auch ohne Anerkennung ihrer Lehrerberufsqualifikation möglich. Sie sollten sich in diesen Fällen direkt bei der Schule, an der Sie arbeiten möchten, oder bei der Schulbehörde bewerben.
    Quelle: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

    *sigh*

  4. #4
    In Deutschland nennt sich das Fach Grundschulpädagogik soweit ich weiß und berechtigt für den Unterricht der Klassen 1 - 4 oder 1 - 6 je nach Bundesland.

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